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Full text of "Die letzten Jahre des zweiten punischen Krieges"

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DIE LETZTEN JAHRE 



DES 



ZWEITEN PUNI8CHEN KRIEGES. 



EIN BEITRAG 



ZUR GESCHICHTE UND QUELLENKUNDE 



VON 



THADDAEUS ZIELINSKI. 





LEIPZIG, 

DRUCK UND VERLAG VON B. G, TEUBNEB. 

1880. 



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MEINEM HOCHVEREHRTEN LEHRER 



HEREN 



Dr. LUDWIG LANGE 

FB0FB6BOB AJK DXB UKIVSBBITIt ZU liBIPZIO 



ZU SEINEM FÜNFÜNDZWANZIGJÄHRIGEN JUBILÄUM 



IN LIEBE UND. DANKBARKEIT 



GEWIDMET. 



A. Der Tatbestand. 

§ 1. 

Die sioilisohen Legionen. 

Nachdem Scipio im Jahre 205 zum Consul gewählt worden war, 
erhielt er zwar nach einer sturmischen Senatssitzung die Erlaubnisse 
den Krieg nach Africa zu verlegen; eine Aushebung aber zum Zwecke 
der Kriegführung wurde ihm nicht bewilligt. Auch verlangte ihn, 
wie Livius berichtet (B. XXVIII, c. 45, 13), nicht allzusehr danach; 
dagegen setzte er es durch, dass ihm gestaltet wurde, Freiwillige 
zum Kampf gegen Karthago aufzubieten. 

Aehnlich ist der Bericht des Appian (Lib. 7); nur setzt dieser 
die Bestimmung hinzu, es sei Scipio erlaubt gewesen, totg aiiq>l 
tr^v ZiKskCav in ovCi xQrjöd'aL, Dieser Zusatz druckt nur etwas 
selbstverständliches aus, denn da Scipio als Consul nach Sicilien, 
seiner Provinz, gieng, musste ihm auch die dortige Heeresmacht zur 
Verfügung stehen. Es befremdet uns daher keineswegs, wenn wir 
B. XXIX, c. 1, 12 £ von einer Musterung der sicilisohen Legionen 
durch Scipio lesen; wohl nimmt es uns aber Wunder, wenn es eben- 
daselbst heisst, Scipio hätte aus den im Heere vorhandenen Vete- 
ranen eine auserwählte Truppe gebildet, zumeist aus solchen, die 
unter Marcellus gedient hatten, weil er bei ihnen voraussetzen konnte, 
dass sie an strenge Zucht gewöhnt wären und seit der Einnahme 
von Syracus an Erfahrung im ßelagerungskriege wesentlich gewonnen 
hätten. Dies ist unmöglich, weil das Heer des Marcellus, wie wir 
B. XXVI, c. 28, 10 erfahren, im J. 210 aufgelöst worden war. Auch 
stimmt die Nachricht nicht zu B. XXIX, c. 24, 12 f.; dort erzählt 
Livius, Scipio hätte die beiden cannensischen Legionen zur Ueber- 
fahrt nach Africa bestimmt, und es wird auch ihnen Erfahrung im 
Belagerungswesen nachgerühmt. 

Diesen Widerspruch haben schon Weissenborn und Frieders- 
doriT^) bemerkt; Weissenborn begnügt sich mit der Feststellung des- 

1) Livius et Polybius, Scipionis rerum scriptorea. Göttingen, 1869. S. 30. 

Zielinski, die letzten Jahre d. zw. pun. Kr. 1 



2 A. Der Tatbestand. 

selben; Friedersdorff gibt eine Art von Erklärung, indem er die sich 
widersprechenden Abschnitte auf verschiedene Quellen zurückfuhrt, 
lieber den wahren Tatbestand gibt weder er, noch sonst jemand Auf- 
schluss. Die Schwierigkeit ist aber grösser, als bis jetzt bemerkt 
worden ist. 

Die gewöhnliche Annahme ist, dass im J. 205 Sicilien ausser 
den beiden cannensischen Legionen keine Truppen hatte. Auch 
Livius scheint diese Ansicht bisweilen zu teilen, namentlich B. XXX, 
c. 2, 1: In Siciliam tria milia militum sunt scripta . . . quia, quod 
roboris ea provincia habuerat, in Africam transvectum fuerat; über- 
gesetzt wurden aber nach ß. XXIX, c. 24, 13 blos die beiden can- 
nensischen Legionen. Begründet wird ferner diese Ansicht, wie wir 
sehen werden, durch die Geschichte des sicilischen Heeres vor 205. 

Indessen erheben sich mehrere schwerwiegende Bedenken gegen sie. 

Es wai* seit dem Jahre 213 üblich geworden, Sicitien in die 
provincia vetus und die provincia nova einzuteilen; letztere umfasste 
das vormalige Reich Hiero's und hatte Syracus zur Hauptstadt (B. XXIV, 
c. 44, 4). War der eine von den beiden Machthabern ein Consul, 
so war selbstverständlich diese die consularische Provinz. Jedem 
von den beiden wurde, was gleichfalls selbstverständlich ist, ein 
eigenes Heer gegeben. Zuweilen hielt sich noch ein dritter Befehls- 
haber auf der Insel auf, der die Flotte befehligte; dieser hatte an 
der Verwaltung des Landes kein Teil, das Commando über die 
Flotte war seine Provinz (vgl. B. XXX, c. 43, 1). 

So waren wir es bisher gewöhnt. Auch im J. 205 begegnet 
uns die Zweiteilung Siciliens; aber beide Provinzen haben zusammen 
nur ein Heer — zwei Legionen — , und wenn der Consul der be- 
stimmten Weisung des Senates zufolge (B. XXVIII, c. 45, 8) nach 
Africa übersetzte, war der Praetor wehrlos und ausser Stande, den 
unruhigen Syracusanern gegenüber das Ansehen Roms zu behaupten 
(dass die Stadt nondum ex magnis belli motibus satis tranquilla 
war, sagt Livius B. XXIX, c. 1, 15). Ein solcher Zustand ist un- 
denkbar, und es ist zwecklos, wenn man sich auf die Missgunst der 
fabianischen Partei beruft (vgl. Friedersdorff a. a. 0.). Diese konnte 
wohl eine Schwächung Scipio's wünschen; aber wenn dem Consul 
das Recht zugestanden war, nach Belieben über die sicilischen Le- 
gionen zu verfügen, dann konnte die in Frage stehende Massregel 
blos eine Schwächung des Praetors, vielleicht einen Aufstand in Sy- 
racus zur Folge haben. 

Als ferner die Vorgänge in Locri den Römern bekannt wurden 
und die Fabianer dieselben in ehrenrührigster Weise gegen Scipio 



§ 1. Die sicilischen Legionen. 3 

ausbeuteten^ die Angelegenheit aber für diesen eine unerwartet gün- 
stige Wendung nahm^ wurde auch die Teilnahme des Senates für 
seine Unternehmung wärmer. Man begann an ihn zu glauben; aus 
der lauen und halb widerwilligen Erlaubnisse nach Africa überzu- 
setzen, wurde ein dringender (primo quoque tempore B. XXIX, c. 
22, 11) Auftrag; die Erlaubniss, über die sicilischen Legionen nach 
Belieben zu verfugen, wurde auch im neuen Senatusconsulte hinzu- 
gesetzt; der Wortlaut desselben ist folgender: . . . ut senatus cen- 
seret, primo quoque tempore in Africam traiciendum, Scipionique 
permitteretur, ut ex iis exercitibus, qui in Siciiia essent, ipse eli- 
geret, quos in Africam secum traiceret, quos provinciae relinqueret 
praesidio. 

Durch diese Stelle gewinnen wir einen ganz anderen Einblick 
in die sicilischen Heeresverhältnisse. Hier scheint Livius, oder viel- 
mehr der von ihm wiedergegebene Senatsbeschluss, mehr als zwei 
Legionen in der Provinz vorauszusetzen; denn einerseits bilden zwei 
Legionen noch keine exercitüs, andererseits konnten sich Consul und 
Praetor nicht in zwei Legionen teilen; weder konnte Scipio mit nur 
einer Legion, auch wenn er ihr seine Freiwilligen beigab, in Africa 
den Krieg fuhren, noch auch war eine Legion zum Schutze der 
Insel ausreichend. Dazu kommt, was alles entscheidet, dass Scipio 
tatsächlich die beiden cannensischen Legionen mitnahm (B. XXIX, 
c. 24, 13); dies wäre eine etwas starke Ausnutzung der erhaltenen 
Erlaubniss, wenn diese die ganze Wehrkraft der Provinz gebildet 
hätten. — 

Noch deutlicher drückt sich Livius c. 26, 8 aus: ad hoc legiones, 
quae in Siciiia relinquebantur, ad prosequendos commilitones proces- 
serant. Diese Stelle widerlegt die landläufige Ansicht aufs schla- 
gendste, und Weissenborn hat sich vergeblich bemüht, sie mit der- 
selben in Einklang zu bringen. Angesichts dieser Sachlage können 
wir nur fragen, wie die überschüssigen Legionen nach Sicilien ge- 
kommen seien; und zur Lösung dieser Frage wird uns die Geschichte 
der Verwaltung Siciliens die nötigen Ausgangspuncte liefern. Die- 
selbe wird uns auch die Mittel an die Hand geben, um die erwähn- 
ten Widersprüche bei Livius zu erklären. 

Im Jahre 214 erhielt der Praetor P. Cornelius Lentulus Sicilien 
(B. XXIV, c. 10, 5), soweit es damals römische Provinz war, mit zwei 
Legionen (ebd. c. 11, 2); dass es die cannensischen waren, geht 
aus B. XXV, c. 5, 10 hervor. Im selben Jahre erhielt der Consul 
M. Claudius Marcellus die Weisung, Syracus mit zwei Legionen zu 
belagern (Bj» XXIV, c. 11, 2; vgl. c. 21, 1). Dass Livius blos vier 

1* 



4 A. Der Tatbestand. 

Legionen kennt ^ die dazumal in Sicilien gewesen wären ^ geht aus 
seiner Aufzählung der im J. 214 von Rom aufgebotenen Truppen 
hervor (ebd. c. 11). 

Im Jahre 213 wurde die alte Provinz wiederum dem Lentulus, 
die neue dem Marcellus übergeben. Die Stärke des Heeres blieb 
dieselbe (B. XXIV, c. 44, 4). 

Im Jahre 212 blieben dieselben Machthaber mit derselben Heeres- 
macht in Sicilien. Das Gesuch der Cannenser, unter Marcellus kämpfen 
zu dürfen ; wurde von diesem dem Senate überwiesen, vom Senate 
aber abgelehnt (B. XXV, c. 3, 6; c. 5, 10 — 7, 4). 

Im Jahre 211 wurde dem Marcellus das Imperium in Sicilien 
verlängert, damit er als Proconsul mit dem alten Heere den Krieg 
zu Ende führe; die Lücken seiner Legionen durfte er mit Soldaten 
aus des Praetors Truppen ausfüllen, jedoch mit der Einschränkung, 
dass er keine Cannenser in sein Heer aufnehme. Diese fielen mit 
der provincia vetus dem Praetor C. Sulpicius zu, der sie aus den 
Truppen des Cn. Fulvius ergänzte. Auch über die Fulvianer wurde 
dieselbe Schmach verhängt, wie über die Cannenser; für beide trat 
als Verschärfung der Strafe das* Verbot hinzu, in Städten zu über- 
wintern, oder die Winterquartiere in der Nähe einer Stadt aufzu- 
schlagen (B. XXVI, c. 1, 6 — 10). Dem T. Otacilius endUch wurden 
hundert Schiffe überwiesen und zwei Legionen als Mannschaft (ebd. 
§ 12). Als Marcellus nach Rom zurückgerufen wurde, übernahm 
M. Cornelius Cethegus, der Praetor in Apulien, die Führung seines 
Heeres. Die Soldaten murrten, und nur mit Mühe gelang es dem 
Praetor, eine Meuterei zu verhindern. Sie waren, wie Livius be- 
richtet, einesteils deshalb unzufrieden, weil sie nicht mit dem Feld- 
herrn nach Italien zurückkehren durften, andernteils aber, weil ihnen 
verboten war, in Städten zu überwintern (ebd. c. 21, 16 f.). 

Im Jahre 210 wurde die nova als Consularprovinz dem M. Va- 
lerius Laevinus zugeteilt, mit ihr auch die Flotte des T. Otacilius 
und die beiden Heere — vier Legionen — , die bis dahin in Etru- 
rien und Gallien gestanden hatten (ebd. c. 28, 3—4). L. Cincius, 
der Praetor, erhielt die vetus und die Cannenser duarum instar 
legionum. Das Heer des Marcellus wurde entlassen (ebd. § 10 IT.). 
Die Gesammtzahl der Legionen war somit für das Jahr 210 acht, 
nämlich 2 als Bemannung der Flotte, 4 in der Consularprovinz, 2 
unter L. Cincius. 

Im Jahre 209 wurden dem Consul Q. Fulvius Flaccus für seine 
Provinz Lucanien und Bruttii zwei von den Legionen des Laevinus 
zugewiesen; diesem, sowie L. Cincius wurde das impe^ium in Si- 



§ 1. Die siciliBcben Legionen. 5 

eilten verlängert, und man gab ihnen die beiden cannensischen 
Legionen mit der Weisung, dieselben aus den Uebenresten des ful- 
vianiscben Heeres zu ergänzen. Auch die Flotte wurde ihnen ge- 
geben mit Ausnahme von dreissig Fünfruderern, die an den Consul 
Q. Fabius nach Tarent abzusenden waren (ß. XXVII, c. 7, 9 ff.). — 

Weiter brauchen wir die Geschichte Siciliens nicht zu ver- 
folgen. 

Wir haben gesehen, dass Laevinus im J. 210 ausser der Flotte 
noch vier Legionen zu Lande befehligte. Von diesen wurden zwei 
nach Lucanien geschickt; wir fragen, wie über die beiden anderen 
verfügt worden sei? Livius gibt uns keine Auskunft darüber. Weder 
im 27*®^, noch im 28*®^ Buche ist von ihnen die Rede; statt- dessen 
begegnet uns schon im J. 209 die befremdende Tatsache, dass beiden, 
dem Proconsul und dem Propraetor, zur Erhaltung der Ordnung auf 
der Insel nur zwei Legionen beigegeben werden. Livius ist sich 
dieser Schwierigkeit wohl bewusst; man sieht es an seinen Be> 
mühungen, aus den beiden Legionen zwei Heere zu machen.^) 

Bei diesem Sachverhalte haben wir wohl das Recht, die beiden 
verschwundenen Legionen mit denjenigen in Zusammenhang zu brin- 
gen, welche i. J. 205 in Siciiien zum Vorschein kommen. Auf- 
fällig bleibt ies immerhin, dass Livius dieser Legionen von 209 bis 206 
nirgends Erwähnung tut; dieses Bedenken ist aber bei der Nach- 
lässigkeit, mit der Livius sonst in seinen Angaben über die Heeres- 
macht Roms verfahrt, nicht hoch anzuschlagen. 

Von dieser Nachlässigkeit haben wir oben ein Beispiel ange- 
führt. B. XXIX, c. 1, 12 vergisst Livius, dass die Legionen des 
Marcellus längst entlassen waren; ebenso weiss er c. 24, 12 nicht 
mehr, dass die Cannenser procul ab omni militia waren. An beiden 
Stellen verwechselt er die Cannenser mit dem Heere des Marcellus. 
Derselbe Irrtum ist von ihm auch B. XXVI, c. 21, 16 ff. begangen 
worden, wo er als Grund der Missstimmung des marcellinischen 
Heeres das Verbot, in Städten zu überwintern, anführt. Die Ver- 
wechselung mit den Cannensern ist offenbar, nichtsdestoweniger hat 



1) Ebd. c. 8, 14 ff. : Nihil eae ductae ex insula legioaes minuerimt nee 
viribus nee specie eius provinciae praesidium. nam cum praeter egregie 
suppletas duas veteres legiones transfngarum etiam Numidarum equitum 
peditnmque magnam vim habere t, Siculos quoque, qui in exereitu Epi- 
cydis aut Poenorum fuerant, belli peritos vires, milites scripsit. ea ex- 
terna auxilia cum singulis Romanis legionibuB adiunxisset, duorum speciem 
exereituum servavit; altere L. Cincium partem insulae . . . tueri iussit, 
altero ipse ceteram inenlam tuebatur. 



6 A. Der Tatbestand. 

sich Friedersdorff nicht veranlasst gefülilt^ an jener Stelle die Be^ 
nutzling einer besonderen Quelle anzunehmen. 

§.2. 
Die Ausfahrt des Laelius. 

Noch im J. 205 nach Africa überzusetzen wurde Scipio teils 
durch die Geschäfte der Provinzverwaltung, teils durch die Muhe, 
die ilim die Einübung seiner Freiwilligenschaaren kostete, teils durch 
den schlechten Zustand der ihm zur Verfügung gestellten SchifTe 
verhindert. Ehe er aber die Winterquartiere bezog, sandte er seinen 
Legaten C. Laelius mit einigen Schiffen nach Africa, um die feind- 
liche Küste zu brandschatzen (B. XXIX, c. 1, 14). Laelius landet 
Nachts bei Hippe Regius und fuhrt bei Tagesanbruch seine Soldaten 
in's benachbarte Land, ehe sich die friedlichen Einwohner dessen 
versahen. Ein grosser Schrecken kam über Karthago. Man hatte 
über die Grösse der eingefallenen Schaar keine sichere Kunde und 
glaubte schon, der römische Feldherr sei selber an der Spitze seines 
Heeres gelandet. Nach den ersten haltlosen Ausbrüchen des Schmerzes 
ergriffen die Karthager Massregeln, um der drohenden Gefahr zu be- 
gegnen; sie hoben Heere aus, boten die libysche Bundesgenossen- 
schaft auf, befestigten die Stadt^ sorgten für <ietreidezufuhr, rüsteten 
Sichiffe, um sie nach Hippo gegen die römische Flotte zu senden — 
da meldete ein Bote, Scipio sei noch mit der Hauptmacht in Sici- 
lien, blos Laelius sei zu einem Plünderungszuge gelandet. Nun er- 
holten sich die Karthager; sie schickten Gesandte an Syphax und 
andere Numidierhäuptlinge, um sich ihrer Treue zu versichern, des- 
gleichen an Philipp und an Mago; letzterem wurden auch beträcht- 
liche Unterstützungen an Geld und an Mannschaft gesandt. 

Während Laelius das wehrlose Land plünderte und reiche Beute 
gewann, kam Masinissa mit einigen Reitern zu ihm; er beklagte sich 
über Scipio's Saumseligkeit, bat den Legaten, dass er dem Feldherrn 
eine möglichst schleunige Ueberfahrt an's Herz lege, gab ihm wich- 
tige Aufschlüsse über die Unzuverlässigkeit des Syphax, sagte im 
Falle einer Kriegführung in Africa seine eigene nicht zu verach- 
tende Hilfe zu und riet zuletzt dem Laehus, nicht länger in Africa 
zu verweilen, weil eine karthagische Flotte im Anzug sei. Am 
nächsten Tage Hess Laelius die Anker lichten und kehrte von Hippo 
nach Sicilien zurück. So lautet der Bericht des Livius^) (B. XXIX, 
c. 4, 7 - 5, 1). 

1) Für die Ausfahrt des Laelius ist Livius die einzige Quelle. Gassins 



§ 2. Die Ausfahrt des Laelius. 7 

Was uns zunächst daran auffallt^ ist der Name „Hippo Regius". 
Es war dies eine Colonie, welche die Karthager an der Küste des 
Massylierlandes angelegt hatten. König der Massylier war aber da- 
mals Masinissa^ und eine Brandschatzung des Hippo benachbarten 
Ackergebietes musste diesen treuesten aller Bundesgenossen Roms 
schwer verletzen — in einer Zeit, wo die Römer seiner Freund- 
schaft mehr als je bedurften. Diesen Grund hat schon Weissenborn 
gegen die Ueberlieferung geltend gemacht; es kommen aber noch 
andere hinzu. 

Raubfahrten nach Africa zu veranstalten war die gewöhnliche 
Beschäftigung der römischen Flotte, welche sonst müssig der sici- 
lischen Küste entlang kreuzte. Agathocles hatte zuerst gezeigt, wie 
wehrlos der Feind in seinem eigenen Lande sei, und nach seinem 
Vorgange haben zahlreiche römische Flotten mit grösserem oder ge- 
ringerem Erfolge Truppenmassen nach der feindlichen Küste beför- 
dert. Indessen richtete sich der Angriff ausschUesslich gegen den- 
jenigen Teil Africas, der später Africa im engeren Sinne genannt 
wurde.^) So landete der Consul C. Atilius Regulus i. J. 256 in 

Die erwähnt sie nicht, nach Zonaras zu schliessen, wenn er sie auch ge- 
kannt zu haben scheint. Die Massregeln, welche die Karthager nach der 
Landung des Laelius ergreifen, werden auch bei Zonaras erwähnt (B. IX, 
c. 11 a. E.), sie werden aber durch den allgemeinen Satz begründet: ovxm 
d' ot Kaq%rfi6vioi rriv oq(17jv wotov (n. rov Sntnitopog) ideiütcv, am . . . 
Femer setzen die Worte des Zonaras: . . . xal nQotSQOv fi^v Maaiviecav, 
toT£ d\ xal xov SvtpauLu fist anale tad'ai avtovs nccl xQov^t^vaiv iynaXsiv 
(vgL Liy. 0. 24, 5) das Zusammentreffen Masinissa's mit Laelius voraus. 
Sonst nehmen die Alten nie Bezug darauf, soviel ich weiss. Die castra 
Laelia bei Pomponius Mela (B. I, 7.) beruhen auf einer höchst unsicheren 
Vermutung Tzschucke's ; überliefert ist das unverständliche „castra Dellia*', 
und dies ist höchst wahrscheinlich eine Dittographie des folgenden „castra 
Comelia^S Für diese Annahme spricht die Tatsache, dass der ältere PH- 
nius (B. y, c. 4, 8. 3, 24), dessen Quelle hier Pomponius ist (vgl. B. I), 
blos die castra Cornelia kennt. 

1) Dass auch der Einfall des Agathocles gegen das Karthago unmittel- 
bar benachbarte Land gerichtet wurde, sagt zwar Diodor nicht ausdrück- 
lich (B. XX a. A.), es lässt sich aber mit grosser Wahrscheinlichkeit aus 
seinen Worten erschliessen. Zunächst stimmt seine Beschreibung des von 
Agathocles durchzogenen Landes vollkommen mit der Schilderung über- 
ein, welche Livius von den Emporien gibt (vgl. Diod. B. XX, c. 3, 3 mit Liv. 
B.XXIX, c. 25, 11 ; über die Emporien s.u. d. Exe). Dann wird als Landungs- 
platz des sicilischen Tyrannen das Vorgebirge Mercur^s nicht unklar zu 
erkennen gegeben (c. 6, 3). Diodor sagt: 6 d* 'Aya^'onX'^g aTeoßtßaaag 



8 A. Der Tatbestand. 

Ciupea am hermaeischen Vorgebirge (Pol. I, 29); ebenso i. J. 255 
die Consuln Ser. Fuivius Nobiiior und M. Aemilius Paullus (Orosius 
iV^ 9); von den Consuln Cn. Servilius Caepio und G. Sempronius 
Blaesus wissen wir nur, dass sie i. J. 254 einen Beutezug nach den 
Emporien veranstalteten (Solin. 38, 9). Aus dem zweiten punischen 
Kriege ist die Ausfahrt des T. Otalicius nach Utica i. J. 212 zu er- 
wähnen (Liv. B. XXV, c. 31, 12 ff.), ferner die des M. Valerius Mes- 
salla i. J. 210 ebenfalls nach Utica (B. XXVII, c. 5, 8), i. J. 208 
nach Ciupea (ebd. c. 29, 7) und i. J. 207 nach Utica (B. XXVIII, 
c. 4, 5). 

Die Römer hatten auch guten Grund, wenn sie hauptsächlich 
Zeugitana und Byzacium in ihren Plünderungszügen heimsuchten; 
dort hatten sie stets auf reiche Beute zu hoffen, während die un- 
bebauten Wiesen der Nomaden für sie keinen Reiz hatten (vgl. 
Liv. B. XXIX, c. 31, 10). Namentlich aber lockten sie die Em- 
porien mit ihreff fruchtbaren Aeckern (vgl. Plin. V, 4, 24) und ihren 
reichen, jedem Angriff biosgestellten Städten (vgl. Justin. B. XXII, 
5, 5).i) 

Wir sind daher schon aus diesen Gründen wohl berechtigt, an 
dem Namen „Hippo Regius^^ Anstoss zu nehmen. Zu ihnen gesellen 
sich indessen noch folgende : 

Hippo Regius liegt eine geraume Strecke von Karthago entfernt 
— Procopius (de b. Vand. II, 4; p. 244, 6) gibt die Entfernung 
auf zehn Tagemärsche an. — Der Schrecken in Karthago ist also 



triv dvvafiiv ngog zag liaXovfiivcig Aatofiiag nal Xf^Qocna ßaXofisvog In &a- 
Idaarig ^^s ^ctXaoGav ivstolnrios t«? vavg. Zu vergleichen ist diese Stelle 
mit den Worten Strabo^s (F. 834): iv avta dh zm TnoXitai^ iv ^ubq %al ri 
KaQ%rfi(ov^ Tvvig larl noXig nal d'SQfiä xal XazopLiai zivsg* sld'' rj ^EQficcLa 
a%Qa (vgl. Mannert, Geographie d. Griechen u. Römer X, 2, S. 255). Dass 
diese und keine anderen Steinbrüche von Diodor gemeint sind, beweist der 
Ausdruck ix ^aXacorig stg d^dXaaactv; blos eine so schmale Landzunge, wie 
die von Strabo beschriebene, Hess eine solche Bezeichnung zu. Dass 
Diodor unter Xazoykicti eine Stadt versteht, tut der Sache keinen Eintrag; 
von ihm ist derselbe Irrtum begangen worden, wie von Alexander Cor- 
nelius, der XaXvLBia für eine Stadt in Libyen ausgab, während es Erzberg- 
werke waren (vgl. Steph. Byz. u. XaX%Bia). 

1) . . . huo accedere, quod urbes castellaque Africae non muris cin- 
ctae, non in montibus positae sunt, sed in planis campis sine ullis muni- 
mentis iacent. Dass die Emporien gemeint seien, geht aus der Vergleichung 
dieser Stelle mit dem entsprechenden Berichte des Diodor (B. XX a. A.) 
hervor. 



§ 2. Die Ausfahrt des Laelins. 9 

unerklärlieh^ auch wenn wir von den 4Jebertreibungen absehen, mit 
denen Livius seine Darstellung ausgeschmückt hat. Weissenborn hat 
sich durch diesen Umstand verleiten lassen, bei Livius eine Nach- 
lässigkeit anzunehmen; er habe das in nächster Nähe von Karthago 
gelegene Hippo Diarrhytus gemeint Allein auch bei dieser Annahme 
finden nicht alle Schwierigkeiten ihre Lösung. Wir erfahren durch 
die livianische Erzählung, dass Laelius bei Hippo mit Masinissa zu- 
sanunentraf; nun hielt sich aber der fluchtige Massylierkönig zu jener 
Zeit an den Gestaden der kleinen Syrte auf (c. 33, 8 f.), und Weissen- 
born selber bemerkt zur angeführten Liviusstelle: „übrigens ist es 
ebensowenig klar, wie er durch das karthagische Gebiet dahin, als 
wie er von da zu Laelius nach Hippo Regius habe kommen können/' 
Der erste dieser Einwände wird sofort von der Darstellung des 
Livius (B. XXIX, c. 29, 6 — c. 33) widerlegt, wenn wir die Iden- 
tität des c. 32, 6 erwähnten Clupea mit der bekannten Stadt dieses 
Namens beherzigen; der zweite scheint mir jedoch vollkommen stich- 
haltig zu sein, und wird, denk' ich, jedem einleuchten, der die 
Schicksale des vertriebenen und verfolgten Fürsten sich vergegen- 
wärtigt. Und es ist klar, dass die Sachlage unverändert bleibt, wenn 
man sich an die Stelle des Hippo Regius den Diarrhytus denkt. 
Dazu kommt noch folgender Umstand; Hippo Diarrhytus war von 
Karthago vielleicht einen Tagemarsch, von der kleinen Syrte etwa 
zehn entfernt; ist es also denkbar, dass Masinissa mit Laelius zu- 
sammengetroffen wäre, ehe die Karthager eine Flotte gegen die Ein- 
dringlinge aussandten? Endlich ist noch zu erwähnen, dass die Gegend, 
welche Laelius brandschatzte, inermis et nuda praesidiis genannt wird 
(c. 4, 7); diese Bezeichnung kommt dem Küstensaume Byzaciums sehr 
wohl zu (vgl. die oben angeführten Worte Justins), auf keinen Fall 
aber dem Ackergebiete von Utica und Hippo Diarrhytus (vgl. App. 
Lib. 30). 

Nach dem Gesagten dürfen wir die Behauptung aufstellen, dass 
der Ort, in dessen Nähe Laelius landete, nicht Hippo Regius und 
nicht Hippo Diarrhytus war, sondern eine Stadt in nicht allzugrosser 
Entfernung von Karthago, so gelegen, dass Masinissa, um dahin zu 
gelangen, seinen Weg nicht durch das feindliche Gebiet zu nehmen 
brauchte; also eine Stadt an der Küste von Byzacium. 

Die Wahrscheinlichkeit dieser Behauptung würde bedeutend er- 
höht werden, wenn wir beweisen könnten, dass es in der be- 
schriebenen Gegend in der Tat eine Stadt, Namens Hippo, ge- 
geben hat. 

Und wir können es beweisen. — 



10 A. Der Tatbestand. 

Am Anfang seines zwanzigsten Buches beschreibt Diodor^) den 
Einfall des Agathocles in Africa. Nach der Einnahme von Utica 
schlug dieser sein Lager auf snl r^i/ "Innov xakov[iivi]v axQav^ 
fo%VQG)^ivriv q>v0ixäg tij naQaxsiiidvTj Xifivrj. Dass Hippo Diar- 
rhytus darunter gemeint ist^ unterliegt keinem Zweifel^ die Anzeichen 
stimmen vollkommen mit dem überein^ was wir sonst von dieser 
Stadt wissen. Sie lag kaum vier Meilen von Utica entfef nt und war 
im Norden vom Meere^ im Süden vom hipponitischen See bespült.^) 
Noch zur Zeit des dritten punischen Krieges waren in Hippo die 
Befestigungen des Agathocles vorhanden (vgl. App. Lib. 110). 

Bald darauf musste jedoch Agathocles auf weitere Eroberungen 
in Africa verzichten, da die Umtriebe in Syracus seine Anwesenheit 
nötig machten; doch Hess er das Heer unter der Führung seines Sohnes 
Archagathus in Africa zurück. Dieser sandte seinen Unterfeldherrn 
Eumachus mit einem Teile der Truppen zu einem Beutezuge nach 
dem Innern Africas aus (slg rovg ava t6n:ovs): Eumachus hatte 
seltenes Glück. Zuerst bezwang er Tocae^ eine grosse Stadt ^ und 



1) Die Glaubwürdigkeit des Diodor in den geographisclien Angaben 
ist von Haake (de Duride Samio S. 24) für den von uns behandelten Teil 
in Abrede gestellt worden, und es versteht sich, dass wir seine Gründe 
vor allem zu prüfen haben. Es sind deren zwei. Zunächst bestreitet 
Haake die Richtigkeit der von Diodor angegebenen Entfernung des Aevnog 
TvvTjg von Karthago (c. 8) auf Grund des polybianischen Zeugnisses 
(B. Xiy, c. 10); indessen hat schon Wesseling, wie Haake wohl weiss, 
den von Agathocles zerstörten Asvnog Tvvi^g und den im zweiten puni- 
schen Kriege noch bestehenden Tvvrig für zwei verschiedene Städte erklärt. 
Dann hält es Haake für unmöglich, dass Agathocles auf einen Berg ge- 
langt wäre, auf dem er sowohl von den Hadrumetinern, wie auch von den 
Tunes belagernden Karthagern hätte gesehen werden können. Dieser Ein- 
wand ist unbedacht. Ein bioser Blick auf die Landkarte genügt nicht, 
um Diodor's Zeugniss zu widerlegen. Dagegen gibt Shaw, der im vorigen 
Jahrhundert Algier und Tunis durchreist hat, folgende Beschreibung des 
Berges Zagwan, der zwischen Aphrodisium und Thugga liegt (ich benutze 
sein Werk in französischer üebersetzung „Voyages de Monsr. Shaw." 
S. 235) : „II est certain, qu'on a sur son sommet la vue de la plus grande 
partie du royaume (Tunis), et ce pourrait fort bien etre ici le lieu d'oü 
Agathocles vit le pays des Adrumetiens et des Carthaginois." 

2) Vgl. Scylax § 111 (ed. Müller): "innov noXig^ Y,al Xifivrj in avt^. 
Ausführlicher handelt der jüngere Plinius über diesen See (Ep. 9, 33): 
Adiacet navigabile stagnum, ex quo in modum fluminis aestuarium emergit, 
quod vice altema, prout aestus repressit aut impulit, nunc infertur mari, 
nunc redditur stagno. 



§ 2. Die Ausfahrt des Laelias. 11 

machte sich die umwohnenden Nomaden zu Bundesgenossen; dann 
eroberte er Phelline und unterjochte den Stamm der Asphedeloden, 
der die benachbarte Gegend bewohnte. Ferner nalvax er die grosse 
Stadt Meschela ein, welche ,,die von Troia heimkehrenden Hellenen 
dereinst gegründet hatten^'; i^ijg Ss xijy ovofia^oiievTiv axgav 
^IjCTtov tiiv ofidwiiov tij xsiQcod'siCj] xaric XQcitog vn *Ayad'o- 
xlsovg, xal teXavtaiav xriv jCQogayoQsvofuvriv ^AxQida nohv 
avtovoiiovy die er plünderte. Dann kehrte er zu Archagathus zu- 
rück mit reicher Beute und wurde von diesem belobt. Der glück- 
liche Erfolg seines ersten Unternehmens verlockte ihn zu einem 
zweiten. Er machte denselben Weg, durchzog die eroberten Städte 
noch einmal und überfiel plötzlich das „sogenannte^' Miltine; es gab 
einen Strassenkampf, bei dem Eumachus mit grossen Verlusten zu- 
rückgeschlagen wurde. Von da führte ihn sein Weg durch ein 
hohes Gebirgsland, das so voll von Katzen war, dass kein Vbgel in 
Baum und Kluft nistete, in ein Land, wo es eine Menge von Affen 
gab. Dort fand er drei Städte, die nach diesen Tieren benannt 
waren, griechisch etwa durch Ilid'i]xov00ai wiederzugeben; eine 
zerstörte er, mit den beiden anderen schloss er Bundesgenossen- 
schaft. Bald nachher wurde sein Heer vom Karthager Himilcp auf- 
gerieben. So lautet der Bericht Diodors (c. 55; c. 57 — 60.), der 
von niemand bis jetzt erklärt worden ist. 

Für uns handelt es sich freilich nur um die Bestimmung der 
Lage der zweiten "Iitnov axga; doch kann diese Stadt nicht ge- 
trennt von den übrigen behandelt werden. 

Ihr Name war bis jetzt der Ausgangspunkt für die Unter- 
suchung über den ganzen Zug des Eumachus. Die Gelehrten — 
rch nenne Maimert (X, 2, S. 369), C. Müller (zu Scylax 111) — 
hielten es für ausgemacht, dass darunter Hippo Regius zu verstehen 
sei. Eine solche Folgerung müsste, auch wenn ihr sonst nichts im 
Wege stünde, willkürlich genannt werden; sie beruht auf der Voraus- 
setzung, dass es ausser dem Regius und Diarrhytus keine Stadt 
Namens Hippo gegeben habe, während dieser Name bei den Phoeni- 
ciern sehr gewöhnlich war; denn abgesehen von den ausserafricani- 
schen Städten dieses Namens — wie Hippo ^n der Küste von Bae- 
tica (Neuhippo b. Plin. III c. 1), am Strande des todten Meeres — 
kennen wir eine an der grossen Syrte (Anon. Stadiasmus maris 
magni 85; 86.) eine im westlichen Africa und eine in Numidien 
(beide erwähnt von Ptolemaeus B. IV). 

Indessen verträgt sich die Annahme, dass Diodors '^Itctcov axga 
gleich dem späteren Hippo Regius sei, nicht einmal mit den übrigen 



12 A. Der Tatbestand. 

Spuren, die wir in seiner Erzählung finden. Aus der Gegend von 
Hippo Diarrhytus, heisst es dort, zog Eumachus in's Innere von 
Africa. Man werfe einen Blick auf die Landkarte; konnte er auf 
diesem Wege nach Hippo Regius kommen? 

Trotzdem enthält gerade der Name '^Iiticov axQa eine wichtige 
Spur, die wir verwerten werden. Er weist unzweideutig darauf 
hin, dass die fragliche Stadt eine Seestadt war. "AycQa bedeutet 
„Vorgebirge" und kann als Bezeichnung einer Stadt nur die Ueber- 
setzung des punischen „rus" (z. B. in Rusazu^ Rusgunia, Rusippisir, 
Rusicade, Ruspae, Ruspina, Rusubricari, Rusuccurru, Rusucmon, 
lauter Seestädten) sein; wie auch Scylax (§ 111) die Stadt Rusaddir 
in Mauretanien durch "Axga wiedergibt. 

Wenn wir daran festhalten, dass Eumachus nach dem Inneren 
Africas gezogen ist und dass "I%%ov axQa eine Seestadt war, so 
ergibt sich für die letztere keine andere Lage als an der Küste von 
Byzacium. In der Tat ist der Weg von Hippo Diarrhytus nach den 
Emporien der einzige in jener Gegend, der von einem Meer durch 
das Binnenland nach dem andern führt. 

Wir sind indessen in der Lage, den gelieferten Beweis durch 
einen anderen, von ihm völlig unabhängigen verstärken zu können, 
indem wir Herodot's Beschreibung von Libyen zur Vergleichung 
heranziehen. Die Untersuchung wird uns etwas weit führen, aber 
wir sind überzeugt, dass durch die beabsichtigte Vergleichung nicht 
allein für die Ausfahrt des Laelius und den Einfall des Agathocles^ 
sondern auch für die Geographie Africas nicht wenig gewonnen wird. 

Am Ende des vierten Buches nennt Herodot die Völkerschaften, 
welche das nördliche Libyen bewohnen. Westlich vom Tritonflusse ^) 
— sagt er c. 191 — leben die Maxyer; q)cc0l di ovtot eivai täv 
ix TQOLTjg dvSQäv. Aus dieser Stelle schliesst Stein, dass die 
Maxyer Abkömmlinge der Troianer gewesen seien; indessen wird 
man uns zugeben müssen^ dass die Worte ot ix Tgoiag avdQsg 
ebenso wohl die Erklärung „die aus Troia heimkehrenden Hellenen" 
zulassen; denn wir sind berechtigt, ix Tgoiag rein wörtlich zu 
fassen — gerade so wie Pol. XV, 4, 5 of ix 'Pcofnyg nQB0ßevtai 
nicht die römischen Gesandten, sondern die aus Rom heimkehrenden 
Gesandten des Scipio und der Karthager sind. — Es ist dies, wie 
aus dem Zusammenhange ersichtlich ist, dasselbe Volk, von dem 
Scylax a. a. 0. spricht: utsgiinovöi, d^ avtriv ACßveg itavteg l^vog, 



1) Ueber den Tritonfluss vgl. Scylax § 110 und die Erklärung C. 
Müllers zu dieser Stelle. 



§ 2. Die Augfahrt des Laelius. 13 

xal noXig to vxdxaiva XQog iiliov dv0iidg. ovtol yag anavtsg 
Aißvsg Xiyovtai §ai/<d'ol, anaötoi xal xdXXcötoi, Die Stelle ist 
verderbt^ allein so viel lässt sich aus ihr erkennen, dass die Libyer 
westwärts vom Triton durch ihr helleres Haar sich scharf von den 
umwohnenden Semiten und Aethiopiern unterschieden und sich da- 
durch als zur indogermanischen Völkerfamilie gehörig auswiesen. 

lieber diese eigenthüroliche Colonie sind wir ziemlich spärlich 
unterrichtet. Die auf uns gekommenen Nachrichten hat Movers (die 
Phoenicier Bd. II, 2 S. 383 ff.) gesammelt und einer ebenso scharf- 
sinnigen, wie gründlichen Erörterung unterworfen, so dass wir uns 
im folgenden seinen Ausführungen anschliessen können. 

Die Maxyer oder Maxiken bewohnten ursprünglich das Land, 
in welchem später Karthago gegründet wurde. Ihre Beziehungen 
zu den Fremdlinge» waren zuerst freundschaftliche; sie änderten 
sich aber mit der wachsenden Macht der jungen Ansiedelung, und 
es kam zu harten Fehden; zuletzt schlugen die Karthager die 
Maxyer, zwangen sie, weiter von Karthago neue Wohnsitze zu be- 
ziehen und zogen, um gegen ihre Angriffe fürder sicher zu sein, 
die sogenannten punischen Gräben^) um das neueroberte Land. 
Soweit Movers. 



1) Es durfte an der Zeit sein, der bisherigen irrtümlichen Ansicht 
über die Lage dieser punischen Gräben zu begegnen. Die Gelehrten — 
wie Weissenbom (zu Liv. B. XXX, c. 16, 10), Nissen (de pace a. 201 Cartha- 
giniensibus data & 16 ff.) — lassen sie bei Thenae das Meer berühren, 
indem sie sich auf Plin. N. H. B. V. c. 4, 24 berufen: Ea pars, quam Afri- 
cam appellavimus, dividitur in duas provincias, veterem ac novam, disere- 
tas fossa inter Africanum sequentem et reges (n. die Söhne des Masinissa) 
Thenas usque perducta. Damach müssten die punischen Gräben erst auf 
Befehl des jüngeren Africanus gegraben worden sein — und es scheint 
mir ein hoffnungsloser Versuch zu sein, wenn Nissen a. a. 0. auf schwanke 
Wahrscheinlichkeitsgründe gestützt sich gegen das Zwanggebot der Gram- 
matik sträubt, welche keine andere Erklärung der fraglichen Stelle zu- 
lässt. — Dieser Annahme stehen jedoch mehrere Gründe im Wege. Die 
punischen Gräben werden an folgenden Stellen genannt: App. Lib. 32 
(unter den Friedensbedingungen): KagxrjSoviovg . . . firjdl nolvnQuyiiovsiv 
ZI Tcsqa av ^;i;oi;(Ftv ivzog tav Xsyoiisvtov ^oivi%l8(ov tatpQCov. ebd. 54 
XQ^i . . . zag (pQOVQccg vfiäg ^^ayayBiv i% tmv noXsoav ocai zav ^oivinCdaiv. 
zufpQoav inzog statv. ebd. 59: xal «oXecov ocTtaatav dtpiazavzai xal %mqag 
oarig uqx^^^''^ inzog zmv ^oi,vi%Cdmv zdqjQmv, Phlegon Mirabilia c. XVIII 
Evfiaxog 8s (priaiv iv nsQLTiyrjcsi^ KccQXfi^QvCovg jtSQi>zcc(pQsvovzag zr^v l8Cav 
IvaqX^av svQSLv ogvaaovzag Bvo ansXszovg iv eoQOig %sifASvovg, Diese 
Stellen, besonders die letztangeführte, beweisen ein viel höheres Alter der 



14 A, Der Tatbestand. 

Die Stadt Maxula bei Karthago — Aitmaxula^ wie sie zum 
Unterschiede von der römischen Colonie Maxula bei Ptolemaeus 
heisst — wird nicht mit Unrecht von Stein mit den Maxyern in 
Zusammenhang gebracht. Ein Irrtum ist es aber^ wenn derselbe 
Gelehrte meint^ aus der Lage dieser Stadt Maxula Hessen sich die 
Wohnsitze der Maxyer bestimmen; dann würden ja diese erschlossenen 
Wohnsitze mit den Angaben des Herodot selber im Widerspruch 
stehen. Wohl gerechtfertigt ist dagegen die Annahme^ Maxula wäre 
die ursprungliche Hauptstadt der Maxyer gewesen; von den Kar- 
thagern vertrieben haben sie jenseits der punischen Gräben eine 
neue Stadt gegründet^ und das wird die von Scylax erwähnte sein. 



punischen Gräben, und damit auch die Verschiedenheit derselben von den 
bei Plinius angeführten. 

Diese lässt sich ausserdem durch zwei selbständige, von einander un- 
abhängige Gründe erhärten, welche uns zugleich über die Lage der echten 
punischen Gräben aufklären.' 

Ueber die Grenzstreitigkeiten zwischen Masinissa und den Karthagern 
berichtet Livius am Ende des 34. Buches. Masinissa hatte den Umstand 
benutzt^ dass die Karthager uneinig waren und bei den Bömern in bösem 
Leumund standen, um sich unrechtmässiger Weise einige Städte anzu- 
eignen. Emporia vocant eam regionem . . . una civitas eins Leptis. Zu 
welchem Zwecke, fragen wir, erwähnt Livius hier Leptis? — dass dar- 
unter Kleinleptis zu verstehen sei, werden wir unten (s. i. Exe.) beweisen. 
Die grösste unter den Emporien war Leptis sicherlich nicht (vgl. Stad. 
mar. magn. § 113), und hatte sonst auch keine Eigenschaft, welche ihre 
Erwähnung an dieser Stelle rechtfertigen könnte. Diese Hervorhebung 
der kleinen Stadt können wir uns blos dann erklären, wenn wir annehmen, 
dass Leptis die erste Stadt jenseits der Grenze war, die den Masinissa 
von seinen Feinden trennte, dass Masinissa durch einen Angriff auf sie 
zuerst die Grenze überschritt, zuerst die Friedensbedingungen verletzte. 
Und diese Grenze waren eben nach Appian die punischen Gräben. 

Der zweite Beweis ist noch schlagender. Der Verfasser des Stadias- 
mus maris magni zählt die Küstenstädte Africas von Osten nach Westen 
auf, indem er sie nach den Landschaften, denen sie gehören, ordnet. Nun 
lässt er 112 den Abschnitt, den er Xomov jSvgxig fiitiga betitelt hatte, 
mit Thapsus enden, und beginnt den neuen „Xomov ^oivCurf^ (sequitur 
punica regio) mit Kleinleptis. Dies Verfahren konnte bis jetzt nicht er- 
klärt werden; C. Müller nahm seine Zuflucht zur Annahme eines Ver- 
sehens seitens des Schreibers. Meines Erachtens wird dadurch aufs 
schlagendste bewiesen, dass die Grenze, die das karthagische Gebiet vom 
übrigen Lande trennte — die puiüschen Gräben — zwischen Thapsus und 
Kleinleptis anzusetzen sind. Nur auf diese Weise findet die Stelle eine 
ungezwungene Erklärung. 



§ 2. Die Ausfahrt des Laelius. 15 

Wenn mich meine Vermutung nicht täuscht — und dies ist 
angesichts einer solchen Uebereinstimmung kaum anzunehmen — 
so haben wir in dieser Stadt, in diesem Neumaxula das von Diodor 
erwähnte Meschela zu suchen, ,ydie Gründung der von Troia heim- 
kehrenden Hellenen^^, wie es bei ihm heisst. 

Der Vergleich mit Herodot kann indessen noch fortgeführt 
werden. Wie vorhin mit den Maxyern, so werden wir es jetzt mit 
den Gyzanten zu tun haben. 

Die Gyzanten werden von Herodot Nachbarn der Zaueken,, diese 
Nachbarn der Maxyer genannt. Schon auf Grund dieser Angaben 
ist es mir unbegreiflich, wie Bochart (Chanaan S. 539) auf den Ein- 
fall kommen konnte, dieser Völkerschaft Wohnsitze am numidischen 
Meerbusen anzuweisen; der Name selbst zwingt uns, sie für die- 
selben zu halten mit den Byzanten, nach denen Byzacium genannt 
ist. — Sie werden also von Herodot geschildert (c. 194): [iil- 
tovvt ai S*C3V Ttdvtsg xal md'f^xoq>ayiovöi' oC dd 6tpv ag>d'ovoc 
0601 iv toZöL 0QB61 yivovtai, xarä rovrpvg dh Xiyovöi Kagxri- 
SovLOL xssö^cci V7J60V Tjf ovvofia slvat KvQavvLVy^) [i'^xog ^ihv 
dirjKOöLcav ötadicov^ nkdrog Si örsivi^v. Auch das Land, in 
welches Diodor den Eumachus kommen lässt, erzeugte eine Menge 
von Affen; und um die Uebereinstimmung vollkommen zu machen, 
hiess die Stadt, von der aus Eumachus in jenes Land gelangte, 
MiktCvri — das „sogenannte^' Miltine, Mennigstadt — womit man 
die Worte Herodot's ^^iniXtovvtav ä*mv ndvtsg" in Zusammenhang 
bringen möge. — 

Nach dieser Auseinandersetzung sind wir im Stande, die Lage 
des von uns erschlossenen Hippo anzugeben. Es war an der Küste 



1) Einen Beweis dafür, wie schwankend die Meinungen der Gelehrten 
über die geographischen Verhältnisse Libyens sind und wie wenig auf 
diesem Gebiete vorgearbeitet worden ist, liefert die Tatsache, dass Nie- 
buhr (kl. Sehr. I, liS) daran denken konnte, die Insel Cyraunls in der 
von Hanno im Feriplus erwähnten Gerne (südlich von den canarischen 
Inseln) zu suchen. Vielmehr ist es augenscheinlich, dass Cyraunis und 
Cercina zwei Namen für dieselbe Insel sind; man vergleiche mit der hero- 
doteischen Beschreibung von Cyraunis die Schilderung, die Plinius (V, 7, 41) 
von Cercina gibt: Ab ea (sc. Meninge) C M. p. Cercina cum urbe eiusdem 
nominis libera, longa XXV M. p. lata dimidium eins, ubi plurumum, at 
in extremo non plus V M. p. Vgl. Agathemerus, Geogr. I, 6: KsQuiva 
viJGog (17)7109 ^%n axdSia o' , itXdxoq d' onov avBvio'cdrri atddia fi*. — 
Damach lassen sich auch die Wohnsitze der Gyzanten endgültig fest- 
stellen. 



IG ' A. Der Tatbestand. 

von Byzacium zwischen Kleinlepiis und dem Cercina gegenüberliegen- 
den Ufersaume gelegen. 

Ist es nun zu kühn^ anzunehmen, dass Laelius an dieser Stelle 
gelandet ist? 

Der Zweck der ganzen Ausfahrt erscheint uns jetzt in einem 
anderen Lichte. In der Tat, musslen wir uns bis jetzt fragen, wes- 
hsilb setzte Scipio seinen Legaten der Gefahr aus? Nach Beute 
kann es ihn nicht übermässig verlangt haben, denn Lebensmittel 
hatte* er mehr als genug. Jetzt stellt sich die Sachlage anders dar. . 
Die Unterredung mit Masinissa, deren Livius ziemlich im Vorbeigehn 
erwähnt, wird zur Hauptsache, die Auskundschaftung der feindlichen 
Verhältnisse, die Auffindung eines günstigen Landungsplatzes, die 
Benachrichtigung der Bundesgenossen zum wahren Zwecke der Aus- 
fahrt. Und jetzt verstehen wir es erst ganz, wenn Scipio bei seiner 
Abfahrt den Schlffsfuhrern befiehlt, ut Emporia peterent. — 

Excurs. 
Die Empörten. 

Ueber die Lage der Emporien sind die Gelehrten uneinig. 
Kiepert bezeichnet mit diesem Namen die Küstenlandscbaft von 
Macomades (= Neapolis) bis Sabrata (= Abrotonum). Weissenborn 
lässt darunter „die zahlreichen phoenicischen, damals den Karthagern 
unterworfenen Ansiedelungen von den punischen Gräben (also von 
Thenae) südlich und östlich an der kleinen Syrte bis Tripolis^' 
(zu B. XXIX, c. 25, 11) veretehen. Mannert behauptet, die Städte 
an der kleinen Syrte, — Tacape, Macomades, Thenae — hätten 
diesen Namen geführt (X, 2, S. 160); auf die wichtige Stelle Liv. 
B. XXXIV, c. 62 scheint er somit keine Rücksicht genommen zu 
haben. Bochart^s Ansicht lässt sich mit einiger Mühe aus folgenden 
Worten erkennen (Chanaan S. 528; 539; 542): „Quam opulenta 
fuerit Leptis (er meint . Grossleptis) collige ex bis Livii 1. XXXIV 
(c. 62) ^ea singula in dies talenta Carthaginiensibus dedit\ Hae Lep- 
titanis opes cum aliunde suppetebant, tum praecipue ex ubertate 
regionis. Emporia veteres appellabant/^ Dann ^,Nempe Graeca voce 
usurpata, quomodo in Chaldaica paraphrasi Jonathanis Genes. 25, 3 
^emporin', sunt i^jtoQOL ^mercatores' et in Tanchuma ^enporioth'. 
Quid si in graeco nomine aliusionem quaesierint ad Hebraeum 
^emporja', quasi ^matrem fecundam' dixeris? quo epitheto insignirt 
iure merito potuit terra tot frugum parens." Ferner; „Loca Africae 
fertilissima fuere Byzacium et Emporia.'' Endlich: „Inter Byzacium 



§ 2. Die Aasfahrt des Laelius. 17 

et Emporia est Syrtis minor ^ in quam Triton amnis influit/' — 
Movers (die Phoenicier 11, 2, S. 471 if.) hat eingehender über die 
Frage gehandelt. Er denkt sich unter den Empörten die Gegend 
von den punischen Gräben bis zur grossen Syrte. 

Wir können uns auf eine eingehende Widerlegung dieser Mei- 
nungen nicht einlassen; es wird aber genügen, wenn wir die ent- 
scheidenden Stellen dem Wortlaute nach anführen und einer genauen 
Besprechung unterwerfen; der Schluss, zu dem wir dann gelangen, 
wird zugleich die schlagendste Widerlegung der bisherigen, auf 
mangelhafter Benutzung der einschlägigen Stellen gestützten An- 
sichten sein. 

Polybius erwähnt der Emporien dreimal. Das erste Mal in der 
Geschichte des ersten punischen Krieges (I, 82, 6): aiia di tovtot^ 
xccl tag naQaxoiiliofievag äyogag ix räv nag* avtolg xakov^iivcav 
'EiinoQL<ov^ ig) alg u%ov tag iisyiörag ihtCäag nsQi xb zijg tQOfpijg 
9cal räv akkcav inLtijdsicjv^ 8iaq>^aQi]vai öwdßr^ xaxa %-akattav 
oko0%BQäg vno xov %£iyLävog. 

Das andere Mal in der Erklärung zum ersten Vertrage der 
Karthager mit den Römern (ß. III, c. 23, 2): [xov KaXov aTCQtxi- 
xriQLOv] xad'dnai, inixsiva tcXbIv (hg JtQog (iBOrjiißQiav ovx otovxai 
ÖBtv ot KaQiridovLOL xovg Pmiiaiovg ^axgalg vccvöl diä xb ^iri 
ßovkBöd'aL yivciöxBiv avxovgy (og inol doxst^ fii^xB xovg xaxa 
tiiv Bv00dxLVj (ii^XB xovg xaxa r^v (iixgav £vQxiv xoTCovg^ a dri 
xakovOiv 'EiiTtoQta, 

Das dritte Mal bei der Erzählung der Zerwürfnisse, die den 
dritten punischen Krieg herbeiführten (Pol. XXXII, c. 2, 1): Maö- 
6aväö0i]g %'B(OQäv xb %kii%^og xäv Ttoksov xäv nägl xr^v ^lxqclv 
UvQXLV ixxL0iiBV{ov xol xo xdkkog xijg x^Q^S V^ xakov0LV 
^EfLJtoQuCy Tcal Ttdkac xb xk'^d'og xäv ngogoScav xäv yivo^ivtQV 
iv xovxoig xotg xonoig 6q)d'akiiiäv^ incBßdksxo xaxaTCBiQdtjfav xäv 
KaQXKidovC&v ov %okkotg dväxBQOv XQ<ivoig xäv ksyo^ivov xaiQäv. 

Livius erwähnt die Emporien gleichfalls dreimal: 

(B. XXIX, c. 25, 11): [Scipio] Emporia ut peterent guberna- 
toribus edixit. fertilissimus ager eoque abundans omnium copia 
rerum est regio, et imbelles, quod plerumque in uberi agro evenit; 
barbari sunt. 

(B. XXIX, c. 33, 8): ipse (Masinissa) cum sexaginta equitibus 
ad minorem Syrtim pervenit; ibi cum conscientia egregia saepe 
repeüti regni paterni inter Punica Emporia gentemque Garamantum 
omne tempus usque ad C. Laeli classisque Romanae adventum in 
Africam consumpsit. 

Zielinski, die letzten Jahre des 2. pun. Kr. 2 



lg A. Der l'atbestand. 

(B. XXXIV, c. 62): Masinissa agrum maritimum eorum (Cartha- 
giniensium) et depopulatus est, et quasdam urbes vectigaiis 
Carthaginiensium sibi coegit Stipendium pendere. Emporia vocant 
eain regionem; ora est minoris Syrtis et agri uberis; iina civitas 
eius Leptis. 

Appian endlich spricht zweimal von dieser Gegend auf unzwei- 
deutige Weise, ebenfalls im dritten punischen Kriege: c. 72: yiyvo- 
fiiviov di nQ0Sxki^6€(X)v oC KaQxridoviov rc3 Maööavdööy xriv 
fiiv jcbqI t6 ^EfLTCOQiov yijv iksyov fLsd'TJöeiv ; und c. 79 (in der 
Rede der Karthager) anavötcjs S* e%(QV xal dd'eiiiotcog ig ^ftag 
xal t6 söcc(pos^ iv cS ixQatpri xal inaiäev^ri^ yrjv aXXijv. ^/iCDi/ 
ccTteöTta negl ro ^E^noQtov. 

Von diesen Stellen legen wir am meisten Gewicht auf die- 
jenigen, welche auf die Grenzstreitigkeiten zwischen Masinissa und 
den Karthagern sich beziehen. Um deren Bedeutung zu würdigen, 
müssen wir auf den Vertrag eingehen, welchen die Römer i. J. 201 
mit den Karthagern schlössen. 

Es versteht sich indessen, dass blos die Bestimmungen über 
die Grenzen, innerhalb deren sich Karthago zu halten hatte, für unseren 
Zweck Bedeutung haben. 

Dass diese Frage noch nicht gelöst ist, müssen wir bedauern, 
wir werden dadurch gezwungen, sie an dieser Stelle zu besprechen. 
Freilich hat Nissen den Frieden von 201 zum Gegenstande einer 
besonderen Abhandlung gemacht; indessen ist meines Erachtens 
unsere Frage durch ihn nicht einmal wesentlich gefördert worden. 

Appian (c. 54) giebt die Grenze an, innerhalb deren die Kar- 
thager unbedingte Herrscher sein sollten; es sind dies die punischen 
Gräben. Livius und Polybius wissen nichts von dieser Bestimmung; 
nach ihnen (Liv. B. XXX, c. 37 = Pol. B. XV, c. 18) sollen die 
Karthager über das Land gebieten, das sie vor Beginn des zweiten 
punischen Krieges in Africa besassen, mit der einzigen Beschränkung, 
dass dem Masinissa das Land und die Städte wiedererstattet werden, 
die er oder seine Vorfahren „innerhalb der vorzuschreibenden Grenzen'' 
(Pol.) besessen. Diesen Unterschied bespricht Nissen ausführlieh, 
kommt aber zum wunderlichen Ergebniss, Appians Quelle hätte den 
wahren Tatbestand zu Gunsten Masinissa's entstellt (de pace etc. 
S. 15 ff.). — Gesetzt indessen, Appians Quelle hätte sich vor einer 
Fälschung zu Gunsten des Numidiers nicht gescheut; was hätte er 
gerade mit dieser Fälschung erreicht? Tatsächlich begnügt sich ja 
der ländergierige Fürst mit den Städten diesseits der punischen 
Gräben nicht; tatsächlich überschreitet er auch nach Appiap die ihm 



§ 2. Die ADsfiUiTt des Laelios. 19 

vorgeschriebene Grenze^ und erst nachdem es durch ihn zur Ver- 
zweiflung getrieben ist, entschiiesst sich Karthago zur Notwehr 
(c. 79). Auch waren die Friedensbedingungen ^ wie sie Polybius 
darstellt^ in ihrer Unbestimmtheit und Zweideutigkeit für Masinlssa's 
Raublust unendlich günstiger; besonders da die ^^Torzuschreibenden 
Grenzen^ in Wirklichkeit nie Torgeschrieben worden sind. Hier gab 
es zu zweifeln und zu deuteln^ hier war keine Stadt, nicht einmal 
Karthago selbst , Tor dem Schicksale sicher, vor Zeiten einem der 
Altvordern Masinissa's gehört zu haben. Betrachten wir ferner, dass 
Nissen auch nicht einen einzigen greifbaren Grund beigebracht hat, 
um Appian's Darstellung zu verdächtigen, dass ferner Polybius sehr 
wohl mit ihr vereinbart werden kann, wenn man nur in den osro- 
dsLx^öofuvoi oQoi eben die punischen Gräben sieht, so werden vrir 
uns der Ueberzeugung nicht verschliessen dürfen, dass in der Tat 
seit dem J. 201 die punischen Gräben das Land einschlössen, welches 
Masinissa nicht angreifen konnte ohne die Verträge zu verletzen. 

Der Freundschaft der Römer vertrauend greift Masinissa die 
Karthager trotzdem an; er besetzt ihre Ländereien und Städte 
„wider die Verträge", wie Appian wiederholt bemerkt (c. 69, c. 70). 
Da sie sich von ihren Freunden und Bundesgenossen, den Römern, 
verraten sehen, verstehen sich die Karthager zu weiterer Nach- 
giebigkeit; sie treten dem Masinissa r^v tcsqI ro *Eiuc6qlov 
yijv ^) ab. 

Diese Tatsache ist äusserst wichtig. Sie beweist, dass die 
Emporien sich auch nach Norden von den punischen Gräben — 
also nach Norden von Thenae, wie wir vorläufig annehmen müssen, 
erstreckten. 

Wir haben indessen noch andere Beweise. Die Stelle des 
Livius im 34. Buche lehrt uns, dass Leptis eine von den „Emporia" 
genannten Städten war. Man kann nun fragen, ob Grossleptis oder 
Kleinleptis gemeint sei; und die Gelehrten, soweit sie überhaupt 



1) Der Ansdrnck bleibt etwas sonderbar. An ein bestimmtes Em- 
porion scheint Appian gedacht zu haben, und dieses wird wohl dasselbe 
sein wie das Yon Strabo (B. XVII, A* 3, 17, S. 835) erwähnte: %ai iv 
ffVTJ dh zy 2äV^£i 9olixvai rivig slai^ xara ds xov y^v%<&p iüri nafjLpkiys- 
9'Bq ifi'TCOQioiß, Tcoraiiov I%ov ifißdXXovra slg xov noXnov. unter dem Flosse 
ist wahrscheinlich der Triton zu yerstehen; das Emporion ist rätsellftift. 
'H 7C€qI to 'EiinoQiov yij wird demnach das ganze Grestade der kleinen 
Syrte mindestens bis Kleinleptis gewesen sein; die Ausdehnong nach Süd- 
osten können wir nicht bestimmen. Dass der Ausdruck an der gedachten 
Stelle ungenau ist, muss man jedenfalls zugeben. 



20 A. Der Tatbestand. 

die&e Stelle berücksichtigt haben ^ neigten sich der erstgedachten 
Ansicht zu. Diese ist jedoch unhaltbar. Erstens liegt Grossleptis 
fast ebenso weit von der kleinen Syrte wie von der grossen. Zwei- 
tens war die Gegend zwischen dem Triton und dem Cinyps, an dem 
Grossleptis lag^ wüst und unbewässert (vgl. Herodot B. iV. a. E.^ 
Strabo S. 836 ff., Mela B. I, 8, Lucan Phars. B. IX, 438); dies gibt 
auch Movers zu, wenn er (S. 475) von der '„grossen Steppe" spricht, 
welche die kleine Syrte von Cyrene trennte. 

Dies zur Lage der Emporien. Zum Schluss will ich noch be- 
merken, dass der Satz „ea singula in dies talenta vectigal Cartha- 
giuiensibus dedit" (Liv. B. XXXIV, c. 62, 3) nicht gegen meine An- 
sicht spricht. Allerdings hat man ihn auf Leptis beziehen wollen; 
indessen hindert uns nichts, unter „ea" die Emporien (ora) zu verstehen. 
Dies ist um so wahrscheinlicher, da nach der bisherigen Annahme 
der Reichtum von Grossleptis geradezu märchenhaft gewesen sein 
müsste. *) — • 

§3. 
Die UebeTfahrt des Scipio. 

Durch den Senatsb^schluss, der den Verhandlungen über die 
locrischen Unruhen folgte, wurde dem Scipio eine schleunige Ueber- 
fahrt dringend an's Herz gelegt. Er wünschte es selbst nicht anders, 
konnte aber sein Vorhaben nicht so bald ausführen; und er hätte 
vielleicht noch länger gezaudert, hätte ihn nicht ein Umstand zu 
raschem Entschlüsse getrieben; es war dies der offene Abfall des 
Syphax, der im Frühling d. J. 204 erfolgte. Dies gab den Aus- 
schlag. Scipio lud den Praetor zur gemeinschaftlichen Beratschlagung 
nach Lilybaeum ein — M. Pomponius Matho war zur Zeit Praetor 
in Sicilien — ; sie wollten sich darüber verständigen, welche von 
den vier Legionen in Sicilien zu lassen, welche nach Africa mitzu- 
nehmen seien. Zu letzterem Zwecke ersah sich Scipio, wie Livius 
erzählt, die Cannenser^) aus. 



1) Vgl. die Aüsfahrangen von Movers (S. 488): „Zur Zeit des zweiten 
punischen Krieges zahlte Leptis an Karthago einen Tribut, welcher mehr 
betrug, als ganz Phoenicien mit den Nachbarsländem den Ferserkönigen 
zu^entrichten hatte, und doch waren in damaliger Zeit die Emporien au 
den Syrten von Karthago's Handelseifersucbt schwer bedrückt.*' 

2) Eine Angabe, der wir billigerweise misstrauen müssen. Einer- 
seits war den Cannensem jede Kriegführung verboten (vgl. B. XXV, c. 7), 
und sie waren auch für d. J. 204 dem Praetor beigegeben. Andererseits 



§ 3. Die Ueberfahrt des Scipio. 21 

Diese schifTte er ein und gab^ nach dem üblichen Opfer und 
Gebete, das Zeichen zur Abfahrt. Das Wetter war zuerst günstig, 
der Wind etwas heftig; allein schon um Mittag umfieng ein dichter 
Nebel die Flotte, so dass man kaum das Zusammenstossen der Schiffe 
vermeiden konnte; der Wind legte sich etwas. Der Nebel blieb die 
ganze Nacht hindurch und wurde erst durch die Sonne des folgen- 
den Tages zerstreut. Schon sah man das Land; das hermaeische 
Vorgebirge war auf die Entfernung einer Meile vom Meere aus sicht- 
bar. Der Aufforderung des Steuermanns, dahin die Schiffe zu 
lenken — also nach den Steinbrüchen, oder in den Hafen von 
Clupea — leistet Scipio keine Folge; dare vela et alium infra navi- 
bus accessum petere iubet. Wir sehen daraus, dass er seinem 
früheren Vorsatze, bei den Emporien zu landen, treu bleibt 
(c. 25, 11). 

Da raubte ihnen der Nebel den Anblick des Landes, der Wind 
legte sich. Die Unsicherheit ihrer Lage wurde durch die Nacht ver- 
mehrt Um Unglücksfalle zu vermeiden, legten sie sich vor Anker 
und blieben die ganze Nacht auf derselben Stelle. Als der Morgen 
graute, erhob sich der Wind wieder, der Nebel wich, und das Ge- 
stade Africa's zeigte sich den Augen Scipio's. Auf seine Frage, wie 
das nächste Vorgebirge heisse, wurde ihm gesagt, man nenne es 
das „schöne'^ Vorgebirge. Voller Freude über das günstige Vor- 
zeichen lässt Scipio seine Flotte dort landen. Die Schiffe laufen 
an's Land, die Legionen steigen aus, schlagen ein Lager auf, und 
dieses Lager befindet sich — bei Utica. 

Dies die Erzählung des Livius (c. 27 — 28). Ihr Ende ist, man 
wird es uns zugeben, überraschend. Um aber ihre gänzliche Un- 
gereimtheit zu erkennen, müssen wir über die Lage des schönen 
Vorgebirges zur Einsicht zu gelangen suchen. 

Erwähnt wird es nur noch einmal, Pol. B. III, c. 22 ff. bei 
der Behandlung des ältesten Vertrages zwischen Rom und Karthago. 
Dort wird den Römern und ihren Bundesgenossen verwehrt, sich 
mit ihren Kriegsschiffen ao der Küste von Africa jenseits vom 
schönen Vorgebirge sehen zu lassen. Dazu sagt Polybius: ro fiiv 
ovv KaXov axQCDT'^QLov iöTL t6 nQoxeifUvov avTrjg tijg KaQxV 
dovog cjg JiQog tag aQxtovg^ ov xa^ana^ iitixBVva tcXbIv (hg ngog 
lisöriiißQiav ovx oüovzai dstv ol KaQxqdovtOL tovg 'Pafiatovg^ 



lag es für die erfinderische römische GeschichtscbreibuDg nahe, dieselben 
Heere, die bei Cannae gefocbten, mit entgegengesetztem Erfolge bei Zama 
kämpfen zu lassen. 



22 A. Der Tatbestand. 

diu to firi ßovlsöd^ac ycvciöxsiv avtovg (Ai^ts tovg xatcc triv 
BvööcctLVy firjx€ tovg xatcc tr^v (alxqccv Uviftiv tonovg^ a dr^ 
xalovötv ^EiiJCOQia, dca t^v aQ£ti}v trjg x^Q^S - > ^ - Big Ss KaQ- 
XflSova xal naCav tr^v inl tccSs tov Kakov axQdtriQiov r% Atßvrig 
Xcigav xal ZagSova xal SixekCav . . . nXeiv Pcofiaiocg s^sfStt}) 

Wenn also Karthago diesseits^ Byzacium jenseits des schönen 
Vorgebirges liegt; wenn ferner man vom schönen Vorgebirge nach 
Süden schiffen muss^ um nach Byzacium zu gelangen^ wenn endlich 
das schöne Vorgebirge Karthago nördlich gegenüberliegt — so kann 
kein Zweifel darüber sein, dass darunter das hermaeische Vorge- 
birge zu verstehen sei. Zum mindesten hat Polybius diese Ansicht 
gehabt, und ihm dürfen wir jedenfalls glauben; zudem heisst 
dieses Vorgebirge noch jetzt bei den einheimischen das schöne 
(Ras Addar). 

Nun erst wird die Unverstandlichkeit bei Livius gross. Scipio 
hatte also den Vorsatz, an der Küste der Emporien zu landen, tat- 
sächlich landet er beim hermaeischen Vorgebirge; wie er aber aus- 
gestiegen ist, finden vfir ihn bei Utica. 



1) Man sollte denken, an Klarheit und Bestimmtheit Hesse es die 
polybianische Darstellang nicht fehlen; wie verhalten sich nun unsere 
Geographen ihr gegenüber? Mannert's Worte sind folgende (X, 2, S. 293): 
,, Polybius weiss sehr gut, dass dieses Promontorium Pulcrum das näm- 
liche mit dem ist, welches der Lateiner in späten Jahrhunderten Promon- 
torium Apollinis nannte, denn er sagt: es liegt der Stadt Karthago nörd- 
lich gegenüber (dies sind wohlweislich die einzigen Worte, die Mannert 
aus Polybius citiert). Weil er aber als eigene Vermutung beifügt, das 
Verbot sei wahrscheinlich geschehen, um die Römer von aller Kenntniss 
der Städte an der Ostküste und kleinen Syrte auszuschliessen , so führte 
er spätere Erklärer zu der unrichtigen Auslegung, dass das schöne Vor- 
gebirge einerlei mit dem Prom. Mercurii sei, von welchem der gerade 
nächste Weg nach der Ostküste führt. Aber schon die Voraussetzung des 
Polybius ist unrichtig. In ihren zusammenhängenden Städten hatten die 
Karthager die seeräuberischen Excursionen der römischen Küstenstädte 
nicht zu befürchten, wohl aber an den westlichen Küsten von Africa, wo 
Karthago und Utica nur zerstreute Küstenanlagen hatten, welchen ein 
unvermuteter Anfall leicht gefährlich werden konnte. (Die Justinstelle, 
welche das Verhältniss anders darstellt, scheint Mannert nicht zu kennen.) 
An der unrichtigen Auslegung ist Polybius völlig unschuldig.*' Wir wollen 
unser Urteil über dies Verfahren nicht aussprechen; der Leser wird wissen, 
was er von einer solchen Kritik zu halten hat. — Zu bemerken ist noch, 
dass Kiepert, Weissenbom (z. u. St.) und Shaw (8. 177) derselben, oder 
einer ebenso verfehlten Ansicht huldigen. 



§ 3. Die üeberfahrt des Scipio. 23 

Ein Blick auf die Landkarte wird genügen^ um jeden von der 
Unvereinbarkeit dieser Angaben zu überzeugen; wie haben wir uns 
aber ihr Vorhandensein zu erklären? 

Der entsprechende Bericht des Zonaras lautet: tavtcc Blnmv 
firjdhv hl (islXi^öag i^avi^x^V ^^^ ^Qog tb dxQmti^QLOV to xalov- 
fisvov ^ATCoXkiovLOv XQogoQfiiöag . . . 

Diese Worte beweisen deutlich ^ dass die mittlere der hervor- 
gehobenen Angaben erfunden ist. Verdächtig war sie schon aus 
inneren Gründen; Livius selbst unterscheidet ja das hermaeische 
vom schönen Vorgebirge, und dass er's tut, ist Beweises genug für 
die Unechtheit der fraglichen Angabe. Wer hat sie aber erfunden 
und zu welchem Zwecke? 

Auf die erste dieser Fragen werden wir unten zurückkommen; 
sie lässt sich von der Frage nach den Quellenverhältnissen des 
29. Buches nicht trennen und darf daher. an dieser Stelle nfcht 
erörtert werden. Die zweite dagegen hoffen wir schon hier beant- 
worten zu können. Der Zwischenfall ist erfunden, damit schon der 
Name des Ortes, an dem Scipio sein Heer ausschifft, von guter Vor- 
bedeutung für das Unternehmen des letzteren sei. 

Das Spielen mit Vorzeichen war bei den Alten nichts unge- 
wöhnliches. Besonders bei Ereignissen von entscheidender Bedeu- 
tung liebten sie es, die Vorsehung unmittelbar eingreifen zu lassen. 
Auch die Landung Scipio's in Africa ist vielfach durch solche 
Märchen ausgeschmückt worden. Cassius Dio^) berichtet darüber 
folgendes: oC ^Pcd^Vol xa nXriöia oqti xata öxovtsg 6zQax6%£86v 
raiv imxridBCfp iitoir^OavtOHalxavavro ötavQdfiaöL X€Qieq)Qal^aVj 
xdgaxag ist avtb zovt iveyxd^evoi. aQxi xe xax€öx€va6xo , xal 
SgdxcDv Tiaq avxo ^dyag dtd xijg inl xr^v KaQ%vi86va q>€Q0v6i^g 
odov naQecQTCvöev, ägxe xal ex xovxov xbv UxLxicova xaxa xiiv 
tcbqI tovxGiv [yvcifirjv iieyäkriv avl^i^öead'at oioiisvov xr^v] iavxov 
gyi^firiv iict^aQQi^öavxa TCQod'VfioxsQov xriv xa %€ßQav xoQd'ijöaL 
xal xatg Tcoksöt TCQogfill^ai, Eine andere von Caesar auf Scipio 
übertragene Erzählung ist in der Epitome von Nepotian^) überliefert; 
sie fehlt bei Valerius Maximus. „Scipio ut in Africanam terram 
descendit — heisst es dort — cecidit. hoc factum pavente exercitu 
exclamavit Heneo te, terra Africa' et vicit. 

Dass diese beiden Erzählungen erfunden sind, braucht nicht 
erst nachgewiesen zu werden. Nicht besser steht es indessen mit 
dem von Livius geschilderten Vorgange. Um die Wahrscheinlichkeit 



1) Fr. 57, 63; S. 105 Bind. 2) II, 7, 3. 



24 A. Der Tatbestand. 

dieser Behauptung zu erhöhen^ wollen wir hier einen durchaus ähn- 
lichen Vorfall erörtern^ der hei der Landung Ilannihals in Africa 
stattgefunden haben soll. 

B. XXX, c. 25; 11 sagt Livius folgendes: Hannibali iam terrae 
appropinquanti iussus e nauticis unus escendere in malum, ut specu- 
laretur, quam tenerent regionem, cum dixisset sepulcrum dirutum 
proram spectare, abominatus praetervehi iusso gubernatore ad Leptim 
adpulit classem atque ibi copias exposuit. 

Was unter diesem sepulcrum dirutum zu verstehen sei, ist bis 
jetzt nicht klargestellt worden. Das eine stand aber fest, dass ein 
wirkliches Grabmal darunter nicht gemeint sein konnte, dass viel- 
mehr sepulcrum dirutum die Uebersetzung eines Ortsnamens in die 
lateinische Sprache sei. Sehen wir uns aber nach einem solchen 
um, so bietet sich uns der Name „Thapsus'^ als der erste und ein- 
zige dar, der dem livianischen Ausdrucke zu Grunde liegen könnte. 

• 

Abgesehen davon, dass die Stadt Thapsus in nächster Nähe von 
Kleinleptis liegt, gehört sie auch zu den wenigen, auf welche der 
Beiname „dirutus'' Anwendung findet. Allerdings darf aber dieses 
Beiwort nicht von „diruo" abgeleitet werden, denn Thapsus war da- 
mals noch nicht zerstört. Vielmehr müssen wir uns an eine Plinius- 
stelle halten (V, 4, 23), in welcher das griechische dtaQQVtog durch 
dirutus wiedergegeben ist : „ . . . proxumum ab oppido, quod Hipponem 
Dirutum vocant, Diarrhytum Graecis dictum propter aquarum inri- 
gua.^^ Das „dirutus^' also ist eine vox hibrida, indem das zu 
Grunde liegende Wort zum Teil übersetzt, zum Teil beibehalten 
worden ist. 

Somit dürfen wir den Ausdruck „sepulcrum dirutum'^ auf die 
griechische Verbindung Sa^og diccQQvtog zurückführen. Dass 
Thapsus diesen Beinamen mit demselben Bechte, wie Hippo, führen 
konnte, beweist die Beschreibung, welche Cassius Dio (B. XLIIl; 
c. 7) von dieser Stadt gibt: ^ äh dr^ @difog xettai (ihv iv xbqqo- 
VT^aco TQOTtov TLvd^ iv^Bv pL£v Tfjg d'akaöCfigj iv%Bv 8\ iLfAvrig 
JtaQT^xovöi^gy öxBvov S% drj rov iöd'iiov xal iXcidtj 8ia (ieöov 
ovrcDg B%Bi^ ägxB di^x'^ ftaV, 8l iXa%l0tov 8^ ifp ixdtBQa rov 
Blovg TCaQ* avtiiv xriv Qa%Cav d(ig)otiQod'£v naQvivai. — 

Diese angebliche Landung des Hannibal bei Leptis ist aber für 
eine Erfindung zu halten. Meine Grunde für diese Annahme sind 
folgende : 

Erstens weiss die ganze übrige Ueberlieferung nichts von einer 

*Laudung Hannibals bei Leptis. Appians Worte sind folgende (c. 33): 

ycyvoiiBvcov d' ht tovtcov 6 ^AvvCßag axov ig KuQxv^ova SjcIbv^ 



§ 3. Die Ueberfahrt des Scipio. 25 

rriv ig tovg &Qxavtag ämötücv tov di^(iov xal taxvsQyiav 
inpoQci^evog. aitcöräv d' itL ticg öjcovdag iöBöd'ai^ xal bI yivoivto, 
€v eldäg ovx ig %okv ßsßaiovg iffofidvag^ ig 'AdQv^ifcov Aißvrig 
xarr^yato noXiv. — Diese Stelle hat Weissenborn^ nebenbei be- 
merkt^ missverstanden , wenn er (z. B. XXX, c. 29, 1) behauptet, 
bei Appian erseheine Hannibal von Karthago aus in Hadrumetum. — 
Bei Polybius fehlt die darauf bezügliche Stelle; Zonaras ist zu kurz. 
Aber auch Livius weiss im folgenden nichts mehr von einer Lan- 
dung in Leptis; c. 29, 1 sagt er: iam Hadrumetum venerat Hannibal, 
unde ad reGciendum ex iactatione maritima paucis diebus sumptis . . . 
Zamam contendit. Die Worte „ex iactatione mariiima^^ beweisen, 
dass hier von einer Landung die Rede ist. — Mithin stehen hier 
zwei Nachri(;hten einander schroff gegenüber. Das berühmte Haus- 
mittelchen mit den zwei Quellen (vgl. Friedersdorff S. 45) bringt 
uns keinen Schritt weiter. Wir müssen uns entscheiden, eine von 
den beiden Angaben für erfunden zu halten. 

Zweitens konnte Hannibal nicht einmal in Leptis landen; dies 
erheU't aus der Beschreibung, die der Verfasser des Stadiasmus von 
der Stadt gibt (113): nokig (iixgci iöti' xataq)avrj £%Bi ßifa%ri' 
xal 71 xaxayfxyyiq idxiv Big tiiv nokiv dvgxokog Tcdvv. 

Drittens war das Wortspiel mit Thapsus (vgl. abominatus) für 
einen Karthager unverständlich. Für ihn hatte der Name die gänz- 
lich unverfängliche Bedeutung des deutschen „Fürth'', und es ist 
nicht anzunehmen, dass Hannibal mit seinen Matrosen griechisch ge- 
sprochen hätte. — 

Die Uebereinstimmung dieser Erzählung mit der vorhin ge- 
nannten ist auffallend. Hier wie dort handelt es sich um eine 
Landung, hier des Hannibal, dort des Scipio; hier wie dort ist es 
der Name des zuerst vom Meere aus gesehenen Ortes, der die Feld- 
herrn mit einer Ahnung der kommenden Ereignisse erfüllt; hier wie 
dort ist endlich, um die Vorbedeutung zu ermöglichen, eine Lüge 
an der Geographie begangen worden, die sich glücklicherweise 
selbst verrät. 

Diese Uebereinstimmung entscheidet alles. Wenn bei unseren 
früheren Ausführungen beim Leser ein Gefühl des Zweifels, der Un- 
sicherheit, der Unbefrledigung zurückbleiben musste, so ist jetzt die 
Schwierigkeit in bündigster Weise gelöst worden. Wir haben nicht 
blos festgestellt, dass die Landungen am schönen Vorgebirge und in 
Leptis erfunden seien; wir haben die Absicht des Erfinders erkannt, 
haben uns überzeugt, dass er diese seine Absicht folgerecht ausge- 
führt hat. Einen vollständigeren Beweis verlangt die Kritik nicht. 



26 A. Der Tatbestand. 

Die Landung am schönen Vorgebirge ist somit aus der Reihe 
des wirklich geschehenen zu streichjsn, und mit ihr fällt die mittlere 
der drei Angaben^ die wir hervorgehoben haben. Die erste und die 
letzte bleibt aber^ und diese beiden stehen einander allerdings un- 
versöhnlich gegenüber. 

Keine von beiden dürfen wir im Verdachte der ünechtheit 
haben; dass Scipio die Absicht gehabt hat^ an der Emporienküste 
zu landen^ müssen wir aus inneren Gründen als feststehend be- 
trachten, und ebensowenig erlaubt uns die Ueberlieferung, an seiner 
tatsächlichen Landung bei Utica zu zweifeln. Zwei Quellen anzu- 
nehmen (FriedersdorfF S. 36) ist wohlfeil, aber damit stellen wir, 
wenn wir dabei stehen bleiben, uns selbst ein testimonium 
paupertatis aus. , 

Es bleibt uns kein anderes Mittel, wir werden uns zur An- 
nahme bequemen müssen, Scipio sei verhindert gewesen, seinen Vor- 
satz auszuführen. Diesen Gedanken spricht Appian aus, wenn er 
sagt: xal iöxQaroTciSevov ov ^axQccv a% dlli^Xmv ^AöÖQOvßag 
TS xal Uvq)a^ xal Ma00avcl00rjg xbqI ^Itvxrjv tcoXlv^ ig rjv 6 
UxiTticov xatax^slg vtc^ avs^cov xccl avtbg iötQatOTtEdevös nsgl 
avxYiv. Auch aus der Darstellung des Livius geht dieses hervor, 
wenn wir sie aufmerksam betrachten; nur dass hier durch das da- 
zwischen getretene schöne Vorgebirge und die dadurch erzeugte 
fröhliche Stimmung des Scipio der Schwerpimkt des Nachdrucks 
verschoben worden ist. Wir wollen uns aber die Sachlage klar 
machen. Um Mittag, heisst es, erhob sich ein dichter Nebel^ der 
den Anblick des Landes entzog; zur Nacht wurden aber, weil die 
Fahrt gar zu unsicher war, die Anker geworfen. Somit ist das 
Heer einen ganzen Nachmittag und Abend im dichtesten Nebel ziel- 
los und zwecklos umhergesegelt; es hatte also wahrlich Zeit genug, 
um vom hermaeischen Vorgebirge nach dem apollinischen ver- 
schlagen zu werden. 

Diese Erwägung lässt uns die Landung des Götterfreundes 
Scipio in einem verdächtigen Lichte erscheinen. Man begreift jetzt, 
warum der Krieg in Africa in der ersten Zeit so kümmerlich ge- 
führt wurde; man begreift aber auch, dass die Lobredner Scipio's 
alle Hände voll zu tun hatten, wenn sie dieses lächerliche Unheil 
gebührend in den Hintergrund rücken wollten. Namentlich musste 
ihnen das „schöne" Vorgebirge sehr gelegen kommen. Wurden doch 
dadurch die Götter selbst als die Hüter und Beschützer des römi- 
schen Feldherrn dargestellt; aus dem menschlichen Fehler wurde 
ein göttlicher Ratschluss, aus dem Versehen ein Verhängniss. Und* 



§ 4. Die Kämpfe bei ütica. 27 

auf die kleine Fälschung kam es ja nictit an; man durfte voraus- 
setzen, dass kein Leser sich nach der eigentlichen Lage des promun- 
turium Pulcrum erkundigen würde. 

§4. 
Die Kämpfe bei Utioa. 

Wie gieng es aber bei den Karthagern zu, und wie haben wir 
es uns zu erklären-, dass Scipio nicht sogleich bei seiner Ankunft 
von den Feinden aufgehoben wurde? 

Der Bericht des Livius ist für die Beantwortung dieser Frage un- 
zulänglich; wir müssen die Darstellungen des Appian und des Zonaras 
heranziehen. 

Nachdem er die Feindseligkeiten zwischen Masiuissa und den 
Karthagern erzählt, fahrt Appian (c. 13) also fort: „Als Scipio die 
Angelegenheiten in Sicilien alle wohl geordnet hatte, opferte er dem 
Zeus und dem Poseidon und segelte mit zwei und fönfa^j^ Kriegs- 
schiffen und vierhundert Lastschiffen nach Africa; es folgten ihm 
aber viele Kutter und Kähne. Sein Heer bestand aus sechszehn- 
tausend Fusssoldaten und sechszehnhundert Reitern; dann führte er 
noch Geschosse und Waffen und allerlei Belagerungswerkzeug und 
eine Fülle von Lebensmitteln. Auf diese Weise stach Scipio in See. 
Als die Karthager und Syphax dies erfuhren, hielten sie es für ge- 
boten, sich vorläuGg Masiuissa gegenüber zu verstellen und sich mit 
ihm zu befreunden, bis dass sie Scipio überwänden. Masiuissa wusste 
wohl, dass er getäuscht werden sollte; in der Absicht aber, die 
Gegner zu überlisten, kam er, indem er den Scipio von allem in 
Kenntniss setzte, mit seinen Reitern zu Hasdrubal zum Zwecke des 
Vertrages. So lagerten in geringer Entfernung von einander Has- 
drubal, Syphax und Massinissa um Utica, wo auch Scipio, von den 
Winden verschlagen, sein Lager aufschlug.^' 

Diese Erzählung ist chronologisch sehr bedenklich. Scipio's 
Ueberfahrt dauerte nach Livius zwei Tage und zwei Nächte; länger 
konnte sie auch nicht dauern, da nach Scylax (§ 111) die Ent- 
fernung Lilybaeums von Cossyra eine Tagereise betrug. Die Kar- 
thager nutzen aber, wie wir sehen, diese zwei Tage redlich aus. 
Wie sie Scipio's Abfahrt erfahren — was doch auch einige Zeit in 
Anspruch nahm — lassen sie den Masiuissa — aus den Emporien 
— holen und verhandeln mit ihm vor Utica; Masiuissa setzt den 
Scipio, der sich unterdessen, wie man annehmen muss, auf offener 
See umhertreibt, von allem in Kenntniss, und als alle vor Utica ver- 



28 A. Der Tatbestand. 

sammelt sind^ kommt Scipio an. Dies ist ein Widersinn. Zudem 
fragt man sich^ was sollen die Karthager mit ihren Bundesheeren 
vor Utica? wollen sie vielleicht die treue Stadt belagern? Und ist 
nicht die seltene Geschicklichkeit Scipio' s zu bewundern^ mit der er 
an der einzigen Stelle landet^ wo die Landung für ihn gefährlich 
war? Und gar die Höflichkeit und Rücksichtnahme der Karthager, 
die ihren Feind ruhig seine Truppen vor ihren Augen ausschiffen 
lassen und nicht eher angreifen, als bis er festen Fuss in ihrem 
Lande gefasst! 

Es wird Muhe kosten, dieses wunderlich verflochtene Gewebe 
zu entwirren. 

Vor allem ist zu beherzigen, dass wir dem Appian, dessen Sorg- 
losigkeit oft an Liederlichkeit grenzt, — ich verweise auf Nissen, 
Krit. Unters. S. 115 — nicht dieselbe Rücksicht schuldig sind, 
wie etwa dem Livius oder gar dem Polybius und Cassius Dio. 

Zonaras' entsprechender Bericht ist folgender: ^,Aus Furcht, 
Masiniss^pnöchte sich zu Scipio schlagen, bewogen die Karthager 
den Syphax, ersterem sein Erbe abzutreten, indem sie ihm die 
Wiedererlangung desselben in Aussicht stellten. Masinissa durch- 
schaute den Anschlag wohl, doch gieng er auf den Vertrag ein, um 
unter der Larve der Zuverlässigkeit seinen Feinden grossen Schaden 
zuzufügen; denn er zürnte ihnen mehr um Sophonisbens, als um 
des Thrones wegen. Auf die Weise war er tatsächlich Bundesge- 
nosse der Römer, während er Freundschaft für Karthago zur Schau 
trug; umgekehrt war Syphax, während er in Wirklichkeit auf Seiten 
der Karthager stand, scheinbar Verbündeter der Römer; in dieser 
Eigensobaft schickte er zu Scipio und widerriet ihm, die Ueberfahrt 
zu wagen. Dies erfuhr Scipio in heimlichem Zwiegespräche mit dem 
Herold; um die Kunde vor den Soldaten zu verbergen, fertigte er 
den Herold noch am selben Tage ab, bevor dieser Zeit hatte, mit 
anderen zusammenzukommen; dann berief er sein Heer und be- 
schleunigte die Ueberfahrt, indem er vorgab, die Karthager seien 
noch nicht vorbereitet, und schon vorhin hätte Masinissa zur Ab- 
fahrt gedrängt und sich über die Saumseligkeit der Römer beklagt, 
nun täte auch Syphax dasselbe. Nach diesen Worten fuhr er ab 
und landete am apollinischen Vorgebirge^^ (B. IX, c. 12.). 

Hiernach stellt sich die Chronologie ganz anders dar. Zunächst 
lallt die verwirrende Zeitbestimmung fort, als hätten die Karthager, 
erst nachdem ihnen die Abfahrt Scipio's gemeldet war, den Versuch 
gemacht, Masinissa's Bundesgenossenschaft zu erwerben. — Die 
Heirat des • Syphax mit Sophonisbe, der Tochter des Hasdrubal, 



§ 4. Die BSrnpfe bei Utica. 29 

die bei Livius im Winter 205 — 204 stattgefunden haben soil^ 
fällt, um dieses im Vorbeigehen zu bemerken, nach Zonaras in den 
Winter 206 — 205. — Dann hat dieser auch die unwahrschein- 
liche Angabe nicht, dass die Karthager den Masinissa aus seinem 
Schlupfwinkel in der kleinen Syrte geholt hätten — unwahrschein- 
lich, weil Masinissa sich wohl gehütet hätte, dieser Einladung im 
Vertrauen auf die „karthagische Treue" Folge zu leisten. Vielmehr 
müssen wir annehmen, wenn wir den allzukurzen Bericht des Zo- 
naras nach Livius (B. XXIX, c. 33, 9) ergänzen, dass Hasdrubal 
mit Masinissa in den Emporien verhandelt hat. Eine weitere Be- 
stätigung dieser Annahme ist Liv. c. 34, 2. Es fehlt endlich bei 
Zonoras die ganz sinnlose Angabe, Hasdrubal und Syphax hätten den 
Scipio Yor' Utica erwartet. Und mit Wegräumung dieser letzten 
Schwierigkeit wird alles klar. 

Als Scipio vor Utica landete, war Hasdrubal sowie Syphax ab- 
wesend. Hasdrubal sammelte sich ein Heer im Inneren des Landes 
und pflog mit Masinissa Verhandlungen; Syphax genoss der unver- 
wüstlichsten Ruhe in der Hauptstadt seines Reiches. 

Aber wie — wird man uns fragen — war denn Karthago nicht 
mächtig genug, um die Landung des feindlichen Feldherrn, oder doch 
seine Raubzüge im Gefilde von Utica zu verhindern? 

Es hängt manches davon ab, ob wir dieser Frage Berechtigung 
zugestehen. 

In der Tat haben die Karthager, wenn wir dem Livius Glauben 
schenken wollen, den Versuch gemacht, die Landung der Feinde zii 
vereiteln; dieser Versuch misslang, weil sie die Macht und die Ge- 
schicklichkeit Scipio's unterschätzten. Hier ist der Bericht des Livius 
(c. 28—29, 5; c. 34—35, 2): 

„Als die Römer ihr Lager an den nächstgelegenen Hügeln auf- 
schlugen, war Karthago in grosse Angst geraten. Sie überlegten, 
dass sie weder einen Feldherrn noch ein Heer zu Hause hätten, und 
dass Hasdrubal dem Scipio ebensowenig gewachsen sei, wie sein zu- 
sammengelaufenes Heer den römischen Legionen. Sie rüsteten, 
schlössen eilig die Tore der Stadt, durchwachten die Nacht und 
sandten am nächsten Tage eine Reiterschaar aus'' — die Zahl ist 
aus^efaUen — „um die Legionen während der Landung zu belästigen. 
Scipio hatte aber unterdessen die Landung beendet, hatte die Flotte 
vor Utica geschickt, war selber auf den nächstliegenden Hügeln ge- 
lagert und hatte schon einen kleinen Raubzug unternommen. Seine 
Reiter empfiengen in bester Ordnung die feindliche Schaar; es gab 
ein Scharmützel, wobei eine Anzahl Karthager fielen; die meisten 



30 A. Der Tatbestand. 

anderen, darunter der Reiteroberst Hanno, verloren ihr Leben auf 
der Flucht. 

Scipio fahrt fort, das Ackergebiet von Ulica zu verwüsten; er 
erobert sogar eine nahegelegene recht bedeutende libysche Stadt und 
macht reiche Beute ^ die er nach Sicilien schickt. Am meisten er- 
freut ihn aber die Ankunft Masinissas.^' 

Nach einem längeren Abschnitte, in dem er die Schicksale Masi- 
nissas bespricht, fahrt Livius also fort: „Nach Verlust der ersten 
Schaar rüsten die Karthager eine neue aus und übergeben sie dem 
Hanno, dem Sohne des Hamilcar; zu gleicher Zeit schicken sie an 
Hasdrubal und an Syphax. Hanno vermehrt zunächst seine Truppen 
bis zur Zahl von viertausend und besetzt mit ihnen die Stadt Sa- 
laeca. Scipio hatte unterdessen sein Lager zwischen Utica und Sa- 
laeca — die Städte waren etwas iiber drei Meilen von einander ent- 
fernt — aufgeschlagen. Auf die Nachricht von der Anwesenheit 
der Feinde in Salaeca sandte er den Masinissa mit den numidischen 
Reitern hin, um sie zur Schlacht herauszulocken; er selbst folgte 
mit der römischen Reiterei. Die Unternehmung hatte Erfolg. Durch 
Masinissa's verstellte Flucht verlockt stürzten die Karthager aus der 
Stadt hervor und wandten sich in ungeordneten Schaaren zur 
Verfolgung. Bald trafen sie auf die Römer. Die ersten Tausend, 
mit ihnen Hanno selbst^ wurden umzingelt und niedergehauen; die 
übrigen üelen fast sämmtlich auf der Flucht. — Duos eodem no- 
mine Carthaginiensium duces duobus equestribus praeliis interfectos 
non omnes auctores sunt, veriti, credo, ne falleret bis relata 
eadem res; Caelius quidem et Valerius captum etiam Hannonem 
tradunt." 

Mit diesen Worten schliesst Livius den Abschnitt, den wir in 
behandein haben. Es lag nahe genug, die beiden von Livius er- 
zählten Schlachten für zwei verschiedene Berichte über dieselbe Be- 
gebenheit zu halten; Weisseuborn neigt sich zu dieser Ansicht; Lud- 
wig Keller sucht sie zu beweisen und folgerecht auszuführen (der 
zweite punische Krieg und seine Quellen S. 30; 98). ;;Wie ist es 
denkbar," fragt er, „dass kurz nach dem ersten Reitertreffen ein 
zweites mit dem durchaus gleichen Verlauf, ja sogar unter der An- 
führung eines gleichnamigen feindlichen Feldherrn stattgefunden, dass 
kurz nach der Einnahme jener „sehr grossen Stadt" eine zweite und 
kurz nach dem ersten Plünderuugszug ein abermaliger ausgeführt 
worden. Und dieser Complex von Ereignissen soll sich zweimal in 
derselben Reihenfolge vollzogen haben! .... Diese Darstellung nun 
— ßhrt Keller fort — welche durch sich selbst gerichtet wird, tritt 



§. 4. Die Kämpfe bei Utica. 31 

in ein noch ungünstigeres Licht, wenn wir die Relation des Juba 
(d. i. Appian) mit ihr vergleichen." 

Auf den Bericht des Appian werden wir im folgenden zurück- 
kommen; hier haben wir zunächst die weiteren Folgen der Keller'- 
sehen Behauptung zu erörtern. Nachdem dieser S. 30 blos die 
Uebereinstimmung der beiden Berichte des Livius hervorgehoben, 
kommt er S. 98fif. auf die Unterschiede zu sprechen. ,,Der Gegen- 
satz, in welchem die letztere (Darstellung) zur ersteren steht, ist in 
der Tat höchst charakteristisch. Dort rhetorische Wendungen und 
Floskeln, welche in Ausrufen des Scipio gipfeln, ein gesuchter Aus- 
druck^ panegyrische Darstellungsweise, hier ein ganz kurzer, nüch- 
terner Bericht, der sich lediglich auf die Wiedergabe der Facta be- 
schränkt. Aber noch mehr. Die scipionische Darstellung (d. i. c. 
34) gelallt sich nicht nur in breiter Ausmalung, sondern sie macht 
auch, wie oben bemerkt, aus dem Gefecht, von welchem wir durch 
App. 14 — 15 wissen, eine förmliche Schlacht, in welcher 3000 
Feinde kampfunfähig gemacht werden. Wie ganz anders lautet der 
Bericht von 28, lOfF.! .... die ganze Affaire läuft auf ein Vor- 
postengefecht hinaus. — Der Gegensatz ist unverkennbar; ist der- 
selbe zufällig? Gewiss nicht. Sehen wir Juba's Darstellung ein, so 
ergibt sich die merkwürdige Tatsache, dass das fragliche Rencontre 
in der letzteren Darstellung (c. 28, 10) ebensosehr in unwahrer 
Weise verkleinert als von der Quelle S (c. 34) vergrössert worden 
ist. Daraus geht denn mit Evidenz hervor, dass wir es in der 
römischen Ueberiieferung mit zwei tendenziösen Erzählungen zu tun 
haben. Auf Grund unserer früheren Resultate behaupten wir mit 
Zuversicht, dass die eine derselben ebensogewiss auf einen scipio- 
nischen (P. Scipio?) als die andere auf einen antiscipionischen 
Schriftsteller (Fabius Pictor?) zurückgeht. Beide Darstellungen sind 
später von einem offenbar gewissenhaften und nach Unparteilichkeit 
strebenden Autor compilirt worden, und diese Compilation hat sich 
bis auf Livius fortgepflanzt." 

Es war notwendig, einen grösseren Abschnitt aus Keller's Buche 
dem Wortlaute nach auszuschreiben. Wir hätten es freilich nicht 
getan, wenn wir keinen weiteren Zweck damit hätten erreichen 
wollen, als den Tatbestand der Kämpfe vor Utica festzustellen. — 

Erst einige Worte über die Methode. 

Woran erkennen wir, ob zwei Darstellungen dasselbe Ereigniss 
zum Vorwurfe haben, oder zwei verschiedene? Wir bemessen das 
an der Anzahl und der Bedeutung der Angaben, die in den beiden 
gleich oder verschieden sind; unser Urteil hängt von dem Verhält- 



32 A. Der Tatbestand. 

nisse der Uebereinstimmungen zu den Ungleichheiten ab. Je grösser 
die Zahl und die Bedeutung der ersteren ist, um so geneigter werden 
wir sein, anzunehmen, dass beiden Berichten dieselbe Begebenheit 
zu Grunde liegt. Vollkommen zweifellos wird diese Annahme erst 
dann, wenn den Uebereinstimmungen gar keine Verschiedenheiten 
gegenüberstehen — vorausgesetzt, dass die fraglichen Darstellungen 
umfangreich genug sind, und dass keine äusseren Gründe gegen die 
genannte Annahme sprechen . — , indessen verhehlen wir uns keines- 
wegs, dass solche Fälle nicht vorkommen. Ein Beweis für die Ver- 
doppelung wird daher — wiederum abgesehen von äusseren Gründen 
— nur Anspruch auf grössere oder geringere Wahrscheinlichkeit 
machen dürfen, der eine geringere oder grössere Möglichkeit einer 
NichtVerdoppelung gegenübersteht. 

Daraus ergibt sich der Grundsatz: eine Anzahl von Ueberein- 
stimmungen beweist nichts; beweisend ist nur das Verhältniss der- 
selben zu der Zahl der Ungleichheiten. Und die erste und unab- 
weisliche Pflicht, welcher sich jeder, der den Beweis für eine 
Verdoppelung führen will, zu unterziehen hat, ist — sorgfältig und 
gewissenhaft neben den Uebereinstimmungen die Verschiedenheiten 
aufzuzählen. 

Damit ist der Beweis indessen noch nicht abgeschlossen. Das- 
selbe Ereigniss — so urteilt der unbefangene Verstand — ündet 
unter denselben Umständen statt. Wenn die Umstände verschieden 
sind, entschliessen wir uns nur schwer zur Annahme, dass es wirk- 
lich dieselbe Begebenheit sei, die nur zweimal erzählt werde. — 
Daraus geht für den Anwalt dieser Ansicht die zweite Pflicht hervor, 
die Beweiskraft der Verschiedenheiten als nichtig darzutun. Dies 
geschieht, wenn er auf Grund des bereits bekannten eine Erklärung 
dafür gibt, wie — unter der Voraussetzung, dass in beiden Fällen 
dasselbe Ereigniss gemeint sei — , es trotzdem geschehen konnte, 
dass der Berichterstatter sich Abweichungen vom wirklichen Tat- 
bestande erlaubte. Als, eine Verirrung muss aber sein Verfahren 
bezeichnet werden, wenn er diese Verschiedenheiten, die zunächst 
den zu liefernden Beweis erschüttern, selbst wiederum als Grundlage 
für weitere Vermutungen benutzt; es ist dies nichts anders, als jene 
nach den Gesetzen der Logik straffällige petitio principii. 

Hand in Hand mit dieser Tätigkeit muss aber noch eine wei- 
tere gehen. Gewisse Uebereinstimmungen kommen auch bei aner- 
kannt verschiedenen Ereignissen vor; diese Erwägung legt dem 
beweisführenden die dritte Pflicht auf, aus der Reibe der Ueberein- 
stimmungen, die er als beweiskräftig für seine Ansicht anführt, die- 



§. 4. Die Kämpfe bei Utica. 33 

jenigen auszuscheiden; die sich auch unter der Voraussetzung, dass 
es sich um zwei verschiedene Ereignisse handle, ungezwungen er- 
klären lassen. Erst das übrig bleibende ist entscheidend. 

Dazu tritt als vierte Pflicht die Berücksichtigung äusserer Gründe, 
die natürlich für jeden einzelnen Fall verschieden sind. 

Wir können den Beweis erst dann als geliefert betrachten, wenn 
diesen vier Pflichten Genüge geleistet ist; und wir hofien, dass der 
Leser über die von uns aufgestellten Grundsätze mit uns einer 
Meinung sein wird. 

Keller's Beweisführung ist nun als eine nach allen Seiten hin 
verfehlte ^u betrachten. Auf S. 30 werden nur die Uebereinstim- 
mungen erwähnt, über die Verschiedenheiten wird der Leser völlig 
im unklaren gelassen. Erst S. 99 kommen diese an die Reihe und 
werden, bezeichnend genug, mit dem Zusätze „wie ganz anders lautet 
der Bericht von 28 ff.!'' eingeführt. Und, als wenn der Beweis der 
Verdoppelung vollkommen feststände, will Keller auf Grund dieser 
Verschiedenheiten die Benutzung des Fabius an der einen, des Scipio 
an der anderen Stelle dartun. Und nicht einmal erklärt werden 
die Verschiedenheiten durch diese an sich höchst willkürliche An- 
nahme; nur mühsam und gewaltsam wird der livianische Doppel- 
bericht in die Folterscbuhe der Fabius- Scipiohypothese eingezwängt. 
Wirkliche Verschiedenheiten (wie dass im ersteren Falle die Kar- 
thager, im zweiten die Römer angreifen u. a.) werden mit Still- 
schweigen übergangen; andere willkürlich hinzuerfunden. Letzteres 
ist namentlich bei dem Satze „dort rhetorische Wendungen und 
Floskeln, welche in Ausrufen des Scipio gipfeln, ein gesuchter Aus- 
druck, panegyrische Darstellungsweise — " der Fall. Wir gestehen, 
dass wir von alledem im fraglichen Abschnitte nichts gefunden 
haben, als den einsamen „GipfeP im Ausrufe Scipios „aestiva sub 
tectis equitatus! sint vel plures, dum talem ducem habeant.'' Wohl 
haben wir aber alles das im „nüchternen'' Berichte gefunden, der 
angeblich dem Fabius entstammt (vgl. S. 30). Man möge nur c. 28, 
2—9 nachlesen. 

Prüft man ferner die Uebereinstimmungen, so wird man keine 
einzige auch nur einigermassen entscheidende finden, keine einzige, 
die den Verschiedenheiten gegenüber auch nur einigermassen in Be- 
tracht käme. Wohl scheint der Schauplatz der Schlacht in beiden 
Fällen derselbe zu sein; allein er konnte auch kein anderer sein 
und bleibt auch für das J. 203 derselbe. Wohl heisst der feind- 
liche Oberst Hanno, aber die Auswahl, welche die Feldherrnfamilien 
der Karthager in den Eigennamen hatten, war auch gar zu gering. 

Zielinaki, die letzten Jahre d. zw. pnn. Kr. 3 



34 A. Der Tatbestand. 

Dass endlich die Reihenfolge der Ereignisse in beiden Fällen die- 
selbe wäre, ist nicht richtig; in der ersten Darstellung ist sie fol< 
gende; 1) Reiler treffen , 2) Raubzug, 3) Eroberung einer recht 
bedeutenden Stadt; in der zweiten: 1) Reitertreffen, 2) damit ver- 
bundene Einnahme von Salaeca, 3) Raubzug. Und bedenkt mau, 
dass Scipio durch den grössten Teil der Jahre 203 und 202 das 
Land gebrandschatzt und die Städte eingenommen hat, so wird man 
vollends gar nichts auf eine solche Uebereinstimmung geben. 

Keller's Hauptbeweis ist aber der Bericht des Appian; mit 
diesem haben wir uns also auseinanderzusetzen. Richtig verstanden 
entscheidet er allerdings manches, aber wie wir sehen werden, gegen 
Keller. 

„Sei es aus Furcht, sei es aus Treulosigkeit — sagt Appian 
c. 14 — gab Syphax vor, benachbarte Barbaren wären in "sein Reich 
eingedrungen und zog heim. Scipio aber sandte eine geringe An- 
zahl Soldaten aus, um gegen Hasdrubal zu kämpfen, auch ergaben 
sich ihm einige Städte. Des Nachts kam aber Masinissa heimlich in 
Scipio's Lager, begrüsste ihn und riet ihm, am folgenden Tage eine 
Schaar von nicht mehr als fünftausend Soldaten auf die Entfernung 
von dreissig Stadien, wo ein Bollwerk des syracusischen Tyrannen 
Agathocles stand, in den Hinlerhalt zu legen; mit Tagesanbruch be- 
wog er aber den Hasdrubal, den Reiterobersten Hanno auszusenden^ 
einesteils um sich nach der Zahl der Feinde zu erkundigen, andern- 
teils um Unordnungen in Utica vorzubeugen, welche die Nähe der 
Feinde zur Folge haben könnte; er selbst versprach zu folgen, wenn 
Hasdrubal es ihm beföhle. Hanno nahm sich tausend auserwählte 
karthagische Reiter und eine Menge Libyer, Masinissa aber seine 
Nomaden. Als sie in die Nähe des Bollwerks kamen und Hanno mit 
einigen Reitern den Weg nach Utica nahm, da zeigte sich ein Teil 
des Hinterhaltes, und Masinissa riet dem Stellvertreter des Obersten, 
die lauernden, deren doch nur wenige seien, zu überfallen, er selbst 
folgte in einiger Entfernung, als wolle er helfen; wie aber die Li- 
byer in der Mitle ware;i zwischen den Römern und den Numidiern, 
da zeigte sich der übrige Teil des Hinterhaltes, und sie wurden alle, 
von den Römern einerseits und den Numidiern andererseits getödtet, 
alle, mit Ausnahme von vierhundert, die gefangen wurden. Nach 
dieser Tat gieng Masinissa dem zurückkehrenden Hanno freund- 
schaftlich entgegen, nahm ihn fest und führte ihn in's Feldlager 
Scipio's, um durch seine Uebergabe an Hasdrubal die Mutter zu 
lösen." 

„Auf den ersten Blick — sagt Keller S. 31 — sind die beiden 



.§. 4. Die Kämpfe bei Utica. 35 

Darstellungen — die des Livius und die des Appian — allerdings 
sehr verschieden; allein sie sind dem Inhalt nach genau identisch^ 
wie man sich leicht überzeugen kann. Dieselben Personen mit den- 
selben Namen fuhren bei beiden Autoren fast dieselben Taten aus: 
Hasinissa lockt bei beiden die Reiter der Karlhager in einen Hinter- 
halt; durch den gemeinsamen AngriiT des Scipio und Masinissa, des 
einen von der Front, des anderen vom Rucken her werden die 
Punier umfasst; der Reiteroberst der Feinde heisst bei beiden Hanno. 
Die Hauptsache aber ist, dass Liv. c. 34, 17 sagt: ^^inter eos (den 
Gefangenen und Getödteten) satis constabat non minus ducentos Car- 
thaginensium equites fuisse et divites quosdam et generc illustres. 
Dasselbe berichtet aber auch Appian, und da es nun zudem fest- 
steht, dass die adligen Punier selten Kriegsdienste nahmen, sa kann 
das von Livius erzählte TrefTeu nicht von demjenigen verschieden 
sein, welches Appian c. 14 erzählt'' 

Es gehört nun ein hohes Mass von Selbsttäuschung dazu, um 
die beiden fraglichen Berichte für „dem Inhalt nach genau identisch'^ 
zu halten. Andere von dieser Identität zu überzeugen wird Keller 
nicht leicht gelingen, auch wenn man ihm die überdies ziemlich all- 
gemeinen Uebereinstimmungen glaubt; indessen sind auch diese zum 
guten Teil erfunden. Dass Scipio die Karthager von der Front, 
Masinissa vom Rücken her angreift, steht wohl bei Appian, nicht 
aber bei Livius; dass im karthagischen Heere adlige Punier gedient 
haben, meldet hinwiederum blos Livius, Appian hat die Angabe nicht. 

Nichtsdestoweniger müssen wir uns zur Ansicht bekennen, die 
von Appian geschilderte Schlacht sei dieselbe, wie die von Livius 
beschriebene, so wohl wir uns auch der ausgedehnten und tiefgrei- 
fenden Abweichungen des Appian bewusst sind. Diese zu erörtern 
vermögen wir an dieser Stelle nicht, denn diese Frage lässt sich von 
der Quellenfrage nicht trennen. Unsere Gründe aber, warum wir 
die Darstellung des Appian und des Livius als auf dasselbe Ereiguiss 
bezüglich betrachten, sind im wesentlichen chronologischer Art. Die 
Ankunft Masinissas im römischen Lager wird von Livius wie von 
Appian unmittelbar vor die in Frage stehende Zeit angesetzt: zwischen 
ihr und dem Beginne der Belagerung von Utica fanden nach Appian 
zwei Schlachten statt — die eine mit Hanno, die andere mit Mago 
— nach Livius eine; nun ist aber die Annahme dreier Schlachten, 
von denen Livius eine, Appian zwei beschrieben hätte, gar zu un- 
wahrscheinlich; und wenn wir gezwungen sind, in der einen von 
den beiden appianeischen die eine Hvianische Schlacht wiederzuer- 
kennen, so kann unsere Wahl nur auf die erste fallen. 

3* 



36 A. Der Tatbestand. 

Ist aber die eben besprochene Schlacht dieselbe mit der von 
Livius c. 34 geschilderten^ so werden wir vollends kein Bedenken 
tragen^ in dem Vorpostengefechte ^ das nach Appian in die Zeit 
zwischen der Landung Scipio's und der Ankunft Masinissa's fallt, und 
dem damit verbundenen Eroberungszuge durch das Land die Ereig- 
nisse wiederzuerkennen, die Livius c. 29 erzählt. 

Daraus geht mit einiger Sicherheit hervor, dass im J. 204 zwei 
Schlachten stattfanden, von denen übrigens die erste eher ein Vor- 
postengefecht zu nennen war. Diese ihre Unbedeutendheit ist wohl 
auch Ursache gewesen, warum ihrer Coelius Antipater (vgl. übrigens 
unter T. B. § 10), Valerius Antias und Cassius Dio gar nicht er- 
wähnen. 

Leider müssen wir uns hier darauf beschränken, diese Zwei- 
zahl festzustellen; den Tatbestand bis in's einzelne zu erkennen, ist 
an dieser Stelle noch nicht möglich. Bemerkt muss aber noch werden, 
dass mit der Feststellung dieser Zweizahl die S. 29 aufgeworfene 
Frage beantwortet ist. 

§5. 

Lagerüberfall und Sohlaoht. 

Nach dem Siege über Hanno glaubte Scipio hinreichend Müsse 
zu haben, um Utica bis zur Ankunft der Feinde einzunehmen; durch 
den Besitz dieser wichtigen Stadt würde er festen Fuss im Lande 
gefasst haben, und der Schaden, den ihm die verunglückte Landung 
zufügte, würde auf eine glänzende Weise ersetzt sein. Die Belagerung 
hatte indessen keinen Erfolg, vierzig Tage lang hielt er die Stadt 
umzingelt und suchte sie vergeblich zu stürmen; nach dieser Frist 
trafen Hasdrubal und Syphax ein und Scipio musste sich mit der 
Cernirung der Stadt begnügen. Da zugleich der Winter nahte^ 
mussten beide Heere die Winterquartiere beziehen. 

Dass damit die Ereignisse des Jahres 204 abschliessen, geht aus 
Livius und Zonaras hervor, die beide um diese Zeit die Winter- 
quartiere ansetzen; auch Polybius bekennt ebenfalls sich zu dieser 
Ansicht, wenn er die folgenden Begebenheiten im 14. Buche be- 
richtet, denn es lässt sich aus der Anlage seines Werkes und aus 
der Vorrede zum 14. Buche erschliessen, dass er in letzterem einzig 
das Jahr 203 behandelte. Appian weiss von keinen Winterquartieren; 
es ist aber anzunehmen, dass dieselben von ihm oder von seinem 
Gewährsmanne aus blosser Nachlässigkeit ausgelassen worden sind. — 

Scipio rastet auch während des Winters nicht. Einerseits musste 
er sich auf einen Flottenangriff seitens der Karthager gefasst machen; 



§. 5. Lagenlberfall und Schlacht. 37 

andererseits durfte er auch die Belagerung Uticas nicht aufgeben. 
Daneben fasste er den Plan^ Syphax der Sache der Feinde abspen- 
stig zu machen. Dieser war aber nicht zu bewegen; der Frieden 
mit Karthago war die unerlässliche Bedingung, unter der er die 
Einstellung der Feindseligkeiten in Aussicht stellte; die Römer soll- 
ten Spanien behalten, im übrigen sollte der Status quo aufs strengste 
durchgeführt werden. Zuerst wollte der römische Feldherr davon 
nichts wissen, dann keimte ein neuer Gedanke in ihm auf, und er 
begann mit dem Numidierförsten aufs eifrigste über den Vorschlag 
zu verhandeln. 

Er hatte nämlich die leichte Entzündbarkeit des numidischen 
Lagers in Erfahrung gebracht und verfolgte zunächst die Absicht, 
die Lage und Einteilung desselben zu erforschen. Zu dem Zwecke 
gab er den Gesandten, die er in's feindliche Lager schickte, als 
Diener hochangesehene Männer bei, und zwar bei jeder Gesandt- 
schaft verschiedene; als der Frühling kam, durfte Scipio mit der 
Ausführung seines Anschlags beginnen.^) 

Unter nichtigem Verwände hob er die Verhandlungen auf, zur 
grossen Bestürzung der Feinde; gleich in der folgenden Nacht liess 
er sein Heer in tiefstem Schweigen aufbrechen, Laelius und Masi- 
nissa sandte er gegen das Lager des Syphax voraus; er selber 
war gewillt, wenn der Feuerschein der brennenden Numidierzelte 
die nichts ahnenden Karthager aus ihren Verschanzungen hervor- 
geiockt haben würde, diese mit Heeresmacht zu überfallen und zu 
vernichten. 

Die List glückte. 

Nachdem die Lager verbrannt, die Heere zum grössten Teile 
getödtet waren, floh Syphax nach Abba, Hasdrubal nach Karthago. 
Dort waren die Stimmungen sehr geteilt Einige verlangten nach 
Frieden mit Scipio, andere nach Rückberufung des Hannibal, die 
meisten nach Fortsetzung des Krieges durch Hasdrubal und Syphax. 
Auch diesem letzteren war der Mut nicht gesunken; und so geschah 
es, dass nach einem Monat eine bedeutende Heeresmacht wieder 
in den sogenannten „grossen Feldern'^ stand, fünf Tagereisen von 
Utica. — 

Scipio hatte unterdessen das Land geplündert und einige Städte 

1) Auch diese YerhandluDgen sind hinreichend mit Anecdoten aus- 
geschmückt worden; man vgl. Frontin I^ 2. 1 nnd insbesondere I, 1, 3. Es 
waren dies wahrscheinlich Soldatenschnnrren, denen hauptsächlich der 
,,halbe Marketender" Statorius (cf. Liv. XXX, c. 28, 3) sich als willkom- 
menes Ziel darbot. 



38 A. Der Tatbestand. 

eingenommen, die übrige Zeit hindurch belagerte er Utica, aber ohne 
Erfolg. Als er von der Stärke der feindlichen Truppen hörte, brach 
er mit der ihm eigenen Enlschiossenheit auf und zog ihnen ent- 
gegen. Drei Tage wurden mit unbedeutenden Plänkeleien hingebracht; 
der vierte war der Tag der Schlacht. Scipio wies den Legionen 
den Platz im Cenlrum seiner Aufstellung an; den rechten Flügel 
bildete die italische, den linken die numidische Reiterei. Syphax 
und Hasdrubal hatten zusammen dreissigtausend Mann, die^neu an- 
gekommenen Celtiberen mit eingerechnet; von diesen wurden die 
Karthager dem Masinissa, die Numidier der römischen Reiterei gegen- 
übergestellt; die Celtiberen hatten das Centrum inne. Die beiden 
karthagischen Flügel flohen beim ersten Anlauf der Römer; die Cel- 
tiberen hielten wacker Stand und wichen nicht von der Stelle; durch 
ihren Opfermut gewährten sie dem Hasdrubal und Syphax Zeit zur 
Flucht. Dieser floh in sein Reich, jener nach Karthago. In Kar- 
thago waren die Meinungen wiederum geteilt; die tapfersten brachten 
einen Angriff auf die römische Flotte in Vorschlag, andere die Rück- 
berufung Hannibals, andere wiederum behaupteten, dazu wäre die 
Zeit nicht mehr, man möchte nur die Stadt befestigen und sich auf 
eine Belagerung gefasst machen, zugleich auch einen Vertrag mit 
Scipio in Aussicht nehmen. Und es wurden alle drei Anträge ge- 
nehmigt. — 

Dies ist der Bericht des Polybius, mit dem Livius vollkommen 
übereinstimmt. 

Durchaus anders lautet die Darstellung des Appian, von dem 
wiederum Zonaras ein wenig abweicht. Bemerkenswert ist schon 
der Umstand, dass Appian die Schlacht* auf den grossen Feldern gar 
nicht kennt; nach dem Lagerbrande flieht Syphax in sein Reich, 
Hasdrubal nach Anda; auf die Nachricht, die Karthager hätten an 
seiner Statt Hanno, den Sohn des Bumilchar zum Feldherrn ernannt, 
ihn selbst aber seiner schlechten Kriegführung wegen zum Tode ver- 
urteilt, sammelt sich Hasdrubal selber ein Heer aus flüchtigen Söld- 
nern, Numidiern und Verbrechern. Dann ist der Lagerbrand ver- 
schieden erzälilt. Scipio's listiger Anschlag fällt weg, die Karthager 
sind die angreifenden. Im Augenblicke der höchsten Not erfahrt 
Scipio durch Masinissa ihren Plan und erschrickt; um ihnen zuvor- 
zukommen, bricht er während der nächsten Nacht auf. Auch richtet 
sich Scipio's Angriff nicht gegen Syphax, sondern gegen Hasdrubal 
vorzugsweise, endlich erscheint der Lagerbrand als Nebensache. Zo- 
naras nähert sich mehr dem Polybius, denn den Lageibrand hebt er 
sehr hervor; „und in der Nacht'' — so schliesst er — hatten die 



§. 5. Lagerüberfall und Schlacht. 39 

Römer nichts zu erdulden; mit Tagesanbruch aber wurden sie plötz- 
lich von den Iberen überfallen , die eben zn den Kardiagern als 
Hiiistruppen gekommen waren^ und es kamen dabei vielte Römer um. 
Hasdrubal aber floh nach Karthago^ Syphax in sein Reicii.^' Man 
sieht y Ton der Schlacht auf den grossen Feldern weiss auch Zo- 
naras nichts. 

Wie finden wir uns nun einem solchen Widerspruche gegen- 
über zurecht? Der einzige, der über diese höchst schwierige Frage 
gesprochen hat, ist L. Keller, wir haben also die von ihm auf- 
gestellte Hypothese in allen Einzelheiten zu prüfen. Seine Hypo- 
these aber ist in kurzen Worten folgende: Juba (s^Appian) hat in 
allen Puncten der livianisch-polybianischen Darstellung gegenüber 
Recht. Der gemeinsamen Quelle des Livius und Polybius ist der 
Irrtum der Verdoppelung passirt, indem sie die Darstellung desselben 
Ereignisses das eine Mal aus Scipio (Lagerbrand), das andere Mal 
aus Fabius (Schlacht) entnommen hat (S. 101 ff.). Die Lösung hat 
etwas überraschendes; wir waren es nämlich bisher gewöhnt, dass 
die Berichte, welche aus der Verdoppelung desselben Ereignisses 
entstanden sind, auch eine gewisse Aehfilichkeil mit einander hatten; 
hier sehen wir uns zum ersten Mal in der Lage, diese Begleit- 
erscheinung missen zu müssen. Indessen wurden wir Unrecht haben, 
wenn wir uns der Annahme einer durchgreifenden, allumfassenden 
Entstellung yerschliessen wollten, sobald diese Annahme durch eine 
Reihe zwingender Gründe als notwendig dargetan wird. Wir ver- 
langen aber eine sorgfaltige, gewissenhafte Beweisführung. 

Der erste Grund Kellers sind die Unwahrscheinlichkeiten, welche 
die livianisch-polybianische Darstellung für sich betrachtet bietet. 
Eingeleitet wird dieser Grund mit der Behauptung, dass Livius „die 
Darstellung der Quelle am treuesten wiedergibt.'' Dies geschieht zur 
grössten Schädigung jener „Quelle'', aber Keller ist an seiner Be- 
hauptung unschuldig; es ist ja (vgl. S. 97) „von Fricdersdorff mit 
Evidenz dargetan worden, dass Livius und Polybius hier auf die- 
selbe Quelle zurückgehen." Und in diesem Falle pflegt Livius aller- 
dings die Quelle ziemlich auszuschreiben, wie allgemein geglaubt 
wird. — Wir wollen uns indessen vorläufig dieser Meinung an- 
schliessen. 

Nach dem Lagerbrande war in Karthago grosser Schrecken, wie 
es bei Livius heisst; man glaubte, Scipio würde sogleich mit der 
Belagerung von Karthago beginnen. „Nach dieser Schilderung" — 
fahrt Keller fort — „trauen wir unseren Augen kaum, wenn wir 
gleich darauf lesen: post paucos dies rursus Hasdrubal et Syphax 



40 A. Der Tatbestand. 

copias iunxeriinty is omnis exercitus fuit triginta ferme milia ar- 
matorum. Also nach völliger Vernichtung der Feinde vermögen diese 
gleichwohl post paucos dies mit nicht weniger als 30^00 Mann eine 
Feldschlacht anzubieten; ja wenn wir nun gar dem Dio glauben^ so waren 
die vernichteten Feinde sogar am folgenden Tage wieder kampfbereiü'* 

Keller hat hiebei einen bedenklichen Gedächlnissfehler be- 
gangen. Die Worte des Zonaras lauten nämlich folgendermassen: 
ol ^PfOfiatoL äe xolvxol TesTCocrixotEg wktos fisv ovdlv iTCad'ov, 
fiinigag d' incfpavödöi^g "Ißrigsg aQXL KaQxrjdoviocg iicl övininaxia 
iXd^ovxBg 7CQO(SinB6ov avrotg a7CQ06S6x7j[toi xal koklovg ans- 
xtsivav. Von den vernichteten Feinden, die wieder kampfbereit 
stünden, ist bei Zonaras, wie man sieht, nicht die Rede. — Im 
übrigen müssen wir uns aber mit Kellers Einwände einverstanden 
erklären. Die so rasche Instandsetzung eines neuen, bedeutenden 
Heeres binnen weniger Tage halten auch wir für unmöglich. Nur 
eins scheint Keller nicht berücksichtigt zu haben: die pauci dies 
sind nicht von der Nacht des Lagerüberfalles an zu berechnen, son- 
dern von dem Tage an, wo Syphax den karthagischen Gesandten 
seine Hilfe wiederum zusagt; so verlangt es der Zusammenhang, in 
den Livius diese Worte gestellt hat (c. 7, 12 haec legatis responsa; 
et post paucos dies rursus Hasdrubal et Syphax copias iunxerunt). 
So bezogen bieten aber diese Worte durchaus keine Schwierigkeit, 
und von einer ünwahrscheinlichkeit — geschweige denn von Unwahr- 
scheinlichkeiten, wie Keller sich im folgenden ausdrückt — kann 
man nicht wohl reden. 

Die folgende Beweisführung Kellers ist undurchsichtig und ver- 
worren; der Grund davon ist eine verschleierte petitio principii, die 
erst nach längerem Suchen dem Leser offenbar wird, verbunden mit 
einigen Unrichtigkeiten, die sich nur auf Gedächtnissfehler zurück- 
führen lassen. Die petitio principii aber ist folgende: Zu beweisen 
ist, dass der livianisch-polybianische Bericht vom Lagerüberfall und 
von der Schlacht nichts als eine Verdoppelung desselben Ereignisses 
ist. So lange der Beweis nicht geliefert ist, so lange ist die Glaub- 
würdigkeit des Appian — der in diesem Falle eine höchst wichtige 
Begebenheit ausgelassen haben würde — nicht als feststehend zu 
betrachten. Demnach durfte Keller auf keinen Fall die Ereignisse^ 
die Appian meldet, als geschehen und als so geschehen, wie sie 
Appian meldet, betrachten — was er doch im folgenden wiederholt 
tut. Täte er es nicht, so zerflösse seine ganze Behauptung von dem 
„apologetischen Charakter der livianischen Darstellung des Lagerbrandes'^ 
in nichts. Und das thut sie auch meines Erachtens. 



§. 6. Lagerüberfall und Schlacht. 41 

Die Unrichtigkeiten sind aber folgende. S. 104 redet Keller 
wiederholt vom Lagerbrande; er n^nnt ihn aber (Z. 6) ^^das Haupt- 
treffen des Frühjahrs 203'' und sagt (Z. 12) sogar, iiesagtes Treffen 
hätte ,,am Tage nach dem Abbruch der Friedensverhandlungen statt- 
gefunden''; während es der übereinstimmenden Angabe aller vier 
Quellen zufolge ein nächtlicher (Jeberfall des karthagisch-numidischen 
Lagers seitens der Römer war. 

Dass Appians Quelle übrigens gar nicht so unfehlbar war, er- 
kennt Keller (S. 16) wohl an, wenn er sich auf eine Angabe des 
Polybius gegen ihn beruft; und zwar wird hier Appians Darstellung 
des Lagerbrandes durch Polybius berichtigt. Umsoweniger durfte 
jetzt die Zuverlässigkeit Appians als unzweifelhaft der livianisch-poly- 
bianischen Darstellung gegenüber in die Wagschale geworfen werden. 
Der „tendenziöse Charakter der Darstellung vom Lagerbrande'' 
wird übrigens noch durch einen anderen Grund wahrscheinlich ge- 
macht — durch die Senats Verhandlungen , die beide Ereignisse in 
Karthago zur Folge hatten. Das eine Mal hiess es, eine Partei hätte 
verlangt, man solle dem Scipio Frieden antragen, das andere Mal 
steht (S. 108) „das Gegenteil von dem, was wir eben erwähnt haben; 
da heisst es nämlich mit dürren Worten rara mentio est pacis — 
was nach Verlust der zweiten Schlacht ganz undenkbar ist, wenn 
man bereits nach der ersten vielseitig den Frieden wünschte. Wir 
haben oben nachgewiesen, dass dem P. Scipio die Widerlegung 
des Fabius am Herzen lag; wir haben gesehen, dass die Brochüre 
sich bisweilen direct auf die Worte des Fabius bezieht und sie 
zurückzuweisen bezw. zu berichtigen strebt. Da ist es nun kein Zu- 
fall, dass sich der genannte Widerspruch in Bezug auf die Friedens- 
wünsche der Karthager dann, aber auch nur dann vollkommen er- 
klären lässt, wenn wir die erwähnte Stelle (c. 7, 6) als in Wider- 
legung der zweiten (c. 9, 5) geschrieben auffassen. Ist aber der 
widerlegte Autor an anderen Stellen Fabius gewesen, so ist er es 
höchst wahrscheinlich auch an dieser." 

Es ist gerecht, dass wir Kellers Einwände an dieser Stelle aus- 
fuhrlich besprechen, da wir im folgenden sein Werk nur flüchtig zu 
berühren gedenken. 

Zunächst die Frage: ist „einige" (Liv. XXX, c. 7, 6: tribus 
dictis sententiis — una de pace legatos ad Scipionem decernebat) 
genau das Gegenteil von „wenige" (Liv. XXX, c. 9, 5: rara mentio 
est pacis)? Wozu diese Uebertreibung? 

Sodann: nehmen wir als sicher an, P. Scipio hätte talsächlich 
an allen Stellen die Widerlegung des Fabius bezweckt, wo Keller 



42 A. Der Tatbestand. 

glaubt^ dass es geschehen sei; nehmen wir einstweilen an, der Wider- 
spruch in Bezug auf die Friedetiswünsche der Karthager sei tat- 
sächlich vorhanden — was hätte denn den Fabius Pictor veranlasst, 
zu Scipio's Ungunsten zu bemerken, im J. 203 hätten nur wenige 
in Karthago den Frieden gewünscht? und was hätte den Scipio ver- 
anlasst, diese Bemerkung für einen Fehdehandschuh anzusehen? 

Fugen wir nun hinzu, dass dies die einzige Spur fabianischer 
Ueberiieferung ist in der ganzen Beschreibung der Schlacht auf den 
grossen Feldern, die im übrigen durchaus denselben loyal scipio- 
nischen Anstrich hat, wie die Darstellung des Lagerüberfalis, so haben 
wir über diesen Punct genug gesagt. — 

Endlich kommt Keller auf die Uebereiustimmungcn zwischen 
dem Lageruberfalle und der Schlacht. Er nennt im ganzen drei: 
Ankunft der ausländischen Söldner, Schauplatz, Stärke des kartha- 
gischen Heeres. Alle drei sind nicht zutreffend, die erste und dritte 
ausserdem deshalb ohne jede Beweiskraft, weil es Aehnlichkeiten sind 
zwischen der livianischen Schlachtbeschreibung und der appianeischen 
Schilderung des Lageruberfalles. 

Was zunächst die Ankunft ausländischer Söldner anbelangt, so 
erzählt Appian^ die Ankunft von gallischen und ligurischen Söld- 
nern hätte den Syphax bewogen, die Feindseligkeiten zu eröffnen; 
Livius dagegen und Polybius berichten, das Eintreffen gedungener Gel- 
tiberen hätte den Karthagern Mut eingeflösst zur bevorstehenden 
Schlacht. Man sieht, die Verschiedenheit ist grösser als die Aehnlichkeit. 
— Indessen drängt sich hiebei eine Frage auf: was waren das für 
Söldlinge, von denen Appian redet? Da es Gallier und Ligurer 
waren, so konnten sie von niemand sonst angeworben worden sein^ 
als von Mago, der sich zur Zeit an der Küste von Gallia cisalpina 
und Ligurien aufhielt; diesem aber hatten die Karthager selbst vor 
nicht gar zu langer Zeit Unterstutzungen an Mannschaft senden müssen 
(vgl. Liv. B. XXIX, c. 4, 6), und seine Werbungen waren von keinem 
Erfolge begleitet (ebd. c. 5, 2 ff.) gewesen; es ist also nicht anzunehmen, 
dass er in der Lage gewesen wäre, die bedrängte Vaterstadt mit Truppen 
zu unterstützen. Dagegen erfahren wir aus Liv. B. XXX, c. 2, 3ff., 
dass in Spanien noch bis Ende 203 eifrig geworben worden ist 
Wir neigen uns nun selbst zur Ansicht, dass die von Appian er- 
wähnten Söldner dieselben sind, wie die von Livius und Polybius 
genannten; es ist indessen einleuchtend, dass mit dieser Annahme 
die Ueberiieferung Appians gegenüber der des Livius und Polybius 
in ein sehr ungünstiges Licht gestellt wird. Dies wollten wir nur 
nebenbei bemerken. 



§ Tl. Lagerüberfall und Schlacht 43 

Die zweite Uebereinstimniung, die Keller entdeckt haben will — 
die des Schauplatzes — leidet an manchen Mängeln^ wie sich jeder ver- 
gewissern kann^ wenn er die fraglichen Stellen nachschlägt. Was sie 
aber vollends hinfallig macht^ ist die Bemerkung des Polybius (c. 8, 
2), dass die grossen Felder von Utica fünf Tagereisen entfernt sind. 

Die angebliche Uebereinstimmung in der Stärke des kartha- 
gischen Heeres beruht auf einem Additionsfehler. Vor dem Lager- 
brande bestand es nach Livius (B. XXIX^ c. 35, 10) und Polybius 
(B. XIV, c. 1, 14) aus 30,000 karthagischen Fusssoldaten, 3000 
Reitern, 50,000 numidischen Fusssoldaten, 10,000 Reitern; vor der 
Schlacht auf den grossen Feldern aber nach Livius (B. XXX, c. 7, 
13) und Polybius (B. XIV, c. 7, 9) im ganzen aus 30,000 Mann; 
Appian gibt über die Stärke des karthagisch-numidischen Heeres vor 
dem Lagerüberfalle keine Zahlen an, wohl aber über die Verluste 
desselben, und zwar kamen nach ihm 30,000 Karthager beim Brande 
um, 2400 gerieten in Gefangenschaft und 600 Beiler liefen später- 
hin zu Scipio über; das ganze Heer des Syphax aber entfloh fast 
unversehrt Nun möge man addiren und vergleichen. — Bei Be- 
trachtung dieser Zahlen ergibt sich übrigens eine Tatsache, welche 
die Annahme, dass die Stärke des karthagischen Heeres vor dem 
Lagerbrande von Appian wie von Livius als dieselbe vorausgesetzt 
wird, über das Mass einer gewöhnlichen Wahrscheinlichkeit erhebt. 
Livius gibt die Zahl 33,000 als die Gesammtsumme der im ver- 
einigten Heere vorhanden gewesenen Karthager an; bei Appian be- 
stehen die Verluste desselben ausschliesslich aus Karthagern, ab- 
gesehen von den tnnBtg tivsg des Syphax, die von Masinissa getödtet 
wurden, und diese heben sich gegen die iiiöd'OipoQOL tivhg ix tijg 
i^XVS ixTCCiJoptsg^ welche sich nachträglich zu den Freischaaren 
des Hasdrubal schlagen (c. 24); somit drückt die Zahl der Verluste 
des Gesammthecrcs zugleich die Zahl der in ihm vorhanden ge- 
wesenen Karthager aus, und erstere beträgt (30,000 + 2400 -f 600) 
genau 33,000, also ebensoviel wie bei Livius und Polybius. — 

Nach diesen Ausführungen wird unser Urteil nicht allzugewagt 
erscheinen, wenn wir behaupten, dass Kellers Versuch, den Lager- 
Überfall und die Schlacht auf den grossen Feldern als zwei Dar* 
Stellungen desselben Ereignis'ses erscheinen zu lassen, gänzlich miss- 
glückt ist. 

Mit unserer Widerlegung der Hypothese Kellers ist aber auch 
zugleich die Annahme, dass die Ereignisse, von denen die livianisch- 
poiybianische Ueberlieferung spricht, wirklich zwei verschiedene Er- 
eignisse sind, von denen sich jedes zu seiner Zeit zugetragen hat. 



44 A. Der Tatbestand. 

als eine notwendige dargetan worden; denn dass die Beschreibung 
der Schlacht in allen ihren Einzelheiten erfunden worden sei, halten 
wir schlechterdings für unmöglich. 

Dass damit auf den vermeintlichen Juba der Vorwurf der Nadi-r 
lässigkeit fallt; bedarf keiner besonderen Erwähnung; es wird uns 
indessen nicht allzuschwer fallen^ diesen Vorwurf auf ihm lasten zu 
lassen. 

Die Feststellung aber der Tatsache^ dass die beiden Berichte 
des Livius und Polybius auf keiner Verdoppelung beruhen^ ist nicht 
blos um ihrer selbst willen wichtig; sie wird uns die Untersuchung 
über die Chronologie wesentlich erleichtern, und auch für die Quellen- 
forschung ist dies Ergebniss von nicht zu unterschätzender Be- 
deutung. 

§6. 
Der Frieden von 203. 

Als die Niederlage auf den grossen Feldern in Karthago bekannt 
wurde, waren es wiederum drei Vorschläge, die im Senate gemacht 
wurden; die einen beantragten, man solle die Flotte nach Utica 
senden, um die daselbst vor Anker liegenden römischen Schilfe an- 
zugreifen; andere verlangten die Rückberufung Hannibals zum Zwecke 
der Weiterführung des Krieges; eine dritte Partei endlich wollte von 
einer Fortsetzung des Angriffskrieges nichts wissen, sie stellte dem 
Senate eine baldige Belagerung Karthagos durch Scipio in Aussicht 
und drang darauf^ man möge nur die Stadt befestigen und an eine 
Verständigung mit Scipio denken. 

Wenn es bei Polybius (B. XIV, c. 9, 11) heisst: „der Senat 
genehmigte alle diese Vorschläge zugleich'^, so ist dies selbstverständ- 
lich vom letzteren nur mit einer Einschränkung anzunehmen. Der 
Frieden durfte erst in zweiter Linie in Betracht kommen, wenn die 
beiden anderen Auswege, namentlich der Flottenangriff, zu keinem 
Erfolge geführt haben würden. Dass dies so zu verstehen sei, be- 
weisen die folgenden Worte des Polybius selbst: „Als dies beschlossen 
war, begaben sich diejenigen, die zu Gesandten an Hannibal be- 
stimmt waren, sogleich nach der Senatssitzung an's Meer, der Nau- 
arch zu den Schiffen, die übrigen sorgten für die Sicherheit der 
Stadt.'^ Von Friedensgesandtschaften ist, wie wir sehen, noch nicht 
die Rede. 

Als aber der Flottenangriff missglückt war und Scipio wiederum 
vor den Toren Karthagos stand, als ausserdem — wie Livius (c. 16, 



§ 6. Der Frieden yon 203. 45 

2) meldet — die Kunde von der Vernichtung des Bundesheeres nach 
Karthago kam und Hannibal noch immer nicht angekommen war^ da 
schickten die Karthager eine Gesandtschaft an Scipio^ um über den 
Frieden zu verhandeln. Scipio war auffallend friedfertig gestimmt; 
seine Bedingungen waren auffallend günstig für die Karthager; der 
treue Hasinissa wurde dabei gar nicht bedacht. Allein der Frieden 
bedurfte noch der Bestätigung durch den - römischen Senat; daher 
wurde vorläufig Waffenstillstand geschlossen^ und die Karthager so- 
wohl wie auch Scipio fertigten Gesandte an den Senat ab. 

In Rom angekommen (c. 21, 11) wurden die Karthager sehr 
ungnädig empfangen. Man verweigerte ihnen den Eintritt in die 
Stadt, die Senatssitzung wurde diesmal im Tempel der Bellona ge- 
halten. Als dahin die Gesandten durch Q. Fulvius Gillo, einen Le- 
gaten Scipio's, eingeführt wurden, hielten sie eine sonderbare Rede; 
sie erklärten Hannibal für den einzigen Urheber des Krieges; er 
hätte ohne Senatsbefehl den Ebro und die Alpen überschritten und 
den ganzen Krieg auf eigene Gefahr unternommen, die Karthager 
wären an ihm gänzlich unbeteiligt gewesen, sie hätten den Vertrag 
mit Rom nie gebrochen; man möchte ihnen daher den Frieden des 
C. Lutatius bestätigen. Als nun die Senatoren sie über die Einzel- 
heiten des Friedens mit Lutatius zu befragen anfiengen, antworteten 
sie: sie wüssten darüber nicht recht Bescheid, weil sie zu jung 
wären. Nun schrieen die Senatoren laut auf, es wäre echt kartha- 
gischer Trug, zur Erneuerung eines Friedens Gesandte abzuschicken, 
welche den Frieden selbst nicht kannten. Und die Gesandten wurden 
vorläufig vom Sitzungssaale entfernt. 

Dass diese Posse sich tatsächlich im römischen Senate ab- 
gespielt habe, ist zwar nicht gerade wahrscheinlich, aber immerhin 
möglich — wenn wir nämlich annehmen, den Gesandten sei der ge- 
heime Auftrag gegeben worden, einen Friedensabschluss auf jede 
Weise zu vereiteln; eine solche Weisung liesse sich dann aus dem 
Wunsche der Karthager erklären, um jeden Preis bis zur Ankunft 
Hannibals nach Karthago Zeit zu gewinnen — einem Wunsche, den 
Livius selbst (c. 16, 15) als von den Karthagern gehegt ausspricht. 
Dann ist aber das folgende unbegreiflich. 

Die Senatoren beratschlagen allen Ernstes darüber, ob der Bitte 
der Karthager zu willfahren sei. M. Livius beantragt sogar, man 
solle einen der beiden Consuln — den C. Servilius — zu den Ver- 
handlungen heranziehen, da es mit der Würde des römischen Volkes 
unvereinbar sei, eine Angelegenheit von solcher Tragweite in Ab- 
wesenhdt der Consuln zu erörtern — etwas willkommeneres könnte 



4:6 A. Der Tatbestand. 

deu Karthagern gar nicht begegnen — . Metellus rät^ die Entscheidung 
dem Scipio anlieimzustellen — sonderbar genug, da ja Scipio deu 
Frieden befürworten Hess — . Valerius Laevinus endlich verlangt, man 
solle die Gesandten als Kundschafter unter strengster Aufsicht nach 
den Schiffen bringen und heimschicken. Als nun die Gesandten 
Scipio's zu Worte kommen, erwartet man, dass sie den Senat über 
den wahren Sachverhalt unterrichten; statt dessen verlieren sie auch 
kein Wort darüber, dass der von den Karthagern im Senate ver- 
langte Frieden ein anderer sei, als derjenige, über den sie mit Scipio 
übereingekommen wären; und statt nach dem Willen ihres Feldherrn 
zu reäen, bemerken sie, auch Scipio hätte den Frieden nur für den 
Fall in Aussicht genommen, dass Hannibal in Italien bliebe. Natür- 
lich wird dann der Antrag des Laevinus genehmigt, und die kar- 
thagischen Gesandten werden fast ohne Bescheid entlassen. 

Man wird uns zugeben müssen, die Unversländlichkeit wird 
schon recht gross. Für die Erscheinung, dass die karthagischen 
Gesandten den Frieden unmöglich zu machen bestrebt sind, haben 
wir eine wenngleich notdürftige Erklärung auß)ringen können; für 
die veränderte Haltung der Gesandten Scipio's lässt sich gar keine 
finden. Mit der Annahme zweier Quellen (Friedersdorff, S. 44) ist 
die Frage nicht erledigt. 

Die Schwierigkeit ist aber noch um vieles grösser, als wie es 
nach dem gesagten den Anschein hat. 

Noch während der Dauer des Waffenstillstandes wird das Ge- 
schwader des Octavius, welches dem römischen Heere in Africa 
Lebensmittel zuführte, nach der Insel Aegimurus im karthagischen Meer- 
busen verschlagen. Ohne auf die Vorstellungen des Senates zu achten, 
stürzt das karthagische Volk auf die willkommene Beute zu; und 
damit ist der Waffenstillstand gebrochen. Anknüpfend an dieses Er- 
eigniss sagt Livius (c. 38, 6): Romae ad nuntium primum rebel- 
lionis Carthaginiensium trepidatum fuerat iussusque erat Ti. Claudius 
mature classem in Siciliam ducere atque inde in Africam traicere, 
et alter consul M. Servilius ad urbem morari, donec, quo statu res 
in Africa essent, sciretur. Woher dieser Schrecken? Allerdings, die 
Karthager hatten den Waffenstillstand gebrochen; ja sie hatten noch 
mehr getan, sie hatten — wenn wir den mit ihren Anklagen allezeit 
schnell fertigen Römern glauben — das Völkerrecht verletzt, indem sie 
sich an den römischen Gesandten vergiengen. Wir geben alles dies zu 
— ■ aber hatten denn nicht die Römer selber den Krieg gewollt? 
Hatten sie nicht ^em Scipio den ausdrücklichen Auftrag gegeben 
(c. 23, 5) ne bellum remitteret? Wie konnten sie also vor einem 



§ 6. Der Frieden von 203. 47 

Ereigniss erschrecken^ welches ihre eigene Tat jedenfalls zur Folge 
gehabt haben wärde? 

Wir stehen, das sieht jeder ein, vor einem Widerspruche. Wem 
es jetzt noch zweifelhaft erscheinen sollte, dass die besprochene Er- 
zählung des Livius (c. 21, 11 ff.) an einer argen Entstellung leidet, 
der wird sich hoffentlich durch die Vergleichung desselben mit Po- 
lybius überzeugen lassen. 

Es ist zu bedauern, dass der ganze Abschnitt des Polybius, der 
die Ereignisse vom Flottenangriff an bis zum Bruch des Waffenstill- 
standes, also die genannten Friedensgesandtschaflen behandelte, ver- 
loren gegangen ist. Uns ist dadurch die Möglichkeit einer bis in's 
einzelne gehenden Vergleichung entzogen; nichtsdestoweniger können 
wir uns den Tatbestand, wie Polybius sich ihn denkt, im wesent- 
lichen aus einigen Angaben, die durch das XV^ Buch zerstreut sind, 
wieder zusammensetzen. 

Als die Karthager die römischen Transportschiffe geraubt hatten, 
schickte ihnen Scipio Gesandte in die Stadt äiaXs^ofisvovg totg 
KaQxV^ovioig vjcIq räv yeyovotmv^ a(ia äl äriXciöovrag oxi xsxv- 
QCDxa tag awd^i^xag 6 drjiiog täv ^Pm^aCtov agti yag fixe tä 
IIoTtXifp ygaiifiata öiaöccq>ovvta negl täv TCQosiQti^dvcjv, . Die 
Gesandten halten eine ziemlich hochmütige Rede im Senat und in 
der Volksversammlung, in der sie namentlich der karthagischen Ge- 
bräuche bei Friedensgesandtschaften auf eine äusserst tactlose Weise 
Erwähnung tun; dies erbittert nun einerseits die Karthager, dann 
waren sie auch nicht in der Lage, das Geraubte wieder erstatten zu 
können, und endlich hegten sie starke Hoffnung, Hannibal würde 
siegen; daher wurden die römischen Gesandten avunoxQvxoi ent- 
lassen — gerade so, wie es die Römer (c. 23, 8 sine responso) 
mit den karthagischen Gesandten getan haben sollen. Dies war aber 
noch nicht genug. Um auf jeden Fall Krieg zu haben — wir sehen, 
die Friedensgelüste werden bei Scipio als recht gross vorausgesetzt 
— gibt die barciuische Partei dem Nauarchen Hasdrubal den Auf- 
trag, die Gesandten auf ihrer Rückkehr in^s Lager der Römer — 
welche zur See erfolgte — anzugreifen. Dies geschah, und nur mit 
knapper Not entrannen die Gesandten dem Tode. 

„Nach dieser Tat,'^ fährt Polybius fort, „ergab sich eine neue 
Veranlassung zum Kriege, viel bedeutungsvoller, als die frühere, und 
viel unabweislichcr; denn die Römer trachteten eifrig darnach, die 
Karthager zu überwinden, in der Meinung, der Vertrag sei von diesen 
gebrochen worden; und die Karthager boten im Bewusstsein ihrer 
Tat alles auf, um den Feinden nicht zu unterliegen. Nach dieser 



48 A. Der Tatbestand. 

Sachlage war es offenbar, dass eine Schlacht der gegenseitigen 
Spannung ein Ende machen würde; und so kam es, dass nicht allein 
in Italien und Africa, sondern auch in Sicilien und Sardinien die 
Gemüter in Erwartung der kommenden Dinge zwischen Furcht und 
Hoffnung schwebten/' 

Nun Hess Scipio seinen Unterfeldherrn Baebius im Lager zu- 
rück und zog gegen die Städte aus; während der Zeit trafen die 
Gesandten aus Rom ein. Diejenigen unter ihnen, welche Scipio 
nach Rom geschickt hatte, sandle Baebius sogleich an ihn zurück. 
6 dl noTcXiog^ dittKovöag täv nagaysyovotfov ort TCQodviias ^ 
xe (SvyKXrirog o xa S^iiog aTCodel^aivxo xccg ysvo^dvag dv avxov 
öw^i^xag jtQog xovg KaqxriSovCovg xal dioxi ytgog nav xo naQaxakov- 
^6vov ixoi^cog Ix^uv^ inl (isv xovxoig i%aLQB (isydXcag . . . . 

Das übrige gehört nicht mehr hieher, nur noch eine Stelle ist 
zu erwähnen, aus der Rede des Scipio vor der Entscheidungsschlacht 
(c. 8, 8) — nach Erwähnung der Friedensbedingungen — xavxa 
71V a avv€&6ii£&a XQog aXkrjlovg' vneQ xovxcov ijtQscßsvCa^sv 
cc(ig)6x£Q0L TtQog xe xfjv övyxltixov xi^v rifiexegav xal TCQog xov 
örjiiov, '^[istg (i€v oiiokoyovvxsg evdoxstv xotg yayQu^^ivotg^ 
Ka^Xridovioi ö% deofiBvob xovxfov xv%bIv, ixaiö^ xb üwedgiov 
xovxoLgj o xe dij^og övyxaxyveöev. xv%6vxeg Sv ^It'ow, iiQ'ixriCav 
xavxa KaQxr^doviOL^ scagaöTCovd'^öavxeg ^ftag. 

An allen dreien Stellen widerspricht Polybius dem Livius auPs 
entschiedenste. Wenn es genügend wäre, sich für einen der beiden 
Berichte zu entscheiden und den anderen zu verwerfen, so würden 
wir in unserer Wahl zwischen dem ungereimten und widerspruchs- 
vollen Berichte des Livius und dem klaren und folgerichtigen des 
Polybius keinen Augenblick schwanken: wir müssen aber die Dar- 
stellungen zu vereinigen und die Abweichungen zu erklären suchen, 
und dies macht die Untersuchung verwickelter. 

Was uns zunächst an der Erzählung auffallt, ist der Inhalt der 
Botschaft, die Scipio vor Abschu^kung der Gesandtschaft nach Kar- 
thago erhält: das Volk hätte den von ihm vorgeschlagenen Frieden 
genehmigt. Erst geraume Zeit nachher langt die Gesandtschaft 
selber an und meldet, Senat und Volk hätten den Frieden unter den 
von ihm aufgestellten Bedingungen bestätigt. Wenn wir die Worte 
betonen — und das müssen wir, weil sie sonst widersinnig wären 
— so ergibt sich aus ihnen, dass zuerst das römische Volk, und 
erst nach ihm der Senat den Vorschlag Scipio's gebilligt hätte — 
ein FalJ, der im ganzen römischen Staatsleben, soweit es uns be- 
kannt ist, unerhört ist. 



§ 6. Der Frieden um 203. 49 

Da kommt es uns nun trefflich zu Pass^ dass uns die stürmi- 
schen Senatsverhandiungen, die der Ueberwdsung der Provinz Africa 
an Scjpio vorau sgiengen, in der Schilderung des Li?ius (28. Buch 
a. E.) erhalten sind. Q. Fabius Maximus widerrät dem* Senate, die 
gewünschte Provinz dem Scipio zu überlassen; dieser sucht zwar 
seine Bedenken zu widerlegen, doch ist die Stimmung im Senate 
gegen ihn, weil es bekannt war, dass er in der Volksversammlung 
den Antrag stellen würde, falls ihm die Provinz im Senate ver- 
weigert werden sollte. In Hinsicht darauf befragt ihn Q. Fulvius 
ausdrücklich und verlangt von ihm, er solle unumwunden erklären, 
ob er die Verteilung der Provinzen dem Senate anheimstelle und 
dem Beschlüsse desselben Folge leisten wolle, oder ob er, falls dieser 
nicht nach seiner Zufriedenheit ausfiele, den Antrag beim Volke 
stellen würde. Darauf gibt ihm Scipio die ausweichende Antwort, 
er wolle demgemäss handeln, wie das Wohl des Staates es verlangen 
würde. Fulvius weigert sich, seine Stimme abzugeben, und ruft das 
auxilium tribunicium an; die angerufenen Tribunen entscheiden 
folgendermassen: wenn der Consul die Entscheidung über die Pro- 
vinzen dem Senate anheimstellt, so sollte der Senatsbeschluss Gültig- 
keit haben, und eine Berufung an's Volk würde von ihnen nicht ge- 
duldet werden; wo nicht, so sollte es jedem Senator frei stehen, 
die Abgabe seiner Stimme zu verweigern. Scipio wählt das 
erstere, und sein Wunsch wird ihm — zum Teile wenigstens — 
gewährt. 

Wir sehen, blos durch die Mässigung des Consuls wurde da- 
mals verhindert, dass ein Antrag über die Provinz Africa beim Volke 
gestellt wurde. Aus der ganzen Erzählung geht aber hervor, dass 
Scipio eine starke Gegenpartei im Senate hatte, und dass er auf 
einen starken Anhang im Volke rechnen durfte. Dass diese Ver- 
hältnisse im J. 203 nahezu dieselben waren, versteht sich. 

Dies lehrt uns, dass wir den Kern des livianischen Berichtes 
— die Verwerfung des Friedens seitens des Senates — nicht an- 
zweifeln dürfen. Zu demselben Ergebnisse kommen wir bei folgen- 
der Betrachtung. 

Das Jahr 203 war seinem Ende nahe — wir müssen mit 
dieser Zeitbestimmung vorgreifen. — Mit dem Glücke Karthago's 
gieug es stark abwärts, aber nicht stark genug; zwar waren seine 
Streitkräfte in Africa erschöpft, sein Bundesheer vernichtet, aber 
noch war die Macht der Städte nicht gebrochen^ noch stand Kar- 
thago trotzig und ungebeugt da, noch konnten Hannibal und Mago 
den Lauf des Schicksals auf lange Zeit hemmen — wenn auch 

Zielinski, die letzten Jahre d. zw. pon. Kr. 4 



50 A. Der Tatbestand. 

nicht anzunehmen war^ dass sie ihn zu i?\'enden vermögen würden. 
Der Sieg Rom's war mir noch Frage der Zeit, aber diese Frage der 
Zeit war für Scipio Lebensfrage. Er wnsste wohl, wessen er sich 
vom Senate versehen konnte; er wusste wohl, dass mancher Senator, 
der zum Consul designirt war oder es noch zu werden hoffte, nur 
darauf lauerte, ihn in Africa ablösen zu dürfen und die von ihm 
mühsam errungenen Lorbeeren einzuheimsen — und die Gefahr 
war nahe, denn schon im Anfange des nächsten Jahres konnte in 
der Person des Ti. Claudius Nero ein Nachfolger erscheinen. Es lag 
ihm also daran, den Krieg noch im J. 203 zu beschliessen. 

Dieselben Gründe aber, welche den Scipio für den Frieden 
stimmten, mussten im Senate die äusserste Abneigung gegen den- 
selben hervorrufen. Selbst den gemässigten unter den Senatoren 
konnte es gleichgültig sein, ob der Niederwerfer Karthagos P. Corne- 
lius Scipio, oder Ti. Claudius Nero, oder etwa Cn. Cornelius Lentulus 
heissen würde; die Erfolge des Krieges mussten für den Senat ent- 
scheidend sein, und diese konnten mit jedem Jahre günstiger wer- 
den; im J. 203 waren sie das vergossene Blut nicht im entferntesten 
wert. Dass mithin der Senat die Friedensbedingungen genehmigen 
würde, dazu war so gut wie gar keine Aussicht da. 

Anders stand es mit dem Volk. Dem Volke konnte es ziem- 
lich gleichgültig sein, ob die Emporien und die Tusca den Kar- 
thagern oder den Massyliern gehörten, ob in Siga Masinissa oder 
Vermina herrschte. Sehr lag ihm aber an dem Ende der Aushe- 
bungen, an der Rückkehr der Krieger, an der Wiedereröffnung der 
Kornkammern Siciliens, und zugleich hatte es den Wunsch, dass der 
Ruhm des Sieges seinem Liebling ungeteilt beschieden werde^ dem 
gottbegnadeten Feldherrn, dem der Krieg keine Soldaten und kein 
Geld, der Sieg keinen Kampf kostete. Das Volk war einer Meinung 
mit Scipio. 

Nach dieser Erwägung — über deren Richtigkeit sich der 
Leser durch einen Blick auf die Situation, wie sie uns Livius im 
30. Buche darstellt, vergewissern kann — erscheint es uns äusserst 
unwahrscheinlich, dass Scipio seinen Gesandten nicht den geheimen 
Auftrag gegeben hätte, den Friedensantrag, im Falle der Senat den- 
selben, wie vorauszusehen war, nicht genehmigte, vor das Volk 
zu bringen. 

Und dass es geschehen sei, beweist die erste der drei ange- 
führten Stellen des Polybius. 

Dies scheint mir der Weg zu sein, auf dem Livius mit Poly- 
bius vereinigt werden kann. In der ersten Senatssitzung wurde der 



§ 6. Der Frieden utn 203. 51 

Friedensanirag mit überwiegender Majorität verworfen. Hieran f l»e- 
riefen die Tribunen das Vollc^ und in der Volksversammlung wurde 
der Antrag angenommen; diese Kunde wurde dem Scipio durch 
einen Boten gebracht^ den^ wie anzunehmen ist^ die zu Rom weilen- 
den Gesandten Scipio's sofort nach dem gunstigen Erfolge an ihn alr 
schickten. Einem Frieden aber» welchen das Volk genehmigt halle, 
konnte der Senat seine Einwilligung nicht versagen; in der nächstei) 
Sitzung wurde aus dem plebiscilum ein senatusconsultum^ und 
fröhlich kehrten die Gesandten zu Scipio zurück — um zu erfahren, 
dass Karthago unterdessen die Feindseligkeiten bereits wieder er- 
öflnet hatte. Darauf bezieht sich die zweite und die driite Stelle 
des Polybius. — Jetzt ist uns auch der Schrecken der Römer ver- 
ständlich, den die Nachricht vom Waffenstillstandsbruche zur Folge 
hatte. Sie hatten sich auf den bevorstehenden Frieden einge- 
richtet; sie hatten die Zahl der Legionen auf 16 herabgemindert — 
und nun bricht ein Krieg aus, stärker und gefahrlicher als derjenige, 
den sie beendet glaubten. 

Der Friedensbruch Karlhago's war ein Misserfolg nicht blos der 
scipionischen, sondern der römischen Politik überhaupt. Hätten die 
Karthager den Vertrag eingehalten, ein wie glänzendes Zeugniss 
liatlen die Verhandlungen in Rom für die Hochherzigkeit und die 
Mässigung des römischen Volkes abgelegt! Nun aber hatte sich die 
Sachlage gewandt; Scipio^s Friedensgelüsle traten durch den Trotz 
der Karthager in ein sehr zweideutiges Licht; ein Wohltäter, dessen 
Wohltat verschmäht wird, sieht mehr lächerlich als ehrwürdig aus. 
Daher hatte die spätere Annalistik nichts eiligeres zu tun, als den 
Fiieden von 203 aus den Tafeln der Geschichte auszumerzen. Dies- 
mal hatte sie leichte Arbeit; sie durfte nur die Volksversammlung 
und die zweite Senatssitzung streichen, .die erste Senatssitzung aber 
etwas entstellen; namentlich bedurften die Gesandtenreden einer 
gründlichen Verbesserung. — In dieser veränderten Gestalt ist uns 
die erste Senatssitzung hei Livius erhalten; zum Glucke hat Livius 
nicht durchgängig aus der gefälschten Quelle geschöpft, c. 16 sowie 
c. 38, 6 ff. gehören anderen, wahrheitliebenden Quellen an. 

Zu bemerken ist noch, dass Cassius Dio die Schilderung des 
Ereignisses so vorgelegen haben nuiss, wie es sich nach unserer 
Beweisfülirung zugetragen hat; denn nur dann lassen sich seine 
Worte verstehen (fr. 57, 74): STtLxrjQtJxevödiievoc oi KaQ%riö6vioi 
zä Uxi7CL(0VL täv %e iiiLxajiJd'ivzfov 6tpi6iv v% avtov ovdev o tc 
ovx vTCoöxoyLBvoL ola ^riShv «vtc5 jcaQs^eiv [likkovxag^ xQ^iiara 
liev avTco evd^g edaxav xal tovg at;|^ft«A(aroi;s navTag dTteäcoxav, 



52 A. Der Tatbestand. 

vjthg di täv akkov ig tiiv ^Pdfitiv ixQSößsvöavro. xal avtovg 
ixetvoL xoxB ov yegogedd^avTO, Xsyovtsg ovk bIvoC ötpiöi natgiov 
atQccroTtidcav iv tij ^ItakCa ovrcDv vnlg siQrjvrig xQ^ntatC^Bw. 
vötBQOv dh an&Qavrog xov ts ^AvvCßov xal tov Maymvog Xoyov 
ttvtotg iStoxaVy xal riX^ov ^ikv ig ttfiq)i6ßiitri6vv ngbg aXXi^Xovg^ 
in afig)6rsQa tatg yvd^igyBvofievoiy tiXogäh iifnitplcavto ragönov- 
dag ig) olg 6 Uxltclov owBxi^Bixo. Auch bei Appian genehmigt Rom 
den Frieden; seine Darstellung weicht erheblich von der des Livius^ 
Polybius und Cassius Dio ab^ was uns indessen nicht mehr be- 
fremden darf. Eutrop endlich stimmt mit Appian öberein (Vgl. App. 
c. 31 f. mit Eutr. B. III, 21[12]). 

§ 7- 
Die Sohlaoht bei Croton. 

Während die Taten Scipio's in Africa von Livius einer ein-^ 
gehenden und ausführlichen Darstellung gewürdigt werden, ist Hanni- 
bal wie vom Schauplatze der Geschichte verschwunden. Im J. 203 
wird nur ein Ereigniss beschrieben, in welchem Hannibal die 
handelnde Person ist; es ist dies c. 19, 10 f.: Ad Cn. Servilium 
consulem, qui in Bruttiis erat, Consentia, Aufugum, Bergae, Besidiae^ 
Ocriculum, Lymphaeum, Argentanum, Clampetia multique alii ignobiles 
populi, senescere punicum bellum cernentes, defecere. Idem consul 
cum Hannibale in agro Crotoniensi acie conflixit. Obscura eius 
pugnae memoria est; Valerius Antias quinque milia hostium caesa 
alt; quae tanta res est, ut aut impudenter Acta sit aut neglegenter 
praetermissa. „Es ist, fügt er hinzu, von Hannibal entschieden nichts 
bedeutendes geleistet worden; denn auch zu ihm kamen Gesandte 
um dieselbe Zeit, wie zu Mago.'^ Und nun folgt die Beschreibung 
der Abfahrt Hannibals aus Italien. 

Wir sehen aber, dass für diese Schacht bei Croton Valerius 
Antias der einzige Gewährsmann des Livius ist. Dieser Umstand 
lässt, wir müssen es gestehen, die ganze Begebenheit in einem etwas 
verdächtigen Lichte erscheinen, und es hat auch, soweit uns be- 
kannt ist, noch niemanden gegeben, der sie als wirklich geschehen 
geglaubt hätte. Zuletzt hat Kessler (Secundum quos auctores Livius 
res a Scipione maiore in Africa gestas narraverit; Diss. in. z. Kiel 
1877; S. 21) über unsere Stelle gehandelt; „quod a Valerio impu- 
denter Actum esse cum Livius ipse hoc loco proAtetur tum Polybius 
testimonio conArmat, qui Hannibalem, dum in Ilalia moratüs esset, 
nunquam proelio esse victum certiores nos facit.'^ Nun, Livius hält 



§ 7. Die Schlacht bei Croton. 53 

ja mit seinem Urteil zurück, was aber Polybius (XV, c. 16, 5) an- 
belangt, so hat sein Zeugniss für uns keinen Wert — unter der 
Voraussetzung, dass wir die Stelle, auf die sich Kessler beruft, auch 
wirklich gefunden haben; sein Citat (Polyb. III) ist nicht dazu ange- 
tan, das Suchen zu erleichtern. Wenn es bei ihm heisst, Hannibal 
sei bis zur Entscheidungsschlacht unbesiegt geblieben — . dasselbe 
sagt Nepos c. 5 a. E. — so ist dies eine gelinde Uebertreibung; 
die in einem Panegyricus auf Hannibal recht wohl zulässig ist. 

Dass Valerius Antias die Schicht bei Croton ausgedacht habe, 
können wir nimmermehr zugeben. Eine derartige Annahme wurde 
allen Erfahrungen widersprechen, die wir bisher auf dem Gebiete 
der römischen Annalistik gesammelt haben; sie würde sich unter 
keinem der Gesichtspunkte unterbringen lassen, die man sonst für 
die Annahme einer historischen Fälschung geltend macht — und 
für einen, dem das Fälschen Selbstzweck sei, dürfen wir den Va- 
lerius Antias doch nicht hallen. 

Andererseits würden wir uns aber nur mit schwerem Herzen 
zur Annahme entschliessen, dass die Schlacht, die Valerius Antias 
ganz allein erwähnt, sich wirklich zugetragen habe; wir würden es 
trotzdem tun, wenn sich uns keine dritte Möglichkeit darbieten würde ; 
eine solche hoffen wir aber im folgenden darzutun. 

Vor der Erwähnung der Schlacht bei Croton nennt Livius die 
Städte, die sich im J. 203 von Hannibal losgesagt haben sollen; bei 
dieser Aufzählung fallt es uns auf, dass die Städte Consentia und 
Clampetia schon im 29. Buche (c. 38, 1) als zu den Römern über- 
getreten genannt worden sind: Eadem aestate in Bruttiis Clampetia 
a consule vi capta, Consentia et Pandosia et ignobiles aliae civitates 
in dicionem venerunt. Dieser Uebergang fallt aber in's Jahr 204. 
Wenn wir also die Ueberlieferung rechtfertigen wollen, müssen wir 
annehmen, Consentia und. Clampetia seien in der Zwischenzeit wie- 
der zu Hannibal abgefallen, was bei der damaligen Ohnmacht des 
Karthagers nahezu unmöglich ist. 

Noch verwickelter gestaltet sich die Frage, wenn wir die anderen 
Quellen, Polybius und Appian in's Auge fassen. 

Im 14. Buche, in dem er die Ereignisse des Jahres 203 be- 
bandelt, schweigt Polybius von einem Abfall der bruttischen Städte 
und von einer Schlacht bei Croton gänzlich; möglich auch, dass uns 
der darauf bezügliche Abschnitt nur verloren gegangen ist. Aus dem 
13. Buche aber; in dem die Jahre 205 und 204 behandelt werden, 
ist uns kein längeres Bruchstück erhalten, welches auf den puni- 
schen Krieg Bezug hätte. Doch möchte ich mit letzterem zwei kleine 



54 A. Der Tatbestand. 

Bruchstücke io Zusammenhang bringen — eigentlich blos zwei 
Namen — , die uns vom Byzantiner Stephanus äberitefert siud^ nämlich: 
Bddt^a^ jcoXvg tij^ BQsrring* Uolvßcog tQis>icctS6xdtci und Aec(i- 
nitettt^ jtokig B^sttLCcg' Uolvßtog tQvgxaiSsHcitG}. Da Lampeteia- 
Clampetia also bei Gelegenheit eines Ereignisses erwähnt wurde, 
welches 4n's Jahr 205 oder 204 fällt, so wird uns jedermann zu- 
geben, dass die Annahme, es sei in der Erzählung des Abfalls der 
bruttischen Städte gescheheii, auf eine hohe Wahrscheinlichkeit An- 
spruch machen darf. Die Stadt Badiza kann schon aus dem Grunde 
nicht wohl eine andere sein, als Besidiae, weil es keine in ganz 
Bnittium gibt, deren Name ihr ähnlicher wäre. Dann dürfen wir 
aber — allerdings nur mit hoher Wahrscheinlichkeit — annehmen, 
dass Poiybius den Abfall der bruttischen Städte in das Jahr 204 ansetzt 
und es wurden schon drei Städte sein — Consentia, Clampetia und 
Besidiae, — die]zweimal sich in kurzer Zeit von Hanuibal losgesagt hätten. 
Seinen Gipfel erreicht unser Staunen bei der Einsicht Applaus 

— dessen ^Awißamri übrigens am Schhisse mit einer alles über- 
steigenden Nachlässigkeit geschrieben ist. Nach der Beschreibung 
des üeberfalls von Locri fahrt Appian also fort (c. 56 a. A.): tov 
d\ ccvTOv xQOvov — also im Jahre 205 — KoDV0€vtiav te^ fiE- 
ydkriv TCoXiv BQBtriav^ xal akkag ei, i% avxri Tts^teöTtccasv a'xo 
^Avvlßov Kgdööog — der Consul von 205. Darnach hätte also 
die Stadt Consentia im Zeitraum von drei Jahren dreimal ihren Herrn 
verläugnet. 

Nach dieser Betrachtung werden wir über die Lösung der 
Schwierigkeit nicht mehr im Zweifel sein. 

Sowie wir notgedrungen annehmen müssen, Appian habe — aus 
Versehen — den Abfall von Consentia ein Jahr zu früh angesetzt, 
ebensowenig dürfen wir uns der Annahme verschliessen, dass Livius 

— gleichfalls aus Versehen — den üebertritt der bruttischen Städte 
zweimal berichtet hat. 

Nach Feststellung dieser Tatsache — wir dürfen sie wohl so 
nennen — kehren wir zur Schlacht bei Croton zurück. Der Um- 
stand, dass ihre Erwähnung sich unmittelbar au die Aufzählung der 
abtrünnigen Städte anschliesst, macht sie noch verdächtiger, als wie 
sie schon zuvor war. Wie, wenn auch sie von Livius zugleich mit 
dem Abfalle der bruttischen Städte in's Jahr 203 herübergenommen 
worden wäre, während sie eigentHch in's Jahr 204 gehörte? man 
wird dieser Vermutung einige Wahrscheinlichkeit nicht abstreiten 
wollen. Diese Wahrscheinlichkeit wird aber bedeutend erhöht durch 
die Tatsache, dass im Jahre 204 bei Croton wirklich eine Schlacht 



§ 7. Die Schlacht bei Croton. 55 

zwischen Hannibal und dem römischen Consul geschlagen worden 
ist, und dass Hannibal dabei dieselben Verluste erlitt^ wie — nach 
der angeblich valerianischen Darstellung — im Jahre 203. 

Die Beschreibung dieser Schlacht ßndet sich bei Livius (c. 36, 
4 fr.) im 29. Buche. Sie ist bei weitem ausführlicher; als die 
im 30. Zuerst trifft der Consul P. Sempronius auf dem Marsche 
mit Hannibal bei Croton zusammen; agminibus magis quam acie pu- 
gnatum est; die Römer wurden geschlagen. In der nächsten Nacht 
vereinigt der Consul sein Heer mit dem des Proconsuls P. Licinius 
Crassus; hierauf liefern beide dem Hannibal eine Schlacht. Fusi ac 
fugati Poeni, supra MMMM armatorum caesa, paulo minus CCC vivi 
capti et equi XXXX et undecim militaria «Signa. Auch Cassius Dio 
berichtet ober diese Schlacht (fr. 57, 70): iv dh xy 'Ixaklcf, xata 
tov JCQog ^Avvißav noXefiov ovöev (idya iicgax^ri. üovnXvog yag 
JJs^TCQcivLog fiaxy tvvl ßqaxBÜf vtKfi^elg imo tov ^Avvlßov ävt- 
anBXQatr^öBv avtov. — 

Da ich also hiemit eine Verdoppelung annehme, so ist es 
billig, dass ich sie auf Grund der von mir selber (s. ob. § 4) auf- 
gestellten Gesetze rechtfertige. 

Die Uebereinstimmungen der beiden Berichte sind schon er- 
wähnt; es sind folgende: 1) Zusammenhang mit dem Abfall der 
bruttischen Städte; 2) Schauplatz der Schlacht; es ist in beiden 
Fällen das Gefilde von Croton; 3) Verluste der Karthager; es sind 
im ersten Berichte über 4000, im zweiten 5000. Dass wir nicht 
mehr anführen können, daran ist einzig die Kürze des zweiten 
Berichtes schuld; von den drei angeführten ist aber jede beweis- 
kräftig. 

Eine Verschiedenheit kann man zwischen beiden Berichten 
nicht wahrnehmen. Dass unter dem Nanflen „consul'^ Livius im 
zweiten Falle den Cn. Servilius gemeint hat, ist sicher, beweist aber 
nichts; mit vollem Bewusstsein hat Livius die Verdoppelung natür- 
lich nicht begangen — und wir haben keinen ^rund, anzunehmen, 
dass er in seiner Quelle den Consul anders bezeichnet gefunden hat, 
als eben durch diesen Amtsnamen. — Wir dürfen also, denk ich; 
die Verdoppelung als eine vollkommen erwiesene betrachten. 

Ist sie es aber, so ist damit eine ganz neue Art von Ditto- 
graphieen^) nachgewiesen. Während die bisher bekannte Gattung 



1) Freunde einer stilgemäBsen Terminologie werden uns, hoffentlich, 
Dank wissen, dass wir diesen von der Piautuskritik für ganz analoge Er- 
scheinungen längst angenommenen Ausdruck fortan statt des barbarischen, 



56 A. Der Tatbeßtand. 

sich dadurch erklären Hess^ dass der Verfasser zwei Darstellungen 
desselben Ereignisses, die er in zwei Quellen vorfand^ zu einem Be* 
richte durch Zusammensetzung vereinigte, — besteht die von uns 
nachgewiesene darin, dass der Verfasser ein von seiner Quelle richtig 
angesetztes Ereigniss falsch bezog und darum ein zweites Mal brachte. 
Wir ziehen mithin, um in einem Worte alles zu erschöpfen, was 
gegen unsere Beweisführung eingewandt werden kann — das Miss- 
verständniss als Voraussetzung heran. Wir tuen es aber in der Mei- 
nung, dass eine solche Voraussetzung durchaus unverfänglich ist; 
eine kurze Betrachtung wird es lehren. 

Das Misstrauen, das von vorn herein jeder mit Missverständ- 
nissen rechnenden Beweisführung entgegengebracht wird, ist durch- 
aus sachlich begründet und berechtigt; es beruht, allgemein gefasst, 
auf der überwiegenden Mehrzahl der Fälle, wo man einander richtig 
versteht, denen gegenüber, wo man einander missversteht; und 
enger gefasst, beruht es auf der Erfahrung, dass die alten Schrift- 
steller ihre Quellen öfter richtiger, als falsch verstanden haben. Da 
aber die letzterwähnten Fälle vorkommen, da sie erwiesenermassen 
oft vorkommen, so ist es einleuchtend, dass man sich für die An- 
nahme eines Missverständnisses blos einer bedeutenderen Wahr- 
scheinlichkeit versichern darf, um jenes Misstrauen a priori völlig 
zu entkräften. Sollte aber auch dann bei dem einen oder dem 
anderen eine Spur von Misstrauen übrig bleiben, dann lässt sich 
diese nicht mehr auf die eben dargelegte wissenschaftliche Beobach- 
tung zurückführen, sondern auf eine scheue, fast abergläubische Ab- 
neigung gegen jedes Verfahren, wodurch an der Ueberlieferung ge- 
rüttelt wird, dann ist sie nicht mehr eine Verstandes-, sondern eine 
Gefühlstatsache, und gegen letztere sind bekanntlich keine Gründe 
stark genug. ' 

Ist nun die Wahrscheinlichkeit^ die wir für die Annahme des 
Missverständnisses beigebracht haben, bedeutend genug, um das 
Misstrauen a priori, das wir meinen, zu entkräften? Ich denke, ja; 
übrigens wird das Urteil darüber sehr davon abhängen, wie leicht 
oder wie schwer es für Livius im vorliegenden Falle war, das Miss- 
verständniss zu begehen. 

Wer es jemals versucht hat, aus der Vergleichung mehrerer 
Quellen sich eine einheitliche Darstellung zu bilden, der wird die 
Bedeutung des Gedächtnisses bei solchen Arbeiten zu würdigen 



allerhand ungehörige Nebenvorstellungen erweckenden „Doubleite^* ge- 
brauchen. 



§ 7. Die Schlacht bei Croion. 57 

wissen. Man kann nicht seine Augen zugleich über alle Bücher, 
die man benutzt, schweifen lassen; man nimmt wohl eins nach dem 
anderen durch, aber wenn man an die Niederschrifl geht, so wird 
insgemein nicht das niedergeschrieben, was in den Quellen steht, 
sondern das, was man im Gedächtnisse trägt und wovon man glaubt, 
dass man es in den Quellen gelesen habe. — Dies gilt selbstver- 
ständlich von der einen Quelle nicht, die man ausschreibt. — Es 
ist aber bekannt, dass das Gedächtniss sich nur gar zu leicht von 
der Fülle der Tatsachen, womit es überlastet ist, verwirren lässt; 
dass in diesem Zustande nur gar zu leicht jene fixen Ideen ent- 
stehen, die Ueberzeugung, etwas an einer Stelle gelesen zu haben, 
das dort nicht steht. Nehmen wir an, Livius hätte in diesem über- 
spannten Zustande an dem Ende des Jahres 203 gearbeitet — eine 
Annahme, die auch sonst wohl begründet ist. Es wird ihm die 
Lücke offenbar, die die Historiographie über Hannibal an dieser 
Stelle bietet; fast mechanisch und für ihn selber unbewusst füllt 
sich diese Lücke aus mit dem Abfall der bruttischen Städte und 
der Schlacht bei Croton; er glaubt sicher, die Begebenheit in seinem 
Valerius Antias gelesen zu haben; er rollt das darauf bezügliche 
Buch des Antias auf, überfliegt es, bis ihm die — vielleicht ge- 
kennzeichneten — Namen Hannibal und Croton und Consentia in 
die Augen fallen; flugs wird der Abschnitt ausgeschrieben und der 
Irrtum ist begangen. Nun will er sich vergewissern; er rollt den 
Polybius auf — natürlich das 14. Buch, — den Coelius — natür- 
lich das 7., den Claudius Quadrigarius u. a., findet natürlich das 
gewünschte Ereigniss nicht und der schamlose Lügner Valerius er- 
hält einen Verweis. 

Natürlich ist dies blos eine Möglichkeit, aber mehr soll es ja 
nicht sein. Unwahrscheinlich wird wenigstens niemand ein solches 
Verfahren nennen, und daran haben wir vollkommen genug; die 
Wahrscheinlichkeit unserer Vermutung wird dadurch jedenfalls nicht 
beeinträchtigt. — Selbstverständlich müssen wir es hier unent- 
schieden lassen^ ob Livius selbst das Missverständniss begangen hat, 
oder schon vor ihm Valerius Antias, und Livius es ihm nur nach- 
geschrieben hat, — 

Eine wesentliche Bestätigung würde unsere Dittographie er- 
halten, wenn es uns gelänge, andere aus derselben Gattung nachzu- 
weisen. Dass die Ausbeute auf einem so beschränkten Gebiete, wie 
die Geschichte der Jahre 205—201 nicht allzugross sein kann, ver- 
steht sich; nichtsdestoweniger ist es mir gelungen, ausser der be- 
sprochenen noch zwei Dittographieen zu finden, die als auf dieselbe 



58 A. Der Tatbestand. 

Weise entslanden zu denken sind. Die eine — ebenfalls • aus 
Livius — kann erst im Quellenteile (s. § 5) ihre Behandlung 
finden; die andere — aus Cassius Dio — kann schon hier be- 
sprochen werden. 

Vor dem Lagerbrande erwähnt Zonaras folgende Begebenheit: 
xav xovx(p (6 £m7cC(ov) vavv Kaq%ridoviav kaßG)v ciipijxaVj ijcsl 
TCQog avtbv ijcl TCQBCßsia afpvHvel6%'av ixkdoavxo, ^det iihv yäg 
to xkdöfia^ 7tQ0€tifn^66 de ro ft^ SLaßXrid^vat <og nQ^üßeig xaza- 
axrixcig (Bd. IX^ c. 12; diese Erzählung ist auch im Excerpte Con- 
stantins erhalten^ doch ziehe ich es vor, sie im Excerpte des 
Zonaras anzuführen, weil mir letzteres zuverlässiger zu sein scheint). 
Auch dieser Zwischenfall ist sonst in keiner Quelle überliefert; an 
sich betrachtet ist er aber noch bedenklicher, als die vermeintliche 
Schlacht bei Croton. 

Wir müssen uns erinnern, dass im Anfange des Jahres 203 
Hasdrubal und Syphax dem Scipio gegenüber lagerten. Da es nun 
bei keinem Volke üblich ist, dass der Senat hinter dem Rücken des 
Feldherrn mit dem Feinde Verhandlungen pflege, so müssen wir 
annehmen, dass das von Zonaras erwähnte Schiff von Hasdrubal zu 
Scipio gesendet sei. INun sollte man meinen, die Gesandten hätten 
den kurzen Weg auch zu Fuss zurücklegen können, wie es ja bei 
den folgenden Verhandlungen zwischen Scipio und Syphax stets ge- 
schehen ist. Dann schickt man Kundschafter auch nicht zu Schiffe 
ab; wenn sie aber nicht als Kundschafter, sondern als Gesaadte von 
vorn herein zu Scipio gekommen sind, so begreift man wiederum 
den Ausdruck kaßciv nicht. 

Kurz, auch dieser Zwischenfall ist nach unserer Meinung von 
Cassius Dio her übergenommen, und zwar diesmal aus dem folgenden 
Jahr in's vorhergehende; im Anfang des Jahres 202 nämlich — 
wir greifen mit dieser Zeitbestimmung vor — kehrten die karthagi- 
schen Gesandten aus Rom zurück. Sie hatten in Rom den Frieden 
erwirkt; als aber der Bruch des Wafl'enstillstandes seitens der Kar- 
thager in Rom bekannt wurde — wir folgen hier absichtlich dem 
Appian, da dieser in unserem Teil dem Cassius Dio am nächsten 
steht — erklärte man ihnen, sie würden als Feinde betrachtet und 
hätten unverzüglich Rom zu verlassen. Dies taten sie auch; aber 
der Sturm trieb sie in den Ankerplatz der römischen Schiffe. Der 
Nauarch nahm sie fest und befragte den Scipio, was mit ihnen zu 
tun sei. „Nichts," erwiderte Scipio, „was der Treulosigkeit der 
Karthager gliche; lass sie ungehindert ziehen." 

Wir sehen, die beiden Erzählungen sind durchaus überein- 



§ 8. Zeitbestimmungen. 59 

stimmend bis auf den Umstand, dass im ersten Falle die karthagi- 
schen Gesandten nur heucheln, Gesandle zu sein, während sie es 
im zweiten Falle wirklich sind. £s ist aber leicht einzusehen, dass 
Gassius Dio, der überhaupt viel selbständiger als Livius zu Werke 
gieng, im ersten Falle ändern durfte und musste, wenn seine Er- 
zählung auch nur einigermassen wahrscheinlich aussehen sollte, üass 
tatsächliche Gesandtschaften im Anfange des Jahres 203 an Scipio 
von den Karthagern nicht wohl abgehen konnten, wusste Gassius 
recht wohl; ausserdem war es nichts grossartiges, wenn Scipio den 
Bestimmungen des Völkerrechtes gemäss die an ihn kommenden Ge- 
sandten unversehrt abziehen liess. 



§ 8. 
Zeitbestimmungen. 

Die Darstellung des Jahres 203, und besonders des Schlusses 
desselben, leidet in der einzigen Quelle, auf die wir uns verlassen 
könnten — wir meinen den Livius — an manchen chronologischen 
Schwierigkeiten, welche den Gang der Ereignisse verwirren. Livius 
selbst war sich dieser Schwierigkeiten wohl bewusst; und wenn er 
(c. 26, 1) sagt: haec eo anno (203) in Africa gesta, insequentia 
exeedunt in etim annum, quo M. Servilius ... et Ti. Glaudius Nero 
consules facti sunt — so können wir hier ohne Mühe die Behaup- 
tung zwischen den Zeilen lesen, gewisse Geschichtsschreiber hätten 
auch einige von den folgenden Ereignissen in das Jahr 203 her- 
ubergenommen. Der Hauptgrund der chronologischen Unsicherheit 
scheint die Tatsache gewesen zu sein, dass in keiner der von Livius 
herangezogenen Quellen die Winterquartiere angegeben waren; wie 
denn auch Livius selber keine angibt. 

Die Ausführungen des Livius im betrelTenden Abschnitte machen 
den Eindruck — der natürlich später zu begründen sein wird — 
als hätte Livius mehrere Quellen zusammengearbeitet, um die Be- 
gebenheiten unter eine einheitliche Ghronologie zu bringen, und als 
sei ihm die Arbeit nicht geglückt. Letzteres zeigt sich namentlich 
in seiner Ansetzung der Rückkehr Ilannibals nach Africa; er er- 
zählt sie das eine Mal c. 25, 11 ff. als noch im Jahre 203 geschehen; 
aus c. 29, 1 geht aber hervor, dass sie nach seiner Meinung im 
Jahre 202 stattfand. Welche Angabe ist nun die richtige? Da wir 
§ 3 nachgewiesen haben, dass c. 25, 11 ff. auf einer Erfindung beruht, 
so hat es den Anschein, als hätte die Quelle von c. 29, 1 mit ihrer 



60 A. Der Tatbestand. 

Bestimmung Recht; dem ist aber nicht so^ wie wir im folgenden 
nachweisen werden. 

Wir gehen von der Angabe des Appian aus, des einzigen, der 
die Winterquartiere Scipio's in Africa bringt. Nach Erzählung des 
Lageruberfalles, der Rüstungen Hasdrubals in Anda uud des gleich- 
zeitigen Flottenüberfalles fahrt Appian also fort (c. 25): M^a 81 
toiko ixEC{ialov afMpo, xal ^Plofiaiois (ihv ^v ix ^aXdöörig ayoga 
da^ili^g^ ^ItvKatot dh xal KaQXTjSovtot Xi(icittovt6g ikyCtsvov 
tovg ifixoQOvgy fiixQt 'Pcofiatafv vijeg alXav^ ns^tp^Bl^ai tä Hxt- 
nicavi^ iqxoQ^otn/ totg noksiiiotg Tcal ticg XrjötQixicg ix&kvov. ot 
8^ ixafivov ijäfi 6g)6ä^a tp Xifiä. Es scheint ziemlich sicher zu 
sein, dass die von Appian gemeinten Schiffe die des Cornelius Len- 
tulus sindy von deren Ueberfahrt nach Africa Livius (c. 24, 5) be- 
richtet. Dieser Umstand gibt uns einen nicht unwichtigen Anhalts- 
punct für die Feststellung der Zeitfolge ; wir müssen uns aber, be- 
vor wir weiter gehen, den von uns betretenen Weg ebnen^ indem 
wir eine Schwierigkeit wegräumen, die uns der Bericht des Appian 
darbietet. Es ist dies eine Dittographie und zwar eine von den 
schlimmsten. 

Der Flottenangrid wird nämlich von Appian folgendermassen 
geschildert. Nach Besiegung des Hasdrubal und Syphax führt Scipio 
sein Heer vor die Tore Karthago's und fordert die Einwohner mit 
grossem Lärm zum Kampfe heraus,* es konmit aber niemand. Statt 
dessen schifft der Nauarch Hamilcar eilig nach dem Ankerplatze der 
Römer in der Absicht, Scipio zuvorzukommen und mit seinen 100 
Schiffen leicht die zwanzig römischen Trieren zu überwinden. Wie 
nun Scipio die Abfahrt der karthagischen Flotte erblickt, sendet er 
einige Leute als Eilboten nach seinem Ankerplätze mit der Weisung, 
die Einfährt des Hafens durch Lastschiffe versperren zu lassen, diese 
aber in regelmässigen Zwischenräumen so voi* Aiiber zu legen, dass 
die Kriegsschilfe bei Gelegenheit zwischendurch fahren können, die 
Masten querüber von einem Schilfe nach dem andern zu befestigen^ 
um so die Zwischenräume zu überbrücken und die Schiffe mit ein- 
ander zu verknüpfen. Dies geschieht, und bald darauf beginnt der 
Kampf, in dem es den Karthagern übel geht; sie werden sowohl von 
der römischen Schiffswand, wie auch vom Lande und von den Mauern 
Utica's mit Wurfspiessen beschossen, und mit Verlusten segeln sie 
am Abend wieder heim; wie sie aber abfahren, verfolgen sie die 
römischen Trieren, und es gelang den letzteren, ein von der Mann- 
schaft verlassenes Schiff in ihre Gewalt zu bekommen und zu Scipio 
zu bringen. 



§ 8. Zeitbestiininungen. 61 

Dies erzählt Appian c. 24 ff.; hierauf folgt die Beschreibung 
der Eroberung Cirta's und des Schicksals der Sophonisbe^ dann der 
missglückte Versuch, das Lager Scipio's in Brand zu stecken. 'Txo 
ds roi/ avtov TcaiQov ^AiLCk%aQ ^ilv ag>v& tatg 'Pm^iatav vavölv 
imitkevöag yiiav iXaßs tQi'^i^ xal (po^lSag €|. 

Nun könnte man wohl annehmen, dass die beiden Berichte des 
Appian sich auf zwei verschiedene FlottenangrifTe beziehen; aller- 
dings ist die zweite Erzählung zu kurz, als dass man auf die Ueber- 
einstimmungen — die obendrein, nach den von uns aufgestellten 
Gesetzen nicht entscheidend sind — viel geben könnte, und ausser- 
dem ist ja der Ausgang der beiden Unternehmungen verschieden. 
Aus inneren Gründen lässt sich, wir sind es uns vollkommen be- 
wusst, die Dittographie nicht nachweisen. Entscheidend ist aber 
ein äusserer Grund. 

Livius kennt nämlich nur einen Flottenangriff, und zwar stimmt 
seine Erzählung in den Einzelheiten des Angriffs und der Vertei- 
digung durchaus mit dem ersten Berichte Appian's überein, wogegen 
der Ausgang bei Livius der des zweiten appianeischen Angriffs ist 
(c. 10). 

Die Dittographie ist unabweislich; jeder andere Ausweg ist un- 
möglich. Man kann nicht annehmen, dass Livius aus den beiden 
Angriffen einen gemacht habe ; es wäre dies nur dann möglich, wenn 
zwischen dem ersten und dem zweiten Angriffe gar nichts in der 
Quelle gestanden hätte, oder aber wenn Livius die Begebenheiten^ 
welche seine Quelle nach dem ersten und vor dem zweiten Angriffe 
erzählte, ausgelassen hätte; es trifft aber keine von diesen Möglich- 
keiten zu. 

Wir müssen vielmehr annehmen, dass Appian zwei Quellen zu- 
sammengearbeitet hat, und dass er durch ein Ungeschick, das zu 
erklären hier zu weitläufig wäre, die beiden Angriffe wegen ihres 
verschiedenen Ausgangs für verschieden gehalten und sie demge- 
mäss an zwei verschiedenen Stellen seines Werkes eingetragen habe. 

Aehnlich steht es mit Cassius Dio, dessen Bericht bei Zonaras 
folgendermassen lautet (c. 12): ol tf'«v KaQ%rid6vioi itQog ro 
Iqv^ täv 'Pioficcicavy p x^^i''^^^ ixQävxo xal ig o anexid'svto 
juivra, vavg insfut^av^ iva ^ avro atgi^öcoaiv ^ ay' iamäv 
iitd^mat tov 2JxLxi(ova. xal i6%sv ovrog [la^aiv yaq ro yvvo- 
(i€vov anavicxri^ xal insix^tlg %Qog rov vav0xa^iiLOV Sia tpvka- 
xf^g avtov iitovrioato, xal rij fihv ngdry flfiBQtf ^aSicog tovg 
jtQogiii^avtag avrotg ajceciffavto ot 'PfOfiatoL, xy S^vöxaqalff nokv 
rilaxx(o^6av' xal vavg yaQ xäv 'Pafiaicov x^'^Q^'^ öidtiQciv 



62 A. Der Tatbestand. 

iitLßoXij aniöTtttöav, Wir sehen, aach Gassius hat zwei Quellen 
verarbeitet, aber auf eine andere Weise als Appian; er hat zwar 
die beiden Angriffe zu einem yerschnioizen, gleich Li?ius, hat diesen 
aber zwei Tage währen lassen, so dass der Ausgang am ersten Tage 
der der einen, am anderen der der anderen Quelle sein durfte. 

Aus der nachgewiesenen Dittographie dürfen wir aber den 
Schluss ziehen, dass die Friedensverhandlungen der Karthager sich 
ziemlich unmittelbar an den Flottenangriff anschlössen. Sie fielen 
also in den Winter 203—202. — 

Wir haben oben erwähnt, dass die von Appian erwähnten Schiffe, 
die dem Scipio geschickt worden seien, die des P. Cornelius 
Lentulus sein raössten; von diesen sagt Livius (c. 24, 4) folgendes: 
Per indutiarum tempus [et] ex Sardinia ab L^ntuio praetore cen- 
tum onerariae naves cum commeatu viginti rostratarum praesidio et 
ab hoste et ab tempestatibus mari tuto in Africam transmiserunt. 
Zu dieser Stelle bemerkt Weissenborn mit Recht, man sehe nicht 
ein, wo Lentulus die zwanzig Kriegsschifife bekommen hätte; in der 
Tat können sie zu den 160 nicht gehören, aus denen die römische 
Flotte im Jahre 203 bestand (c. 2, 7), wie man sich leicht über- 
zeugen kann. Dazu kommt noch folgender Umstand, ^it der lieber- 
fahrt des Lentulus bringt Livius zeitlich die des Cn. Octavius zu- 
sammen, deren unglücklicher Ausgang die Veranlassung des Waflen- 
Stillstandsbruches wurde. Von diesem Manne heisst es (c. 24, 6) 
er wäre von Sicilien abgesegelt; während wir wissen (c. 2, 4), dass 
er im Jahre 203 mit seiner Flotte die Küste Sardiniens zu decken 
hatte. Ein solcher Widerspruch ist unbegreiflich, auch wenn man, 
wie Weissenborn es an dieser Stelle tut, zu den zwei Quellen seine 
Zuflucht nimmt. 

Ich denke, wir dürfen daraus mit einer hohen Wahrscheinlich- 
keit den Schluss ziehen, dass sowohl die Landung des Lentulus, wie 
auch (jie Ueberfahrt des Octavius in das Jahr 202 lallt. Da wir 
c. 27 — wo über die Provinzen des Jahres 202 berichtet wird — 
weder von dem Schicksale des Lentulus und des Octavius, noch von 
der Gesammtzahl der Schiffe etwas erfahren, so 'steht van -dieser 
Seite wenigstens unserer Vermutung nichts im Wege. 

Somit würde der Bruch des Waffenstillstandes in's Jahr 202 
fallen; dieser Schluss wird aber noch durch eine andere Betrach- 
tung bestätigt. 

In einem Abschnitt, den wir schon früher bei Gelegenheit der 
Friedensverhandlungen erwähnt und als wahrheitsgetreu gekeun- 
zeichnet haben — c. 38, 6 ff . — sagt Livius, Ti. Claudius hätte 



§ 8. Zeitbestimmungen. 63 

bei der Ausfährung des erhaltenen Senatsbefehles, möglichst bald 
nach Sicilien und von dort nach Africa überzusetzen, absichtlich ge- 
säumt^ weil der Senat de pace Scipionis potius arbitrium esse, qui- 
bus legibus daretur, quam consulis censuerat. Dass unter consul 
eben Tl. Claudius zu verstehen ist, versteht sich; dieser war in- 
dessen erst seit Jd. Mart. des bürgerlichen, also seit etwa Mitte 
Januar des astronomischen Kalenders (vgl. u. § 9 A.) Consul. Da 
der Satz auf die zweite Senatssitzung Bezug nimmt, so kann er kein 
Zusatz des Livius sein, denn Livius kennt diese zweite Senatssitzung 
nicht. Mithin müssen wir uns zur Annahme entschliessen, dass 
diese letztere unter dem Consulate des Ti. Claudius stattfand, der 
Waffenstillstand also erst im Jahre 202 gebrochen wurde; denn 
nach der sicheren Aussage des Polybius ist der Bruch des Waffen* 
Stillstandes mit der zweiten Senatssitzung ungefähr gleichzeitig. — 

Wann haben wir uns also die Rückkehr Hannibals zu den- 
ken? Die Antwort wird sich aus der Berücksichtigung folgender 
Tatsachen ergeben. 

Nach dem übereinstimmenden Berichte des Polybius und Livius 
schicken die Karthager nach der Schlacht auf den grossen Feldern 
an Hannibal Gesandte ab; und wenn Appian, der diese Schlacht 
nicht kennt, es zu einer späteren Zeit geschehen sein lässt, so hat 
das wenig zu sagen (c. 31). Tt*otzdem dürfen wir auf eine Aeusse- 
rung des letzteren — rbv öl vavaQ%ov sne^jcov ivcl veäv^ ini- 
^nsQxsLV avtov ijtl rtiv didßaöiv — Gewicht legen; ^ir dürfen es 
deswegen, weil sie durch die ^Avvißaix'q bestätigt wird (c. 58). 
Und zwar nennt uns dort Appian auch den Namen des Nauarchen; 
er heisst llasdrubal, und ebenso nennen ihn auch Livius und Poly- 
bius bei anderen Gelegenheiten. 

Da also tatsächlich der Nauarch seit der Schlacht auf den 
grossen Feldern abwesend war, so begreift es sich, warum der Führer 
des Floltenangriffs bei Appian Ilamilcar heisst. 

Dass Hasdrubal mit Hannibal in Italien verblieb, wird ebenfalls 
durch die ^AvvißaiKri bezeugt (c. 58). Wenn es also bei Appian 
(Lib. c. 34), Polybius (B. XV, c. 2, 6) und Livius übereinstimmend 
heisst, die Karthager hätten nach dem Waffenstillstandsbruche dem 
Hasdrubal aufgetragen, das römische Gesandtenschiff anzugreifen, 
so setzt diese Angabe die Anwesenheit Hannibals in Africa schon 
voraus. 

Mit diesem Ergebnisse stimmt es nun trefflich überein, dass 
Appian die Rückkehr Hannibals (c. 33) vor dem Waffenstillstands- 
bruche (c. 34) erzählt, und dass Polybius im grösseren Bruchstücke, 



64 A. Der Tatbestand. 

das die Ereignisse Tom Waffenstillstandsbriiche bis zum Frieden 
von 201 enthält^ über die Ruckkehr Hannibals nichts bringt. Als 
Beweise konnten wir diese beiden Punkte nicht verwenden wegen 
der UnZuverlässigkeit Appian's betreffs der Zeitfolge und wegen der 
Lückenhaftigkeit des polybianischeu Excerptes. 

Aus dem gesagten folgt, dass Livius Unrecht hat^ wenn er die 
Landung Hannibals (c. 29, 1) nach dem Waffenstillstandsbruche 
(c. 24, 6 — c. 25, 8) erzählt. 

Es trifft sich also merkwürdigerweise, dass die zweite liviani- 
sehe Landung — c. 29, 1 — sachlich richtig ist, aber einen groben 
Irrtum betreff's der Zeitfolge enthält, wogegen die erste Erzählung 
der Abfahrt — c. 19, 12 ff*. — in der Zeitfolge richtig . ist, 
obgleich sie sich an ein erfundenes Ereigniss — die Schlacht bei 
Croton — unmittelbar anschliesst. Die erste Erzählung von der 
Landung — c. 25, 11 ff. — ist sowohl sachlich wie chronologisch 
falsch. — 

Wir halten daran fest, dass die Ruckkehr Hannibals dem Bruche 
des Waff'enstillstands vorangieng und sehen uns nach weiteren An- 
haltspuncten um. Ein solcher scheint der Tod des Q. Fabius Maxi- 
mus zu sein. 

Plutarch sagt in der Lebensbeschreibung des Fabius (c. 27), 
letzterer wäre um die Zeit, wo HafDnibal Italien verliess, an einer 
Krankheit gestorben. Da nun nach Livius (c. 26, 7) der Tod des 
Fabius im Jahre 203 erfolgte, so liegt der Schluss nahe, dass auch 
die Abfahrt Hannibals noch in dieses Jahr anzusetzen sei. Indessen 
erweist sich bei genauerer Betrachtung dieser Schluss als unbe- 
rechtigt, weil die Angabe des Livius falsch ist, wie sich aus Plu- 
tarch dartun lässt. „Als gleich nach der Ueberfahrt des Scipio nach 
Africa" — sagt er c. 26 — „staunenswerte Erfolge nach Rom be- 
richtet wurden, als, um über sie Zeugniss abzulegen, grossartige 
Beute ankam und der gefangene Numidierkönig selbst, als die Kunde 
vom gleichzeitigen Brande zweier Lager und von den ungeheueren 
Verlusten der Feinde gebracht wurde, als die Karthager Gesandte an 
Hannibal schickten und ihn baten, er möge seinen Wahn fahren 
lassen und der bedrängten Vaterstadt helfen — da verlangte Fabius, 
man solle dem Scipio einen Nachfolger senden, und gab keinen 
anderen Grund für diese Forderung an, als das geflügelte Wort, man 
dürfe dem Glücke eines einzigen Mannes nicht allzuviel anvertrauen, 
weil das Glück selten einem Manne treu bleibe.'^ Wir sehen also, 
dass Fabius persönlich die Rückberufung Scipio's beantragt hat; er 
konnte es aber nur bei einer Gelegenheit tun^ als der Senat im An- 



§ 8. Zeitbestimmungen. .65 

fange des Jahres 202 über die Verteilung der Provinzen berat- 
schlagte. Dass dieses damals geschehen ist^ meldet Livius c. 27^ 
freilich ohne den Namen des Fabius zu nennen. Die Consuin M. 
Servilius und Ti. Claudius wollten beide, dass Italien und Africa zu 
Consularproyinzen gemacht würden , indem sie beide geheime Ab- 
sichten auf Africa hatten. Erst nach langer Mühe erlangte es Q.Metellus, 
dass der Senat die Frage vorläuflg unentschieden liess und die Tri- 
bunen sie vor die Volksversammlung brachten. Das Volk verlangte, 
man solle Africa Scipio lassen; trotzdem bestimmte der Senat diese 
Provinz zur Verlosung, und sie wurde Ti. Claudius zu Teil. In 
diesen Umtrieben erkennen wir deutlich die Wirksamkeit des grossen 
Cunctators, und die Plutarchstelle ist, meines Erachtens, beweisend. 

Daraus geht aber hervor^ dass das Leben des Fabius sich in 
das Jahr 202 hinein erstreckte, und dieser Anhaltspunct für die 
Ansetzung der Rückkehr Hannibals geht uns verloren. — 

Es bleibt uns aber noch einer übrig, und der ist von schlagen- 
der Beweiskraft. 

Der Consul Cn. ServUius^ der im Jahre 203 das Heer in 
Bruttil befehligte, setzte nach Sicilien über im Glauben, dass das Ver- 
dienst, Hannibal aus Italien vertrieben zu haben, ihm gebühre, und 
hatte die Absicht, von dort nach Africa überzufahren. Als dies in 
Rom bekannt wurde, bestimmte der Senat zuerst, dass der Praetor 
dem Consul schreibe, der Senat halte seine Rückkehr nach Italien 
für zweckmässig; der Praetor erwiderte darauf, der Consul würde 
voraussichtlich auf seinen Brief nichts geben; daher ernannte man 
ad id ipsum den P. Sulpicius zum Dictator, und dieser rief kraft 
des ius maioris imperii den Consul nadi Italien zurück; worauf Cn. 
Servilius zusammen mit dem magister equitura M. Servilius die übrige 
Zeit des Jahres hindurch die Angelegenheiten der bruttischen Städte 
besorgte (c. 24, 1 — 4). 

Aus dieser Stelle ergibt sich mit ziemlicher Sicherheit, dass 
die Rückkehr HannibaFs noch vor der Dictatur des P. Sulpicius^ 
also im Jahre 203 erfolgte. Da aber P. Sulpicius der Comitien 
wegen zum Dictator ernannt wurde (c. 26, 12), und da der Consul 
nach seiner Rückliehr aus Sicilien mit dem magister equitum circum- 
eundis Ilaliae urbibus, quae hello alienatae fuerunt, noscendisque 
singularum causis die Zeit bis zum Schlüsse des Jahres zubrachte, — 
so muss Hannibal immerhin geraume Zeit vor Neujahr 202 Italien 
verlassen haben — etwa im October des astronomischen Kalenders. 
Jedenfalls fallt seine Ankunft in Africa bald nach dem Schlüsse des 
WafTenstillstands, da nach Appian die Römer bereits die Winter- 

Zielinski, die letzten Jahre des zw. pun. Kr. 5 



66* A. Der Tatbestand. 

quartiere bezogen hatten^ als die Friedensgesandtschaft der Karthager 
ankam. — 

Wir haben oben bewiesen, dass der Bruch des Waflenstillstandes 
bereits unter das Consulat des M. Servilius und des Ti. Claudius 
fiel. Wir sind indessen in der Lage, für denselben eine genauere 
Zeitbestimmung zu liefern. 

Livius berichtet c. 38, 8 ff. über die Prodigien, welche „sub 
ipsam famam rebellionis^^ in Rom gemeldet wurden. Unter diesen 
nennt er auch die ungewohnte Hochflut des Tiber; nam ita abun- 
davit Tiberis, ut ludi ApoIIinares circo inundato extra portam Col- 
linam ad aedem Erucinae Veneris parati sint. Nun fanden die ludi 
ApoIIinares am 13. Juli des bärgerlichen, also um Mitte Mai des 
gewöhnlichen — astronomischen — Kalenders (vgl. § 9 A) statt. Um 
diese Zeit muss mithin der Waffenstillstandsbruch in Rom gemeldet 
worden sein; er erfolgte also Anfang Mai. 

Wir halten diese Zeitbestimmung für sicher; vorläufig können 
wir allerdings keinen anderen Beweis bringen, als den angeführten, 
der indessen, wie uns scheint, vollkommen genügt; einen anderen 
werden wir im weiteren Laufe der Untersuchung liefern; sehr schwer 
fallt auch der Umstand in's Gewicht, dass es nur bei dieser An- 
setzung möglich ist, Ordnung in die Chronologie zu bringen. — 

Die Friedensverhandlungen dauerten hiemit von October 203 
bis Mai 202 — also sieben volle Monate. Es ist zu bedauern, dass 
der Abschnitt des Polybius, in welchem diese Zeit behandelt war, 
verloren gegangen ist; bei der Anlage seines Werkes ist nicht zu 
bezweifeln, dass er die so wichtigen Senatsverhandlungen in ihrer 
Vollständigkeit gebracht hat. ' Dass Livius sie in einem verstümmel- 
ten Zustande überliefert, haben wir oben > nachgewiesen, und den 
Berichten des Appian und Zonaras können wir höchstens einige. Winke 
entnehmen, die uns beim Erschliessen der fehlenden Tatsachen unter- 
stützen werden. Die Vorgänge in Rom vollständig darzustellen lag 
nicht im Interesse der beiden. 

Wir müssen die Ereignisse zumeist erschliessen, mit denen wir 
die sieben Monate ausfüllen. Wem dieser Weg allzu unsicher 
dünkt, den machen wir auf folgende Tatsache aufmerksam. Die 
Schlacht bei Zama und die — zweite — Friedensgesandtschaft der 
Karthager, die Irrfahrt des Ti. Claudius — das sind die Ereignisse, 
die Livius unter 202 bringt. Kann demnach an der Lückenhaftig- 
keit seiner Darstellung gezweifelt werden? und ist es nicht von 
vorn herein gleich unsicher, wo wir die Lücke ansetzen und wie 
wir sie ausfüllen? — 



§ 8. ZeitbestiinmuDgen. 67 

Nach der ausdrucklichen Angabe des Zonaras fand die erste 
Senatssitzung noch vor der Abi'ahrt des Hannibal statt; oder doch 
bevor die Kunde von der Abfahrt nach Rom kam. Der scipionische 
Antrag wurde^ wie wir wissen ; abgelehnt. Nun lag es wohl nabe^ 
durch die neuen Tribunen den Antrag vor das Volk bringen zu 
lassen; doch war die Zeit dazu nicht mehr geeignet. Es mussten 
Wahlcomitien gehalten werden^ und nach Analogie von c. 39, 4 
können wir wohl annehmen, dass sich diese in die Länge zogen. 
Als die neuen Consuln ihr Amt antraten, stand die Verteilung der 
Provinzen zunächst auf der Tagesordnung*, die Verhandlungen dar- 
über mochten, wie wir aus c. 27 schliessen dürfen, recht stürmisch 
und langwierig gewesen sein; jedenfalls beweist der Umstand, dass 
das Volk die Provinz Africa Scipio zur Weiterführung des Krieges 
überliess, mit ziemlicheV Sicherheit unsere Annahme, dass der 
Friedensantrag vor das Volk noch nicht gebracht, oder, was aber 
minder wahrscheinUch ist, von diesem abgelehnt worden war. Dann 
ist es auch wohl möglich, dass die Bevollmächtigten des Scipio, 
nachdem diesem seine Provinz gesichert war, in ihrem Friedenseifer 
erkalteten, und dass erst eine neue, dringende Weisung Scipio's, dem 
es vor dem gefahrlichen Kampfe mit Hannibal wohl ebensosehr, wie 
vor der in Aussicht gestellten Hilfe des Tl. Claudius graute, sie zu 
neuen Versuchen anspornte. Vielleicht waren auch die Tribunen, 
die in jener Zeit meistenteils senatsfreundlich gesinnt waren, nicht 
gleich erbötig, den Recurs an das Volk zu ermöglichen; und im 
Senate hatte zu Lebzeiten des Q. Fabius Maximus wenigstens die 
antiscipionische Partei Uebergewicht. Erst mit dem Tode des letz- 
teren konnte die Sachlage anders werden — besonders als neue Er- 
folge aus Africa mitgeteilt wurden, wovon später — ; im Senate 
konnte ein Conflict entstehen, ein Recurs an das Volk wünschens- 
wert erscheinen. Jetzt konnte zuerst in der Volksversammlung, 
dann auch im Senate der Frieden durchgesetzt werden, zum grossen 
Aerger des Ti. Claudius, gerade als den Karthagern die Weile zu 
lang geworden war. 

Dass diese Vorgänge möglich waren, wird man hoffentlich nicht 
bestreiten. 

Scipio war natürlich für die Zeit in Ruhestand versetzt worden. 
Als der Waffenstillstand von 45 Tagen — wenn man dem Eutrop 
glauben darf — zu Ende war, musste ein neuer geschlossen werden. 
Den Karthagern konnte das recht sein. 

Hannibal konnte die Müsse sehr wohl brauchen. Er 
verstärkte sein Heer, liess Elephanten jagen, warb Bundesge- 

6* 



68 A. Der Tatbestand. 

nossen; Polybius, Appian und Zonaras berichten einiget von seinen 
Erfolgen. 

Was tat aber Masinissa während dieser Ruhezeit? Dies zu er- 
schliessen wird unsere Aufgabe im nächsten Abschnitte sein. 

§9. 
Die Schlaoht bei Cirta. 

Nach dem Siege auf den grossen Feldern — erzählt Livius 
(c. 9, 1) in Uebereinstimmung mit Polybius (B. XIV, c. 9, 2) — 
sandte Scipio Laelius und Masinissa zur Verfolgung des Syphax aus; 
er selber zog nach Tunes. Welchen Erfolg der Auszug der beiden 
ersteren gehabt habe, wird uns von Livius c. 11 ff. überliefert; 
der betreffende Abschnitt des Polybius ist uns nicht erhalten. Bei 
Cirta wird Syphax geschlagen und gefangen genommen, Cirta, seine 
Hauptstadt, erobert; Masinissa, von den Tränen und den Bitten So- 
phonisbens gerührt, sagt ihr seinen Schutz zu und vermählt sich 
sogleich mit ihr, um sein Versprechen desto leichter erfüllen zu 
können, was Laelius stark missbilligt. Letzterer erklärt jedoch zu- 
letzt auf Masinissa's Vorstellungen, die Sache der Entscheidung 
Scipio's überlassen zu wollen; Syphax wird zu Scipio gesandt, und 
Laelius und Masinissa erobern zusammen das übrige Numidien. — 
Diese letztere Angabe ist wohl zu beachten. 

Syphax wird von Scipio freundlich empfangen; auf dessen Vor- 
würfe um der gebrochenen Treue willen entgegnet er ihm, Sophonis- 
be trage die ganze Schuld, sie habe ihn mit ihren Bitten berückt, 
sie werde auch Masinissa der römischen Sache abspenstig machen. 
Scipio merkte sich das Wort recht wohl; als daher Masinissa mit 
Laelius anlangte, forderte er von ihm die Auslieferung Sophonisbens. 
Nach langem innerem Kampfe tat es Masinissa, schickte jedoch 
seiner Gattin zuvor einen Giftbecher, den sie leerte. Nachdem die 
Tat vollendet war, tröstete ihn Scipio durch gütige Worte und 
Geschenke. 

Alles dies geschah nach Livius zwischen der Schlacht auf den 
grossen Feldern und dem Waffenstillstände. Was tut aber Scipio 
in der Zeit? Er bekämpft die Städte, sagt uns Livius. Dies ist 
allerdings eine Bestimmung, die sich stark dehnen lässt. Was tut 
aber Karthago während der Zeit? Von dieser Seite wird uns blos 
der Flottenangriff erzählt. Dies macht schon die Sache ein wenig 
zweifelhaft. 

Doch lassen wir diesen Zweifel einstweilen auf sich beruhen. 



§ 9. Die Schlacht bei Cirta. 69 

Ganz folgerecht kommt Laelius mit Syphax und den Gesandten Masi- 
nissa's in Rom eher an, als die Friedensgesandtschaft; wenngleich 
wir bei c. 17, 2, besonders wenn wir diese Stelle mit c. 21, 11 
vergleichen, die übel verdeckte Fuge durchschimmern sehen. Nun 
nimmt es uns aber Wunder, dass Masinissa so plötzlich vom Schau- 
platz der Geschichte verschwindet; in den Friedensbedingungen mit 
Karthago (c. 16, 10) ist er gar nicht berücksichtigt, obwohl, wenn 
wir dem Livius Glauben schenken (c. 16, 2), seine Erfolge die ganze 
Friedensgesandtschaft veranlasst haben. Und am Tage vor der 
Schlacht bei Zama heisst es gar (c. 29, 4), Masinissa wäre mit 
10,000 Mann angekommen. Wie ist das möglich, da schou c. 14, 3 
seine Ankunft gemeldet wurde? 

Polybius erzählt B. XV, c. 4 die Ereignisse gleich nach dem 
WafTenstillslandsbruche. Scipio bekämpft voller Zorn die karthagi- 
schen Städte; XQog di Maööavdööriv ÖLensiiTCsto öweiäg, ano- 
ÖT^läv avrä, xiva tgonov naQaßeßrixorsg slsv ot OoCvixsg rag 
öTCovSdg, xal Ttagaxaläv ad'Qoi^siv Svvaiiiv (bg TtlEiötrjv xal 
öwd^tVEiv avtä xaxa öitovöi^v. 6 yaQ Maaöavdcörig diia ra 
ysvE6&ai ticg öwd'i]7tag, xa^diCEg sÜQtirai tcqoxsqov^ BV%'i(og 
itpdQiiTjös iiarä r% löiag dwdiiecog TCQoglaßGiv dexa örniaiag 
*P(0(iaLxag [jCTticjv xal %6%äv xal TCQSößsvtag TCaQcc xov ötQari]- 
yov, %dQLv rcfC fi^ fiovov xriv naxQipav &QXriv an:olaßstv^ akka 
xal rriv xov Svtpaxog TCQogxaxaxxiqöaöd'at did xrjg ^Poiiaimv 
imxovQiag' o xal öwdßi] ysvdöd'aL, 

Nun wäre wohl der nächstliegende Schluss etwa folgender: Als 
der Waffenstillstand geschlossen wurde, zog Masinissa mit dem ganzen 
numidischen und einem Teil des römischen Heeres zum zweiten 
Mal nach Numidien aus und kehrte erst zur Schlacht bei Zama zu- 
rück. Demnach würden wir, — mit Beibehaltung unserer früheren 
Resultate — etwa folgende Chronologie bekommen: 

203. September? Schlacht auf den grossen Feldern. 

Erster Zug Masinissa's nach Numidien. 

Schlacht bei Cirta. 
. October. Waffenstillstand. 

Zweiter Zug Masinissa's nach Numidien. 
202. Mai. Waffenstillstandsbruch. 

Masinissa ist noch in Numidien. 
? Masinissa's Rückkehr. 

Schlacht bei Zama. 
Wir würden uns aber damit eine regelrechte Dittographie zu 
Schulden kommen lassen. Es lässt sich nämlich mit hoher Wahr« 



70 A. Der Tatbestand. 

scheinlichkeit, ja mit Sicherheit dartiin, dass unter beiden Zögen 
einer und derselbe zu verstehen sei. 

Als vollgültige Beweise fallen hiebei die Bedenken in's Ge- 
wicht, die wir oben gegen die livianische Chronologie des ersten 
Auszugs geäussert haben. 

Fragen wir uns sodann: zu welchem Zwecke zog Masinissa 
zum zweiten Male aus? Um das Reich der Massylier und der Ma- 
saesyler zu erobern^ sagt Polybius. Indessen war ja, wie Livius 
zweimal ausdrücklich hervorhebt (c. 12, 22 und c. 17, 5), schon 
beim ersten Zuge ganz Numidien erobert, also jedenfalls die Erb- 
reiche des Masinissa und des Syphax, wahrscheinlich auch die der 
kleineren, von Syphax mehr oder weniger abhängigen numidischen 
Dynasten. 

Dazu kommt, dass Masinissa's Heer beim zweiten Auszuge eben- 
so beschaffen war, wie beim ersten. 

Die Zeitangabe des Auszugs scheint verschieden zu sein; in- 
dessen ist darauf nicht viel zu geben. Schon der ungenaue Aus- 
druck (pwd'^xai) des Polybius — er kann nur den WafiFenstiil- 
stand meinen — ist Beweises genug, dass es ihm nicht darauf an- 
kam^ genau den Tag der Abreise zu bezeichnen. An den wenigen 
Tagen, welche die Schlacht auf den grossen Feldern von der Frie- 
densgesandtschaft trennten^ war nichts gelegen. Da ausserdem Poly- 
bius diese Parenthese aus dem Gedächtnisse schrieb, so konnte ihm 
ein leichter Gedächtnissfehier leicht begegnen. 

Wenn man übrigens bei Appian (c. 26 und c. 31) die Ditto- 
graphie mit in Rechnung zieht, die wir oben (§ 8) nachgewiesen haben, 
so ist der Auszug des Masinissa und die Friedensgesandtschaft tat- 
sächlich gleichzeitig. Jedenfalls ist aber zu berücksichtigen, dass er- 
sterer nach Appian's ausdrücklicher Angabe in den %££/iC)i/ fallt. 

Entscheidend ist aber ein von allen Quellen, die wir bisher 
erwähnt haben, völlig unabhängiges Zeugniss; wir meinen die Verse 
Ovid's (Fasti VI, 769 ff. ed. Peter) unter dem 24. Juni (nach A. 
Riese dem 28. Juni; vgl. seinen Aufsatz „Der Tag der Schlacht 
am Trasimenischen See" in Fieckeisen's Jahrbüchern B. 117, 
S. 398 ff.): 

Postera lux mehor. Superat Masinissa Syphacem, 
Et cecidit teils Hasdrubal ipse suis. 

Dass unter den Worten „superat Masinissa Syphacem" nur 
unsere Schlacht bei Cirta gemeint sein kann, hat man allgemein an- 
erkannt; es kann 'auch nicht bezweifelt werden, da uns eine andere 
Schlacht zwischen Masinissa und Syphax, auf die Ovid sich beziehen 



§ 9. Die Schlacht bei Cirta. 71 

könnte, nicht bekannt ist. Auf den grossen Feldern stand Masinissa 
nicht dem Syphax, sondern dem Hasdrubal gegenüber; obendrein 
würde sich Ovid wohl gehütet haben, den Sieg auf den grossen 
Feldern anders als einen Sieg Scipio's zu nennen. In den beiden 
Schlachten, die Livius B. XXIX, c 31, 7 und c. 33, 5 erwähnt, 
war Syphax Sieger; die B. XXIV, c. 49, 4 genannte kann aber Ovid 
schon deshalb nicht meinen, weil Masinissa zu jener Zeit Bundes- 
genosse der Karthager und Feind der Römer war. 

Dies ist also sicher, dass die Schlacht bei Cirta am 24. (28.) 
Juni stattfand; dies gibt, wenn man die zweimonatliche Kalender- 
verwirrung ^) in Anschlag bringt, etwa Mitte April des astronomi- 
schen Kalenders. 

Nun fragt es sich aber: 203 oder 202? li. Peter (zu der er- 
wähnten Ovidstelle) entscheidet sich für 203. Wer aber mit uns 
die Ereignisse des Jahres 203 verfolgt hat, der sieht die Unmöglich- 
keit einer solchen Ansetzung ein. 

Es bleibt uns daher schlechtweg nichts übrig, als die Schlacht 
bei Cirta um Mitte April 202 geliefert sein zu lassen. Dass diese 
Bestimmung so trefflich zu unserer obigen Ansetzung des Waffen- 
stillstandsbruches stimmt, ist — weil beide von einander unab- 
hängig gewonnen sind — für beide eine gewichtige Bestätigung. — 

Mit dieser Bestimmung ist aber die Schlacht von Cirta in den 
von uns sogenannten zweiten Zug des Masinissa verlegt worden, 
oder es ist — um uns richtiger auszudrücken — die Identität der 
beiden Züge erwiesen. 

Dies Ergebniss ist nach vielen Seiten hin von grosser Folgen- 
schwere. Dass die c. 11—15 des Livius — abgesehen vielleicht 
von c. 11 — auch bei Polybius gestanden hätten, hat niemand 
recht glauben wollen (vgl. z. B. Keller S. 113; Friedersdorff S. 43). 
Nun haben wir auch die Bestätigung in Händen. Polybius konnte 
den weiteren Verlauf des Zuges nicht so bringen, wie Livius es 
tut, weil die livianische Darstellung mit der polybianischeu Angabe, 



1) Vgl. Momrasen R. G. I^, S. 394, dessen Beweisführung folgende ist: 
Weil die Dictatur des Fabius, die einige Tage nach der Schlacht am 
trasimenischen See begann, um die Mitte des Herbstes 217 zu Ende war, 
kann die Schlacht nicht später als Ende April geschlagen worden sein. 
Da nun nach Ovid (Fasti VI, 763 ff.) der 23. Juni der Tag der Schlacht 
am trasimenischen See war, so mnss im Jahre 217 der bürgerliche Kalen- 
der dem astronomischen um 60 — 60 Tage voraus gewesen sein. — Zum 
selben Resultate gelangt Seeck (Hermes VIII, S. 152 ff.) auf völlig ver- 
schiedenem Wege. 



72 A. Der TatbestaDd. 

dass Masinissa während des Waffenstillstandsbruches abwesend war, 
in Widerspruch steht. Wir werden weiter unten auf diesen Ge- 
danken zurückkommen und ihn verwerten. 

In den Versuchen des Livius, die Anwesenheit des Laelius und der 
Gesandtschaft Masinissa's in Rom mit der Friedensgesandtschaft in 
Zusammenhang zu bringen, erblicken wir das erfolglose Bestreben, 
die aus ihrem Zusammenhange losgerissene Schlacht bei Cirta mit 
ihren Folgen unter die falsche Chronologie zu bringen. Dass dies 
Bestreben misslang, haben wir oben angedeutet; den dort betonten 
Widerspruch braucht man aber nicht mit Friedersdorff, dem ich diese 
Wahrnehmung entleihe (S. 44), durch die zwei Quellen zu erklaren. 
Wie die Sachen standen, konnte Livius auch selber den Fehler be- 
gehen. Aus demselben Bestreben hat Livius, meines Erachtens, auch 
den Namen des P. Aelius praetor (c. 17, 3; wenn man nicht vor- 
zieht, dafür Aurelius^ praetor, cf. c. 27, 9, oder Aelius Paetus zu 
schreiben, wßs ich nicht befürworten möchte) hinzugefugt, sowie den 
des Laelius (c. 23, 6). 

Der Sieg des Masinissa über Syphax brachte in Rom und in 
Karthago verschiedene Wirkung hervor. In Rom musste die Scipio 
freundliche Partei dadurch das Uebergewicht bekommen, die Be- 
stätigung des von ihm vorgeschlagenen Friedens ermöglicht werden. 
Die Folge war die Genehmigung des Friedensantrags zuerst in der 
Volksversammlung, dann auch im Senate. Ganz anders in Karthago. 
Dort war der Frieden das Machwerk der hannonischen Partei, die 
sich nie eines grossen Anhangs unter dem Volke erfreut hat. Als 
Hannibal in Africa landete, muss ihr Ansehen sehr gesunken sein; 
wenn daher der Waffenstillstand trotzdem verlängert wurde, so ist 
dies weniger ihrem Einflüsse, als dem Wunsche Hannibals selber zu- 
zuschreiben, dem die Ruhezeit zu neuen Rüstungen willkommen sein 
musste. Unterdessen wurde der Krieg in Numidien mit wechsel- 
seitigem Erfolge (Zon. c. 13 a. A.) geführt. Die Karthager mochten 
die Hoffnung haben, das Kriegsglück würde ihrem Bundesgenossen 
hold sein, und verhielten sich deshalb ruhig. Als es aber hiess, Sy- 
phax wäre geschlagen und gefangen, da war der Wut des Volkes 
kein Einhalt zu tun. Man kann sich aus Appian c. 38 eine Vor- 
stellung davon machen, wie es bei solchen Gelegenheiten in Kar- 
thago herzugehen pflegte. Die Friedensgesandtschaft war noch nicht 
zurück, doch hatte der Pöbel zum Frieden kein Vertrauen mehr. 
Auch die Hungersnot mag das ihrige dazu beigetragen haben, die 
Leidenschaften zu entfesseln. Als daher die vom Sturme verschla- 
genen römischen Transportschiffe sich bei Aegimurus zeigten, ver- 



§ 10. Die Schlacht bei Zama. 73 

langte das Volk, man solle die Beute einheimsen. Dies geschah^ und 
der Waffenstillstand war gebrochen. 



§ 10. 
Die Sohlaoht bei Zama. 

Wir haben in den obigen Abschnitten die Ereignisse bis Mai 
202 verfolgt; unsere Untersuchung kann eine Ehrenrettung des Po- 
lybius genannt werden ^ denn durch sie ist die bisher geläufige An- 
sicht; er habe über das Jahr 202 einen blos lückenhaften Bericht 
gegeben y gründlich widerlegt worden. Damit sind wir aber auch 
deutlich auf den Weg gewiesen, den wir fortan zu betreten haben; 
wir müssen uns auch im folgenden der polybianischen Darstellung 
anschliessen und dürfen erst in zweiter Linie die Angaben der 
anderen Quellen benutzen, um die Ereigisse festzustellen, für die uns 
Polybius nicht erhalten ist 

Für die Zeit zwischen dem Waffenstillstandsbruche und der 
Schlacht bei Zama haben wir aber den zuverlässigen Bericht des 
Polybius B. XV, c. 3—5. Darnach stellt sich die Zeitfolge der Be- 
gebenheiten folgendermassen heraus: 

202. Mai. Waffenstillstandsbruch. 

Hannibal sendet zum Numidierhäuptling Tychaeus 
und veranlasst ihn, mit seinen Streitkräften im 
karthagischen Hauptquartier zu erscheinen. 
Tychaeus kommt mit 2000 Beitern an. Unter- 
dessen befestigt Scipio sein Lager, das er dem 
Baebius überlässt, und bekämpft die den Karthagern 
unterworfenen Städte. 
(Die Gesandten aus Bom langen an.) 
Scipio's Erfolge veranlassen die Karthager, Han- 
nibal zur schnellen Tat aufzufordern. 
Nach einigen Tagen bricht Hannibal von Hadrumet 
auf und erscheint wiederum nach einigen Tagen 
^ bei Zama. 

Schlacht bei Zama. 
Freilich, genau ansetzen lässt sich keins von diesen Ereignissen; 
man wird jedoch eingestehen müssen, dass nach Polybius die Schlacht 
nicht, wie Mommsen (B. G. P, S. 656) annimmt, in den Frühling 
202 fallen konnte. Noch viel weniger ist aber die zweite Zeit- 
bestimmung richtig, der zufolge der 19. October 202 der Tag der 



74 A. Der Tatbestand. 

Schlacht war; eine Meinung^ die u. A. von Bötticher (Geschichte 
der Karthager^ S. 413)^ Weissenboru (zu Livius B. XXX, c. 32, 
4), Keller (S. 164) vertreten wird. Und doch ist gerade für diese 
letzte Bestimmung ein unzweideutiges Zeugniss vorhanden — das 
des Cassius Dio bei Zonaras (B. IX, c. 14): övveßaXov ovv oC 
(liv ^PGiiicctoi öwtetayfidvoL xal n^o^vyLOV^ ^Avvlßaq ös xal ot 
K<xQ%7i86vLOi ccTCQod'viioi TS xol xataTtBTtXrjyiiEVOL xal Öi ezega^ 
xal ort xal 6 TjXiog öv(i7iag ii^ikinsv, ix yag täv alXcav xal 
toiko ovx atöiov n öq)(öt JCQO[ii]vvstv 6 ^AvvCßaq imdjtrsvCsv. 
Darnach fand am Tage der Schlacht eine totale Sonnenfinsterniss 
statt; nun rechnete man nach und fand^ dass die Sonnenßnsterniss 
von 202 am 19. October stattfand — und damit schien das Datum 
der Schlacht gegeben zu sein. 

Wir machen darauf aufmerksam, dass von der Frage, ob die 
Angabe des Zonaras glaubwürdig ist, sehr viel abhängt. War der 
19. October in der Tat der Tag der Schlacht bei Zama, so sind 
unsere bisherigen Zeitbestimmungen zwar nicht widerlegt, aber immer- 
hin stark erschüttert, denn es würde auf Polybius, dem wir bisher 
alles aufs Wort glaubten, ein sehr ungünstiges Licht fallen, weil 
nach seinen Angaben die — in diesem Falle richtige — Chrono- 
logie unmöglich ist. Im selben Verhältnisse aber wurde unsere Ach- 
tung vor der Quelle des Cassius steigen. Ist dagegen die Angabe 
des letzteren falsch, so wird Polybius glänzend gerechtfertigt er- 
scheinen, und auf der Quelle des Cassius wird ein schwerer Vor- 
wurf lasten — der Vorwurf der Geschichtentstellung zum Zwecke 
romantischer Ausschmückung der Begebenheiten. 

Es fragt sich demnach: besitzen wir die Mittel, um die An- 
gabe des Zonaras auf ihre Glaubwürdigkeit hin zu prüfen? — Zum 
Glücke gibt uns die Astronomie ein sehr sicheres an die Hand. 

Dass bei dieser Sachlage die Berechnung der Sonnenfinsternisse 
des Jahres 202 eine sehr genaue und gewissenhafte sein musste, 
versteht sich; um so mehr fühle ich mich Herrn Geh. B. Bruhns 
verpflichtet, der auf meine Bitte dieselben mit dankenswerter Bereit- 
willigkeit nachrechnete. Die Ergebnisse seiner Berechnung, die für 
unsere Frage entscheidend sind, lasse ich hier dem Wortlaute jiach 
folgen : 

„Im Jahre 202 v. Chr. Geb. waren nur zwei Sonnenfinsternisse, 
die erste am 25. April, die zweite am 19. October. Die vom 25. April 
fand Abends statt, doch war dieselbe in ItaUen nicht sichtbar, son- 
dern nur in Centralafrica, wo die Sonne teilweise verfinstert unter- 
gieng. Die Sonnenfinsterniss vom 19. October war in Centralafrica 



§ 10. Die Schlacht bei Zama. 75 

toUl^ in Nordafrica nur unbedeutend, so dass kaum der zehnte Teil 
der Sonne verfinstert war. Sie fieng gegen V2I2 Uhr Vormittags an; 
die grösste Verfinsterung war gegen %12 Uhr Vorm., das Ende der 
Finsterniss nach 12 Uhr.^' 

Wie verträgt sich aber damit die Beschreibung des Zonaras: 6 
TjXtog ^vfijtag H^ehna"? Die Annahme, dass sie auf Uebertreibung 
des wirklichen Sachverhaltes beruhe, ist ohnehin bedenklich, ausser- 
dem wird aber gewiss niemand glauben, dass die Verfinsterung kaum 
eines Zolles von der Sonnenscheibe den Karthagern überhaupt be- 
merkbar gewesen sei, geschweige denn sie in solche Angst ver- 
setzt habe. Dazu kommt noch, dass wir unter der Voraussetzung^ 
Cassius habe die Sonnenfinsterniss vom 19. Oct. gemeint, auch 
zur Annahme gezwungen werden, die Schlacht bei Zama sei erst 
nach 12 Uhr Mittags geschlagen worden, was ganz unwahrschein- 
lich ist. 

Die Angabe des Cassius Dio ist mithin für die Ansetzung der 
Schlacht bei Zama völlig unbrauchbar, und wir dürfen uns an sie 
nicht binden. Vielmehr werden wir wohl tun, die Zeit nach Po- 
lybius ungefähr zu berechnen, und das liefert uns das zwar wenig 
anschauliche, aber desto sicherere Ergebniss, dass die Schlacht bei 
Zama in den Sommer -— etwa Juli oder August — 202 fiel. 

Wir würden eine genauere Bestimmung finden können, wenn 
uns die Darstellung der Ereignisse zwischen der Schlacht bei Zama 
und der karthagischen Friedensgesandtschaft durch Polybius oder auch 
nach Polybius erhalten wäre; so aber sind wir gezwungen, die nicht- 
polybianische Ueberlieferung heranzuziehen und es lässt sich denken, 
wie misslich es ist, aus der Vermengung zweier verschiedenen Tra- 
ditionen eine einheitliche Chronologie zusammenzustellen. Jedenfalls 
spricht aber der Umstand zum mindesten nicht gegen uns, dass wir 
zwei Zeitangaben der nichtpolybianischen UeberUeferung mit unserer 
Aufstellung wohl vereinigen können. 

Die eine ist die des Valerius Antias (s. u. T. B. § 8) bei Livius 
(B. XXX, c. 36, 7): inde procedentibus ad Tynetem nuntius ad- 
latus Verminam Syphacis filium cum equitibus pluribus quam pedi- 
tibus venire Carthaginiensibus auxilio; pars exercitus cum omni equi- 
tatu Saturnalibus primis agmen adgressa Numidarum levi c^rtamine 
fudit. Die Saturnalien fielen i. J. 202, wenn man die Kalender- 
verschiebung berücksichtigt, etwa Mitte October. Nun war nach der 
coelianischen Ueberlieferung, wie sie uns bei Appian (s. T. B, A. III) 
vorliegt, zwischen der Schlacht bei Zama und dem Gefechte mit 
Vermina manches geschehen; namentlich ist die Unterwerfung der 



76 . A. Der Tatbestand. 

karthagischen Städte durch Scipio^ die gewiss ihre Zeit gedauert hat^ 
hiebei in Anschlag zu bringen (c. 48). 

Ferner kamen die karthagischen Gesandten in Rom an während 
der Dictatur des C. Servilius Geminus und erst nach ihrer Ankunft 
wurden die Comitien berufen (c. 40, 4). Nun wissen wir freilich 
bios, dass die Abhaltung der Wahlcomilien vor dem Januar 201 ver- 
hindert wurde; es lässt sich also der terminus ante quem nicht be- 
stimmen. Wenn wir jedoch berücksichtigen, dass die Friedens- 
verhandlungen im römischen Lager erst in die Zeit nach dem Treffen 
mit Vermina fielen, also etwa Ende Oclober, und für die Ausrüstung 
der Gesandten und ihre Reise nach Rom etwa zwei Wochen an- 
nehmen, so werden wir ihre Ankunft nach Rom etwa in den An- 
fang November ansetzen und zu der Zeit war Servilius sicherlich 
bereits Dictator, 

Damit wollten wir selbstverständlich nur zeigen, dass unserer 
Chronologie von keiner Seite Schwierigkeiten entgegenstehen. — Die 
Ansetzung der Schlacht bei Zama betrachten wir als den Schluss- 
stein derselben, und mit ihr können wir den pragmatischen Teil 
unserer Abhandlung schliessen; wenigstens scheint es uns nicht ge- 
raten zu sein, auch noch den Frieden von 201 in den Kreis unserer 
Resprechung heranzuziehen. Allerdings sind wir der Ansicht, dass 
durch eine sorgfältige Untersuchung über die Friedensbedingungen 
sich manches wertvolle Ergebniss gewinnen lässt, und wir betrachten 
die Arbeit Nissen's keineswegs als abschliessend. Indessen gehört 
diese Frage, wie uns scheint, eher in den dritten als in den zweiten 
punischen Krieg. 

Was uns zum Schlüsse noch obliegt, ist die Rehandlung der 
nichtpolybianischen Ueberlieferung über die Schlacht bei Zama, deren 
Vertreter, wie wir unten nachweisen werden,' L. Coelius Antipater 
ist. Erhalten ist uns seine Fassung bei Appian, Cassius Dio und in 
einem Fragmente des Valerius Antias (bei Livius, c. 29, 7). Weit- 
aus der wichtigste von den dreien ist Appian, weil er den Rericht 
seiner Vorlage am ausführlichsten wiedergibt. Seine Erzählung ist 
folgende (c. 35 ff.): 

Nach dem Waffen Stillstandsbruche senden die Karthager zu Han- 
nibal; dieser vereinigt sich mit dem Heere des Hasdrubal und zieht 
nach Zama, wo ihm Scipio begegnet. Es erfolgt eine Reiterschlacht, in 
der Scipio den Sieg davon trägt (sie muss bedeutend gewesen sein, 
denn nach Valerius fallen 12,000 Karthager in der Schlacht und 
1,700 werden gefangen genommen). In den folgenden Tagen finden 
nur kleine Plänkeleien statt. Eine grosse Proviantzufuhr, die Han- 



§ 10. Die Sohlacht bei Zama. 77 

Dibal erwartet, wird von Scipio abgeschnitten und eingefangen. Han- 
nibal sucht von Scipio durch Vennittlung des Masinissa Frieden zu 
erlangen. Scipio stellt zunächst folgende Bedingungen (dass dies 
blos Waffenstillstandsbedingungen sind, versteht sich): 

1) KaQjriäovCovg rag ts vavg Tcal tovg avögag^ ovg ikaßov 
^PmiuiCoig dyoQccv (pdgovtagy anoäovvai^ xal ta fignaöiiiva anavta^ 
fi täv anoX(DX6t(ov tifiiiv ^i/ av oqCöti UxLTtitov. 

2) TtOLvqv ts tov aäixii^tog %lkia rdXavta iösvsyxetv. 
Wie diese Bedingungen nach Karthago gemeldet werden, ist der 
Senat mit dem Frieden einverstanden, das Volk aber ist in heller 
Wut über die Verräterei der Senatoren und tödtet den einen von 
ihnen, den Hasdrubal; Hannibal aber wird befohlen, den Waffenstill- 
stand aufzuheben und eine Schlacht zu liefern. Hierauf erobert Scipio 
Parthus und die beiden Feldherrn lagern einander gegenüber. Han- 
nibars Kundschafter werden von Scipio abgefangen und zurück- 
gesandt; eine Unterredung zwischen Scipio und Hannibal bleibt er- 
folglos. Hannibal will sein Lager auf einem, benachbarten Hügel auf- 
schlagen, doch kommt ihm Scipio ^uvor, und er muss sein Heer 
an einem sehr ungünstigen Orte rasten lassen. Am nächsten Tage 
wird die Schlacht geliefert. Bei Appian ist die Beschreibung dieser 
Schlacht sehr weitläufig (c. 40—47). Scipio siegt glänzend. Bald 
darauf langt die Gesandtschaft des karthagischen Senates an, Has- 
drubal den Bock und Hanno an der Spitze. Scipio ist geneigt, ihnen den 
Frieden zu gewähren; es wird zunächst Waffenstillstand geschlossen 
unter folgenden Bedingungen: 

1) T^v nagaSiömB ^Poiiaioig . . oöa riQTtdöaxs Ttgcir^v, rj 
täv &7Cok(Qk6xGiv ttiiiiv, ifiov rä cciiq)ißoXa XQtvovtog, (Dass dies 
eine Waffenstillstandsbedingung war, erzählt Livius c. 37, 6 nach 
Coeüus s. u. T. B. § 3.) 

2) ddcsrs dl ig äanavt^v rfj ötQatia . . tdXavta xlXia xal 
dyoQoiv, 

3) ddöSTS avrixa oiiriQcc jtsvti^xovta xal ixarov natöagj ovg 
av avtog iniXe^co^ar xal yavoiievov täv öitovSäv dnoXijiisCd'e 
rä oiiriQa. 

Diese Bedingungen werden nach Karthago gebracht. Der Senat 
ist mit dem Frieden vollkommen einverstanden, das Volk dagegen ist 
voller Zorn über die Lieblosigkeit der Senatoren, die trotz der 
Hungersnot den Bürgern nicht einmal das wenige Getreide gönnen, 
sondern es lieber dem Feind überantworten. Mit Mühe entgeht der 
Adel den Misshandlungeu der aufgeregten Menge. Zuletzt versuchen 
die Karthager noch, sich des Getreide Vorrats, der in einer Hafen- 



78 A. Der Tatbestand. 

Stadt aufgespeichert liegt, zu bemächtigen; und als auch das durch 
den Sturm Yereitelt wird, entschliessen sie sich zum Frieden. 

Der Leser .wird hoffentlich aus dieser unserer Wiedergabe des 
appianeischen Berichtes ersehen haben, dass wir es hier mit einer 
ziemlich auf der Hand Hegenden Dittographie zu tun haben. 

In der Tat brauchen wir blos nach der Aufhebung des Waffen- 
stillstands durch Hannibal einen Teilungsstrich zu machen, so wieder- 
holen sich dieselben Ereignisse noch einmal. Man vergleiche nur: 

1) Nach dem Bruche des Waffenstillstandes befehlen die Kar- 
thager dem Hannibal, er soll Scipio entgegenziehen. 

2) Beide Feldherrn lagern einander bei Zama gegenüber. 

3) Reiterschlacht bei Zama. 

4) Der Verlust der Proviantzufuhr bewegt Hannibal, um Frieden 
nachzusuchen. 

5) Es wird Waffenstillstand geschlossen unter der Bedingung, 
dass die Karthager das geraubte Scipio wiedergeben bezw. nach 
seinem Dafürhalten ersetzen^ ausserdem aber 1000 Talente Bussgeld 
zahlen. 

6) Der karthagische Senat stimmt für den Frieden, das Volk 
ist erbittert. Aufruhr in Karthago. 

Hierauf: 

1) Die Karthager heben den Waffenstillstand auf und befehlen 
Hannibal, den Krieg gegen Scipio fortzusetzen. 

2) Hannibal und Scipio lagern einander gegenüber. 

3) Schlacht bei Cilla. 

4) Der karthagische Senat verhandelt mit Scipio über den Frieden. 
Zunächst wird Waffenstillstand geschlossen unter der Bedingung, dass 
die Karthager das geraubte wiedergeben bezw. nach Scipio's Dafür- 
halten ersetzen (fast dieselben Ausdrücke wie im ersten Teil), dann 
1000 Talente zahlen und Getreide für die Soldaten liefern; endlich 
werden von ihnen Geissein verlangt, doch nur für die Zeit bis zum 
Abschluss des Friedens. 

5) Der karthagische Senat ist für den Frieden, das Volk ist er- 
bittert. Aufruhr in Karthago. 

6) Der Verlust der Getreidezufuhr bewegt die Karthager, Frieden 
zu schliessen. 

Dies sind die Uebereinstimnumgen, und man wird uns wenig- 
stens das eine zugeben, dass sie recht auffallend sind. Dass da- 
neben auch Verschiedenheiten vorkommen, ist allerdings wahr, aber 
es war dies bei einem so weitläufigen Berichte auch nicht anders 



§ 10. Die Schlacht bei Zama. 79 

zu erwarten. Eine Verschiedenheit ist es^ wenn die erste Schlacht 
bei Zama eine tiatoiiaxca genannt wird^ die zweite dagegen eine 
regelrechte Schlacht; und wir werden wohl annehmen dürfen, dass 
der Compilator deswegen die erste Schlacht auf ein bescheideneres 
Mass zurückgeführt hat^ weil ja nach dem gänzlichen Verluste des 
Heeres^ den die Schlacht bei Zama tatsächlich zur Folge hatte, die 
zweite Schlacht nicht mehr möglich war. Auch ist es im ersten 
Falle Hannibal, der mit Scipio über den Frieden verhandelt, im an- 
dern Falle der karthagische Senat. Die Rolle, die Masinissa spielt, 
ist in beiden Fällen dieselbe; beide Mal vermittelt er zwischen Scipio 
und Hannibal den Frieden, nur dass es das eine Mal nach, das andere 
Mal vor der Schlacht geschieht (Zon. B. IX, c, 14, ni(iilfas ovv 
TtQos rov Ma6ivC06av d^' ixaCvov ms 6iiog)vXov rag öTCovdas 
TJTrjös). Ebenso ist der Verlust der Proviantzufuhr in dem einen 
der beiden Teile verschoben. — Dies sind die Verschiedenheiten, die 
wir zwischen beiden Teilen haben bemerken können. Man wird uns 
zugeben, dass sie den Uebereinstimmungen gegenüber gar nicht in's 
Gewipht fallen. Sie sind gerade gross genug, um es erklärlich zu 
machen, dass der Compilator bei gutem Willen die beiden Berichte 
für verschiedene Ereignisse betreffend halten konnte. Es fragt sich 
übrigens noch, welche von diesen Abweichungen den Quellen des 
Compilators entstammen und welche wir der eigenen Arbeit des letz- 
teren verdanken. Wie verschieden aber dieselben Ereignisse aus- 
sehen, wenn sie von zwei verschiedenen Quellen erzählt werden, 
darüber kann sich jeder vergewissern, wenn er den polybianischen 
Bericht von der Schlacht bei ütica (Liv. B. XXIX, c. 34; s. u. T. 
B. § 4) mit dem coeKanischen (App. c. 14; Zon. B. IX, c. 12; s. u. 
T. B. § 10) vergleicht. 

Was uns aber für die Annahme einer Dittographie entscheidend 
zu sein scheint, sind nicht die recht zahlreichen Uebereinstimmungen, 
die wir nachgewiesen haben; es ist weit mehr der Umstand, dass 
Polybius nur eine von den beiden Reihen kennt, und zwar die zweite; 
darauf ist viel Gewicht zu legen, da die Darstellung der Ereignisse 
vom WafTenstillstandsbruche an einschliesslich der Schlacht bei Zama 
uns bei Polybius vollständig erhalten ist. Dann aber, dass die poly- 
bianische Schlacht bei Zama im Namen mit der ersten appianeischen, 
in den Einzelheiten aber mit der zweiten übereinstimmt. 

Cassius hat die Dittographie ebenfalls, wie es scheint, vor Augen 
gehabt, nur hat er sie, gerade wie die erste, von uns § 8 nach- 
gewiesene, selbständig nach seiner Weise bearbeitet. So übergeht 
er den ersten Waffenstillstand ohne weiteres; der Verlust der Proviant- 



80 ^- ^er Tatbestand. 

zufuhr ist bei ihm unmittelbar mit der Festnahme der drei Kund- 
schafter verbunden. 

Wir sind mit der Feststellung des Tatbestandes zu Ende. In- 
dem wir nun zu den Quellen übergehen; scheint es nicht unan- 
gemessen, die für die Beurteilung dieser neuen an uns herantreten- 
den Frage massgebenden Gesichtspuucte, die wir im Laufe unserer 
Untersuchung gewonnen haben^ zusammenzustellen. 

Es waren zwei Ueberlieferungen, mit denen wir es beständig 
zu tun hatten: die livianisch-polybianische und die cassianisch-appi- 
aneische. Diese beiden Ueberlieferungen haben sich oft feindselig 
gegenäbergestanden, und es galt, den Nachweis zu fuhren, welche 
von den beiden die glaubwürdigere sei. 

Diesen Nachweis zu führen war auch die Absicht Keller's; doch 
sind wir überall- zu Ergebnissen gelangt, die den seinigen geradezu 
entgegengesetzt sind. 

Keller sucht ^u beweisen, dass die cassianisch-appianeische Ueber- 
lieferung, die er auf Juba zurückführt, überall vor der livianisch- 
polybianischen, deren Schöpfer Calpurnius Piso sein soll, den Vor- 
zug verdiene. 

Zu dem Zwecke weist er in der letzteren Dittographien nach 
— in unserem Teile zwei, in der Darstellung der Kämpfe vor Utica 
und der Ereignisse des J. 203 — denen gegenüber die Darstellung 
des Juba als die einheitliche und unvermischte erscheine. Für uns 
hatte die Frage eine andere, sehr bedeutsame Seite; da nämlich — wie 
wir unten nachweisen werden — von einer Quellengemeinschaft zwischen 
Livius und Polybius keine Rede sein kann, so war mit der Annahme 
einer Dittographie in der livianisch-polybianischen Ueberlieferung der 
Wert des Polybius als Originalquelle sehr gemindert. 

Wir glauben jedoch den Beweis geführt zu haben, dass die 
beiden Dittographieen Keller's hinfallig sind. 

Während wir damit einerseits dargetan haben, dass Polybius 
eine einheitliche und unvermischte Quelle ist, haben wir anderer- 
seits durch den Nachweis von Dittographieen bei Appian bewiesen, 
dass dessen Quelle ein Compilator gewesen sein muss. 

Ferner glaubte Keller, dass durch die Darstellung des Juba sich 
die des Polybius berichtigen lasse (z. B. S. 32; 164). Wir haben 
in 'dem einzigen Puncte, wo wir ein ganz unabhängiges, untrügliches 
Criterium zur Beurteilung der beiden haben, Polybius vor dem ver- 
meintlichen Juba Recht geben müssen — in der Ansetzung der 
Schlacht bei Zama. 



S 10. Die Schlacht bei Zama. 81 

Bei der Ansetzung der Schlacht bei Girta, wo wir ein sicheres 
Zeugniss Ovid's verwenden durften, gelang es uns, diesem Juba eine 
falsche Chronologie und ein Märchen nachzuweisen — allerdings ein 
solches, auf dessen Erfindung sich dieser Numidier etwas würde ein- 
bilden düi'fen. Die unverfälschte Chronologie haben wir blos bei 
Polybius gefunden. 

Kurz, die cassianisch-appianeische Ueberlieferung erwies sich in 
allen Puncten, wo sie dem Polybius widersprach, als unglaubwürdig. 
Dieses Ergebuiss rechtfertigt hinreichend das Misstrauen, das wir den 
Nachrichten der ersteren auch dann entgegengebracht haben, wo wir 
für Polybius nichts anderes iu die Wagschale werfen konnten, als 
eben seinen Namen; sowie den Umstand, dass wir die Angaben des 
Appian und Cassius in allen Fällen nur mit Vorsicht benutzen zu 
dürfen glaubten, wo uns Polybius zur Bestätigung nicht vorlag.^) 

Der Umstand, dass wir zu anderen und, hoffentlich, richtigeren 
Ergebnissen gelangt sind, als L. Keller, glauben wir der Anlage 
unserer Arbeit verdanken zu müssen. Keller hat sich unzweifelhaft 
durch die vielen trefflichen Gesichtspuncte, die sein Werk enthält, 
ein bedeutendes Verdienst um die Quellenforschung erworben; in- 
dessen war sein Verfahren von vornherein fehlerhaft, dass er ein- 
zelne Pnncte der zwiefachen Ueberlieferung herausgriff, anstatt die 
beiden Ueberlieferungen sorgfältig Punct für Punct gegeneinander 
abzuwägen; und es ist nicht zu verwundern, dass ihm dadurch manche 
wertvolle Spur entgangen ist. 

1) Es sei uns gestattet, hier einen Fall zn besprechen, der sich an 
obige Erwägnng am besten knüpfen lässi Der Leser mag es mit Miss- 
fallen vermerkt haben, dass wir bei unserer Besprechung der Ereignisse 
d, J. 203, namentlich des Lagerbrandes, eine Angabe des Appian unberück- 
sichtigt Hessen, deren sich Keller (S. 106) bedient, um die vermeintliche Ur- 
quelle des Livius und Polybius einer Fälschung zu zeihen — wir meinen 
die Eroberung von Tholus durch Syphax. Wir dürfen jetzt füglioh be- 
haupten, dass diese Angabe, wenigstens in diesem Zusammenbange, unzu- 
verlässig ist; indessen ist es sehr leicht, die Möglichkeit ihrer geschicht- 
lichen Glaubwürdigkeit darzutun. Wir haben gesehen, dass Appian's Quelle 
die Schlacht auf den grossen Feldern nicht ganz übergangen, sondern znm 
kleinen Teil in die Beschreibung des Lagerbrandes hinein verflochten hat. 
So hat er die Ankunft der Söldner herubergenommen. Nun steht aber 
die Eroberung von Tholus im Causalnexus mit dieser Ankunft der Söldner, 
da Syphax blos diese erwartete, um die Feindseligkeiten zu erö&en. Ich 
vermute daher, dass die Urquelle Appian's die Eroberung von Tholus nicht 
dem Lagerbrande, sondern der Schlacht auf den grossen Feldern voran- 
gehen Hess. 

Zielinski, die leisten Jühre d. zw. pon. Kr. 6 



B. Die anellen. 

Bei der Besprechung der Kessler'schen Dissertation bemerkt 
Luterbacher (Zft. f. d. Gymn. w. 1879 Oct.), der Verfasser sei durch 
seine eigenen Praemissen geschlagen, indem er zwar für den Krieg 
in Africa eine mittelbare Benutzung des Polybius seitens des Livius 
annehme, für den ersten Teil des zweiten punischen Krieges jedoch 
eine mittelbare Benutzung des Silen seitens des Livius, eine un- 
mittelbare seitens des Polybius — so dass in beiden Fällen Goelius 
das Bindeglied zwischen Livius und der Urquelle sei. 

So wenig wir sonst mit den Ansichten Kessler's einverstanden 
sind, so sehr müssen wir ihn gegen diesen Angriff in Schutz nehmen. 
Luterbacher's Schluss ist lückenhaft; es fehlt die eine Praemisse — 
dass das Quellenverhältniss in allen Teilen des zweiten punischen 
Krieges dasselbe sei. Nur unter dieser Voraussetzung kann man 
es einem Quellenforscher zum Vorwurfe machen, dass ihm das genannte 
Verhältniss zu Anfang des Krieges sich anders dargestellt, als zu Ende. 

Diese Voraussetzung ist indessen nicht zu beweisen; vielmehr 
genügt eine oberflächliche Kenntniss der Quellen, um das Gegenteil 
wahrscheinlich zu machen. 

Für den hannibalischen Krieg sind es im wesentlichen folgende 
Urquellen, die in Betracht kommen: Fabius Pictor — Gato — Ennius 
— Silen. Polybius war für diesen Teil keine Urquelle. 

Anders gestaltet sich das Verhältniss für die Kriege in Spanien 
und Africa. Silen konnte die beiden nicht beschreiben (vgl. W. Sieg- 
lin, „D. Fragm. d. L. Goelius Ant." S. 65, der mir jedoch die Worte 
des Nepos zu eng gefasst zu haben scheint), und mit ihm gieng den 
Geschichtschreibern eine Quelle ersten Ranges verloren. Die an- 
deren boten keinen Ersatz dafür; doch war statt ihrer eine neue, 
überaus reichhaltige und bedeutende Quelle entstanden, und das war 
die Tradition des Scipionenkreises, die ihre schriftstellerische Ver- 
arbeitung in den Werken des L. Goelius Antipater und des Polybius 
fand. Letzterer ist es namentlich, der für den Krieg in Africa unsere 
vollste Berücksichtigung verdient. 



ft 1. Zur Methode. 83 

Als Begleiter des jüngeren Arricamis (vgl. Plin. H. N. V, § 9; 
VIII^ § 47) halte er Gelegenheit, den Kriegsschauplatz in vollem Um- 
fange zu erforschen; und dass er die Gelegenheit sattsam ausnutzte^ 
bezeugen die beiden Plininsstellen. Dann konnte er mit den Kar- 
thagern selber verkehren (vgl. Pol. B. IX, c. 26, 2), und diesem Um- 
stände haben wir es wohl zu verdanken, wenn sich in seinem 
Geschichtswerke Spuren karthagischer Tradition finden. Endlich war 
er mit dem greisen Masinissa persönlich bekannt und konnte unter 
Hinzuziehung seiner Angaben die Scipionenberichte wesentlich be- 
richtigen. Letztere lagen ihm vor in den Coromentaren des P. Scipio, 
des Sohnes des älteren Africanus, vielleicht auch in denen des älte- 
ren Africanus selber, und in der Familientradition des G. Laelius 
(vgl. Pol. B. X, c. 3, 2). -- Diese Hülfsmittei, verbunden mit einem 
scharfen Urteil, bewirkten es, dass das Geschichtswerk des Polybius 
den Wert einer Originalquelle erhielt 

Das Gesagte genügt, um die Berechtigung folgender Behauptung 
zu erweisen: 

Wir dürfen uns nicht wundem, wenn sich im letzten Teile des 
zweiten punischen Krieges, dem Kriege in Africa, das Quellen ver- 
hällniss anders herausstellt, als wie es — nach der am meisten ge- 
glaubten Meinung — im hannibalischen Kriege der Fall ist. Unsere 
Ergebnisse werden weder im ganzen, noch im einzelnen denjenigen 
zur Stutze dienen können, die etwa für den hannibalischen Krieg 
ein ähnliches Verhältniss aufstellen, so wenig, wie durch ihre Er- 
gebnisse die unsrigen bestätigt werden. 

Mit anderen Worten: 

Wir sind berechtigt, den Quellen für den Krieg in Africa nach- 
zugehen, unbekümmert um die Ergebnisse, welche ähnliche Unter- 
suchungeu für andere Teile des zweiten punischen Krieges geliefert 
haben. 



* I. 

Livius und Polybius. 

§ 1. ' . 

Zur Methode. 

Wenn die Darstellungen, die zwei Schriftsteller von demselben 
Ereignisse bringen, einander ähnßch sind; so ist dies zunächst nur 
natürlich und beweist blos, dass beide Darsteller das beschriebene 
^Ereigniss" wohl kannten, und dass letzteres in allen Puncten, die 

6* 



84 ß. Die Quellen. 

beide Berichte gemeinsam haben^ richlig beschrieben sei. Wenn sich 
jedoch die Uebereinstimmung nichl allein auf den Inhalt, sondern 
auch auf die Form der Darstellung erstreckt, da hört die Möglich- 
keit eines blos sto£flichen Zusammenhanges auf, da müssen wir eine 
nähere, eine formelle Zusammengehörigkeit der beiden Darstellungen 
feststellen. Diese letzlere kann nun, wenn die beiden Schriftsteller 
zu verschiedenen Zeiten gelebt haben, dreiierlei Art sein: 

1) Der später lebende hat seine Darstellung aus seinem Vor- 
gänger unmittelbar geschöpft. 

2) Er hat sie durch Vermitteiung eines dritten, zeitlich zwischen 
beiden stehenden, seinem Vorgänger entnommen. 

3) Sie gehen beide auf dieselbe Quelle zurück. 

Alle anderen Abhängigkeitsformeln sind aus den drei vorliegen- 
den zusanunengesetzt. — 

Dass der Krieg in Africa, wie Livins ihn schildert, in allen 
Teilen mit dei* polybianischeu Darstellung, soweit sie uns erhalten 
ist, formell übereinstimmt, ist eine längst anerkannte Tatsache. Es 
fragt sich aber, welche von den drei Formeln wir zur Erklärung 
dieser Uebereinstimmung heranziehen wollen. 

Für eine direcle Benutzung des Polybius durch Livius hat sich 
seit Lachmann niemand ausgesprochen — auf gelegentliche, unbe- 
gründete Acusserungen können wir uns natürlich nicht einlassen. 
Dass Livius und Polybius auf eine Quelle zurückgehen, hat Frieders- 
dorff zu beweisen gesucht, und nach seinem Vorgange Keller. Eine 
indirecte Benutzung nimmt Kessler an. Nitzsch endlich (Annalistik 
S. 21, A. 2.) stellt folgende Formel auf: 



Polybins ValeTins Antias 

j 

Livins. 

Da aber die Sicherheit der Friedersdorff sehen Ergebnisse zu 
einer Art Praemisse geworden ist, auf der die Folgerungen aller 
seiner Nachfolger fussen — man vergleiche nur Nitzsch (a. a. 0.), 
Nissen, (de pace u. s. w. S. 1), Keller (d. zw. pun. Kr. VI; 97; 
153; 155), Kessler (Secundum quos auclores u. s. w. S. 8) — 
so werden wir sie vor allem unserer Aufmerksamkeit zu würdigen 
haben. — 

Im ersten Falle wird die Uebereinstimmung grösser sein, als 
im zweiten und dritten; da dies aber blos ein gradueller Unterschied 
ist, so ist es für uns sehr wichtig, das Mass der Freiheiten zu 
kennen, die Livius sich im ersten Falle erlaubt. Dies Mass ist durch 



§ 1. Zur Methode. 85 

Nissen (Kritische Untersuchungen ober die Quellen der vierten und 
fünften Decade des Livius) festgestellt worden, und die von ihm 
aufgestellten Gesetze sind ziemlich in alle Qnellenuntersuchungen über 
das Verhaltniss des Livius zu Poiybius hinübergewandert, wobei es 
ihnen teilweise übel ergangen ist; wir wollen dies, da die Frage 
wichtig ist, an einigen Beispielen beleuchten. 

S. 81 sagt Nissen: ,;dass Livius gar keine andere Methode ge* 
kennt hat, seine Quellen zu benutzen, als sie auszuschreiben, geht 
aus seinen eigenen Anführungen sehr deutlich hervor.^ Was das 
Wort „ausschreiben^ an dieser Stelle bei Nissen bedeute, ergibt sich 
aus dem Zusammenhange. Böttcher (Kritische Untersuchungen über 
die Quellen des Livius im XXI. und XXIL Buche) nimmt aber den 
Satz aus seinem Zusammenhange heraus Und gibt ihn (S. 361) 
für das erste, von Nissen angeblich mit einer grossen Anzahl der 
schlagendsten Beispiele belegte Gesetz aus. Aus dem Zusammenhange 
herausgerissen ist aber der Satz mehr als missverständlich, er ist 
sehr unzweideutig falsch, das weiss jeder, der auch nur einen kleinen 
Abschnitt aus der 4. und 5. Decade mit dem entsprechenden Ab- 
schnitte des Poiybius verglichen hat. Und weil nun Livius den Po- 
iybius ausschreiben muss, wo er ihn benutzt, deshalb muss das Nicht- 
ausschreiben zum Beweise für die Nichtbenutzung dienen (vgl. z. B. 
S. 372). 

Ferner soll nach Friedersdorff (S. 30) Nissen den Beweis ge- 
liefert haben, dass Livius blos bei der Darstellung griechischer Er- 
eignisse den Poiybius benutzt habe. Und daher, folgert Frieders- 
dorff, ist es von vornherein nicht wahrscheinlich, dass für den Krieg 
in Africa Poiybius die Quelle sei. Der Schluss ist ebenso wider- 
sinnig, wie der kürzlich besprochene Luterbacher's; die Behaup- 
tung aber, Nissen hätte für den qu. Satz den Beweis geliefert, ist 
einfach falsch. Nissen l(S: 20) sagt nämlich: „Aus dieser Zusammen- 
stellung der Fragmente mit der livianlschen Erzählung lässt sich kein 
streng durchgeführtes Princip entnehmen, nach welchem Livius in 
der Auswahl seines Stoffes aus Poiybius verfahren sei. Im all- 
gemeinen kann man sagen, dass er für die Verwickelungen Roms mit 
Macedonien, Syrien und den hellenischen Staaten, in soweit die Er^ 
zähhing in diesen Ländern selbst spielt, den Poiybius benutzt hat, 
für die Verhandlungen in Rom nur zum Teil. Die Specialgeschichte 
und die mannichfachen Excurse hat er in der Regel übergangen, 
für specifisch romische Ereignisse, soweit wir sehen, diese Quelle 
gar nicht verwandt." Wenn Kessler (S. 8) den Friedersdorff'schen 
Irrtum ausschreibt und breit spinnt, .so beweist das, dass er das 



86 B. Die Quellen. 

Werk Nissen's ebeaso mittelbar benutzt hat, wie sein Livius ded 
Polybius. — 

Dieses mdge geflogen. 

Wie wir in unserer Uatersuchung zu verfahren haben ^ liegt 
nach dem gesagten auf der Hand. Wir haben eine gewissenhafte 
Analyse der erhaltenen Fragmente des Polybius und der entspre- 
ehenden Abschnitte des Livius vorzunehmen. Lassen sich die Ab- 
weichungeU; die sich dabei ergeben^ unter die Nissen'schen Gesetze 
bringen — so wird zwar der Beweis für die unmittelbare Benutzung 
noch nicht geliefert sein^ aber wir werden wenigstens den Beweis 
gegen dieselbe entkräftet haben. Ueberschreiten aber die Abweichungen 
das von Nissen aufgestellte Mass^ wie dann? Werden wir auf die 
Benutzung einer gemeinsamen Quelle schliessen dürfen? 

Ich denke^ nicht unbedingt 

Das XQjätov ijjsvdogj das sich alle Gelehrten bis jetzt haben zu 
Schuldeji kommen lassen, liegt in der Annahme^ dass Livius, wenn 
er in der dritten Decade den Polybius benutzt hätte, es ebenso 
ausschliesslich habe tun müssen, wie in der vierten und fünften De* 
cade. Die einzige Wahrscheinlichkeit, die sich för diese Annahme 
beibringen lasst — das Gesetz der Trägheit — wird sofort hin- 
fällig, wenn wii* uns die Frage vorlegen: ist das Quellen verhältniss 
für die vierte und fünfte Decade dasselbe, wie für die dritte? Die 
Antwort darauf ist ein unbedingtes nein. Für die maoedonisch- 
syrischen Kriege war Polybius so sehr eine' Quelle ersten Ranges, 
dass die anderen — wie Claudius Quadrigarius, Valerins Antias, Ru* 
tilius Rufus, Cato — kaum eine Berücksichtigung verdienten. Anders 
stand es mit der dritten Decade. Hier lag dem Livius ausser den 
genannten eine Quelle vor, eine Quelle zweiten Ranges allerdings, 
propior tamen, um mit Quintilian zu reden, primo quam tertio — 
die Annalen des L. Coelius Antipater. Und dieselbe Gewissenhaftig- 
keit, die Livius bewog, in der Darstellung der syi isch*macedonischen 
Kriege Polybius ausschliesslich zu folgen, verlangte hier von ihm, dass 
er Coelius in gebührender Weise neben Polybius berücksichtige. Dies 
konnte namentlich in Einschaltungen geschehen; an eine regelrediie 
Contamination möchten auch vrir nicht glauben. 

Dies werden wir jedenfalls bei unserer Analyse zu berücksich- 
tigen haben. 

Nichtsdestoweniger müssen wir die Nissen'schen Gesetze als 
Massstab für unsere Beurteilung anerkennen, wenn auch in dieser 
Einschränkung, die durch die Sachlage selbst als geboten erscheint. 
Um aber ganz sicher zu jgehen, nehmen wir den Beweis Böttcher's, 



§ 1. Zur Methode. 87 

dass Livhis im XXL und XXII. B. und Polybius im HI. B. auf eine 
gemeinschaftliche Quelle zurückgehen , als geliefert an. Wenn sich 
alsdann erweist^ dass die Art der Benutzung im XXX. B. von der 
im XXI^XXn B. gänzlich abweichf, mit der in den B. XXXI — XLV 
dagegen^ bis auf ein geringes vielleicht^ gänzlich übereinstimmt^ so 
wird nach dieser Seite hin der Beweis einer unmittelbaren Benutzung 
geliefert sein. • 

Wir würden unser Ziel auf einem kürzeren Wege erreichen 
können^ wenn die Gesichtspnncte^ welche Nissen S. 85 für die 
Quellengemeinschaft aufstellt^ brauchbar bezw. richtig wären. Es 
sind folgende vier: 

1) Livius gibt den treuen ursprünglichen Text der Quelle, Po- 
lybius den kritisch gesichteten und corrigirten. — Wir können diesen 
Grund nicht brauchen, weil 6r keinen richtigen Gegensatz hat. 

2) Es ist bei Abweichungen durchgehends möglich, anzugeben, 
warum Polybius geändert hat, unmöglich, warum Livius seine Quelle 
dnrch die fragliehea Znsätze oder Aenderungen hätte verschlechtern 
sollen. — Geschickt angewandt pflegt dieser Grund stark zu impo- 
niren; der gewissenhafte Forscher bringt ihm aber jederzeit ein sehr 

' berechtigtes Misstrauen entgegen. Folgt denn aus dem Umstände, 
dass wir uns keinen Grund zu einer Aenderung ersinnen können, 
dass auch Livius keinen gehabt hat? In dem Nissen'schen Schlüsse 
ist die für uns denkbare Möglichkeit mit der absoluten verwechselt. 

3) Die Uebereinstimmnng ist zu gross, als dass Livius bei seiner 
flüchtigen Weise den Polybius so treu hätte übersetzen können. — 
Ihre richtige Beleuchtung erhält diese Behauptung durch die Tal- 
sache, dass Böttcher, Friedersdorff u. a. gerade durch die Grösse 
der Verschiedenheit zur Annahme geführt worden sind, dass in 
den betreffenden Teilen der dritten Decade Quellengemeinschaft 
stattfinde. 

4) Livius gibt die ausführlichere, Polybius die verkürzte Ver< 
ston; das umgekehrte findet durchgehends bei der Uebersetzung 
statt. — Wir könnten uns nichts besseres wünschen, denn die Frag- 
mente des XIV. uüd XV. B. sind ausführlicher, als die betreffenden 
Teile des Livius. Leider ist aber die Nissen'sche Wahrnehmung 
falsch; in Pol. III = Liv. XXI/XXII ist bald Livius, bald Polybius 
ausführlicher, ohne dass sich ein festes Princip als von Livius oder 
Polybius beobachtet erweist. — 

Ehe wir zur Analyse übergehen, müssen wir — der Verein- 
fachung des Verfahrens halber — auf folgendes aufmerksam machen. 
Wir werden immer ^nur die eine Alternative offen lassen, unmittel- 



88 B. Die Qaellea. 

bare Benutzung oder Quellengemeinschaft. Eine mittelbare Benutzung 
halten wir für ausgeschlossen, und zwar aus dem Grunde, weil die 
Annahme eines Zwischengliedes verfehlt ist. 

Es ist nämlich selbstverständlich^ dass dieses Zwischenglied etwa 
denselben Umfang haben musste, wie Livius selbst, weil sonst die 
Uebereinstimmung nicht zu erklären wäre. In Betracht können aber 
nur die drei kommen, Claudius Quadrigarins, Valerius Antias und 
Goelius Antipater; von diesen beschrieb der erste den zweiten 
punischen Krieg in höchstens drei, der zweite in höchstens fünf 
Büchern; Goelius aber, dessen siebentes Buch etwa dem dreissi^- 
sten des Livius entsprach, hat den Polybius auf keinen Fall be- 
nutzen können (vgl. W. Sieglin, d. Frgm. d. Goelius Antipater, S. 
69 [f., dessen erster Grund jedoch nicht stichhaltig ist.^) 



§ 2. 
Analyse von PoL XTV, o. 1—10 = Liv. XXZ, c. 3—10, 7, 

Wir haben oben gesagt, dass unser Beweis dann stichhaltig sein 
wird, wenn es uns gelingt, darzutun, dass die Art, wie Polybius mit 
Livius in unserem Teile übereinstimmt, sich ebensosehr von der Art 
der Uebereinstimmung zu Anfang der dritten Decade unterscheidet, 
wie sie der von uns in der vierten und fünften Decade wahr- 
genommenen gleicht. Wenn wir aber diesen Beweis führen wollen, 
so genügt es, man wird es uns zugeben, nicht, einzelne, besonders 

1) Dass die Worte des Polybius Q'sovg %ccl d-srnv naii^ccg slg nqay- 
liaTintjv tatOQfav nagsi^gayovaiv nicht, wie Sieglin — und vor ihm schon 
Nitzsch, Böttcher, Wölfflin und Peter — meint, auf den von Goelius er- 
fundenen Traum Hannibals gehen ^ geht aus dem Zusammenhange dieser 
Worte deutlich hervor. Polybius sagt nämlich (B III, c. 47, 6 ff.) von 
einigen Geechichtschreibern, dass sie bei der Beschreibung des Alpen- 
überganges sich in solche Uebertreibungen und Lägen betreffs der ün- 
übersteigUchkeit der Alpen verwickeln, dass sie zuletzt zu Göttern und 
Göttersöhnen greifen müssen, um einen Ausweg zu finden. ^Tici^Q'i^voi, 
yaQ tag i^vpi^voTrirag xal tifaxvtrjTag tmv Ulnsivcav OQav touivxcig äavt 
ftrj olov tnnovg aal ötqaTOvsdcc, avv Sh tovtoig iliq^avtag ^ dllä (iridh 
nsiovg svimvovg svxsQmg av Sisld^siv, ofi^otoog d^ xai tijv ^rip^ov xoiccvtrjv 
xiva nsql rovg ronovg VTtoygdtlfavtsg riftiv, m6t\ sl firj d'sog ij rtff rjQmg 
dnavxi^6ag xoig tisqI tov 'Avvißav vnsdst^s tag odovgf i^anogi^aavtag dv 
nazatpd'aqijvai ndvtag .. Demnach muss irgend ein Schriftsteller (Sosylus? 
Chaereas?) in den Alpenübergang ein Märchen eingeflochten haben, welches 
etwa wie die Tiroler Sage von der Martinswaad lautete. 



§ 2. Analyse von Pol. XIV o. 1—10 » Liv. XXX, c. 3-10, 7. 89 

,/rappante^' UebereinstimmuDgen dem Leser vorzufuhren, die ge- 
wöhnlich den unangenehmen Nebenzweck haben, den frappirteu 
Leser über die Verschiedenheiten hinwegzutäuschen. Letzterer wird 
erst dann ein richtiges Urteil ül)er die Sachlage bekommen, wenn 
er mit den Uebereinstimmungen zugleich die Verschiedenheiten in 
Kauf nimmt und im Stande ist, sie in jedem Falle gegen einander 
abzuwägen. Dies kann aber nur dann geschehen, wenn ganze Ab- 
schnitte mit einander verglichen werden. Wir können diese müh- 
same Arbeit unseren Lesern nicht ersparen; alles, was wir zur Er- 
leichterung derselben tun konnten, haben wir in der Beilage getan. 
Dort haben wir, um die Ait der Uebereinstimmung anschaulich zu 
machen, je einen Abschnitt des Livius mit dem entsprechenden des 
Polybius zusammengestellt; aus unserem Teile den Bericht über den 
Brand des karthagischen Lagers (A); aus dem Teile, wo Livius den 
Polybius sicher benutzt, die Beschreibung des Aufenthaltes des 
Königs Attalus in Athen (B); aus dem Teile, wo Livius und Polybius 
auf eine Quelle zurückgehen, den ersten Act des Rhoneüberganges 
(C), weil dieser Abschnitt die meisten Uebereinstimmungen bot. 

Schon die oberflächlichste Vergieichung liefert folgende Er* 
gebnisse. 

Die Anordnung des Stoffes ist in unserem Abschnitte nicht die- 
selbe bei Livius wie bei Polybius; dieselbe Erscheinung begegnet 
uns jedoch auch in dem Teile^ wo Livius den Polybius benutzt (B). 
Dieser Unterschied beweist also nichts. 

In A. ist Polybius durchweg ausfuhrlicher als Livius, bis auf 
eine Stelle, die Livius rhetorisch ausgeschmückt hat. Dasselbe gilt 
für B.; in C. dagegen hat bald Livius, bald Polybius den ausfuhr- 
licheren Bericht. 

Soviel lehrt uns der blosse Blick; das übrige muss sich aus 
der Einzelkritik ergeben. 

Bei 1. vollzieht zunächst Livius den Uebergang zu der Quelle, 
der er von nun an folgt. 

Eine geringe Verschiedenheit findet sich schon in 2; es wird 
dort die Beschäftigung des Scipio während des Winters 204 — 203 
besprochen; dem gemäss sagt Polybius: „da er erfuhr, dass die 
Karthager eine Flotte ausrüsteten, traf er auch nach dieser Seite hin 
seine Vorkehrungen.*' Auch Livius spricht von den Geschäften des 
Scipio, doch tritt bei ihm sehr unpassend der Satz dazwischen: „die 
Karthager hatten ihre Schiffe flott gemacht und hielten sie in Be- 
reitschaft, um die Proviautzufnhr abzuschneiden.'^ Aus der Anlage 
dieses Abschnitts geht hervor, dass Livius einen Satz wie den poly- 



90 B. Die Quellen. 

bianischen vor Augen gehabt hat. Die Worte ^^castra — erant^' sind 
aus dem folgenden „dta to (irj äXlT^Xcsv^' herübergenommen. 

3. Livius hat die Worte des Polybius blos verkürzt. 

4. Hier hat Livius eine kurze Bemerkung aus Valerius Antias 
eingeschaltet. Dasselbe tut er auch in der vierten Decade (B. XXXIII. 
c. 10, 9; c. 30, 8), vgl. Nissen S. 35. Unter pars maior ist blos 
Polybius zu verstehen, gerade so wie B. XXXVII, c. 34, 5 unter 
alii; vgl. Nissen, S. 194. 

6. „Harundine textis storeaque tectis'' ist eine Uebersetzung 
von ,^xävvaig %aX xccld(iovg'', das Polybius unter Nr. 8 bringt. 

10. Hier ßndet sich bei Livius ein Zusatz, den Frledersdorff 
S. 42 als einen Beweis für die Quellengfemeinschaft verwendet, näm- 
lich „quibusdam, quia nimis cupere Romanus pacem videbatur, ini- 
quis per occasionem adiectis^^ Wir sehen nicht ein, warum man 
diesen Fall nicht unter die Rubrik ,,Entstellung aus Parteilichkeit 
und falschem Patriotismus^' (Nissen, S. 29) bringen soll. Man he« 
trachte nur die Sachlage. Als eine Kriegslist war der ganze Lager- 
brand vortrefflich, und Polybius hat von seinem Standpuncte voll- 
kommen Recht, wenn er ihn die schönste Tat Scipio's nennt (c. 5, 
15). Für einen jedoch, der mit den streng sittlichen Anschauungen 
des Livius an die Geschichte herangieng und der in den grossen 
Männern eben diese Anschauungen verkörpert sah, hatte dieses ganze 
Verfahren, die Feinde erst durch Friedenshoflnungon in Sicherheit 
zu wiegen und dann zu überrumpeln, etwas missliches. Die Feinde 
mnssten offenbar durch ihre Anmassung dem Scipio zu einem sol- 
chen Verfahren Anlass gegeben haben — so mochte Livius urteilen. 
Und nun war es höchst willkommen, dass Polybius von den Friedens- 
bedingungen, welche Hasdrubal stellte, nichts sagte. Hier war also 
eine Lücke in der Erzählung, und Livius durfte sie nach seinem 
Gutdünken ausfüllen; das war bei den römischen Geschiehtschreibern 
nichts ungewöhnliches. Auch hatte seine Ergänzung eine grosse 
Wahrscheinlichkeit für sich; die perfidia war ja bei den Karthagern 
in dubio immer anzunehmen, sie war nach römischen Begriffen das 
selbstverständliche bei diesem Volke. 

11. Den längeren Excurs des Polybius über die Stimmung im 
karthagischen Lager, der sich durch eine Vergleichung mit Appiah 
18 als wahrheitsgetreu erweist, hat Livius ausgelassen; was bei den 
Feinden vorgieng, ^ar für ihn nebensächlich. 

12. Bemerkenswert ist, wie Livius die ohnehin unbedeutende 
Rolle, die Masinissa bei Polybius spielt^ als noch unbedeutender er- 
scheinen lässt. Die Worte „cui omnia hostium nota erant^ sehen 



§ 2. Analyse von Pol. XIV, c. 1—10 — Liv. XXX, c 3—10, 7. 91 

ganz nach einer schiechten Uebersetzung aus. Bei Livius hat es 
den Anschein^ als vfhre Masinissa selber im Lager der Feinde ge- 
wesen^ was doch unmöglich war. Polybius dagegen sagt^ Scipio bitte 
den Masinissa zum Ratgeber gehabt, weil dieser die Gegend kannte; 
und ganz folgerecht wird er im Folgenden (c. 4, 7) dazu verwandt^ 
die fliehenden Feinde abzufangen, sidäg rovg xoxovg^ xad'* ovg 
ifuXkov ol (pevyovzsg rb xvq 7Coi.'q6B6%^ai vqv axoxdgflifiv. Ganz 
folgerecht gibt aber auch Livius diesen Salz wieder durch ^^notitia 
regiorum castrorum'^ 

18. Nicht der Uebereinstimmung mit Livius wegen, sondern 
weil es der Sinn verlangt, ist bei Polybius zu schreiben (c. 4, 6): 
&g o[ TtQOfiywfievot ro xvq ivsßakXov eig tag npoitag öxrivag^ 
xuetavcfifjdiv eid'diog äßaii&fitov inoisi ro Tcaxov. 

Nun kommen wir aber an einen, wie es scheint, schwemiegen* 
den Beweis gegen die Benutzung des Polybius durch Livius — an 
einen, wie es scheint, offenbaren Zusatz des letzteren. C. 6, 7 — 9 gibt 
er die feindlichen Verluste an; da Polybius sie nicht hat, so kann 
^e Livius nicht aus ihm geschöpft haben, das ist klar; da ferner 
unter den fraglichen sich 174 Feldzeichen befinden und da anerkannter- 
massen Valerius Antias das Feldzeichenmonopol hat (Nitzsch Annalistik 
S. 17), so muss Livius die ganze Stelle ihm entnommen haben; 
dies ist aber nach dem Grundsatze, dass „von einer Verbindung 
und Verschmelzung mit anderen Quellen gar keine Rede sein 
kann^' (Böttcher 361), gleichbedeutend mit: „Livius benutzt den Po- 
lybius in der Bearbeitung des Valerius Antias^' (Nitzsch S. 18). Da 
dies aber nach dem, was wir § 1 eingewandt haben, zugleich eine 
deductio ad absurdum ist, so muss ein Glied dieses Kettenschlusses, 
vielleicht auch mehrere, etwas locker sein. 

Zunächst fragen wir: darf man aus dem Umstände, dass die 
Zahl der feindUchen Verluste im poiybianischen Excerpte, wie wir 
es besitzen^ nicht angegeben steht, den Schluss ziehen, dass sie im 
Originalwerke nicht angegeben war? Ich deqke, es wird jeder Be- 
denken tragen, diese Frage zu bejahen; nun kommt aber der Um- 
stand hinzu, dass wir tatsächlich eine Lücke im Polybiustexte nach- 
weisen können, und zwar genau an der Stelle, wo die Verluste 
hatten stehen müssen. Von Hasdrubal hatten wir zuletzt erfahren 
(c« 5, 9), dass er entflohen war; wohin er entflohen war, wissen wir 
nicht; nun heisst es aber zu Anfang des c. 6: „Am folgcfnden Tage folgte 
Scipio; anfangs blieb Hasdrubal fest, indem er auf die Festigkeit der 
Stadt vertraute; als er aber sah, dass die Einwohner aufrührerisch ge- 
sinnt waren, floh er^^ Hieraus sehen wir also erst, dass Hasdrubal mit den 



92 B. Die Quellen 

Trümmern seines Heeres eine Stadt besetzt hatte; Livius sagt das 
(c. 7 z. A.) ausdrücklich^ Polybius nicht Mir scheint nach diesem 
Sachverhalte die Annahme einer Lücke geboten zu sein, und bringen 
wir dieses in Zusammenhang mit dem Umstände^ dass wir gleich 
nachher die Angabe vermissen, dass Hasdrubal nach Karthago ge- 
flohen ist — was Livius § 3 bringt und Polybius selber § 13 vor- 
aussetzt — so werden wir zum Schlüsse gelangen, dass der Ex- 
cerptor in unserem Teile arg gewirtschaftet haben muss. 

Wenn aber dem so ist, wie finden wir uns dann mit der Tat- 
sache zurecht, dass Livius die Erbeutung der karthagischen Feld- 
zeichen erwähnt? Kessler (S. 9) hält diesen Grund für entschei- 
dend, wiewohl er selber (S. 21) gegen Nitzsch sich aussprichL Dies 
Verfahren ist nicht folgerecht. Wenn man einmal an die allerdings 
wunderUche Liebhaberei des Valerius Antias für Feldzeichen nicht 
glaubt, wenn man der Ansicht ist, dass beispielsweise auch Coelius 
sie hätte anführen können, dann ist durchaus kein Grund vorhanden^ 
dem Polybius eine solche pedantische Enthaltsamkeit zuzutrauen. 
Der Schluss, „Polybius hat sonst nirgends Feldzeichen angeführt, also 
auch hier nicht^' ist geradezu unsinnig, wenn man bedenkt, wie viel 
uns vom polybianischen Geschichlswerke erhalten ist. 

Doch gesetzt, wenn auch nicht gestanden, die Feldzeichen 
wären das ureigenste Element des Antias; was würde denn daraus 
folgen? Wir haben oben (S. 90) gesehen, dass Livius (B. XXXVII, 
c. 34) mitten im polybianischen Berichte einige Sätze aus einem 
Annalisten eingeschaltet hat, ohne diesen zu nennen; und wer weiss, 
wie oft er es im Laufe der vierten und fünften Decade getan haben 
mag, wo uns die polybianischen Excerpte zur Vergleichung fehlen. 
Es liegt also der Annahme nichts im Wege, dass Livius, als er den 
Lagerbrand nach Polybius zu Ende erzählt hatte, den Valerius An- 
tias 'eingesehen und aus ihm das bei Polybius fehlende nachgetragen 
habe. Zu Ende eines Abschnitts die anderen Quellen zu vergleichen 
ist auch sonst die Gewohnheit des Livius. — 

Im folgenden Abschnitte — der Schlacht auf den grossen Fel- 
dern — finden sich bei Livius mehrere scheinbare Abweichungen 
vom Polybiustexte, welche Friedersdorff S. 42 aufzählt Wir werden 
uns daher begnügen, seine Beweise Punct für Punct zu widerlegen. 

Livius XXX, 7, 5: sufetes Carthaginiensium commemorat Eine 
solche Beweisführung ist höchst verquer; sie beruht auf der Vor- 
aussetzung, dass Livius von einer ganz grenzenlosen Unwissenheit 
gewesen sei. Man sollte meinen, Friedersdorff hätte sich durch die 
Beispiele, welche Nissen S. 28 f. und sonst bringt, eines besseren 



§ 2. Analyse von Pol. XIV c. 1—10 « Liv. XXX, c. 3~10, 7. 93 

belehren lassen können; Beispiele^ aus denien mit Sicherheit herTor« 
geht, dass eine Gelegenheit, seine Gelehrsamkeit zu olTenbaren, dem 
Livius keinesw^s unwillkommen war. Wenn nun einer Aeusserung 
des Polybius ^^der Senat wurde berufen'^, die Wendung des Livius 
,^die Consuln beriefen den Senat'^ entspräche, es wurde niemand ein- 
fallen, dies für einen Unterschied zu erklären. Das braucht man 
blos auf karthagische Verhältnisse zu übertragen, und es wird der 
von Friedersdorff betonte Unterschied daraus. Und dass Livius von 
der Existenz und der Bedeutung .der Sufeten wusste, geht aus B. 
XXVm, c. 37, 2 hervor. 

Livius XXX 7, 7: Hasdmbalem factionemque Barcinani pacis 
mentioni se opposuisse narrat; de quibus rebus nihil Polybius. Das 
ist nicht ganz richtig. Livius sagt blos: haec sententia (Weiter- 
ftthrung des Krieges), quia Hasdrubal praesens Barcinaeque omnes 
factlones bellum malebant^ vincit. Es ist nämlich sehr zu unter- 
scheiden, ob ein Znsatz als Tatsache, oder blos als Begründung ver- 
wandt wird; im letzteren Falle pflegt Livius viel selbständiger zu 
sein (vgl. z. B. B. XXXII, c. 35, 6; c. 36, 5; 8). Sonst ist auch 
zu diesem Grunde dasselbe zu sagen, wie zum vorigen. Livius 
wusste von dem Dasein der barcinischen Parteien und von ihrer 
Macht in Kailliago; es lag also nahe genug, die Hintertreibung des 
Friedens iln*em Einflüsse zuzuschreiben. 

Liv. XXX, 7, 10: Icgati ad Syphacem missi Celtiberorum auzilia 
prope urbem Obbam inveniunt; si Polybio XIV, 7, 4 credis, ipse 
Syphax iis obviam venit. Liv. XXX, 7, 11 — 13 quae Syphai cum 
legatis egerit, apud Polybium non leguntur, qui contra Celtiberos 
gloriantes seseque eztollentes facit. — Dies ist allerdings eine 
Schwierigkeit. Der Bericht des Polybius (c. 6, 13 ff.) ist folgender: 
„Die Karthager beauftragen den Hasdrubal, die Aushebungen zu be- 
werkstelligen und schicken Gesandte zu Syphax, ihn zu bitteh, er 
mdge den Krieg nicht aufgeben, in nächster Zeit würde Hasdrubal 
zu ihm stossen. Unterdessen belagerte Scipio Utica; als er von den 
Rüstungen der Feinde hörte, schlug er in der Nähe Ulica's ein 
Lager auf und verhielt sich abwartend. Syphax hatte mit den 
seinen den Weg nach der Heimat eingeschlagen; bei Abba begeg- 
neten ihnen aber viertausend Celtiberen, worauf sie Mut fassten und 
stehen blieben. Da nun das junge Weib des Syphax durch Bitten 
lind Schmeicheln das ihrige tat, so leistete er d^n Worten der Ge- 
sandten willig Gehör.'^ Livius dagegen sagt (c. 7, 8 ff.) folgendes: 
„Die Karthager rüsleten eifrig und sandten zu Syphax, der auch 
selber auf den Krieg bedacht war, denn sein Weib suchte nicht 



94 B. Die Quellen. 

mehr durch Bitten, sondern durch Tränen ihn zu bewegen. Asdi 
brachten die Gesandten gute HolTnung mit; sie sagten, dass ihnen 
bei Obba viertausend Celiiberen begegnet seien, und dass Hasdrubal 
in nächster Zeit zu ihm stossen wurde; um so eher liess er sich 
durch die Worte des Gesandten bewegen/' Die Abweichung lässt 
sich, denke ich, am leichtesten dadurch erklären, dass Livius das 
avtotg des Polybius (c. 7, 5), statt auf Syphax und auf die seinen, 
auf die Gesandten der Karthager bezog. 

Liv. XXX, 9, 1: Syphax et. Hasdrubal coniuncti in fugam se 
dare videntur, dum Polybius XIV, 8, 14 dicit, Syphacem slg olxCav, 
Hasdrubalem Carthaginem se contulisse, itaque apud Liv. XXX, 9, 1 
Laelius ad ambos persequendos mittitur, dum revera Pol. XIV, 9, 2 
solum Syphacem sequitur. — Dass Syphax und Hasdrubal vereint 
entflohen seien, sagt Livius zwar nicht, wenn es aber trotzdem bei 
ihm heisst, Laelius wäre ausgesandt gewesen, um die beiden zu ver- 
folgen, so ist dies höchst wahrscheinlich eine Vermutung von Livius 
selbst, dem gemäss setzt er auch c. 9, 8 die Abwesenheit des Has- 
drubal von Karthago und c. 11, 3 seine Anwesenheit in Cirta vor- 
aus. Tatsache ist, dass Hasdrubal mit der Niederlage auf den grossen 
Feldern vom Schauplatze der Geschichte verschwindet (über Appian 
und Zonaras später). Dieses Verschwinden mochte Livius unerklär- 
lich finden, wenn er nach Karthago entflohen wäre; er liess ihn daher 
nach Cirta mit Syphax fliehen und vergass ihn später ganz, als 
Sophonisbe in den Vordergrund trat. Naturlich ist dies blos eine 
Möglichkeit, um die Abweichung des Livius zu erklären, aber soviel 
beweist diese Möglichkeit doch, dass man kein Recht hat, von dieser 
Abweichung auf Quellengemeinschaft zu schliessen. 

Liv. XXX, c. 9, 9: tradit, postero die naves a Carthaginiensi- 
bus deductas esse, dum Pol. XIV, 10, 1 evd'dcDs ix öwbSqCov hoc 
factum esse dicit. — Das ist wieder eine Entstellung des wahren 
Sachverhalts. Polybius sagt blos, dass der Nauarch gleich nach der 
Sitzung zu den Schiffen gieng, deren Tcad'eiXxvöig deshalb noch 
immer erst am folgenden Tage stattfinden konnte. Letzteres ist 
wiederum eine blose Vermutung des Livius, und zwar eine verfehlte, 
da nach seinen eigenen Worten (c. 3, 4) die Flotte der Karthager 
schon fertig war. — 

Fassen wir die Ergebnisse unserer Analyse zusammen, so er- 
halten wir folgend^ Gesammturteil. 

Unter den Verschiedenheiten des livianischen Berichtes vom 
polybianischen hatten wir — abgesehen von den Auslassungen, auf 
die wir, da sie jeder Beweiskraft ermangeln, nie eingegangen sind 



§ 3. Analyse von Pol. XV, c. 1—19 •- Liv. XXX, c. 26—37. 95 

— sieben bedeutendere Zusätze und eine erheblichere Veränderung 
(c. 7, 10 ff.) aufzuzeichnen, und haben gefunden, dass sie sämmt- 
lieh auch unter der Voraussetzung, dass Livius den Polybius un- 
mittelbar benutzt, ihre Erklärung finden; 

da also gegen die unmittelbare Benutzung kein stichhaltiger 
Einwand vorgebracht werden kann, 

da ferner die Art der Uebereinstimmung zu Gunsten der- 
selben spricht, 

SP tragen wir kein Bedenken, zu erklären, dass Livius den 
Lagerüberfail, die Schlacht auf den grossen Feldern und den Flotlen- 
angriff unmittelbar aus Polybius geschöpft hat, wobei freilich Ein- 
schaltungen aus anderen Quellen, wie aus Valerius Antias, nicht 
ausgeschlossen sind. 

§3. 
Analyse von PoL XV, e. 1—19 = Liv. XXX, o. 25—37. 

Bei der Vergleichung dieser beiden Abschnitte kommen nicht 
alle Capitel des Livius in Betracht, sondern nur folgende: c. 25 ganz 
bis auf § 11 und 12, welche die Landung des Hannibal in Leptls 
behandeln und nicht polybianischen Ursprunges sind ; dann c. 29 — 37 

— also im ganzen nicht volle 10 Capitel. In den 19 Capiteln des 
Polybius befindet sich dagegen eine grössere Lücke, welche dem 
€. 36 des Livius entspricht. Da nun die Capitel des Livius und 
die des Polybius von fast gleichem Umfange sind, da ferner die 
20 Capitel des Polybius sämmtlich den Stoff behandeln, den auch 
Livius in seineu zehn behandelt, so ergibt sich zunächst aus der 
Vergleichung die merkwürdige Tatsache, dass der Bericht des Livius 
gerade halb so kurz ist wie der des Polybius. 

Aus der Betrachtung dieser Tatsache geht aber für jeden 
Quellenforscher die Pflicht hervor, jede Verschiedenheit des Livius 
von Polybius, die »ch aus dem Streben des ersteren nach Kürze er- 
klären lässt, für beweisunkräftig zu halten. 

Friedersdorff hat S. 44 ff., wo er den Nachweis für die Quellen- 
gemeinschaft in unserem Teile zu fähren sucht, dieser Pflicht nicht 
Genüge geleistet 

Als ersten Grund stellt er die Verschiedenheit in der Erzäh- 
lung des Waffenstillstandsbruches hin; diese Verschiedenheit be- 
schränkt sich auf folgende Punkte: 1) bei Livius halten die Ge- 
sandten keine Rede; bei Polybius halten sie eine längere Rede und 
erregen dadurch den Zorn des Volkes. — Aber Livius kann sehr 



96 B. Die Qaellen. 

iFohl die Rede ausgelassen haben, weil sie ihm eben zu lang und 
zu- unbedeutend war. — 2) Das ^^senatus igitur iralus eos interimere 
Yult;'^ das bei Polybius sieben soll^ ist eine Erfindung Frledersdorffs. 
— 3) Der Fluss heisst bei Polybius Makras, bei Livius Bagradas. Dies 
ist allerdings keine Verschreibung. Der Fluss kommt bei Polybius 
noch ß. I, c. 75; 5, wo er Makar, und c. 86, 9, wo er Makaras 
heisst, vor. Bei weitem häufiger ist der Name Bagradas, den auch 
Livius im achtzehnten Buche (cf. Fr. 9 bei Hertz) angewandt hat, 
und der bei den Römern der gebräuchlichere gewesen zu sein scheint. 
Ob mm der polybianische Name mit Hinzuziehung des jetzt gebräuch- 
lichen „Megerda^^ auf „Makart/^ und dieser auf „Melkart/' der Name 
„Bagradas^' dagegen auf ,,Baalkart'^ («s ,,Herr der Stadt''), was 
gleichbedeutend wäre mit „Helkart/^ zurückzufuhren sei — dies zu 
entscheiden überlassen wir anderen; man kann sich darüber von 
Movers (B. H, T. 2, S. 118 ff. ) belehren lassen. Das darf jedoch 
als feststehend betrachtet werden, dass Makar und Bagradas zwei 
Namen für denselben Fluss sind, und dass Livius, wenn er für das 
polybianische Makar das den Römern geläufigere Bagradas setzte, 
nichts anderes tat, als wenn er für Ityke Utica, für Sophax Sy- 
phax und für Hassauasses Masinissa schrieb. — 4) Bei Polybius wer- 
den die inißdrat getödtet, die Gesandten gerettet; bei Livius werden 
alle gerettet, nur das Schiff geht zu Grunde. — Allein das läuft 
doch auf den Umstand hinaus „Livius erwähnt die Tödtung der 
isiißdrai nicht'^; und das tat er wohl deswegen, weil ihm dieses zu 
unbedeutend erschien und weil er damit nicht Zeit und Raum ver- 
lieren wollte. Was lag auch an dem Verluste von so und so viel 
Soldaten, da doch der Waffenstillstand durch den höchst frevelhaf- 
ten Angriff der Karlhager sattsam gebrochen war? Ausserdem 
mochten den Livius noch andere Gründe veranlasst haben, dieses 
für Scipio immerhin missliche Erelgniss zu verschweigen, und wir 
könnten diese Abweichung, wenn es durchaus anderwärts nicht gienge, 
unter der Rubrik ,, Entstellung aus falschem Patriotismus '' noch 
immer ganz gut unterbringen. — 5) Polybius sagt ausdrucklich, der 
Nauarch Hasdrubal wäre von einem Teile des Senates beaufn*agt ge- 
wesen, die römische Pentere anzugreifen; bei Livius ist die Alter- 
native offen gelassen „seu clam misso a Carthagine nuntio, ut ita 
fieret, seu Hasdrubale sine publica fraude auso facinus.^' Wir wissen 
iHcht, ob Friedersdorff auf diesen Grund Nachdruck legt; es geht 
dies aus seinen Worten nicht hervor, und wir glauben es auch nicht, 
denn es wäre dies eine gedankenlose und förmlich mechanische 
Dttrchführung des Criterinms der Verschiedenheit. Uns scheint viel- 



§ 3. Analyse von Pol. XV, c. 1— 19=-Liv. XXX, c. 25—37. 97 

mehr gerade diese Verschiedenheit ein Wahrscheinüchkeitsgrund für 
die unmittelbare Benutzung zu sein. Die Worte des Livius heissen 
doch, genau genommen, nichrs anders als: „In der einen der mir 
Yorliegenden Quellen stehf, ein Geheimbote aus Karthago habe dem 
Hasdrubal den Auftrag gegeben; in der anderen hat Hasdrubal auf 
eigene Gefahr den Angriff gewagt; ich weiss mich nicht zu ent- 
scheiden.^' Solche Zusammenstellungen der Quellenangaben finden 
sich auch sonst sehr oft bei Livius, und überall — abgesehen von 
Stellen wie B. XXVII, c. 27, 11 — nimmt man eine selbständige 
Einsicht der Quellen an. Folgerecht müssen wir auch an dieser 
Stelle uns zur Annahme bequemen, dass Livius ausser seiner Haupt- 
quelle — deren Angabe er nach der von ihm beliebten Anführungs- 
methode an erster Stelle erwähnt — noch eine andere eingesehen 
hat. Nun erwähnt er aber an erster Stelle dieselbe Angabe, die 
Polybius hat; warum wollen wir uns dann gegen die Annahme 
sträuben, dass Polybius seine Hauptquelle ist? — Wir können sie 
aber noch wahrscheinlicher machen. Der Bericht des Polybius ist 
auf einer ziemlich genauen Kenntniss der Vorgänge im karthagischen 
Senate begründet; einer Kenntniss, weiche man im römischen Lager 
nicht wohl hat erlangen können; da wir nun wissen, dass Polybius 
in Karthago selber gewesen ist und mit Karthagern verkehrt hat, so 
liegt der Schluss sehr nahe, dass er diese Nachricht, gleich so vielen 
anderen, aus dem Munde eben dieser Karthager hat. In diesem 
Falle aber konnte sie Livius nur aus ihm selber geschöpft haben- 
Wir werden auf diese Stelle, die in mehr als einer Hfnsichl unsere 
Teilnahme in Anspruch nimmt, weiter unten noch zurückkommen. 
Einstweilen sei es gestattet, da wir, wie uns scheint, sämmtliche 
Einwände Friedersdorffs besprochen haben, folgendes Urteil zu fallen: 
Livius hat seinen Waffenstillstandsbruch unmittelbar aus Polybius 
geschöpft, hat aber an einer Stelle — wie wir sehen werden, aus 
Coeliüs — eine Verschiedenheit eingeschaltet. 

Ferner nimmt Friedersdorff daran Anstoss, dass bei Polybius 
(c. 4, 9) der Legat Baebius auf Befehl des Scipio die Gesandten 
der Karthager entlässt, während es bei Livius Scipio selber tut. Dies 
ist jedoch sehr leicht zu erklären. Dem Livius waren die Ausfüh- 
rungen des Polybius, wie Scipio den Baebius als Antistralegen hinter- 
liess und mit einem Teile seiner Macht gegen die Städte zog, im 
Verhältnisse zu ihrer Bedeutung zu lang, und er hat sie ausgelassen; 
dann musste er aber auch folgerecht sein und durfte nicht die Ent- 
lassung der karthagischen Gesandten durch Baebius besorgt werden 
lassen. Friedersdorff würde auf derlei Verschiedenheiten nie Ge- 

Zielimki, die letzten Jahre des 2. pun. Er. 7 



98 B. Die QueDen. 

wicht gelegt haben, wenn er sich daran gewohnt hätte , in Livius 
einen Mann von Verstand und Urteil und nicht vielmehr eine Copir- 
niaschine zu sehen. 

In der Beschreibung der Schlacht bei Zama, die von beiden in strengster 
Uebereinstimmung gehalten ist — diese Uebereinstiminung erstreckt sich 
sogar auf die Reden undExcurse — finden sich trotzdem einige nicht uner- 
hebliche Verschiedenheiten, von denen Friedersdorff gerade die drei un- 
bedeutendsten erwähnt hat. Dass Livius die italischen Bundesgenossen 
desHannibal als zumeist ausBruttiern bestehend anführt, beweist nichts; 
er konnte sehr wohl diese nähere Bestimmung den Worten des Poly- 
bius hinzufügen, da er von den letzten Rüstungen des Hannibai im 
Bruttierlande wusste. Ebensowenig lässt sich aus dem Umstände, 
dass Livius die erbeuteten Feldzeichen und Elephanten anführt, etwas 
schliessen; er konnte sie recht wohl dem Valerius Antias oder einer 
anderen Quelle entnehmen. Am wenigsten lässt sichaber der Umstand, dass 
Livius im Gegensalze zu Polybius die macedonische Legion unter 
den Streitkräften Hannibals nennt, zu einem Beweise verwenden. So 
zweifelhaft uns diese Legion erscheint — der loyale Römer hatte 
an sie zu glauben, und Livius musste ihrer in jedem Falle er- 
wähnen, auch wenn seine Quelle nichts von ihr wusste, er musste 
es um so mehr, da er c. 26, 3, wo er einer anderen Quelle folgt, 
ihrer Ueberfahrt nach Africa erwähnt hatte. 'Wir müssen uns aber 
hüten ^ mit Gründen zu rechnen, die nur das Streben des Livius 
nach folgerechter Darstellung beweisen. — Die wichtigsten Ver- 
schiedenheiten in der Schlachtbeschreibung sind aber tactischer Art.; 
man vergleiche nur c. 33, 1 mit c. 9, 7 des Polybius, c. 34, 12 
mit c. 13, 8 ff.] sie lassen sich nur durch die Annahme erklären, 
dass Livius, der auf dem Gebiete der Tactik keine Kenntnisse hatte, die 
Ausführungen des Polybius falsch verstanden hat« Wir verweisen 
deshalb auf den Commentar Weissenborns, der uns Jeder Mühe 
überhebt. 

Mit der Flucht Hannibals endet aber auch der Teil de& dreis- 
sigslen Buches, in dem Livius den Polybius „ausgeschrieben^^ hat 
Zwar hat sowohl Livius wie auch Polybius einen Abschnitt über die 
Friedensbedingungen und einen über die Vorgang« im karthagischen 
Senate, aber die Vergleichung ergibt einige nicht unbedeutende Ver« 
schiedenheiten; dahin gehört (c. 37, d) das Verlangen Scipio's, dass 
die Karthager mit Masinissa ein Bündniss schliessen — eine Be^ 
dingung, welche Polybius nicht kennt; dann gibt Livius als <Ue Be^ 
dingung des Waffenstillstandes an, die Karthager s<^lUen dem Scipio 
die während des ersten Waffenstillstands geraubten Schilfe zurück"* 



§ 3. Analyse von Pol. XV, c. 1—19 = Liv. XXX, c. 25—37. 99 

geben — bei Polybius ist dies eine der Friedensbedingungen; ferner 
helssl der Redner, der im karthagischen Senate gegen Hannibai auf- 
tritt; bei Livius Gisgo — Polybius kennt seinen Namen nicht. 

Wer nun den Aberglauben teilt, dass Livius seine Quellen \^ört- 
lieh ausgeschrieben habe, dem werden diese Abweichungen genügen, 
um Quellengemeinschaft anzunehmen. Wir sind dieser Meinung nicht; 
vielmehr glauben wir, dass Livius auch diesen Abschnitt aus Poly- 
bius geschöpft hat, aber freilich mit Hinzuziehung einer Nebenquelle 
— ^ mutmasslich des Coelius. Zunächst machen wir folgende Wahr^ 
scheinlichkeit für unsere Annahme geltend: Unter der Voraus- 
setzung, dass Livius und Polybius aus einer Quelle schöpfen, muss 
der Name Gisgo schon in dieser Quelle gestanden haben; in diesem 
Falle wusste aber Polybius, dass der Geront Gisgo hiess und 
brauchte ihn nicht durch die unbestimmten Worte ^^tivog täv ix 
rijg fsgovöiag" zu bezeichnen. 

Folgendes ist aber ein Grund, dem man den Namen eines Be- 
weises nicht versagen wird. C. 37, 5 gibt Livius das Geld, welches 
die Karthager an die Römer zu zahlen hatten, auf decem milia ta- 
lentum an. Dem entspricht vollständig die Angabe des Polybius 
c. 18, 7: i^svsyxstv aQyvQCov xakavta ^vQia KaQxt}Sov^o,vg. Nun 
hat Nissen für die vierte und fünfte Decade erwiesen, dass sich die 
Rechnung nach Talenten bei Livius nur in solchen Abschnitten findet, 
die dem Polybius entnommen sind, umgekehrt die Rechnung nach 
milia aeris und pondo argenti nur in solchen, die auf Annalisten 
zurückzuführen sind (Rrlt. Unt. S. 108 f.). Nissen selber hat aber 
aus dem Umstände, dass Livius in der ersten Decade (F, 53; 55;) 
zweimal nach Talenten gerechnet hat, den Scbluss gezogen, dass 
Fabius nach ihnen zu rechnen pflegte; was sich bei einem Manne, 
der griechisch schreibt, auch von selbst verstehen würde. Wir wer- 
den daher kein Bedenken tragen, die vier Stellen der dritten Decade, 
an denen diese Rechnungswelse unabhängig von Polybius vorkommt, 
näailich B. XXI, c 61, 11; B. XXII, c. 31, 2; B. XXIII, c. 13, 7; 
c. 32, 5^ auf Fabius zurückzuführen. Mit dem dreiundzwanzigsten 
Buche hört aber die Talentenrechnung auf; im 24., 25., 26., 27. 
ulid 28. kommt sie nirgends vor, dagegen wird in allen diesen 
Büchernr nach mttta aeris und pondo argenti gerechnet, luid erst in 
der Darstellung de^ Krieges in Aftlea kommt die Talentenrechnung 
wieder vor, um sich neben der nationalen römischen Rechnungsweise 
durch die ganee vierte und fünfte Decade zu ziehen.^ Fragen wir, 
woher bat Livius die drei Stellen <les africahischen Krieges, an denen 
bei ihoi die Talentenrechnung vorkommt (B. XXIX, c. 4, Ausfahrt 



100 B. Die Quellen. 

des Laelius; B. XXX^ c. 16; Friedensbedingungen von 203; 
B. XXX, c. 37) geschöpft? Die Antwort kann nur sein: aus Fa- 
bius oder Polybius. Halten wir einstweilen an dieser Alterna- 
tive fest. 

Wir wissen ; dass Fabius Pictor Zeilgenosse des zweiten pani- 
schen Krieges war; als dieser zu Ende gieng, war er ein Mann von 
etwa fünf und fünfzig Jahren. Er war mit Q. Fabius Maximus ver- 
wandt und hat es nicht verfehlt, diesen seinen Genlilen selbst auf 
Kosten der Wahrheit zu erheben. — Bedenken wir nun, dass selbst 
bei Plutarch die dem Maximus günstigen Nachrichten über dessen 
politische Wirksamkeit mit der Schlacht bei Cannae aufhören, dass 
kein Fragment des fabianischen Geschichlswerkes uns überliefert ist, 
das sich auf die Zeit nach der Schlacht am trasimenischen See be- 
zöge, und bringen wir damit die Tatsache zusammen, dass die Rech- 
nungsweise nach Talenten bei Livius mit dem Jahre 215 abbricht 
— so werden wir mit ziemlicher Sicherheit schliessen dürfen, dass 
Fabius Pictor seine römische Geschichte nicht über die Schlacht bei 
Cannae fortgeführt hat. Vermutlich ist er darüber gestorben. — 

Wenn aber Livius die Stellen des 29. und 30. Buches, an 
denen er Talente anführt, nicht dem Fabius Pictor entnommen hat, 
so kann er sie nur aus Polybius geschöpft haben. Und damit ist 
die Benutzung des Polybius auch für c. 37 erwiesen. 

Zum Schlüsse unserer Analyse wollen wir folgende zwei Spuren 
erwähnen, die uns eine directe Benutzung zu beweisen scheinen. 

Dass die beiden Geschichtschreiber die libysche Stadt Tynes 
auf eine auffallend ähnliche Weise beschreiben, hat bereits Kessler 
hervorgehoben; man vergleiche nur Liv. XXX, c. 9, 11. Tunes 
abest a Carthagine quindecim milia ferme passuum, locus cum operi- 
bus tum suapte natura tutus et qui ab Carthagine couspici polest 
mit Pol. B. XIV, c. 10, 5: 6 dl Tvvtjg aitixei (ilv %^s KaQXfj- 
Sovog (b$ ixarov eüxoöi CtaSiovg^ eoti dh övvoTttog öxaöbv i^ 
oXrig tilg ^oXeagj diaq>BQ£i^ d' oxvQdttivi tcccI <pv0cxg aal x^t^o- 
noLfit^^ xa^dxBQ aal hqoxbqov ri^tv atgrixai. Aus der Ueberein- 
Stimmung kann natürlich nichts gefolgert werden; bemerkenswerth 
ist aber der Zusatz des Polybius: xa^ansQ Tcal TtQOtSQOv fnitv 
etgrixav. Gesprochen hat Polybius über Tynes nur noch im ersten 
Buche bei der Beschreibung des ersten punischen Krieges (c. 30, 15): 
yevoyLBvoi ö\ xrig jtgogayoQevo^dvrig aoXscog Tvvrixog iyxgaxetg^ 
BVffvovg VTtafixovötjg Ttgog xäg TtgoxHiiivag iitißokag^ ixt S% 
xat^dvtjg BvxaiQcag xaxa xb xf^g noXatog xal x'^g 6vvByyvg xavxri 
X^Q^S^ xaxBöxQaxoTCBdsvöav sig avxijv. Dass Polybius sich auf 



§. 3. Analyse von Pol. XV, c. 1— 19«Liv. XXX, c. 26—37. 101 

diese Stelle bezieht, ist klar, er. hatte ja im ganzen Laufe des zwei- 
ten punischen Krieges keine einzige Gelegenheit, über die Lage der 
erwähnten Stadt zu reden; man wird uns also nicht die Möglichkeit 
entgegenhalten, dass Polybius auf eine Stelle aus den verlorenen 
Büchern zurückweise. Wenn aber die von uns angenommene Be- 
ziehung richtig ist, so wird eben durch den Rückweis xa^anig 
— stQfitat die vorangegangene Schilderung von Tynes als Eigentum 
des Polybius erwiesen; denn dass Polybius beim Ausschreiben bezw. 
Uebersetzen seiner Quelle — und zwar müssten wir hier an ein 
ziemlich wörtliches Uebersetzen denken — daran gedacht hätte, dass 
er vor langer Zeit — es ist dies ein Unterschied von dreizehn 
Büchern — in einer anderen Quelle eine ähnliche Beschreibung 
derselben ziemlich unbedeutenden Stadt gelesen habe, und sich dar- 
auf zurückbezogen hätte — das halten wir schlechterdings für un- 
möglich. Dieses treue Gedächtniss lässt sich nur dann erklären, 
wenn wir annehmen, dass Polybius beide Hai aus seinem eigenen, 
auf der libyschen Reise angelegten Tagebuche geschöpft habe; da 
konnte er sehr wohl die Angaben verzeichnen, die er in seinem Ge- 
schichtswerke bereits verwertet hatte. 

Die andere Spur findet sich in der Schilderung des Flottenan- 
griffs (c. 10, 16 bei Livius): „postremo asseres ferreo unco prae- 
fixi — harpagones vocant — ex punicis navibus inici in Romanas 
coepti." Wir können leider nicht wissen, wie die Stelle bei Poly- 
bius gelautet hat, weil das Excerpt kurz vorher abbricht; doch hal- 
ten wir die Form der Erklärung eines griechischen Ausdruckes für 
einen hinreichenden Beweis der unmittelbaren Benutzung. Nissen 
hat nämlich S. 72 ff. nachgewiesen, dass sich diese Form nur in 
solchen Abschnitten findet, welche unmittelbar dem Polybius ent- 
nommen sind, und die lange Reihe von Beispielen, die er bringt, 
erweist diese Beobachtung als vollkommen zuverlässig. Ich entnehme 
ihm folgende Beispiele, welche unserem Falle am ähnlichsten sind: 
B. XXXVI, c. 28 in consilio delectorum, quos apocletos vocant; 
B. XXXVIII, c. 7 praelongae hastae, quas sarisas vocant; B. XXXII, 
c. 22 magistratus gentis — damiurgos vocant. 

Wir zweifeln nicht, dass sich bei genauerem Nachforschen noch 
weitere Spuren finden lassen werden, durch welche die unmittelbare 
Benutzung noch mehr erwiesen werden wird, allein auch diese bei- 
den, verbunden mit den Ergebnissen unserer Analyse, genügen 
vollkommen, um uns zum Endurteile zu berechtigen, dass Livius 
in allen Teilen des africanischen Krieges, für die uns Excerpte des 
Polybius zur Vergleich ung vorliegen, unmittelbar auf diesen zurückgeht. 



102 B. Die Quellen. 

§ 4/ 
Kestitution der polybianisoheu Darstellung. 

Da wir im vorhergehenden nachgewiesen haben^ dass Polybius^ 
soweit er uns erhalten ist, in allen Teilen, wo er den Krieg in 
Africa behandelt, von Livius benutzt worden ist, so liegt der Schluss 
sehr nahe, dass Livius den ganzen africanischen Krieg aus Polybius 
geschöpft habe. Darnach würden wir a priori das Recht haben, für 
das 29. und 30. Buch des Livius durchgehends den Polybius als 
Quelle zu betrachten. 

Natürlich erleidet diese Regel eine grosse Beschränkiuag. Nament- 
lich werden wir alle Abschnitte als nichtpolybianisch auszusondern 
haben, welche specitisch römische Ereignisse behandeln, wie Wahl- 
eomitien, Provinzenverteilung, Prodigien und was sich daran knüpft. 
Wir wissen durch Nissen (S. 20), dass Polybius dergleichen nicht 
bieten konnte. Aber auch von dem übrigen wird manches auszu- 
schliessen sein. 

Wir hätten bei unserer Quellenbestimmung leichteres Spiel, 
wenn wir wenigstens auf den Ergebnissen der FriedersdorlFschen 
Abhandlung fussen könnten; wir dürften dann blos die Abschnitte 
des Livius, welche Friedersdorff auf seine gemeinsame Quelle zurück- 
führt, als dem Polybius entnommen betrachten. Leider sind aber 
die Merkmale, die Friedersdorff seinen Schlüssen zu Gnmde legt^ 
so trügerischer Art, dass die Schlüsse selber völlig wertlos erscheinen. 
Ueberall sehen wir das nQäzov il;svdog durchschimmern, wonach 
Livius zu einem Automaten ohne Urteil, Wissen und Gedächtniss, 
ohne Streben nach Folgerichtigkeit gestempelt wird. 

Wenn sich also Livius auf etwas vorher erzähltes bezieht, so 
muss er an beiden Stellen derselben Quelle gefolgt sein; das Bis- 
chen Geisteskraft, eine berichtete Tatsache während einiger weiterer 
Capitel im Gedächtnisse zu behalten, wird Livius nicht zugetraut. 
Man vergleiche S. 33, S. 35 u., S. 41 u. bei Friedersdorff. Wcinn 
ferner die Verknüpfung zweier Abschnitte mit einander auf eine 
zwanglose Weise vor sich geht, so muss sie Livius schon in seiner 
Quelle verbunden gefunden haben; es wird eben erwartet^ dass die 
Arbeit des Livius sich immer durch übelgeleimte Fugen verrate 
(S. z. B. S. 41). Endlich wird auf Fremdwörter viel Wert gelegt; 
lehrreich ist in dieser Beziehung die Art und Weise, wie der Pro* 
cess des Pleminius auf eine griechische Quelle zurückgeführt wird. 
Zuerst wird (S. 33) auf den Umstand aufmerksam gemacht, dass 
der Tempelraub des Pyrrhus und die Kämpfe Locri's mit Groton 



§ 4. Restitution der polybiauiDchen Darstellung. 103 

dem Verfasser bekannt seien — ein Römer durfte dieses nicht 
kennen. Dann wird hervorgelioben^ dass Livius an dieser Stelle die 
Wörter „hexeres'^, „thesaurus", ^^gymnaslum/^ „palaestra" gebraucht. 
Wir haben stets vergebens der Beweiskraft dieses Umstands nach- 
zugehen versucht. Sie beruht, man sieht es wohl ein, auf der Vor- 
aussetzung, dass Livius bei der Uebersetzung aus dem griechischen 
viel leichter Fremdwörter herubernehmen konnte, als sonst. Aber 
wodurch ist denn diese Voraussetzung erwiesen? Hat etwa Frieders- 
dorff das Werk des Livius oder sonst eines Römers darauf hin ge- 
prüft? Nicht dass wir wössten. Oder hält es Friedersdorff für ein 
allgemein menschliches Gesetz, dass eine Uebersetzung mehr Fremd- 
wörter zu enthalten pflege, als ein Originalwerk? Allein die Erfah- 
rung lehrt das Gegenteil, und wir werden in jeder einigermassen 
tüchtigen Uebersetzung eines französischen Werkes weit weniger 
französische Wörter finden, als z. B. in Keller's Buche über den 
zweiten punischen Krieg. Aber, wird man uns einwenden, die alten 
Römer pflegten ihre Sprache höher zu achten; wir geben das gern 
zu, indessen ist ein entbehrliches Fremdwort in jedem Falle eine 
Missachlung der Muttersprache, mag es nun in einem Originalwerke 
oder in einer Uebersetzung vorkommen. — 

Wir glauben nach allem diesem, dass wir Recht haben, wenn vdv 
bei der Wiederherstellung der polybianischen Erzählung von anderen 
Gesichtspuncten ausgehen. 

Dass zunächst die Unternehmung des Masinissa in Numidien 
(B. XXX,. c. 11 — 15) nicht nach Polybius geschildert sein kann, 
haben wir oben dargelegt (S. 71). Wie Polybius sie erzählt 
haben mag, können wir uns in dürftigen Umrissen aus seinen Wor- 
ten (B. XV, c. 4, 4) vergegenwärtigen. Eins scheint jedoch sicher 
zu sein, dass von Sophonisbe bei Polybius keine Rede war; die 
persönliche Zusammenkunft des Masinissa mit Scipio ist nämlicii ein 
unzertrennlicher Bestandteil der Sophonisbeerzählung, und von ihr 
konnte bei Polybius nichts stehen, da nach ihm Masinissa erst am 
Tage vor der Schlacht bei Zama im römischen Lager erscheint. Da- 
mit stimmt der Umstand vortrefflich, dass Polybius nach B. XIV^ 
c. 1, 3; c. 7, 6 nicht einmal den Namen der Sophonisbe gekannt 
zu haben scheint. 

Dagegen scheint uns die Beschreibung der Schicksale Masinissa's 
(B. XXEX, c. 29, 6 — ^ c. 33) vor der Ankunft des Scipio in Africa dem 
Polybius entnommen zu sein. Diese Annahme empfiehlt sich von 
vornherein durch den Umstand, dass in der ganzen Erzählung Sopho- 
nisbe keine Rolle spielt; und man wird diesen Grund nicht gering 



104 B. Die Quellen. 

anschlagen, wenn man die entsprechenden Berichte des Appian und 
Cassius Dio daneben hält. Auch ist zu beherzigen, dass die Erzäh- 
hing zwei Jahre umfasst, also nach der Anlage des polybianischen 
Werkes recht wohl im 13. Buche gestanden haben kann. Ausschlag- 
gebend ist aber folgende Erwägung. Im Anfange des c. 29 sagt 
Livius, nachdem er die Ankunft Masinissas erzählt, ,,quem quidam 
cum ducentis haud amplius equitibus, plerique cum duum miiiujn 
equitatu tradunt venisse.^^ Da also nach den eigenen Worten des 
Livius die Zahl 2000 in einer grösseren Anzahl von Quellen über- 
liefert war, als die Zahl 200, da ferner nicht anzunehmen ist, dass 
dem Livius mehr als 4 Quellen zur Einsicht vorlagen, so konnte 
es blos eine Quelle sein, in welcher die erstere Angabe gestanden 
hat. Nun folgt aber aus c. 33, 10, dass Livius seinen Bericht über 
die Schicksale Masinissa's eben dieser Quelle entnommen hat; er 
sagt dort: haec animum inclinaut, ut cum modico potins, quam magno 
praesidio equitum ad Scipionem quoque postea venisse Maslnissam 
credam; quippe illa regnanti multitudo, haec paucitas exsulis fortunae 
conveniens est. Dass es aber Polybius war, der die von Livius auf- 
genommene Ansicht vertrat, lernen wir aus seinen eigenen Worten 
B. XXI, c. 21, 2; dort sagt König Eumenes in seiner Senatsrede: 
xal yäg av ndvtoiv yivoito detvotarov^ el Maööavdööriv ^hv 
xov ov ^ovov vTCaQ^avta TcoXd^iov vfitv aika xal t6 tsksvtatov 
Kttxatpvyovxa tcqos v[iccg ftera rvvfov [tctcsci^v, toütov, ort xaO*' 
€va TtoXsii^ov xbv TCQog KaQxtiSovCovg in^Qrjös rr^v niöriv, ßaöi- 
Xia räv nkeiötcDv fieQciv tijs jiißvrig itenoL'jqxatB , . . r^iMg ö\ . . . 
%aQ ovdev Ttoii^Osöd^s, — Es lässt sich indessen unser Urteil aus- 
dehnen, und wir dürfen behaupten, dass Livius überhaupt die Be- 
schreibung der Kämpfe vor Utica dem Polybius entnommen hat 
(c. 28 — 35, 2). Dafür spricht erstens der Umstand, dass Livius 
c. 29, 4, wo er die Angaben seiner Quellen über die Grösse des 
von Masinissa befehligten Reiterhaufens zusammenstellt, die ^Angabe 
des Polybius an erster Stelle nennt; soweit unsere Erfahrung reicht, 
pflegt er seiner Hauptquelle diesen Ehrenplatz anzuweisen. Zweitens 
erfahren wir aus c. 35, 2, dass Coelius und Valerius den Gang 
der Ereignisse vor Utica anders darstellten; sie kannten nur einen 
Kampf mit nur einem Hanno (wir begreifen nicht, wie Weissenborn 
in der Erklärung des etiam zweifelhaft sein konnte) und berichten 
überdies die Gefangennahme des letzteren. Wenn aber Livius weder 
dem Coelius noch dem Valerius Antias gefolgt ist, so ist die Wahr* 
scheinlichkeit, dass seine Quelle Polybius war, so überwiegend, dass 
wir sie Sicherheit nennen können. 



§ 4. Restitution der polybiaBischen DarsteUiuig. 105 

Dass Livins auch das folgende Capitei (35) aus Polybius ge- 
schöpft hat^ ist eigentlich selbstverständlich; weil es über die letzten 
Ereignisse in Africa v. J. 204 handelt; und es gewährt uns blos 
völlige Beruhigung; wenn die Zahlen des Livius (§ 10) mit denen 
des Polybius (B. XIV^ c. 1; 14) genau öbereinstinunen. Mit den 
Worten ;;haec in Africa nsque ad extremum autumni gesta'' fertigt 
er seine Hauptquelle ebenso wohl ab, wie B. XXX; c. 26; 1 mit 
den Worten ;;haec eo anno in Africa gesta/^ In beiden Fällen geht 
Livius mit diesen Worten zur römischen Quelle über. Dass c. 36 
nicht mehr aus Polybius ist; wird; wie es scheint; dadurch bewiesen; 
dass B. XXX; c. 3; 2 die dort gegebenen Nachrichten nach Polybius 
wiederholt und vervollständigt werden. Die Ereignisse in Bruttii 
(c. 36; 4 II.) und der Censorenzank (c. 37) sind jedenfalls aus 
einer römischen Quelle geschöpft; desgleichen die W^ahlcomitieu; 
Priesterernennungen; Weihgeschenke und Spiele (c. 38). 

Soweit hat Livius im 29. Buche den Polybius benutzt. Vom 
dreissigsten gehören die beiden ersten Capilel der römischen Quelle 
ao; vom dritten an ist Polybius wieder die Quelle und bleibt eS; 
wie die Vergleichung des erhaltenen Excerples lehrt; mindestens bis 
c. 10;. 6; indessen. ist es selbstverständlich, dass Livius den ganzen 
Flottenuberfall nach Polybius geschrieben hat. C. 11 — 15 enthält 
die Sophonisbesage und ist nicht aus Polybius. 

C. 16 enthält die Friedensverhandlungen von 203. Ob es aus 
Polybius geschöpft sei oder nicht; darüber liesse sich streiten. Es 
kann nicht geleugnet werden, dass es neben manchem polybianischen 
manches unpolybianische enthäh. Zum Glucke sind wir im Stande^ 
aus der Gesandtenrede (B. XV, c. 1; 6 flf.) über die Vorgänge 
während der Friedensverhandlungen im römischen Lager; wie sie 
Polybius dargestellt hat; eine Anschauung zu gewinnen; namentlich 
sind folgende W^orte sehr wichtig: ngärov iihv dva^n^vi^öxovtsg 
Gig ot xaQ ixsCvGyv TtQSößsvtai ytagccyBvrjd'dvreg eig Tvvrita 
TiQog 6(päg xal TtagsXd^^ovrsg sig rb öwedgiov ov yiovov xovg 
^eovg aöTcdöaivto xal xriv yf^v TcgogxvviiöaLBV^ xa^a^sQ iötlv 
ed'og totg äXkotg dv^QciTtotg, aXXcc xal TCsöovtsg i%l rriv yijv 
aysvväg tovg %6Sag xaratpikolBV räv iv trcS övvsdQtw^ iiexd 
de ravta %dXiv dvaördvreg xati^yogi^öauv 6<päv avräv dtoTt 
xal rag il^ dgxijg yspo^iivag 6vv%^xag ^P0[iacoig xal KaQxv 
dovioig dd'6t7]6auv avroC, ölotcsq itpaCav ovx dyvostv ort Tcäv 
av sixor&g nd^oisv vtco ^PmiLaCav^ dkXd r^g tvxijg Bvsxa räv 
ävd'QciTtcov iSiovxo ^rjdlv Ttad'Blv dvr^xsotov' iesC^ai yag triv 
ßipBXBQav dßovklav dnoÖBL^iv xijg ^P&iiaicDv xaXoTcdya^iag. Dar- 



106 B. Die Quellen. 

nach offenbart sich § 4 bei Linus — qui iibi in castra Romana et 
in praetorium venerunt^ more adulantium^ accepto^ credo^ ritn ex 
ea regione, ex qua oriundi erant; procubuerunt — als entschieden 
polybianisch, dagegen § 5 ff. — conveniens oratio tarn huniili adula- 
tioni fuit, non culpani purgantium^ sed transferenlium initium culpae 
in Hannibalem potentiaeque eins fautores. veniam civitati petebant 
civium temeritate bis iam eversae^ incolumi futurae iterum hostium 
beneficio — als ebenso entschieden unpolybianisch. Unpolybianisch 
ist ferner die Behauptung, die Gefangennahme des Syphax hätte die 
Friedensstimmung in Karthago hervorgerufen; es folgt dies unmittel- 
bar aus dem, ^as wir oben (T. A. § 9) über die Schlacht bei Cirta 
dargelegt haben. — Trotz alledem sind wir der Ueberzeugung, dass 
auch für c. 16 Polybius QueWe ist, und zwar berufen wir uns da- 
bei auf die Art, wie Livius bei der Erwähnung der Kriegskosten verfahrt 
(§ 12): pecuniae summam quantam imperaverit, parum convenit,* 
alibi quinque milia talentum, alibi quingenia (so ist nach Weissen- 
born a. a. 0. und Nissen de pace S. 5 zu schreiben) milia pondo 
argenti^ alibi duplex Stipendium militibus imperatum invenio. Dass 
der erste dieser Gewährsmänner Polybius ist, geht nicht aliein aus 
der Talentenrechnung hervor, sondern noch weit zwingender aus 
B. XV, c. 8, 6; dort sagt Scipio zu Hannibal: iirxTi^ivt&v ^al 
derjd'svtcov räv naga 0ov nokixäv id^sfied'a 6wd'i]xccg iyyQdTC- 
Tovg^ iv als ^v ^Qog tot§ imb 6ov vvv nQOtei^vofidvoig xovg 
alxiicci&tovg ccTCodovvcci x^Q^S ^vtQCiv KaQXV^oviovg^ täv nloi- 
ov 7t(XQax(OQij6ai, täv xatafpgdxtmv, nsvxaxicx^^^^ xaXavxa ngog- 
eveyüBiv^ o^Lfiga dovvai negl tültcöv. Wenu Polybius aber der 
Gewährsmann für die 5000 Talente ist, so folgt weiter aus dem 
Umstände, dass er an erster Stelle genannt ist, der Schluss, dass 
er die Hauptquelie des Livius für c. 16 ist. Alsdann erweist sich 
altes nichtpolybianische als selbständige Zutat des Livius. Und nun 
machen wir auf die Aehnlichkeit aufhierksam, die in dieser Hinsicht 
zwischen unserem c. 16 und dem oben (§ 3) besprochenen c. 37 
(Friedensverhandlungen von 202) obwaltet. Wir sehen, dass Livius 
bei Friedensverhandlungen weit selbständiger zu verfahren und seine 
Quellen weit sorgfaltiger zu vergleichen pflegte als sonst. Genau 
ebenso verföhrt er in der vierten und fünften Decade; man ver- 
gleiche z. B. den Frieden mit Philipp B. XXXIII, c. 30 — 36, und 
dazu Nissen (Krit. Unt. S. 144 ff.). 

Bemerkenswert ist, dass Livius mit c. 35 (B. XXXIII) den 
Polybius verlässt und zu einer römischen Quelle übergeht. Ebenso 
handelt er c. 38 (B. XXX), und ebepso auch an unserer Steile. 



§ 6. Die Ueberfahrt Scipio's. 107 

Tatsächlich beginnt mit c. 17 die römische Quelle; dafür spricht 
schon die unmögliche Chronologie. Aus dieser Quelle ist c. 17 — 
24y 4 geschöpft; der Abschnitt behandelt specifisch römische Er- 
eignisse, auch finden wir darin Angaben, welche dem Polybins wider- 
sprechen; Friedersdorff hat S. 43 if. einige Ton Ihnen zusammen- 
gestellt. Wahrscheinlich schon von c. 2A, b, jedenfalls aber von 
c. 25 an ist Polybius wieder Quelle und bleibt es bis c. 25^ 10; 
für diesen Abschnitt liegt uns wieder das polybianische Excerpt zur 
Vergleichung vor. C. 25, 11 /T. kann nach dem, was wir oben 
(T. A. § 3) gesagt haben, nicht aus Polybius sein, ebensowenig wie 
c. 26 — 28, wo speciell römische Ereignisse behandelt werden. Da- 
gegen ist für c. 29 — 37 — abgesehen etwa von c. 36, worüber 
ich mich nicht sicher zu entscheiden weiss — wiederum Polybius 
die Hauptquelle; der Schluss ist römischen Quellen entnommen, und 
es ist bezeichnend genug, dass c. 45, 5 — die einzige Stelle 
der dritten Decade, wo Polybius' Name genannt ist — der Angabe 
des Polybius über das Schicksal des Syphax an zweiler Stelle ge- 
dacht ist. 

Denmach sind folgende Abschnitte des Livius aus Polybius ge- 
schöpft: B. XXIX, c. 28—35 (Beginn des Krieges; Kämpfe vor 
ülica); B. XXX, c, 3 — 10 (Lagerbrand; Schlacht auf den grossen 
Feldern; FlottenangrifT); c. 16 (Friedensverhandlungen im römischen 
Lager); c. (24, 5?) 25, 1—11 (WaffenstillsUndsbruch) ; c. 29—35 
Schlacht bei Zama); c. 36? c. 37 (Friedensverhandlungen im römi- 
schen Lager und in Karthago). 



II. 

Die römisclieii Quellen. 

§ 5. 
Die Ueberfahrt Soipio*8. 

Dass Livius die c. 25 — 27 des 29. Buches nicht dem Polybius 
entnommen hat, ist von jeher als sicher angenommen worden; und 
da es also eine römische Quelle sein musste, der Livius in seiner 
Beschreibung gefolgt ist, so hat man, ohne sich grosse Mühe zu nehmen, 
auf Coelius geraten. 

Wem unser Ausdruck zu schroff erscheint, der möge die Kess- 
ler'sche „Beweisführung^^ (S. 27) einsehen. 

Audi wir sind der Meinung, dass Polybius nicht Quelle des 



108 B. Die Quellen. 

Livius sein kann; und zwar deswegen^ weil der Uvianische Bericht 
eine Unkenntniss der Geographie Africa's und eine Wundersuchi an 
den Tag legt, wie sie Polybius nimmermehr zuzutrauen ist. Eben- 
so fern ist uns aber die Ansicht, als sei Coelius Quelle des Livius 
gewesen, und wir werden unsere Grunde im folgenden darlegen. 

Livius citirt den Coelius zweimal in unserem Abschnitte (c. 25, 3 
und c. 27, 13), und beide Mal um seine Angabe zu verwerfen. 
Man sollte meinen, dass schon dieser Umstand genäge, um uns jeden 
Gedanken an eine Benutzung des Coelius als Hauptquelle zu ver- 
wehren; es kommt aber noch weiteres hinzu. 

C. 27, 13 ff. sagt Livius: prosperam navigationem sine terrore 
ac tumultu fuisse permultis Graecis Latinisque auctoribus credidi. 
Coelius, praeterquam quod non mersas fluctibus naves, ceteros omnis 
caelestes marilimosque terrores, postremo abreptam tempestate ab 
Africa classem ad insulam Aegimurum, inde aegre correctum cursum 
exponit, et prope obrutis navibus iniussu imperatoris scaphis, haud 
secus quam naufragos, milites sine armis cum ingenti tumultu in 
terram evasisse. 

Wie diese wunderliche Abweichung des Coelius zu erklären 
sei, darüber ist vielfach gehandelt worden. H. Peter sagt (Histor. 
rom. rell. S. CCXXIII) darüber folgendes: quod scriptores Hanni- 
balici miras quasdam et inauditas difiicultates ab Hannibale in Alpium 
transitu superalas esse fabulati sunt, similiter Coelius, cum ceteri 
prosperam Scipionis in Africam traiectionem sine terrore ac tumultu 
fuisse scripsissent, ut similia de Scipione suo narraret, omnes cae- 
lestes maritimosque terrores eins naves perpessas esse exposuerat, 
ila tarnen, ut nuUa navis mergeretur. Ihm stimmt Kessler (S. 28) 
bei. Indessen bedeutet diese weitläufige Erklärung doch nichts an- 
deres, als dass Coelius das Märchen vom Sturme willkürlich erfun- 
den hat; ob er dabei den Silen im Erfinden überbieten wollte,' oder 
nicht, ist ganz ohne Belang. (Dass übrigens dieser unselige Ge- 
schichtschreiber auf Grund der einzigen Cicerostelle — de div. I, 
49 — ohne weiteres zum Münchhausen gestempelt wird, dessen Ein- 
fluss bei jeder im 2, punischen Kriege vorkommenden Lüge gewittert 
wird, ist bezeichnend genug.) Die Annahme aber einer bewussten 
wilkürlichen Fälschung widerspricht allem dem, was wir über die 
Gewissenhaftigkeit des Coelius wissen, und die Peter'sche Erklärung 
erscheint uns im hohen Grade ungenügend. 

Einen Schritt welter geht Gilbert (die Fragmente des L. Coe- 
lius Antipater S. 390 IT.). Nach ihm hat Coelius den Sturm nicht 



§ 6. Die Ueberfahrt Scipio's. 109 

selbst erfunden, sondern aus Ennius geschöpft. Das wunderlichste 
ist nun, wie Gilbert in das ennianische Epos den Sturm hineinbe- 
weist; er beruft sich auf die V. 310 und 311 (b. Vahlen) des 
Ennius: ,,Navibus explebant sese terrasque replebant^' und ^Africa 
terribili tremit horrida terra tumultu/^ welche Vahlen ^^unzweifelhaft 
richtig'^ (Gilbert muss von seinen Lesern einen guten Begriff haben, 
wenn er durch solche Redensarten die klaffenden Lücken des Be- 
weises ihren Augen zu verdecken glaubt) aneinandergerückt hat, und 
erkennt in dem darin geschilderten Vorgange eine Landung unter 
lautem Lärm, „die nur die des Scipio sein kann/' Dies ist für jeden 
sehr einleuchtend, der sich nur durch diese Beweisführung täuschen 
Hesse. Was uns betrifft, so scheint uns der zweite Vers auf jeden 
beliebigen Tumult in Africa anwendbar zu sein, der erste auf jede 
beliebige Landung; dieser ist überdies durchaus unverfänglich. — 
Während also einerseits die Verse des Emius gar keinen Anhalt für 
die Hypothese Gilbert's bieten, ergeben sich andererseits mehrere 
Bedenken gegen sie. Erstens ist nicht wohl anzunehmen, dass Ennius, 
der den ganzen zweiten punischen Krieg in lYg Büchern behandelte, 
eine so untergeordnete Tatsache, wie äie Landung Scipio's, mit einer 
solchen Ausführlichkeit beschrieben habe. Zweitens ist es unwahr- 
scheinlich, dass der Name „Aegimurus^^ in dem Hexameter verwend- 
bar gewesen wäre; zwar ist uns keine Dichterstelle überliefert, welche 
die Messung _ u _ o erwiese, allein schon der Umstand, dass Vergil 
(Aen. I, V. 109, cf. Plin. HI, 7), wo er von Aegimurus spricht, den 
Namen zu nennen vermeidet, macht diese Annahme wahrscheinlich. 
Ausserdem gestattet uns wohl der heutzutage gebräuchliche Name 
der Insel „Giamür'^ einen Rückschluss auf die Quantität des u in 
„Aegimurus". Drittens aber werfen wir die Frage auf: wie kam es, 
dass Coelius, dem auch andere und bessere Quellen, als Ennius, zu 
Gebote standen, und der an der Hand dieser sicheren Quellen die 
falschen Angaben des Ennius berichtigen konnte, an dieser Stelle die 
Erfindung des Ennius in sein Werk aufnahm? Aus besonderer Vor- 
liebe für Scipio konnte er es nicht tun, denn man wird nicht be- 
haupten, dass Ausdrücke, wie: „milites iniussu imperatoris scaphis 
in terram evadunt," für Scipio besonders ehrenvoll gewesen seien. 
Kurz, die Hypothese Gilbert's ist ganz unhaltbar, und es ist nur 
zu bedauern, dass sie in W. Sieglin (S. 61) einen Anhänger ge- 
funden' hat. — 

Nach dieser Erwägung dürfen wir uns einen Zweifel an der 
Richtigkeit des livianischen Citates wohl erlauben. Die Sachlage 
stellt sich aber noch ganz anders dar, wenn wir auf die von Livius 



110 B. Die Quellen. 

B. XXX, c. 24, 6 fT. erzählte Landung des Octavius unsere Auf- 
merksamkeit richten. Die beiden Schilderungen sehen einander so 
ähnlich, wie es nur bei Berichten, die zweien yerschiedenen Quellen 
entnommen sind, möglich ist, und die Annahme, dass beide, die 
coelianische Schilderung von der Landung Scipio's und die livianische 
Yon der Landung des Octavius, sich auf dasselbe Ereigniss bezogen 
haben, liegt sehr nahe. Auch ist diese Behauptung schon vor uns 
von H. Peter (a. a. 0.) und W. Sieglin aufgestellt worden. Die 
Worte Peters sind: descriptionem lamen illam, quam iegerat apud 
Coelium, Livius non omnino videtur abiecisse, sed transtulisse ad 
Octavium. Wie sich Peter hiernach die livianische Art zu arbeiten 
denkt, ist uns immer ein unlösbares Rätsel erschienen. Viel wahr- 
scheinlicher ist die Annahme W. Sieglin's, dass bereits Ennius die 
Abenteuer des Octavius auf Scipio übertragen habe, allein sie steht 
und lallt mit der Hypothese Gilbert's. 

Was uns aber den Ausschlag zu geben scheint, ist ein Frag- 
ment des Coelius selber (41 b. Peter), welches Nonius aus dem 
6. Buche bringt: omnes simul terram cum classi accedunt, navibus 
atque scaphis egrediuntur, castra metati signa statuunt. Dass dieses 
Fragment sich auf die Landung Scipio's bezieht, ist allgemein aner- 
kannt; aber wie ist es mit dem uns von Livius erhaltenen Berichte 
des Coelius über die Landung Scipio's in Einklang zu bringen r^ 
Schon Weissenborn (z. u. S.) erkennt an, dass bei Nonius eine 
ruhige, ungestörte Landung vorausgesetzt wird, und niemand wird 
es bei eingehenderer Betrachtung leugnen. Man bedenke nur, dass 
Livius sowohl wie Nonius dieselbe Stelle aus demselben Coeliiis 
bringen, dass wir also berechtigt sind, den grössten, ja einen wört- 
lichen Einklang zu erwarten. Was sehen wir statt dessen? Man 
möge sich das Bruchstuck bei Nonius so verstümmelt denken, wie 
man nur will — eine Ausflucht von Gilbert S. 453 — die Vor- 
stellungen, welche die Ausdrücke „omnes simul^^, „accedunt^', „navi- 
bus ac scaphis^' erzeugen, sind mit der Vorstellung eines Sturmes 
schlechterdings unvereinbar. — Wenn aber dem so ist, so werden 
wir uns auch nicht mit der von Weissenborn vorgeschlagenen Losung 
begnügen dürfen („vielleicht war diese Darstellung als sich bei 
anderen Historikern findend von Coelius erwähnt^^) — dies gestattei 
uns die oratio recta bei Nonius nicht. 

In Anbetracht also 

1) dass sich gegen die Annahme, GoeUus habe die Ueberfahrt 
Scipio's im Gegensatze zu den anderen Historikern als sturmisch ge- 
schildert, schwerwiegende Bedenken erheben; 



§ 6. Die Ueberfahrt Scipio's. 111 

2) dass ein andenneit überliefertes Bruchstück des Coelius den 
friedlichen Verlauf dieser Ueberfahrt voraussetzt; 

ziehen wir den Schluss, dass die Angabe des Livius^ Coelius 
habe die Ueberfahrt des Scipio als stürmisch geschildert, auf einem 
Irrtume beruhe. 

In Anbetracht ferner 

1) dass die coelianische Darstellung von der Landung Scipio's, 
wie sie uns bei Livius vorliegt, eine grosse Aehnlichkeit hat mit 
der im folgenden von Livius geschilderten Landung des Pctavius; 

2) dass wir oben (T. A. § 7) einen Fall nachgewiesen haben, 
wo Livius ein von seiner Quelle richtig angesetztes Ereigniss — 
sei es durch verfehltes Nachschlagen, sei es durch einen Gedächt- 
nissfehler — falsch bezog und darum ein zweites Mal brachte; 
ziehen wir den weiteren Schluss, dass die c. 27, 14 IT. von Livius 
gebrachte Schilderung bei Coelius an der Stelle stand, wo die Lan- 
dung des Octavius geschildert wurde^ und dass Livius sie irrtümlich 
auf die Landung Scipio's bezogen hat. 

Die notwendige Voraussetzung dieser Annahme ist aber, dass 
Coelius dem Livius bei der Abfassung der Ueberfahrt Scipio's nicht 
als Hauplquelle vorgelegen hat. Wir werden uns aber gegen diese 
Voraussetzung um so weniger sträuben, da sie schon durch das zu 
Anfang dieses § gesagte wahrscheinlich gemacht worden ist. 

Nun entsteht aber die neue Frage: wenn weder Polybius noch 
Coelius für unseren Abschnitt Hauptquelle des Livius ist, wer ist 
es dann? 

Der Leser wird sich erinnern, dass wir S. 54 (T. die von Li- 
vius an dieser Stelle erzählte Landung Scipio's am schönen Vorge- 
birge in Zusammenhang gebracht haben mit der Landung Hannibars 
bei Leptis; wir haben nachgewiesen, dass beide erfunden und zwar 
zum selben Zwecke erfunden sind, so dass die eine Erzählung das 
Gegenstück zur anderen bildet. Hiernach wird es nicht zweifelhafl 
erscheinen, dass beide Erzählungen denselben Mann zum Verfasser 
haben. Da wir aber ferner nachgewiesen haben, dass das in sepul- 
crum dirutum versteckte Wortspiel (ßdipos — ^dilfcci) nur von 
einem Griechen, oder einem griechisch schreibenden Römer her- 
rühren konnte, so haben wir die beiden Landungen auf eine grie- 
chisch geschriebene Quelle zurückzuführen. 

Weiter dürfen wir vorsichtiger Weise nicht gehen. Wenn es 
jedoch erlaubt ist, auf Grund grösserer Wahrscheinlichkeit eine 
Hypothese aufzustellen, so meinen wii* jene griechisch geschriebene 
Quelle in den Annalen des C. Acilius Glabrio wieder erkennen zu können, 



112 B. Die Quellen. 

welche von Liviiis in der Bearbeitung des Q. Claudius Quadrlgarius 
benutzt wurden. 

Die Frage^ ob Q. Claudius Quadrigarius derselbe sei; wie Clau- 
diuS; der Bearbeiter des Acilius^ war bis vor kurzem eine Streit- 
frage — die verschiedenen Ansichten hierüber hat G. Thouret (der 
gallische Brand S. 151 — 164) zusaminengeslellt und erörtert. — Indessen 
darf man wohl nach Mommsen's Ausführungen (die Scipionenpro- 
cesse S. 166) die Tdentität als bewiesen betrachten^ besonders nach- 
dem die. letzten Bedenken durch Thouret entfernt worden sind. 

Was wir von Acilius wissen^ gonügt gerade^ um die Annahme^ 
er sei der Verfasser der beiden Landungsanecdoten^ wahrscheinlich 
zu machen. Man vergleiche das gemütliche Geschichtchen ^ welches 
Livius (B. XXXV, c. 14) aus seinem Werke bringt. — In der dritten 
Decade führt Livius den Claudius nur einmal mit Namen an, mehr- 
fach dagegen in der ersten, vierten und fünften, so dass die Annahme, 
er habe ihn auch an unserer Stelle benutzt, nach dieser Seite hin 
unbedenklich ist. 

§ 6. 
Das Vorspiel des Krieges. 

Als wir über die Benutzung des Polybius durch Livius sprachen, 
haben wir die Frage nach der Abstammung der ersten 22 Capitel 
des 29. Buches offen gelassen. Zwar hätten wir schon damals be- 
weisen können, dass manche von ihnen nicht auf Polybius zurück- 
zuführen sind; indessen zogen wir es vor, die Frage in ihrer Ge- 
sammtheit zu behandeln. 

Unserer Meinung nach stammt das Vorspiel des Krieges aus 
den Annalen des L. Coelius Antipater; der entscheidende Grund ist 
für uns die Uebereinstimmung mit Cassius Dio. Wir werden also 
vor allem diese zu verfolgen haben, indem wir, zu weiteren Zwecken, 
den Appian zur Vergleichung heranziehen. Wir beginnen mit B. 
XX'VIII, c. 40 — den Senatsverhandlungen, welche den Krieg in 
Africa zur Folge hatten. Den Appian citiren wir nach den Seiten 
und Zeilen der Mendelssohn'schen Ausgabe, den Zonaras nach denen 
der L. Dindorfschen. • 

B. XXVIII, c. 40—42 enthalten die Rede des Q. Fabius Maxi- 
rous gegen Scipio. Zonaras hat sie in sein Excerpt nicht aufge- 
nommen, dagegen ist die Rede bei Appian (S. 200, Z. 13 — 18) der 
livianischen so ähnlich, dass sie uns fast wie ein Auszug aus der- 
selben vorkommt. Man vergleiche nur ovdl r^v akkorgCav xsl- 
Qovöd'ai tcqIv Ttjv olxsiav ajiaXXd^ai täv Ttovcov mit c. 41, 9 



§ 6. Das Vorspiel des Kriegeg. 



HS 



hoc et natura^ prius est, tua cum defenderis aliena ire oppugnaliim. 
Wir lesen in der Rede des Appian keinen einzigen Gedanken, der 
nicht auch bei Livius stünde; so entsprechen sich App. xsxsv(0(idvrig 
&QTI rijg *IraXiag roöotgds Ttold^oig und Liv. c. 41, 11 ff., JtOQ^ov- 
Hsvtig hl TCQog 'Avvißov und c. 41, 3, Maycsvog — l^svoXoyovv- 
rog und c. 42, 13. 

ß. XXVIII, c. 43—44, die Rede des Scipio. Ihr entspricht 
S. 200, Z. 18—21 des Appian. 

ß. XXVIII, c. 45, 1 — 7, Streit im Senate. Weder Zonaras, 
noch Appian bringen etwas entsprechendes. 

ß. XXVin, c. 45, 8 — 11, Provinzenverteilung. Bei Zonaras 
S. 282, Z. 10-15. • 

ß. XXVIII, c. 45, 12, Spiele. 

ß. XXVIII, c: 45, 13— z. E. Hülfsmittel des P. Scipio. Zonaras 
(S. 282, 15 — 18) ist zu allgemein, Appian stimmt bis auf weniges 
-mit Livius überein. Eine Vergleichung wird es lehren: 



Appian. 



> « 



ov (ifp/ 0WB%GiQ7i6av ttvtm xccta- 

XiyBtv argaxbv i^ 'IraXiag yto- 

voviidvfig hl nQog ^Avvlßov^ 

id'ekovricg Sdy Bt tivsg eUv^ 

MxQB'^av inayBC%ai^ 

xal totg aiiq)l xiiv UixBkiav hi 

ov6i xQTJi^^ai 

TQii^gBig TB iSo6av avtp xara- 

öXBvaöaöd'ai Sixa xal jtkriQiii[ia- 

za avxaig Xaßstv 

imaxBvd^Ki dh tag iv UixBliif 



xal xQ'^iiara ovx iStaxav^ sclriv 
st rtg i^ikoi tä Uxmicovi xaxa 
tpikiav övinpBQBiv 



Livius. 

Scipio cum, ut dilectum haberet 
neque impetrasset, neque magno- 
pere tetendisset 

ut voluntarios diicere sibi milites 
liceret, tenuit 
c. 45, 8 alteri codsuü Sicilia 



et XXX naves rostratae, quas C. 
Serviliiis priore anno habüisset. 
§ 14 et quia impensae negavera^ 
rei publicae futuram classem^ u% 
quae ab sociis darentur ad inovai^ 
fabricandas acciperet. 

B. XXVIII, c, 4ß, 1. Scipio geht mit 30 Schiffen und 7000 Frei- 
willigen nach Sicilien ab. Appian hat nur die 7000 Freiwilligen, 
ebenso Zonaras, der aber keine Zahl angibt. 

B. XXVIII, c. 46, 2 — 6. Crassus und die Praetoren gehen nach 
ihren Provinzen ab. Appian hat die Nachricht nicht, bei Zonaras 
(S. 282, 21) geht Crassus nach Brutüi ab. 

B. XXVIII, c. 46, 7—13. Mago landet an der Küste von 



Zielinski, die letzten Jahre des 2. ptm. Kr. 



8 



114 



B. Die Quellen. 



Ligurien. Auch Zonaras (S. 282; Z. 20) hat die Angabe, Appian 
nicht. 

B. XXVIII, c. 46, 14— z. E. Die Schiffe der Karthager wer- 
den von den Römern abgefangen. Hannibal in Bruttii. — Bei Appian 
steht die Nachricht^ wie zu erwarten ist, in der ^AvvißaiM'q c. 54. 
Zonaras hat sie nicht. 

B. XXIX, c. 1, 1 — 12. Scipio bewaffnet auf Kosten der Syra- 
cusaner 300 Freiwillige. Bei Zonaras fehlt die Angabe gänzlich, da- 
gegen hat sie Appian (S. 201, Z. 10 — 23) ziemlich ausfuhrlich, und 
zwar ist seine AehnUchkeit mit Livius so bedeutend, dass es der 
Mühe wert erscheint, die entsprechenden Abschnitte einander gegen- 
überzustellen: 



Appian. 

. £%ayv aiup'avrovaQtt' 
yevsiovg imXiictovg tgi- 
axoöiovg, olg elfftixo 
XfQQlg OTCkiov eiCBC^ai, 

SiKsläv ^ av TQtaxo- 
cCovg xaxayQd'^ag evSai- 
{iovag ixeXevöev fptsvv 
ig TjfieQccv ^ri^v, i6- 
xsvaöfievovg oxXotg te 
xal %7tnoig ort dvvaivxo 
xaXkCöxoig. 



&g S%&tplxOVXOj TCQOV- 

difjxev st xig iavxov ^s- 

loi XOV ÖXQaXBVÖOflSVOV 

Jcvxidovvcci. 



deiaiiivcov dl ndv- 
xcovj iqyayBv ig iiiöov 
xovg xQiaxoöCovg xovg 



Livius. 

trecentos iuvenes florentis aetate et viri- 
um robore inermis circa se habebat, igno- 
rantis, quem ad usum neque centuriati ne- 
que armati servarentur. 

tum ex totius Sicillae iuniorum numero 
principes genere et fortuna trecentos equi- 
tes, qui secum in Africam traicerent legit, 
diemque iis, qua equis armisque instructi 
atque ornati adessent, edixit. 



gravis' ea militia procul domo terra mari- 
que multos labores magna pericula allatura 
videbatur; neque ipsos modo, sed parentis 
cognatosque eorum ea cura angebat. 

ubi dies, quae dicta erat, advenit, arma 
equosque ostenderunt. tum Scipio renun- 
tiari sibi dixit quosdam equites Siculorum 
tamquam gravem et duram horrere eam 
militiam; si qui ita animati essent, malle 
eos sibi iam tum fateri, quam postmodo 
querentis segnes atque inutiles milites rei 
publicae esse; expromerent, quid sentirent; 
cum bona venia se auditurum. 

ubi ex iis unus ausus est dicere se pror- 
sus, si sibi, utrum velit, liberum esset, 
noUe militare, tum Scipio ei, „quoniam igi- 



§ 6. Das Vorspiel des Krieges. 



115 



onkwv i(^iiovg^ tcal ig 
Tovgds iiULVOig ngog- 

o£ d' iocavtsg xagadido- 
aav onka xal i'xnovg. 



xal jteQtijv tä Uxtnt- 
Gjvi TQLaxoöiovg viovg 
'ItaXujitccg ixBiv &vxl 
£ixsXtanävj xaXkiöxa 
XnxQiQ xal OTtkoig akko- 
tqiovg iöxsvaöfievovg 
xal %dQiv Bvd'vg hcl xä- 
de släoxag. 

olg Sil ^^^ %QO%v^o- 
titoig ig xdvxa XQci- 
fMtro^ dutikei. 



tnTy adulescens^ quid sentires, tion dissimu- 
last!, vicarium tibi expediam. cui tu arnia 
equumque et cetera instrumenta militiae 
tradas et tecum hinc extemplo domum ducas, 
exerceas, docendum eures equo armisque/' 
laeto condicionem accipienti nnum ex tre- 
centiSy quos inermes habebat, tradit. ubi 
hoc modo exanctoratum equitem cum gra- 
tia imperatoris ceteri viderunt, se quisque 
excusare et vicarium accipere. 

ita trecentis Sicuiis Romani equites sub- 
stituti sine publica impensa, docendorum 
curam Siculi habuerunt, quia edictum im- 
peratoris erat, ipsum militatumm, qui ita 
nou fecisset. 



egregiam hanc alam equitum evasisse 
ferunt mnltisque proeliis rem publicam 
adiuvisse. 



B. XXIX^ c. 1; 12 — 18. Scipio mustert die Legionen <» Zonaras 
S. 282, Z. 25—29. 

B. XXIX; c. 1; 19 — 3; 6. Aufruhr in Spanien. Zonaras er> 
iivähnt des Ereignisses nicht; Appian bringt es folgerecht in der 
'Ißfl^ixt} c. 38. 

B. XXIX; c. 3; 7 — 5; 1. Ausfahrt des Laetius. Aus Zonaras 
ist S. 283; Z. 9 — 14 zu vergleichen (S. oben S. 6; Anm.) 

B. XXIX; c. 5; 2 — 9. Mago in Ligurien. 

B. XXIX; c. 6; 1 — 9; 12. Eroberung von Locri durch die 
Römer. B«i Appian steht sie in der ^Avvtßatxfi c. 55; bei Zonaras 
S. 282; 29 — 283; 8. Die Beschreibung der Einnahme bei Zonaras 
stimmt mit der livianischen durchaus uberein^ nur dass ersterer einer 
Tatsache erv^ähnt; die Livius nicht hat^ dass nämlich die in Rhegiura 
sich aufhaltenden Leerer deswegen zu den Römern abgefallen wareii; 
weil ihnen Hannibal keine Genugtuung verschafft hatte ; als sie den 
Phruraroheo bei ihm angeklagt. Livius sagt c. 6; 5 ganz kurz: 
Locrensium ... qui pulsi ab adversa factione; quae Hannil)ali Locros 
trad iderat; Regium se contulerant. 

B. XXIX; c. 10; 1 — c. 11; 8. Es wird beschlossen; die Mater 

8* 



116 



B. Die QaelXen. 



Idaea nach Rom zu bringen. Appian erwähnt der Tatsache tu der 
*Avvißai%ri c. 56, Zonarad gar nicht. 

B. XXIX; c. 11, 9 — z. E. Wahicomitien und Spiele. 

B. XXIX, c. 12. Crieciiische Angelegenheiten. Appian be- 
spricht sie in der Maxedovixtj c. 3, Zonaras S. 282, Z. 22 — 24. 

B. XXIX, c. 13 — Zonaras S. 283, Z. 18—19. Provinzenver- 
ieilung. 

B. XXIX, c. 14. Prodigien. Die Mater Idaea wird nach Rom 
gebracht. Der Angelegenheit ist von Appian in der 'Avvißaixij (c. 56) 
erwähnt, von Zonaras gehört S. 283, Z. 14, 15 hieher, ausserdem 
von Cassius selber fr. 57, 61. 

B. XXIX, c. 15 — 16, 3. Verwaltungsmassregeln in Italien. 

B. XXIX, c. 16, 4r-— c. 22. Process des Pleminius, bei Appian 
Hann. c. 55, bei Zonaras S..283, Z. 15—17. Auch hierzu ist im 
Excerpte des Constantin ein Bruchstuck des Cassius erhalten, welches 
eine Vergleichung mit Livius zulässt. Die Uebereinstimmung ist 
in der Tat sehr gross, wie folgende Zusammenstellung zeigen wird: 



Cassius. 

nv&o^svoL ta räv 
AoxQciv oC^PcDiiatov xal 
vo^nCöavtas avxa oAt* 
ycüQia tov ExmiiDVog 
öv(i߀ßrixevaLj XaXajtäg 
XB sq>BQoy 

xal ißovXsvöavro ev- 
^g vjcb oQyrjg r% re 
^qysfioviag avxov Jtavöat 
xal ijtl SCxriv ävaxa- 

nQog3taQo\vv%'ivtBg^ 
ort xy XB ^EkXfivix^ dt- 
aixij ix^to xal oxi Ifia- 
XMv ävBßdXXsxo 

oxi XB ig nakaloxQav 
nagißaUBv 

Ixi dh xotg öXQaxid- 
xatg aifjtdiBtv xä xmv 

0V(HiaX€OV imXQBTlBLV 

iXiyBxo 



Livius. 

c. 16, 4. omnis deinde alias curas una 
occupavit, postquam Locrensium clades, 
quae ignoratae ad eam diem fuerant, lega- 
torum adventu vulgatae sunt, nee tarn Ple- 
minii scelus, quam Scipionis in ea re aut 
ambitio aut neglegentia iras hominum irri- 
tavil. 

c. 19, 6. P. Scipionem, quod de provin- 
cia decessisset imussu senatus, revocari 
agique cum tribunis plebis, ut de imperio 
eius abrogando ferrent ad populum. 

§. 11. ipsius etiam imperatoris non Ro- 
manus modo, sed ne militaris quidem cul- 
tus iactabatur; cum pallio crepidisque inam- 
bulare in gymnasio, 

libellis eum palaestraeque operam dare. 

exercitum omni licentia corruptum sociis 
magis quam hosti metuendum. 



§ 6. Das Vorspiel des Krieges. 117 



Carthaginem atque Hannibalem excidisse 
de memoria. 



tov äh nlovv tov 

Soweit reicht die Uebereinstimmung des Livius mit Cassius. 
Es waren freilich nur wenige Stellen^ die wir vergleichen konnten 
(den Appian durften wir deswegen mit Recht heranziehen, weil bei 
ihm und Cassius längst Quellengemeinschaft festgestellt worden ist; 
Vgl. z. B. Keller S. 35), wenn wir aber bedenken, wie ^ross die 
Uebereinstimmung an diesen wenigen Stellen war, und wenn wir 
ferner bedenken, dass sich im ganzen Abschnitte des Zonaras auch 
nicht eine einzige Tatsache findet, deren nicht auch von Livius er- 
wähnt worden wäre, so werden wir uns der Ansicht nicht ver- 
schliessen dürfen, dass die ersten 22 Capitel des Livius sich in 
einem näheren Zusammenhange befinden mit den entsprechenden 
Abschnitten des Appian und des Zonaras. 

Was bei Livius folgt, ist von den Angaben des Appian wie des 
Zonaras gänzlich verschieden. C. 23 enthält die Hochzeit des Sy- 
phax und der Tochter des Hasdrubal, während sie nach Appian und 
Zonaras (c. 10— B. IX, c. 11) viel früher stattfand. C. 24—28 
ist die Ueberfahrt des Scipio im wesentlichen anders erzählt, als 
bei Appian und Zonaras; c. 29 — 35 die Kämpfe vor Utica voll- 
ständig anders. Dagegen stimmt fr. 57, 70 IT. des Cassius voll- 
kommen mit c. 36, 4-^ c. 37 (der Schlacht bei Croton und dem Cen- 
sorenzanke) überein. Die Beschreibung des Lagerbrandes, der 
Schlacht auf den grossen Feldern und des FlottenangrilTs bei Livius 
weicht von den entsprechenden Abschnitten des Zonaras ebensosehr 
ab, wie die Beschreibung der Schlacht bei Cirta und des Todes der 
Sophonisbe dem entsprechenden Abschnitte des Zonaras gleicht. Die 
Gesandtschaft des Laelius und Masinissa ist bei Livius ebenso ge- 
schildert, wie 'bei Zonaras,^) ebenso die Gesandtschaft der Karthager, 

1) Entschieden fehlerhaft ist S. 288, Z. 11 des Zonaras: xm dl OvBff- 
ftlva viiv ßaciXBiav tov fguctffog insHVQmaav xorl tovg {^(»y^^^vTaff Noitadag 
ixuqicavxo, Dass vielmehr Masinissa gemeint sei, beweist Liy. B. XXX, 
c. 17, 11 ff. Aber allerdings lässt sich nicht entscheiden, ob ein Schreiber, 
oder Zonaras, oder gar Cassins selber den Fehler begangen bat; schon 
Z. 8 beruht der Name Vermina's auf einem Irrtnm, wie die Vergleichnng 
mit Appian c. 25 lehrt. Darnach wird in der gemeinsamen Quelle ein- 
fach Bxsqog vtog gestanden haben, woraus Cassius durch eigene Vermutung 
Vermina gemacht hat. Dass diese Vermutung falsch ist, beweist App. 
c. 3d, wonach sieh Vermina mit den Resten der väterlichen Mannschaft 
an Bannibal anscbliesst. 



118 B. Die Quellen. 

soweit sie bei Ldvius erhalten ist. Der Waffenstillstandsbruch hat 
noch bei beiden einige Aehnlichkeit^ dagegen die folgenden Ereig- 
nisse gar keine^ bis auf die Ausfahrt des Claudius Nero und den 
Friedensabschluss in Rom; Zonaras schildert beides übereinstimmend 
mit Livius. 

Die Beleuchtung dieser Tatsachen liefert folgendes höchst 
bemerkenswerte Ergebniss: an allen Stellen, die Livius aus Polybius 
geschöpft hat, weicht er von Cassius und Appian ab; an allen Stellen, 
wo bei Livius die römische Quelle eintritt — abgesehen von der 
Ueberfahrt Scipio's — sehen wir auch eine vollständige Ucberein- 
Stimmung mit Cassius und Appian. 

Daraus geht weiter hervor: Cassius hat den Livius nicht als Haupt- 
quelle benutzt, sondern die Uebereinstimmung beider geht auf die Be- 
nutzung einer gemeinsamen Quelle zurück: denn hätte Cassius den Livius 
benutzt, so wäre es unerklärlich, warum er es gerade an den Stellen, 
wo Livius von Polybius abhängt, vermieden hätte, aus ihm zu 
schöpfen. Von der Beobachtung eines bestimmten Princips durch 
Cassius — z. B. blos die römischen Ereignisse aus Livius zu schöpfen 
— kann keine Rede sein, denn die Uebereinstimmung zeigt sich 
auch an solchen Stellen, wo Ereign sse in Africa behandelt werden; 
man denke nur an die Schlacht bei Cirta und den Tod der So- 
phonisbe. 

Oass aber die gemeinsame Quelle kein^ andere gewesen ist, 
als die Annalen des L. Coelius Antipater, dafür sprechen folgende 
Gründe. 

1) B. XXVIII, c. 46, 14 bringt Livius die Wegnahme der kar- 
thagischen Schiffe durch Cn. Octavius: eisdem diebus naves one- 
rariae Poenorum ad octoginta circa Sardiniam ab Cn. Octavio, qui 
provinciae praeerat, captae. captas eas Coelius frumento misso. ad 
Hannibalem commeatuque onustas, Valerius praedam Etrnscam Ligu- 
rumque et montanorum captivos Carthaginem portantis tradit. Da 
nun Livius an erster Stelle die Angabe seiner Hauptquelle zu er- 
wähnen i^egt, so können wir schon aus den angeführten Worten 
den Schluss ziehen, dass er den in Frage stehenden Abschnitt im 
wesentlichen aus Coelius geschöpft hat. Bemerkenswert ist aber, 
dass Appian Mos die Fassung des Coelius kennt (Hann. c. 54): oC 
dl {KaqpiSoviov) iite^'^av ^hv aviä vccvg exatov ötQoyyvXas^ 
ifpoov 6ttog XB 7}v xal ötQaria xal XQ^iiiccta^ ovSsvbg d^ iQSttxov na- 
Qanifinovtog avtag av€(iog ig Uagdova xaxiivsyxs^ xal o xf^g Uag- 
äovog 0xg€cxriy6g iicmkev^ag yMXQalg vav0l KaxiSv06 ftiv avxäv 
Btxo6iVj ilijxovxa S' iXaßsv' aC dl Xomal Siifpvyov ig KaQXVr 



§ 6. Das Vorspiel des Krieges. 119 

dova. Liyius hat blos den Bericht verkürzt, den Appian mit grös- 
serer Ausführlichkeit wiedergibt. 

2) Wir haben oben (T. A. § 3) bewiesen, dass die Landungen 
des Scipio und des Hannibal, wie Livius sie beschreibt, auf den- 
selben Verfasser zurückzuführen sind, indem wir die bewusste, ab- 
sichtliche Gegenüberstellung der beiden betonten. Mit einer ähn- 
lichen Gegenüberstellung haben wir es auch hier zu tun. In einem 
Bruchstücke des Cassius ist uns nämlich folgende Erzählung erhalten 
(57, 63): ta ick'jqCia oqti xaxa]6x6vt€g örgatoneäov xb iv 
ifurnäaüp iTCovqöavto Tcal nav avto öravQcifucöi mQidq>(faiaVj 
Xagaxag in avvb roin ivsyxdfuvoi . agti xb xctX€6X€va0xo ^ xal 
ÖQOX&v sucQ* avxo (isyag diä x^g inl xiiv KaQxtidova tpsQOvöfig 
odov noQsi^vöBv^ ßöxe xal ix xovxov xov Uxtnmva xaxd xr^v 
xsqI xovxmv [yvcififfv (uyalrjv av^i^ösöd'ai oioiuvog xtiv] iccuxov 
qrijliriv ixiS'aQöT^öavxa Jt(fo^v(i6x£fov xr^v xb xfOQav xoQdijöai xal 
xatg xoXböi nQOöf^ßiat, Diese Erzählung ist daher bemerkenswert, 
weil sie eine unverkennbare Aehnlichkeit mit einer anderen hat, die 
sich von ihr blos dadurch unterscheidet, dass sie in das Gewand 
eines Traumes gekleidet ist — wir meinen den Traum des Han- 
nibal beim Ebroübergang, der von Zonaras (B. VIII^ c. 22) folgen- 
dermassen berichtet wird: xäi ^Avvißa . . o^fig ovbCqov ifpavri. 
BÖo%B yag %oxb xovg &Bovg iv ixxXijöia Tca^^iivovg luxanBii- 
^fttö^al XB avxov xal öxgaxBVfSai bxt xdx^öxa Big xriv ^Ixakiav 
XQOiSxdiai xal XaßBtv xag* avxäv xijg odov fiysfiova, xal diu- 
xaCxQBTtxl v% avxov XBkBv0^rjv9ct BTCBöd'aL . (iBxaCxQaiprlvai dl xal 
ISbIv x^i^(äi/a iiiyav x<^(^otli/Ta xal ägdxovxa avxä inaxoXov- 
&ovvxa diirix'^vov^ xal ^aviid^ai igdöd'at xb xov dymyov^ xi 
xavxa bIbv. xal xov bItcbIv ,,io ^Avvißa, xavxa 6viinoQd'ij0ovxd 
0oi xf^v ^IxaXiav igxBxai, Tavxa xä ^Awtßa . . . XQV^'^^V^ ^^** 
nUa . . ivBxoiBt. Die Aehnlichkeit ist gross. In der Tat war Scipio 
nacfar seiner Landung in Africa in derselben Lage, wie Hannibal nach 
dem Ebroübergang; auch er hatte jetzt den entscheidenden Schritt 
getan, wodurch der Krieg in das feindliche Land gespielt wurde, 
und während er in banger Erwartung vor dem unsicheren Erfolge 
seines Unternehmens stand, musste auch ihm jedes von den Göt- 
tern gesandte Vorzeichen bedeutungsvoll erscheinen. Dann sind diese 
Zeichen selber so ähnlich; in beiden Fällen ist es ein Drache, der 
dem Feldherrn erscheint, und in beiden Fällen bedeutet der Drache 
dasselbe, die Zerstörung der feindlichen Städte und die Verwüstung 
des feindlichen Landes. Auch dürfen wir nicht übersehen, dass so- 
wohl der Traum des Hannibal bei Zonaras in unmittelbarem Im- 



120 B. Die Quellen. 

sainmenhange stehi mit deu übrigen Prodigien des Jahres 218^ wie 
auch unsere Erscheinung mit den Prodigien des Jahres 204; wenig- 
stens weist das twI ix rotkot; bei Cassius unzweideutig auf den 
Satz des Zonoras — S. 283, Z, 14: ix dh atnisimv uväv vCxriv 
ot ^P0iiatot lafiJtQccv iXniöccvtvs — hin, der wiederum dem c. 
14, 1 — 4 des 29. Buches des Livius entspricht. Dass Cassius die 
von Zonaras kurz angedeuteten Prodigien ausführlicher gebracht hat, 
ist nach fr. 57, 60 = Liv. B. XXVIII, c. 11, 1—5 sehr wahr- 
scheinlich. 

Diese Aehnlichkeiten genügen, wie mir scheint, vollkommen^ um 
in beiden Erzählungen eine bewusste pragmatische Antithese — man 
gestatte den Ausdruck — gleich der oben von uns aufgedeckten, 
nachzuweisen. Wenn aber dem so ist, so haben wir beide auf 
denselben Verfasser zurückzuführen. Der Verfasser der ersten ist 
nun (vgl. W, Sieglin, die Fragm. d. Coelius S. 63) Coelius, und 
aus ihm hat sowohl Livius wie auch Cassius geschöpft (vgl. Posner, 
quibus auctoribus in hello Hannibalico enarrando usus sit Dio Cas- 
sius. Berl. 1874. — S. 18ff.); somit ist auch an unserer Stelle 
Coelius Quelle des Cassius. Dass Livius die Erscheinung des Drachen 
nicht hat, stimmt vortreiflich zu unserem oben (S. 107 fr.) gewon- 
nenen Ergebnisse, dass Livius die Landung des Hannibal nicht nach 
Coelius, sondern nach Claudius Quadrigarius — was wir übrigens 
nur in dem S. 111 angegebenen Sinne zu verstehen bitten — und 
die sich unmittelbar anschliessenden Ereignisse nach Polybius be- 
schreibt. « 

3) Dass Coelius sich in seiner Darstellung mit Vorliebe grie- 
chischen Mustern anschloss, hat W^. Sieglin (S. 53 ff.), an einigen 
Beispielen gezeigt; freilich zeigen sich nach ihm auch in der Schil- 
derung der Ueberfahrt Scipio's bei Livius einzelne Anklänge an Thu- 
cydides, indessen ist ja auch bei unserer Annahme die Möglichkeit 
nicht ausgeschlossen, dass sie aus Coelius durch Vermittelung* von 
Claudius in's Geschichtswerk des Livius gekommen seien. Mit dem 
Ergebnisse W^. Sieglin's stimmt es nun trefflieb, dass sich auch in 
unserem Teile der Anschluss an ein griechisches Vorbild^ offenbart, 
nämlich an Xenophon. Schon Weissenborn hat darauf hingewiesen, 
dass die erste Tat Scipio's in SiciUen, die Versorgung der drei- 
hundert Freiwilligen, eine unverkennbare Aehnlichkeit hat mit der 
Werbung des Agesilaus in Ephesus. Schon die Lage war sehr ähn- 
lich; der Auszug des Agesilaus nach Asien konnte mit dem Auszuge 
des P. Scipio nach Africa wohl verglichen werden^ und SiciUen war 
für diesen ebensowohl Zwischenstation, wie Ephesus . für jenen. 



§ 6. Das Vorspiel des Krieges. 121 

lieber die Werbung des Agesilaus berichtet nun Xenophon .(Hell. 
B. Uly c. 4, 15) folgendes: fiyvtoöxiov dl ou U iiij tnmxov ixavbv 
xzi^öaitOj ov dwijöoiro Katcc xa TciSva ötfatsveöd^ai, iyvca tovzo 
Tcatttöxsvaötdov elvai^ dig (iri SQanBtevovxa Ttolsiielv deoi* xal 
tovg (liv nXov0LG)tdrovg ix naö&v tmv ixat xoksav tnnoxQotpelv 
xazikel^e, TtQosiJtfov dh, o6rig noQBxoLto innov xal onka xal avÖQa 
d6xi(iov, ort i^eörav ccvtä fiij ötQarsvsö^at, iitoiJiOBv ovzto xavxa 
6vvx6(MQg ngaxteö^ai Söxsq av st x^g xov vnhg avxov iaco^avirv- 
(isvov ütQ0^(ic9g ifixoitj. Beinahe noch grösser ist die Aehnlich- 
keil des Livius - Appian mit Plutarch in der Lebensbeschreibung 
des Agesilaus c. 9; indessen beweist das natürlich gar nichts unter 
der Voraussetzung, dass Xenophon für das Leben des Agesilaus 
Quelle des Plutarch ist — Um die Beweiskraft dieser Aehnlichkeit 
zu würdigen, müssen wir bedenken, dass Polybius von dieser Aus* 
rüsiung der dreihundert Freiwilligen nicht wusste. Nacli dem Satze 
des Livius (§11) ^^egregiam hanc alam equitum evasisse ferunt mul- 
tisque proeliis rem publicam adiuvisse'^ sind wir berechtigt, bei den 
folgenden Schlachtbeschreibungen wenigstens eine Erwähnung dieser 
auserlesenen Schaar zu erwarten. Statt dessen wird weder bei Po- 
lybius noch bei Livius irgendwo auch nur ihr Dasein vorausgesetzt; 
dagegen erwähnt ihrer Appian in der Besciveibung der Schlacht bei 
Zama (c. 41) ausdrücklich. Wenn aber Polybius diese Scliaar nicht 
kennt, so wird der Verdacht, dass ihr Dasein auf Erfindung beruhe, 
sehr nahe gelegt. — 

Dass also Coelius für die c. 1 — 22 Hauptquelle des Livius ist 
glauben wir hiemit bewiesen zu haben. Eine andere Frage ist frei- 
lich, ob Livius die gesammten 22 Capitel Coelius entnommen hat. 
Um folgerecht zu sein müssen wir an dem Satze festhallen, dass 
alle die Abschnitte, in denen sich eine Uebereinstimmung mit Appian 
oder Cassius zeigt, aus Coelius geschöpft sind; somit auch das c. 
12 über die griechischen Angelegenheiten. Dass Nissen (Krit. Unt. 
S. 85) und FriedersdorfT (S. 35) gerade von diesem Capitel — und, 
sonderbarer Weise, nur von diesem Capitel innerhalb der beiden 
letzten Bücher der 3. Decade behaupten, dass es aus Polybius ge- 
schöpft sei, beunruhigt uns keineswegs, da keiner von beiden etwas 
aufgestellt hat, was — auch im ungewissen Dämmerlichte, das die 
ganze FriedersdorfTsche Arbeit einhüllt — für kurzsichtige Augen 
die Gestalt eines Beweises annehmen könnte. Zweifeln könnte man 
bezüglich der Quelle der Schlacht auf den sedetanlschen Feldern (c. 
1, 19 — 3, 5); auch wir müssen die Frage offen lassen. 

Wir glauben durch diesen Abschnitt für die Frage, wie weit 



122 B. Die Quellen. 

Livius den africanischen Krieg aus Coelius geschöpft hat, eine feste 
Grundlage geschaffen zu haben, auf welcher wir im folgenden weiter 
bauen können. 



§ 7. 
Coelius und Folybius. 

Da wir im vorhergehenden nachgewiesen haben, dass Coelius 
für das Vorspiel des Krieges die gemeinsame Quelle des Livius und 
des Cassius ist, liegt es nahe, auch für die übrigen Abschnitte, in 
denen sich eine Uebereinstimmung zwischen den beiden zeigt, den 
Coelius als Quelle anzunehmen. Auch bestarken uns die — aller- 
dings sehr spärlichen — Fragmente des Coelius in dieser Annahme. 
Es zeigt sich nämlich eine Uebereinstimmung dieser Fragmente mit 
Livius blos an den Stellen, wo Livius nicht aus Polybius schöpft; 
indessen darf dieser Umstand für uns natürlich keinen Beweis ab- 
geben. 

Ein sicheres und äusserst fruchtbares Criterium würde es aber 
sein, wenn wir im Stande wären, eine Grundanschauung nachzu- 
weisen, worin sich Coelius von Polybius unterschiede; eine Grund- 
anschauung, welche für eine grosse Anzahl von Fällen eine Ver- 
schiedenheit in der Auffassung zur Folge hätte. Auf diese Weise 
würde uns die Möglichkeit geboten werden, Nachrichten aus den ver- 
schiedensten Teilen des zweiten punischen Krieges auf Grund dieser 
verschiedenen Anschauung mit Sicherheit dem einen von den beiden 
zuzuweisen. 

Eine solche Grundanschauung sind wir im Stande nachzuweisen; 
es ist dies die Anschauung der Parteiverhältnisse in Karthago. 

Wie Polybius darüber urteilte, lässt sich aus seiner Polemik 
gegen Fabius Pictor im 7. Capitel des dritten Buches am besten ab- 
sehen. „Der römische Geschichtschreiber Fabius ^^, heisst es dort, 
„sagt, dass neben dem Unrechte an Sagunt auch die Anmassimg und 
Heri*schsucht des Hasdrubal am hannibalischen Kriege schuld ge- 
wesen sei; dieser habe sich zuerst in Spanien eine bedeutende 
Macht verschafft, sei dann nach Africa zurückgekehrt in der Ab- 
sicht, die bestehende Verfassung in Karthago umzustürzen und eine 
Alleinherrschaft zu begründen; indessen hätten die der Staatsleitung 
am nächsten stehenden den Anschlag durchschaut und sich gegen 
ihn vereinigt, worauf Hasdrubal Africa verlassen und fortan Spanien 
nach eigenem Gutdünken, unbekümmert um den Willen des Senates 
verwaltet habe. Hannibal sei aber vom Jünglingsalter an der Ver- 



§ 7. CoeliuB und Polybius. 123 

traute und der eirrlgste Verfechter seiner Pläne gewesen und habe 
auch von der Zeit an, wo er ihm iu Spanien nachfolgte^ in lieber- 
einstiBimung mit seiner Politik gehandelt Demgemäss habe er auch 
den gegenwartigen Krieg gegen die Römer auf eigene Hand gegen 
den Willen der Karthager unternommen; denn niemand von den 
einflussreichen Männern in Karthago habe zu dem, was Hannibal an 
Sagunt getan, seine Zustimmung gegeben. Und trotzdem/' fährt 
Polybius fort, ;,bericbtet er weiter, dass nach dem Falle der genann- 
ten Stadt römische Gesandte in Karthago erschienen seien mit der 
Forderung, entweder den Hannibal auszuliefern oder sich auf einen 
Krieg gefasst zu machen. Wenn sber jenoand den Verfasser fragen 
wollte, zu welcher gelegeneren Zeit und unter welchem gerechteren 
und zweckmässigeren Vorwande sie den Hannibal, mit dessen Hand- 
lungsweise sie ja, wie er sagt, von jeher unzufrieden waren, sich 
vom Halse schaffen konnten, als indem sie ihn der Forderung der 
Römer gemäss als den Urheber der Gewaltttat auslieferten, und zu- 
gleich den Feind des Staates durch fremde Macht aufhoben, und 
dem Lande durch Abwendung des angedrohten Krieges Ruhe zu- 
sicherten — was würde er darauf erwidern? offenbar gar nichts. 
Haben doch die Karthager so wenig Lust gehabt^ dieses zu tun, 
dass sie vielmehr siebzehn Jahre lang den Krieg nach Hannibals 
Wunsche gefährt haben und nicht eher aufhörten, als bis sie, um 
alle Hoffnung betrogen, den Kampf um Freiheit und Leben zu kämpfen 
hatten.^ 

Also kennt Fabius eine Partei im karthagischen Senate, welche 
den Bareiden entgegenwirkte, und Polybius bestreitet das Dasein 
einer solchen. Dass seine Polemik so zu fassen ist, beweisen nicht 
allein die angeführten Worte, die man, ohqe ihnen Zwang anzutun, 
nicht anders deuten kann; es lässt sich dieses noch auf einem an- 
deren, vollständig sicheren Wege beweisen. Die Gelehrten sind gegen- 
wärtig darüber einig, dass uns im Anfang der dritten Decade des 
Livius ül^erall da, wo sich keine Uebereinstimmung mit Polybius 
zeigt, die fabianische, durch Coelius dem Livius übermittelte Ueber- 
lieferung vorliegt. Namentlich ist dieses c. 10 (B. XXI) der Fall, 
wo die erste Gesandtschaft der Römer mit dem karthagischen Se- 
nate verhandelt. Dort tritt Hanno, der Führer der barcidenfeiod- 
lichen Partei auf, um die Forderung der Römer, dass Hannibal ihnen 
ausgeliefert werde, seinen Landsgenossen zu empfehlen. Diesen ganzen 
Auftritt kennt Polybius gar nicht, und als die römische Gesandt- 
schaft — die zweite an der Zahl — in Karthago ankommt, herrscht 
im Senate die grösste Einmütigkeit. 



124 B. Die Quellen. 

Eine barcidenfeindliche Partei kennt Polybius nicht; und auch 
keine barcidenfreundliche; nach seiner Darstellung ist der Senat im 
Einverständnisse mit Hannibal. Dass die Bareiden etwas gegen den 
Willen des Senates unternommen hätten , diese Meinung widerlegt 
er selber. Dagegen befanden sich alle diese Zuge in dem Geschichts. 
werke des Fabius Pictor. Coelius folgte in seiner Darstellung dem 
letzteren^ und es versteht sich von selbst, dass er in dessen Geiste 
zu schreiben fortfuhr und darnach die Jahre des zweiten punischen 
Krieges darstellte, welche die Annalen des Fabius Pictor nicht mehr 
enthielten. 

Wessen Auffassung die richtige ist, dies ist eine andere, sehr 
schwer zu entscheidende Frage. Von vorn herein möchte man ge- 
neigt, sein, dem Polybius in allem Recht zu geben, wenn man be- 
denkt, was für Hülfsmittel ihm zu Gebote standen, während Fabius 
Pictor auf allerdings zeitgenössische, aber darum nicht minder un- 
zuverlässige Berichte angewiesen war. Bedenklicher ist es schon, 
dass wir, wenn wir dem Polybius folgen, auQh Senatsverhandlungen 
streichen müssen, die Fabius in sein Werk aufgenommen hatte. Po- 
lybius ist sich dieses schwierigen Punctes wohl bewusst, wenn er 
c. 9 sagt: „Zu welchem Zwecke habe ich aber des Fabius und 
seiner Darstellung Erwähnung getan? Nicht aus Furcht, es möchten 
einige seiner Auffassung vor der meinigen den Vorzug geben; ihr 
Widersinn wird auch ohne meine Ausführungen den Lesern ein- 
leuchten; ich wollte blos diejenigen, die seine Bücher in die Hand 
nehmen, daran erinnern, dass sie nicht auf die Ueberschrift, son- 
dern auf die Darstellung des Tatbestandes Gewicht legen sollen; 
denn es gibt einige, die nicht auf das Erzählte, sondern auf den 
Erzähler achten und auf. Grund der Tatsache, dass der Betreffende 
ein Zeitgenosse war und an den Sitzungen des römischen Senates 
selber Teil nahm, gleich alle seine Angaben für zuverlässig halten. 
Ich meine dagegen, dass man die Glaubwürdigkeit des Geschicht- 
schreibers zwar nicht gering anschlagen darf, dass man jedoch nicht 
auf Grund ihrer allein entscheiden, sondern zumeist auf Grund der 
Darstellung selber urteilen soll.'^ Wir müssen uns jedoch mit diesem 
Hinweis auf die Schvderigkeit der Frage begnügen; entscheiden 
können wir sie nicht. Für Fabius hat sich Ernesti (Opusc. phil. 
S. 102ff.) und Lachmann (disp. U, S. 14), für Polybius Lucas (disp. 
de ratione, qua Livius in libris historiarum conscribendis usus est 
opere Polybiano. Glogau 1854. S. 12 — 17) ausgesprochen. — 

Nach dem gesagten werden wir das Recht haben, alle Stellen 
des Livius, an denen die genannte, von Polybius verworfene An- 



§ 7. Coelius und Polybius. 125 

schauung zu Tage tritt^ unbedenklich auf Coelius zurückzuführen. 
Wenn wir darauf hin das 29. und 30. Buch des Livius prüfen^ so 
ergibt es sich zu unserer grössten Befriedigung, dass die Stellen, 
die demnach dem Coelius zufallen, von uns bereits aus anderen 
Gründen dem Poiybius abgesprochen worden sind. 

Dahin gehört B. XXX, c. 7; 7 : haec sententia (Fortsetzung des 
Krieges), quia Ilasdrubal praesens Barcinaeque omnes factionis bel- 
lum malebant, vincit. Dass diese Worte eine Reminiscenz aus Coe- 
lius sind, dürfen wir jetzt mit Bestimmtheit behaupten. Bei Poiybius 
stehen sie nicht, und wir haben oben (§ 2) die Frage nach ihrem 
Ursprünge oifeu gelassen, indem wir auch die Möglichkeit, Livius 
habe sie nach eigener Erfindung hinzugefügt, die am nächsten lag, 
folgerechter Weise berücksichtigen mussten. 

Ferner B. XXX, c. 16, 5: Friedensverhandlungen im römischen 
Lager: conveniens oratio tam humili adulationi fuit, non culpam 
purgantium, sed transferentium initium culpae in Hannibalem poten- 
tiaeque eius fautores; veniam civilati petebant civium temeritate bis 
iam eversae, incolumi futurae iterum hostium beneficio. Von diesen 
Worten haben wir schon (§ 4) nachgewiesen, dass sie unpolybia* 
nisch seien; jetzt können wir mit grösserer Bestimmtheit Coelius 
als die Quelle, der sie entstammen, angeben. 

Dann B. XXX, c. 20, 2(r.: Abfahrt des Hannibal: postquam 
edita sunt mandata, „iam non perplexe,'^ inquit, ,,sed palam revo- 
cant, qui vetando supplemenlum et pecuniam mitti Iam pridem trabe- 
bant. vicit ergo Hannibalem non populus Romanus, totiens caesns 
fugatusque, sed senatus Carthaginiensis obtrectatione atque invidia. 
neque hac deformitate reditus mei tam P. Scipio exsultabit atque 
efferet sese, quam Hanno, qui domum nostram, quando alia re non 
potuit, ruina Carthaginis oppressit.'^ Dies ist ein neuer Beweis da- 
für, dass die Abfahrt des Hannibal nicht aus Poiybius geschöpft ist. 

Dann B. XXX, c. 22, 1 — 3: Friedensverhandlungen in Rom: 
orationem eandeni ferme quam apud Scipionem habuerunt, culpam 
omnem belli a publico consilio in Hannibalem vertentes; eum iniussu 
senatus non Alpis modo sed Hiberum qaoque transgressum, nee Ro- 
manis solum, sed ante etiam Saguntinis privato consilio bellum in- 
tnlisse; senatui ac populo Carthaginiensi, si quis vere aestimet, 
foedus ad eam diem inviolatum esse cum Romanis. Diese Satze 
stimmen so sehr mit der von Poiybius verschmähten Ansicht des 
Fabius überein^ dass man beinahe glauben möchte, sie rührten von 
ihm her. Wir haben übrigens den ganzen Abschnitt § 4 aus an- 
deren Grüi^den als unpolybianisch bezeichnet. 



126 B. Die Quellen. 

Dann c. 25, 5: WafTenstillstandsbruch. Der ganze Abschnitt 
ist, wie wir gesehen haben, aus Polybius, bis auf die Worte: (classis 
punica ad Uticam stationem habebat; ex ea tres quadriremes, seu 
clam misso a Garthagine nuntio, uti fleret,) ,,seu Hasdrubale, qui 
classi praeerat, sine publica fraude auso facinus^^ (quinqueremem Ro- 
manam . . . aggressae sunt). Die erste dieser beiden Angaben stimmt 
mit dem Berichte des Polybius vollkommen uberein und ist ihm 
jedenfalls entnommen; die zweite offenbart sich eben hiedurch als 
ihm fremd. Dass sie dem Goelius angehört, ist nach dem gesagten 
klar; auch in ihr schimmert die Grundanschauung durch, welche die 
Bareiden für ihre Taten allein verantwortlich macht, während der 
Senat an allem unschuldig ist. Der Nauarch Hasdrubal — dass er 
wenigstens ein Anhänger der fiarciden war, geht aus der Tatsache 
hervor, dass die Karthager ihn im J. 203 zu Hannibal sandten^ der 
dann in Gemeinschaft mit ihm die letzten Angelegenheiten in Unter- 
italien besorgte — spielt hier dieselbe Rolle, die sonst die fabianische 
Geschichtschreibung den Hannibal spielen lässt. 

Ferner c. 42, 11 ff.: Friedensverhandlungen in Rom v. J. 201: 
legati Carthaginienses vocati, quorum aetatibus dignitatibusque con- 
spectis — nam longo primi civitatis erant — tum pro se quisque dicere 
vere de pace agi . insignis tamen inter ceteros Hasdrubal erat — 
Haedum populäres cognomine appellabant — pacis semper auctor 
adversusque Barcinae factioni; eo tum plus Uli auctoritatis fuit belli 
culpam in paucorum cupiditatem ab re publica transferenti . . . . si 
se atque Hannonem audissent Carthaginienses, et tempore uti vo- 
luissent, daturos fuisse pacis condiciones, quas tunc peterent. 

Endlich c. 44, 4ff.: Carthagini cum prima conlatio pecuniae 
diutino hello exhaustis difficilis videretur, maestitiaque et fletus in 
curia esset, ridentem Hannibalem ferunt conspectum. cuius cum Has- 
drubal Haedus risum ihcreparet in pub|ico fletu, cum ipse lacri- 
marum causa esset .... Dass der Schluss des dreissigsten Buches 
nicht aus Polybius ist, haben wir § 4 daraus erschlossen, dass in 
ihm specifisch römische Ereignisse behandelt werden. — 

Dass alle diese Abschnitte auf Goelius zurückzuführen sind , ist 
hiemit bewiesen; ob sie aber unmittelbar auf Goelius zurückzu- 
führen sind, ist eine andere Frage. Es wäre freilich wertlos, dies 
zu untersuchen, wenn ^ir der Meinung wären, dass die Annalisten 
alle einander ausschrieben; da wir jedoch diese Meinung nicht teilen, 
so erscheint die Frage uns von hohem Wert. Und man wird nicht 
leugnen, dass es im Interesse unserer Kenntniss der antiken Historio- 
graphie ist, zu wissen, welche Wandelungen die Ueberl|,eferung er- 



§ 8. Coelios und Yalerias. 127 

Jitten hat^ bis sie im Geschichtswerke des Livius jene feste Gestalt 
erhielt, in der sie auf uns gekommen ist. 

Wir werden uns im folgenden mit der Frage zu beschäftigen 
haben, welche von den Abschnitten, in denen wir den Goelius als 
Urquelle nachgewiesen hallen, unmittelbar auf diesen zurückzuführen 
sind und welche durch die Vermittelung des Valerius Antias und 
mit Zutaten des letzteren in das Werk des Livius übergegangen 
sind. Es wäre noch freilich neben Valerius Antias auch Claudius 
Quadrigarius als Mittelquelle zu berücksichtigen, allein es fehlen uns 
zumeist alle Anhaltspuncte, um valerianische Ueberiieferung von clau- 
dianischer zu scheiden. Wir bemerken nur ausdrücklich, dass wir 
fast in allen Fällen, wo wir von Valerius reden, auch die Annahme 
des Claudius als Mittelquelle nicht gerade für ausgeschlossen, wenn 
auch — wegen der grösseren Kürze des claudianischen Geschichts- 
werkes — von yorn herein für viel unwahrscheinlicher halten. 

Mit Namen wie Calpurnius Piso, Clodius Licinus, die Livius in 
der dritten Decade nur ein Mal und in der vierten und fünften gar 
nicht anfuhrt, oder gar Cassius Hemina, Gn. Gellius, die er über- 
haupt nicht kennt, werden wir den Leser billiger Weise unbehel- 
ligt lassen. 

§ 8. 
Ooelius und Valerins. 

Während die Annalen des L. Goelius Antipater von jeher Gegen- 
stand des Interesses gewesen sind und eine vielfadie Behandlung 
erfahren haben, kann sich das Werk des Valerius Antias keiner ähn- 
lichen Teilnahme rühmen. Man begnügte sich damit, in ihm den 
grossen Fälscher zu sehen, der mit unberufener Hand die Ueber- 
iieferung, die er an die Nachwelt vermitteln sollte, entstellte — oder 
aber ihn, wie Liebald es in einem Naumburger Programme (1840) 
tut, zu „retten^^ und als einen vom Standpuncte der bürgerlichen 
Moral durchaus rechtschaffenen und ehrlichen Mann hinzustellen. 
Der erste und — soviel wir wissen — der einzige, der für die 
erste livianische Decade ein richtiges — zum mindesten ein glaub- 
würdiges — Bild von Valerius entwarf, war Nitzsch (Annalistik S. 
346 ff.), der ihn als im Zusammenhange mit den politischen Bewegungen 
seiner Zeit stehend auffasste. 

Für die dritte livianische Decade liegt dagegen das Feld noch 
veUständig brach, obgleich man wahrlich eine genügende Veranlas- 
sung hatte, sieh mit der Frage, wie Valerius Antias den zweiten pu- 



128 B. Die Quellen. 

nischen Krieg dargestellt hat, eingehender zu beschäftigen. Es wird 
ja allenthalben Valerius Antias bald für die eine, bald für die an- 
dere spätere Darstellung als Quelle angenommen, und allenthalben 
ist es eine unbekannte Grösse^ mit der man rechnet. 

Angesichts dieses gänzlichen Mangels au brauchbaren Vorarbeiten 
mussten auch wir darauf verzichten, ein Gesammtbild von der Ge- 
sehichtschreibung des Valerius auch nur für den Krieg in Africa zu 
entwerfen. Was wir einzig tun können, ist höchstens, vereinzelte 
Gesichtspuncte anzugeben, nach denen Valerius schrieb. — 

In dem Berichte des Livius über die Ruckberufung Hannibals 
aus Italien sind die Worte „qui Tetando supplementum et pecuniam 
mitti iam pridem trahebant'^ zu berücksichtigen. Nach diesen Worten 
scheint es, als wenn die barcidenfeindliche Partei im karthagischen 
Senate die Oberhand gehabt hätte, und als wenn diese nicht allein 
diesmal die Ruckberufung Hannibals durchgesetzt, sondern schon 
vorhin die Unterstützung desselben mit Geld und Mannschaft hinter- 
trieben hätte. Dies widerspricht aber der Darstellung des Coelius, 
sowie sie uns bei Livius vorliegt, aufs entschiedenste. Nach Coelius 
ist nämlich Hannibal von Karthago aus unterstützt worden und zwar 
beträchtlich. Im Jahre 206, nach der Schlacht bei Gannae, beschlossen 
sie ihm viertausend Numidier, vierzig Elephanten und eine Summe 
Geldes in Silbertalenten — die Zahl ist bei Livius ausgefallen — , 
zu schicken, ausserdem sollte Mago mit einem anderen Karthager 
nach Spanien gesandt werden, um zwanzigtausend Fusssoldaten, vier- 
tausend Reiter behufs Verstärkung der spanischen und italischen 
Heere anzuwerben (ß. XXIII, c. 13) — eine Massregel, deren Aus- 
führung freilich unterblieb. Im Jahre 205 sandten sie ihm Lebens* 
mittel und Mannschaft auf hundert Schiffen, die freilich grösstenteils 
den Römern in die Hände fielen (B. XXVIU, c. 46, 14; App. Hann. 55), 
allein die Stadt hatte docK den guten Willen gezeigt, ihren Feldherrn zu 
unterstützen. Ebenso sandten sie im Winter desselben Jahres fünfund- 
zwanzig Schiffe, sechstausend Fusssoldaten, achthundert Reiter, sieben 
Elephanten, dazu eine grosse Summe Geldes zur Anwerbung neuer 
Hulfsmittel an Mago, damit sich dieser mit Hannibal vereinige (B. 
XXIX, c. 4, 6). Diese Stellen beweisen, dass die Macht der Bar« 
ciden in Karthago gross war, und dass Hannibal kein Recht hatte, 
zu behaupten, die Vaterstadt hätte ihn im Stiche gelassen. 

Wir sehen somit, dass der Bericht des Livius über die Ruck- 
berufung Hannibals im Widerspruche steht mit der Anschauung des 
Goelius. Eine rhetorische Uebertreibung anzunehmen ist ein wohl* 
feiles, aber sehr ärmliches Auskunftsmittel, zu dem man nur in der 



§ 8. Coelias und Yalerins. 129 

äiissersten Notlage greifen sollte. Eine solche liegt aber hier nicht 
vor^ vielmehr wird nns eine andere Auflassung durch folgende Er- 
wägung viel näher gelegt. 

Dass die Karthager im Frühjahre 205 an Hannibal eine Unter- 
stutzung gesandt haben, hat Mos Coelius berichtet; Valerius Antias 
hatte, wie Livius ausdrücklich angibt, über die von Cn. Octavius 
abgefangene Flotte eine andere Meinung; nach ihm fährte sie Beute 
aus Etrurien und ligurlsche und montanische Gefangene nach Kar- 
thago. Man nenne dies keine leichte Abweichung. Nach dem, was 
wir sonst über Valerius wissen^ hat dieser merkwürdige Mann die 
Ueberlieferung nie aus Versehen, immer nach bestimmten Gesichts- 
puncten gefälscht, und wir sind berechtigt, bei jeder Aenderung, 
die er vornahm, nach dem Grunde zu fragen, wenngleich wir nicht 
immer im Stande sind, die Fragen genügend zu beantworten, in 
diesem Falle liegt freilich die Antwort nicht allzufern; es genügt, 
die Aenderung des Valerius, die uns Livius betreffs der kartha- 
gischen Schiffe erhalten hat, mit dem Berichte des Livius über die 
Ruckkehr Hannibals, dessen nichtcoelianischen Ursprung wir eben 
wahrscheinlich gemacht haben, in Zusammenhang zu bringen. Wir 
erinnern dabei, dass uns die beiden anderen Stellen, die eine Unter- 
stützung Hannibals seitens der Karthager beweisen, nur als coe- 
lianische Ueberlieferung bei Livius erhalten sind. 

Unser Schluss lautet demnach, dass nach Valerius Antias Hannibal 
durch die Karthager auf keinerlei Weise unterstützt worden ist und 
dass der Bericht des Livius über die Rückberufung Hannibals, in 
dem diese Ansicht ausgesprochen wird, auf Valerius Antias zurück- 
geht. — Um diesem unserem Urteile eine grössere Wahrscheinlich- 
keit zu verschaffen, werden wir erstens einen neuen Fall erörtern, 
der es bestätigt, zweitens den Grund angeben, warum Valerius diese 
von seinen Vorgängern so verschiedene Ansicht über das Verhältniss 
Hannibals zum karthagischen Senate hatte. 

Als wir oben (T. A. § 6) über den Frieden von 203 und die 
von Livius gegebene Darstellung desselben sprachen, gelangten wir 
zu dem Ergebnisse, dass Livius c. 16 — Friedensverhandlungen im 
Lager des Scipio — und c. 38 — Folgen des Friedens — aus einer 
unverfälschten, dagegen c. 22 und 23 — Friedensverhandlungen im 
römischen Senate — aus einer gefälschten Quelle geschöpft hat. 
Nun ist c. 16 erwiesenermassen aus Polybius, c. 38 erwiesener- 
massen aus einer römischen Quelle geschöpft; demnach muss c. 
22 f. auf eine andere römische Quelle zurückgehen, da es mit c. 38 
im Widerspruch steht. 

Zielinski, die letzten Jahre d. ew. pnn. Kr. 9 



130 B. Die Quellen. 

Nun fragt es sich^ welche von den beiden Quellen ist Coelius? 
Die Beantwortung dieser Frage liegt sehr nahe; wir sind gewohnt, 
das Werk des Coelius für eine glaubwürdige^ das' Werk des Valerlus 
für eine unglaubwürdige Quelle zu halten; demnach würde c. 38 
dem ersteren, c. 22 ff. dem letzteren zufallen. Wir können jedoch 
einen viel genaueren Beweis liefern. 

Es ist zunächst wichtig, festzustellen, wie sich Coelius die 
Friedensverhandlungen von 203/202 gedacht hat. Wir haben sie 
oben so dargestellt, wie sie bei Polybius erzählt waren; jetzt wollen 
wir die Frage erörtern, inwiefern sich die Fassung des Coelius von 
der des Polybius unterschied. 

Wir stützen uns hiebei auf unser oben (§ 6) gewonnenes Er- 
gebnisse dass für das Vorspiel des Krieges Coelius die Quelle des 
Livius, Cassius und Appian ist, und zwar, dass ihn die drei un- 
mittelbar benutzt haben, oder doch nicht in der Bearbeitung des 
Valerius. Unter Hinzuziehung der Tatsache, dass auch für den An- 
fang der dritten livianischen Decade die Uebereinstimmung des Livius 
und des Cassius auf gemeinschaftlicher Benutzung des Coelius be- 
ruht, können wir unbedenklich den Schluss ziehen, dass die Ueber- 
einstimmung zwischen Livius, Cassius und Appian innerhalb der 
ganzen dritten Decade durch gemeinschaftliche Benutzung des Coelius 
zu erklären ist. 

Dies weist uns den richtigen Weg. Von den zwei sich wider- 
sprechenden Angaben des Livius über die Friedensverhandlungen 
wird also diejenige auf Coelius zurückzuführen sein, die mit den 
Angaben des Appian — Cassius ist zu kurz — übereinstimmt. 

Wie denkt sich nun die Quelle von c. 22 f. die Friedensverhand- 
lungen? In den Hauptzügen folgendermassen: 

1) Die Karthager verlangen im römischen Senate die Erneuerung 
des Friedens von 241. Daraus geht hervor, dass die Quelle von 
den Friedensbedingungen, die Polybius hatte (Liv. c. 16) nichts wusste. 

2) Im römischen Senate ist Uneinigkeit. Metellus verlangt, man 
solle die Sache der Entscheidung Scipio's überlassen. Valerius Lae- 
vinus fordert die Zurückweisung der karthagischen Gesandten, in 
denen er Kundschafter vermutet, und ihre Entfernung aus Italien. 

3) Da die Gesandten Scipio's den Frieden widerraten, so geht 
der Antrag des Laevinus durch. Darnach ist natürlich eine zweite 
Senatssitzung ausgeschlossen, da ja der Antrag des Laevinus auf Ent- 
fernung der karthagischen Gesandten aus Italien lautete. 

Prüfen wir darauf die Darstellung des Appian, so finden wir 
keine Aehnlichkeit. 



§ 8. CoeliuB und Valerius. 131 

Die QueUe von c. 38 hatte eine andere Auffassung. Der rö- 
mische Senat genehmigt den Frieden^ darin stimmt sie mit Polybius 
überein.* Worin sie sich aber von ihm unterschieden hat, sagt uns 
der Satz: ^^segniter omnia in comparanda deducendaque classe. ab 
Ti. Claudio consule facta erant, quod patres de pace Scipionis po- 
tius arbitrium esse^ quibus legibus daretur, quam consulis censue- 
rant.'^ Darnach mosste im römischen Senate die Frage erörtert 
worden sein^ ob P. Scipio oder der Consul die Friedensbedingungen 
bestimmen solle; und daraus folgt wiederum^ dass auch diese QueUe 
die von Scipio c. 16 bestimmten Friedensbedingungen nicht ge- 
kannt hat. 

Nun ist es aber gerade der Inhalt dieser Angabe, den wir bei 
Appian c. 31 f. wiederfinden. Im Senate ist Uneinigkeit; die einen 
empfehlen den Frieden, die anderen widerraten ihn; jculetzt beschliesst 
der Senat Ratgeber an Scipio zu senden, damit sie mit ihm zu- 
sammen sich über die Friedensbedingungen einigen. Dies geschieht, 
und nun erst werden die Friedensbedingungen genannt, die sich von 
den polybianischen wesentlich unterscheiden. Nachdem die Gesandten 
beider Völker übereingekommen sind, werden neue nach Rom wie 
nach Karthago geschickt, wo der neue Frieden beschworen wird. 
Während sich aber noch die karthagischen Gesandten in Rom be- 
finden, eröffnet Karthago die Feindseligkeiten. Dies ist der ßericht 
des Appian, und es wird sich jeder leicht überzeugen, dass nur 
ein ihm gleich lautender dem c. 38 des Livius zu Grunde gelegen 
haben kann. 

Damit ist aber auch bewiesen, dass Coelius die QueUe von c. 
38 des Livius und c. 31 des Appian ist Dann kann aber c. 22 f. 
des Livius auf keine andere QueUe zurückgehen, als auf Valerius 
Antias. 

Wie verhält sich nun die Darstellung des Valerius zu der des 
Coelius? Man darf wohl im allgemeinen behaupten, dass sie ihr 
näher steht, als der des Polybius; namentlich hat Valerius im Gegen- 
satz zu letzterem den einen Zug mit Coelius gemein, dass auch er 
¥on -den Friedensbedingungen nichts weiss, die nach Polybius Scipio 
den karthagischen Gesandten, die zu ihm in's Lager kommen, steUt. 
Sonst hat er freiUch von der Darstellung des Coelius mehr geändert, 
als beibehalten; seine Erfindung ist es, dass der Frieden gleich in 
der ersten Sitzung vom römischen Senate unwiderbringlich verworfen 
wurde; er hat es erfunden, weil es die Ehre Roms verlangte; da^s 
durch diese EntsteUung zugleich für die VerherrUchung eines Genlilen, 
des Valerius Laevinus, manches gewonnen war — nach Coelius ist es viel- 



j" 



132 B. Die Quellen. 

mehr der Antrag des Metellus^ der im Senate durchgeht ^— war 
jedenfalls ein ganz erwünschter Nebenerfolg. Auch die Gesandten- 
reden mussten zu eben dem Zwecke gefälscht werden; Laelius und 
Fulvius durften sich der Verwerfung des Friedens nicht widersetzen. 
Was aber auch durch die Annahme, Valerius habe aus Vaterlands- 
liebe gefälscht, nicht erklärt wird und ein Widersinn bleibt, ist die 
Angabe des Valerius, die Karthager hätten die Erneuerung des luta- 
tischen Friedens verlangt und der römische Senat habe dies Ver- 
langen als ernst gemeint aufgefasst. 

Der Zweck dieser Entstellung wird uns jedoch sofort klar, so- 
bald wir sie in Zusammenhang bringen mit den beiden anderen 
Trümmern valerianischer Tradition, die wir bis jetzt bei Livius ge- 
funden haben: der Bestimmung der karthagischen Flotte von 205 
und der Rückberufong Hannibals. 

Die Worte: senatui ac populo Carthaginiensi, si quis vere ae^timet 
foedus ad eam diem inviolatum esse cum Romanis sind im Munde 
der Gesandten nur dann gerechtfertigt^ wenn Karthago sich an dem 
ganzen Kriege, den Hannibal mit den Römern geführt, gar nicht be- 
teiligt hat; wenn dagegen die Karthager den Heeren in Italien und 
Spanien Unterstützungen zusandten, so hatten sie de^n Frieden des 
Lutatius gebrochen und durften im römischen Senate keine Erneue- 
rung desselben beantragen, und noch weniger durften die Römer 
über diesen Antrag verhandeln. Kurz, auch an dieser Stelle setzt 
Valerius Antias voraus, dass die Karthager den Hannibal nicht unter- 
stützt haben, und das stimmt trefflich zu dem Ergebnisse, das wir 
auf Gruud der beiden anderen Stellen gewonnen haben. 

Da wir nun wohl diesen Gesichtspunct des Valerius als er- 
wiesen betrachten dürfen, so sind wir dem Leser nur noch eine 
Erklärung darüber schuldig, wiie Valerius Antias auf ihn geführt wurde. 
Unsere Vermutung darüber ist folgende. 

Der Leser wird sich noch der Polemik des Polybius gegen 
Fabius erinnern. Er warf ihm einen Widerspruch vor, indem Fa- 
bius einerseits — durch die Behauptung, Hannibal habe den Krieg 
gegen Rom wider den Willen des karthagischen Senates unter- 
nommen — die Uebermacht der barcidenfeindlichen Partei voraus- 
setzte, andererseits — durch die Behauptung, die Karthager hätten 
sich geweigert, den Hannibal an die Römer auszuliefern — den 
Einfluss der barcidenfreundlichen Partei als entscheidend darstellte. 
Valerius Antias hat diesen Widerspruch ebenso wohl gemerkt, wie 
Polybius; aber während dieser ihn dadurch zu entfernen versuchte, 
dass er die barcidenfeindliche Partei überhaupt strich und den Hanni* 



§ 8. CoeliuB und Valeriae. 133 

bal jederzeit im Einverständnisse mit dem Senate handeln liess, ver- 
fuhr Valeriiis umgekehrt; die Tatsache^ dass die barcidenfeindliche 
Partei bei weitem den grösseren Einfluss im karthagischen Senate 
hatte, betrachtete er als feststehend und führte diesen Gesichts- 
punct durch die ganze Geschichte des zweiten punischen Krieges 
folgerecht durch. Nach ihm war dieser blos ein Krieg gegen die 
Bareiden, vor allem gegen Hannibal; und die erste Friedensbedin- 
gung musste die Auslieferung Hannibals sein. Während also bei den 
anderen Historikern Hannibal nach der Schlacht bei Zama nach 
Hadrumetum flieht, dann nach Karthago zurückkehrt und die Ange- 
legenheiten ordnet, lässt ihn Valerius Antias^) „ex acie ad mare 



1) Dass nämlich Liv. c. 37, 13 aas Valerius sei, lä.88t sich auf folgen- 
dem Wege beweisen. Wir haben oben (§ 3) gesehen, dass Livius das 
37. Capitel aus Polybius geschöpft hat, jedoch mit Hinzuziehung einer 
römischen Quelle, der er u. a. den Namen Gisgo^s entlehnt hat. Damach 
muss auch diese römische Quelle die Massregeln Hannibals in Karthago 
gebracht haben, von denen die Quelle von § 18 nichts weiss, und Livius 
hat auch hier zwei römische Quellen zu Rate gezogen; in der einen von 
ihnen werden wir den Coelius, in der anderen den Valerina sehen d&rfen. 
Dass nun die Quellen von § 13 (wir nennen sie vorläufig 6) Valerius, die 
andere (vorläufig A) Coelius ist, ist nicht schwer zu beweisen. Wenn wir 
nämlich den Appian hinzuziehen, so ergibt sich, dass auch er die Anord- 
nungen Hannibals in Karthago kennt, also im Widerspruche steht mit 
der Quelle B, dagegen mit A übereinstimmt; und da wir nachgewiesen 
haben, dass Coelius die gemeinsame Quelle des Livius, Appian und Zo- 
naras (zu bemerken ist noch, dass auch Cassius fr. 67, 86 um den längeren 
Aufenthalt des Hannibal in Karthago gewusst hat) ist, wo die drei über- 
einstimmen, so ist es einleuchtend, dass die Quelle A eben Coelius ist, 
und daraus geht weiter hervor, dass die Quelle B keine andere sein kann 
als Valerius. Dies Ergebniss wird durch weitere Untersuchungen bestätigt. 
Dass c. 44, 4 ff. römischen Ursprunges ist, haben wir oben (§4; § 7) nach- 
gewiesen; es leuchtet aber ein, dass es dann nur der Quelle A entnommen 
sein kann, da ja die Quelle B ein Verweilen des Hannibal in Karthago 
leugnete. Nun steht aber c. 44, 4 ff. im Widerspruch mit B. XXXII, 2, 1 ; 
hier wird nämlich berichtet, die Karthager hätten im J. 199 die erste Rate 
der Kriegskosten nach Rom gebracht, während es nach A (c. 44 ff.) im 
J. 201 geschah. Dass nun B. XXXII, c. 2, 1 römischen Ursprungs ist, bat 
Nissen (Krit. Unt. S. 132) nachgewiesen; dass die Quelle Valerius Antias 
ist, geht 1) daraus hervor, dass Livius in der ganzen 4. und 5. Decade 
nur zwei Annalisten fortlaufend benutzt hat, nämlich Claudius und Va- 
lerius; da er nun c. 6, das er sonst aus Polybius schöpft, blos die ver- 
schiedene Angabe des Valerius erwähnt, so ist es zum mindesten sehr 
wahrscheinlich, dass ihm bei der Abfassung der ersten Capitel des 32. B. 



134 B. Die Quellen. 

pervenisse, inde praeparata nave ad regem Antiochum extemplo 
profectum^ postulantique ante omnia Scipioni, ut Hannibal sibi 
traderetur responsum esse Hannibalem in Africa non esse.^ 

Wenn unsere Vermutung richtig ist^ und dies ist angesichts 
einer solchen Uebereinstiromung wohl kaum zu bezweifeln^ so ge- 
winnen wir einen sehr hübschen Einblick in die Art und Weise^ 
wie Valerius Antias die Geschichte des zweiten punischen Krieges 
schrieb. Seine Darstellung war — um einen beliebten Ausdruck 
zu gebrauchen — rationalistisch- pragmatisch^ gleich der des 
Polybius; beide haben die Ueberlieferung nach ihrer Weise umge- 
staltet^ Gesichtspuncten zu Liebe Tatsachen gestrichen; und wenn 
das Werk des Polybius trotzdem höchst glaubwürdig, das des Valerius 
höchst unglaubwürdig wurde^ so haben wir den Grund dieses Unter- 
schiedes darin zu suchen^ dass Polybius drei Dinge besass^ die dem 
Valerius abgiengen: bessere Quellen^ ein schärferes Urteil, eine grössere 
geistige Unbefangenheit. — 

Weitere Spuren valerischer Ueberlieferung lassen sich bei Livius 
nicht mit derselben Wahrscheinlichkeit nachweisen; da wir jedoch 
wissen ; dass Coelius die Hauptquelle des Valerius gewesen ist, so 
ist die Möglichkeit vorhanden, dass Livius manche Berichte römi- 
schen Ursprungs nicht unmittelbar aus Coelius, sondern durch die 
Vermitteln ng des Valerius geschöpft habe. Sicher coelianisch dürfen 
wir, wenn wir die Sache genau nehmen, blos diejenigen Angaben 
nennen, die mit den valerianischen unvereinbar sind. 

Wenn die von Madvig beanstandete Lesart ,,Saturnalibus primis^' 
richtig ist, so werden wir auch die Nachricht über das Treffen mit 



blos dieser yorla.g. 2) da>rau8, dass die Angabe des Livins an dieser 
Stelle über die Geissein der Karthager im Widerspruche steht nicht nur 
mit der Angabe des Polybins B. XV, c. 18 — was Nissen de pace S. 10 
darüber sagt, ist zwar sehr richtig, hebt aber die Tatsache nicht anf, dass 
B. XXXII, c. 2, 1 mehr als 100 Geissein voransgesetzt werden, während 
Polybius nur von 100 spricht — sondern auch mit der des Coelius bei 
Appian (c. 54), wonach die 150 Geissein den Karthagern nach dem Ab- 
schluss des Friedens zurückgegeben werden, dagegen im vollsten Einklänge 
mit B. XL, c. 34; nun ist aber an letzterer Stelle, wie Nissen (Kiit. ünt. 
S. 236) nachgewiesen hat, tatsächlich Valerius Quelle. — Wir werden 
also — um auf den ganzen Kettenschluss noch einen Bückblick zu werfen, 
— auch für B. XXXU, c. 2, 1 den Valerius als Quelle annehmen müssen, 
für B. XXX, c. 44, 4 ff. dagegen — einen Abschnitt, der somit mit Valerius 
im Widerspruch steht — den Coelius; da aber die Quelle von c. 44, 4 ff. 
zugleich A ist, so ist A =* Coelius, B ob Valerius. 



§ 8. Coelius und Yalerius. 135 

Vermina (c. 36) dem Vaierius AnUas geben müssen; denn wenn 
auch die Ausführungen des Macroblus (Sat. I^ 10) über die Ein- 
setzung der dreitägigen Saturnalien zeitlich nicht allzugenau zu 
nehmen sind^ so weist doch der Umstand, dass an der genannten 
Liviusstelle ein mehrtägiges Fest vorausgesetzt wird, entschieden auf 
einen späteren Annalisten hin. Dazu stimmt vollkommen; dass weder 
Cassius noch Appian etwas von einem späteren Treffen mit Vermina 
wissen^ vielmehr hat sich nach Appian (c. 33) Vermina schon lange 
vor der Schlacht bei Zama mit Hannibal vereinigt. Dies ist also 
die Ansicht des Coelius gewesen. 

Zur Befriedigung derjenigen, die an die Feldzeichen des 
Vaierius glauben ^ fügen wir noch hinzu , dass die Quelle von 
c. 36 unter den Verlusten des Vermina 72 signa militaria nennt. — 

Unsere Untersuchung über die Quellen des Livius im 29. und 
30. Buche ist zu Ende. Zum Schlüsse geben wir noch eine Ueber- 
sicht derselben, indem wir jedes Capilel der beiden Bücher auf 
seine Quelle zurückführen. Wo Livius den Namen seines Gewährs- 
mannes ausdrücklich nennt, sieht derselbe in Anführungszeichen. 

Buch XXIX. 

C. 1 — 4 Coelius; c. 4, § 3 Polybius wegen der Talenten- 
rechnung. 

C. 5 — 21 Coelius; von der duplex fama, die c. 21, § 1 er- 
wähnt wird, gehört die erste, wie billig, 
Coelius, die zweite der Quelle Diodors (B. 
XXVII, c. 4, 6) an. Dass diese Vaierius 
gewesen sei, ist nach B. XXXIV, c. 60, 
vgl. Liv. B. XXIX, c. 14, 12, nicht un- 
wahrscheinlich. 

C. 22 Coelius; § 10 „Clodius Licinus." 

C. 23 — 25 Coelius? Die Verschiedenheiten bezüglich der Zahlen 

aus Polybius? Coelius? Vaierius? C. 25, 
§ 3 f. angeblich „Coelius." 

C. 26—27 Claudius Quadrigarius? C. 27, § 14 f. angeblich 

„Coelius.'' 

C. 28 — 29 Polybius; c. 29, § 4 Abw. aus einem Annalisten. 

C. 30—35 Polybius; c. 35, § 2 Abw. aus „Coelius'' und 



„Vaierius." 



C. 36—38 Coelius. 



136 B. Die Qaellen. 

Buch XXX. 

C. 1—2 Coelius. 

C, 3 Polybius; § 6 Abw. aus „Valerius." 

C. 4—6 Polybius; c. 6, § 8 f. vielleicht Valerius. 

C. 7 Polybius; § 7 Reminiscenz aus Coelius. 

C. 8—10 Polybius. 

C. 11—15 Coelius. 

C. 16 Polybius; § 5 f. Coelius; § 12 Polybius, Coelius, 

Valerius? 

C. 17—19 Coelius; § 11 angeblich „Valerius.'* 

C. 20—23 Valerius. 

C. 24 ? 

C. 25 Polybius; § 5 Polybius und Coelius; § 11 ff. Clau- 

dius Quadrigarius? 

C. 26—28 Coelius. 

C. 29 Polybius; § 7 „Valerius." 

C. 30—35 Polybius; c. 35, § 3 Valerius? 

C. 36 Valerius. 

C. 37 Polybius, daneben Coelius; § 13 Valerius. 

C. 38—45 Coelius; c. 45, § 5 „Polybius." 



m. 

Die Quelle des Appian und Cassius. 

§ 9. 
Nachweis der QueUengemeinsohaft. 

Wir haben uns bisher ausschliesslich mit demjenigen Teile der 
Ueberlieferung beschäftigt, der im Geschichtswerke des Livius seine 
schriftstellerische Verwertung gefunden hat. Nur hie und da muss- 
ten wir einen Blick auf die Darstellungen des Appian und Cassius 
werfen, wenn er uns das Verständniss der livianischen Ueberliefe- 
rung erschloss. Es erscheint daher notwendig, jetzt die beiden 
fraglichen Darstellungen im Zusammenhange zu behandeln ; wir wer- 
den auf diese Weise manchen Beweis nachholen, den wir in den 
obigen Teilen nicht bringen konnten, und es wird, wie wir hoffen, 
dem Leser zur Befriedigung gereichen, wenn er sieht, dass die Er- 
gebnisse, die wir nach eingehender Betrachtung der genannten 



§ 9. Nachweis der QuellengemeinBchaft. 137 

Quellen getvinnen^ mit den bisherigen aufs beste übereinstimmen. 
Um dies zu ermöglichen, werden wir uns von dem bereits bewiesenen 
möglichst frei zu halten suchen. 

Das Vorspiel des Krieges in Africa — den Ausbruch der Feind- 
schaft zwischen Masinissa und den Karthagern — finden wir bei 
Appian c. 10—13 und Cassius fr. 57, 50 f.; 53 (Zon. S. 280, Z. 
31— S. 281, Z. 17; S. 283, Z. 20—26) folgendermassen erzählt: 
Masinissa hatte in Karthago, wo er erzogen worden war, die Freund- 
schaft Hasdrubals, des Sohnes des Gisgo, erworben und sich mit 
dessen Tochter, Sophonibe od. Sophonis, verlobt. Aus Aerger dar- 
über fiel Syphax in das karthagische Gebiet ein und schloss ein 
Bündniss mit P. Scipio zum Zwecke gemeinschafUicher Bekämpfung 
Karthago's. Als die Karthager davon Kunde erhielten, vermählten 
sie ihm das Mädchen, um seine Bundesgenossenschaft zu erwerben, 
ohne Wissen des Hasdrubal und Masinissa, die damals in Spanien 
Krieg gegen die Römer führten; auf diese Kunde schloss Masinissa 
einen Vertrag mit Scipio. Er glaubte es Hasdrubal verheimlichen 
zu können; dieser merkte es aber, und als Masinissa nach des 
Vaters Tode in sein Reich zurückkehren wollte, gab er den Be- 
gleitern desselben die heimliche Weisung, ihn unterwegs zu ermor- 
den. Masinissa entgieng der Gefahr und machte einen Versuch, sein 
väterliches Reich wieder zu erobern, das unterdessen in die Gewalt 
des Syphax gekommen war. Zuerst hoilten die Karthager, ihn vor 
der Ankunft der Römer niederwerfen zu können; als aber das nicht 
angieng, und die Ueberfahrt Scipio's in nächster Aussicht stand, 
versuchten sie ihn zu ihrem Verbündeten zu machen. Masinissa 
wusste wohl, dass es auf einen Betrug abgesehen war; trotzdem 
vereinigte er sich mit Syphax und den Karthagern, um sie so sicherer 
zu verderben, und setzte Scipio von allem in Kenntniss. — Diese 
Erzählung ist in engerem Anschluss an Appian, der sie ausführlicher 
gibt, wiedergegeben. Cassius weicht nur in einem Puncte von ihm 
ab; nach seinem Berichte ist es nämlich Hasdrubal, der seine Toch- 
ter dem Syphax vermählt, — nicht die Karthager ohne Hasdru- 
bals Wissen — und letzterem das Erbreich des Masinissa erobern 
hilft. Dasselbe berichtet aber auch Livius B. XXIX, c. 23, 3 f.; 
31, 1 ff. 

In dem einen Hauptpuncte jedoch stimmen Cassius und Appian 
überein, der den Grundunterschied ihrer Auffassung von der liviani- 
schen bekundet: dass Masinissa mit Sophonishe verlobt war, und 
dass die Aufhebung dieser Verlobung durch die Karthager die Feind- 
schaft zwischen ihnen und Masinissa zur Folge hatte. Wir werden 



138 B. Die Quellen. 

diesen Grundunterschied später zu einem anderen Zwecke verwerten; 
einstweilen mag es genügen ^ darauf hingewiesen zu haben. Auch 
Liviusr berichtet von der Entfremdung Masinissa's^ der auch nach 
ihm früher Bundesgenosse der Karthager war (s. B. XXI V^ c. 49; 4; 
ß. XXV, c. 34, 2; B. XXVII, c. 5, 11; c. 20, 8), indessen be- 
gründet er sie ganz anders, viel nüchterner und deshalb viel 
glaubwürdiger (B. XXIX, c. 29 — 33). Wir sehen also, dass 
Appian und Cassius Livius gegenüber eine ganz andere Ueberliefe- 
rung vertreten. 

Die ersten Taten des Scipio in Africa werden von Appian c. 14 
und Cassius fr. 57, 63 — 67 in ziemlich genauer Uebereinstimmung 
erzählt. Die Fabel vom Drachen hat Appian nicht; die Darstellung 
der Schlacht bei Ulica ist dagegen bei beiden ebenso gleich, wie sie 
von der livianischen verschieden ist. Zunächst ist bemerkenswert, 
dass der karthagische Reiteroberst bei Livius Hanno, Sohn des 
Hamilcar, bei Appian dagegen und Cassius Sohn Hasdrubals, des 
Sohnes des Gisgo ist. Dieser Unterschied ist nicht zufallig; er steht 
im Zusammenhange mit einem anderen, sehr wesentlichen. Bei 
Appian nämlich und Cassius ist Hasdrubal mit seinem Heere bereits 
vor Utica kurz nach der Ankunft Scipio's (s. T. A. § 4), Livius 
dagegen lässt ihn erst geraume Zeit nach der Schlacht, als Scipio 
Utica belagerte, sich mit Syphax vereinigen und die Belagerung auf* 
heben, während Hanno von Karthago aus vor Utica erscheint. Dass 
ferner die Rolle Masiuissa's bei Appian und Cassius von der, die 
Livius ihn spielen lässt, völlig verschieden und viel ehrenvoller ist, 
als diese, hat bereits Keller ganz richtig bemerkt (D. 2. pun. Kr. 
S. 17). Bei Appian und Cassius langt er zusammen mit dem Heere 
Hasdrubal's vor Utica an; nachts schleicht er sich in das Lager des 
Scipio hinein und teilt ihm seinen Plan mit, wie er am nächsten 
Morgen einen Teil der feindlichen Reiterei verderben soll. Zu Has- 
drubal zurückgekehrt fordert er ihn auf, seinen Sohn Hanno mit 
einer Reiterabteilung vor Utica zu senden, um einesteils sich von 
der Stärke des feindlichen Heeres zu vergewissern, andernteils die 
Stimmung der Uticenser zu beruhigen; auf diese Weise lockt er 
Hanno in den Hinterhalt. Ganz anders Livius. Bei ihm kommt 
Masinissa mit 200 Reitern in's römische Lager und wird von 
Scipio freundlich empfangen; dass er im Scheinbündniss mit den 
Feinden hergezogen sei, ist nach der livianischen Darstellung ausge- 
schlossen. Dann wird er bald darauf von Scipio gegen Salaeca ge- 
schickt, um den Feind, der sich dort festgesetzt hatte, zum Kampfe 
herauszulocken; nicht er ist der Erfinder des Planes, sondern Sei- 



§ 9. Nachweis der Qaellengemeinschaft. 139 

pio. — Dann ^ird nach Appian und Cassius Hanno gefangen ge- 
nommen und gegen Masinissa's Muttec wieder ausgewechselt; nach 
LiviuSy der Masinissa's* Mutter überhaupt nicht kennt, fällt Hanno in 
der Schlacht. Auch hier also stimmt Appian mit Cassius in auf- 
fallender Weise ubereio, während seine Darstellung sich in allen be- 
zeichnenden Merkmalen von der livianischen unterscheidet. — Einen 
Punet dürfen wir übrigens nicht ausser Acht lassen^ worin Cassius 
von Appian abweicht; es ist dies die Art und Weise, wie Hanno in 
den Hinterhalt gelockt wird. Die Worte des Zonaras sind folgende: 
Als die Römer das Land brandschatzten, wurde Hanno, Sohn Has- 
drubals, des Sohnes des Gisgo, durch Masinissa bewogen, sie anzu- 
greifen. „Scipio schickte nun eine Reiterabteilung aus, um günstig 
gelegene Ortschaften zu plündern, mit der Weisung, dass sie durch 
ihre Flucht ihre Verfolger in den Hinterhalt locken.^^ Als dies ge- 
schah, erschien Masinissa im Rücken der Karthager und griff mit 
seiner Macht die verfolgenden an, zugleich trat Scipio aus dem 
Hinterhalte hervor. — Von diesen Sätzen entspricht der in Anfüh- 
rungszeichen stehende der appianeischen Darstellung nicht; dagegen 
binden wir seinen Inhalt bei Livius wieder. 

Appian c. 15 f. enthält die Beschreibung der übrigen Ereig- 
nisse des Jahres 204: die Belagerutig von Locha, die Schlacht mit 
Mago und die Belagerung von Utica; Cassius bringt keines von den 
dreien, Livius blos das letztere, aber nicht so ausführlich. Der 
Lagerbrand wird von Appian c, 17—23, von Zonaras S. 285, Z. 
8 — 30 erzählt. Auch hier ist der Unterschied der cassianisch- 
appianeischen Darstellung von der livianisch-polybianischen durch- 
greifend. 1) Appian so wenig wie Cassius kennen die Schlacht auf 
den grossen Feldern. 2) Dass Syphax dem Masinissa nachgestellt 
habe, steht bei Appian und bei Zonaras; bei Livius und Polybius 
nicht. 3) Nach Appian und Cassius richtet sich der nächtliche Uebcr- 
fall vor allem gegen das Lager Hasdrubals; erst nachträglich kommt 
Syphax dem Hasdrubal zur Hilfe, nach Livius und Polybius ündet 
das umgekehrte statt. Dagegen finden wir auch hier Puncte, in 
denen Cassius von Appian abweicht und mit Livius übereinstimmt: 
1) Nach Cassius und Livius -Polybius lässt Scipio die Beschaffen- 
heit des feindlichen Lagers auskundschaften; nach Appian sieht er 
sich plötzlich genötigt, den Feind anzugreifen. 2) Nach Cassius 
und Livius - Polybius wird das Heer des Syphax beim Lager- 
brande vernichtet; nach Appian entkommt es unversehrt. Endlich 
hat Cassius einen Punct, in dem er sich sowohl von Livius- 
Polybius, wie von Appian unterscheidet: ri(iiQas d* iitttpaviSatSri^ 



140 



B. Die Quellen. 



^IßriQsg agtc KaQxV^ovioig ixl övfiiiaxioi iXd'ovteg JtQogsTteaov 
avtotg ccTtQogdoxriroc xal xokkwg aTeBxxetvav. 

Das fernere Schicksal Hasdrubals beschreiben Appian c. 24; 
29 f.^ und Zonaras S. 286^ Z. 12—23 völlig übereinstimmend bis 
auf zwei Puncte: 1) die Chronologie^ denn nach Appian wird Has- 
drubal gleich nach dem Lagerbrande abgesetzt^ nach Cassius dagegen 
nach dem Flottenäberfali. 2) Bei Cassius weissagt Massinisa's 
Mutter die durch Hasdrubai versuchte Brandsteckung des römischen 
Lagers^ bei Appian wird letztere durch einen iberischen Sklaven 
verraten; indessen lassen sich beide Angaben sehr wohl vereinigen. 
Livius und Polybius bringen nichts von alledem. 

Der Auszug des Masinissa wird von Appian c. 26 — 28^ von 
Cassius bei Zonaras S. 286, Z. 25 — 288, Z. 12 und von Livius 
B. XXX, c. 11 — 15 in so genauer Uebereinstimmung erzählt, dass 
die. Annahme einer gemeinsamen Quelle zur Notwendigkeit wird. 
Man vergleiche nur folgende Stellen: 



Zonaras. 

xai noxB iJQsto' 
5,T^' 001 do^av i- 
xoXeiifi0ag tifitv ;" 



f 
o 



dh iavtov xs 
0oq)äg i^yrijöccto 
Sfia xal xov Ma- 
0vviC0av rjfivva- 
ro, sinGiv aixiav 
avxä xr^v Uafpa)- 
viött ysveö&aL. xä 



Appian. 

UxiTticov dh rJQSxo 
2Jvg)axa ^^xig 0e Sai- 
IIC3V ißkatj^s tpCXov 
ovxa (lov xal inl Ai- 
ßvriv ik^Btv n:Qo- 
XQStl^avxa^ il^Bv0a0^ai 
fiev d'Boifg ovg äfio- 
0ag^ ^BV0a0%'ai 8b 
liBxä xäv &Bäv 'Pfij- 
(laiovg, xal (iBxa Kag- 
XflSovicDv avxl 'Pco- 

(laicuv BkB0d'ai TtokB- 

(letv^ xäv iitl KttQ- 
Xridoviovg ov Ttgo 
XOkXoV 0OL ßBßofj^ri- 
xoxcDv;" 

o d' BVItS ^^UoipO' 
vißa 'j40dQovßa ^v- 
ydxfjQ^ rig iyd> ^qchv 
iyt B(iä xaxä, iptko- 
naxQtg d' i0xlv l0%v- 
gäg, xal Ixavii anav- 
xä xtva 7CBi0at XQog 



Livius. 

cum Scipio quid sibi 
voluisset, quaereret, qui 
non societatem solum 
abnuisset Romanam, sed 
nitro bellum intulisset, 



tum ille peccasse qui- 
dem sese atque insanisse 
fatebatur, sed non tum 
demum cum arma adver- 
sus populum Romanum 
cepisset; exitum cum sui 
furoris fuisse, non prin- 



§ 9. Nachweis der QnellengemeiDscliaft. 



141 



yag naxQl rä ^A6- 

V71V xataäijöai av- 
rov iiayyavsiaigj 
Sgrs xal axovra 

rä xäv KaQXV 
dovCcav jCQcil^ai. 



ywaixbg ^Tcdtfi- 
fiav ä^iav iSwxa 
äCxriV B%(o d' ovv 
XI iv xaxotg naga- 
fivd^ioVy Ott 6 Ma- 
övvüSöag avxiiv 
lytj^s • ndvrcog 
yicQ xal ixstvov 



a ßdiksrai. ävtri ^s 
xal ix t^g vyLStigag 
q)Mag ig r^v iavtijg 
fi£tid"i]X€ icatQlda^ 
xal ig roSs öv^upo- 
Qag ix to6fJ68s ev- 
daifioviag xarißaksv. 



6ol d^ icagaivA 

iXQV V^Q^ viiBtsQov 
ysvofisvov xal 27o- 
tpG}VLßag ajtrikkayiiLB- 
1/01/5 vvv ys vfitv slvai 
ßißaiov) * (pvka06€ 
2Jo<pc3vißav^ fi^ Maö- 
0avd0öi]v ig a ßov- 
kaxai yLBxaydyri. ov 
yag d»J, ^ij tb yv- 
vaiov aoTS Bkrjzat 
taP(o^LCOv, ikni^Btv 
al^Lov. ovtiDg iaxlv 
löxvgäg (ptkoitokig. 



cipium; tum se insanisse^ 
tarn hospitia privata et 
publica foedera omnia ex 
animo eiecisse^ cum Car- 
thaginiensem matronam 
domum acceperit. illis 
nuptialibus facibus regiam 
conflagrasse suam^ illam 
furiam pestemque Omni- 
bus delenimentis animum 
suum avertisse atque 
alienasse nee conquiesse^ 
donec ipsa manibus suis 
nefaria sibi arma adTer- 
sus hospitem atque ami- 
cum induerit. perdito ta- 
men atque adflicto sibi 
hoc in miseriissolacii esse, 
quod in omnium homi- 
num inimicissimi sibi do- 
mum ac penates eandem 
pestem ac furiam transisse 
videat. neque pruden- 
tiorem neque constan- 
tiorem Masinissam quam 
Syphacem esse^ etiam iu- 
venta incautiorem; certe 
stultius illum atque in 
temperantiu9 eam quam 
se duxisse. 



Gegenüber einer solchen Uebereinsimmung sind die geringefi 
Abweichungen natürlich beweisunkräftig; dass jeder etwas änderte^ 
war nur natürlich. Sogar Zonaras muss an den Worten des Cassius 
geändert haben; denn es ist nicht anzunehmen^ dass die Worte 
Massinissa's an Sophonisbe ,,£^ ^ilv olog x ^v xä iavxov ^avdxip 
iksv&igav (pvkdl^ai ös xal dvvßgiöxovy JCQodvficug av öov vxbq- 
aiti^avov' inal 8b xoOxo aSvvaxoVy jtQOJti^Ttca üb iv^a xdym xal 
axavxsg dfpi^ofisd'a," die eine echt christliche Anschauung ver- 
raten^ so bei Cassius gestanden hätten. Dass Masinissa den Syphax 
gleich nach der Schlacht zu Scipio gesandt habe^ muss eine will- 



142 B. Die Quellen. 

kurliche Aenderung Appian's sein; sie stiaimt auch zu seinem eigenen 
Berichte nicht; denn wenn Syphax gleich nach der Schlacht bei Cirta 
nach dem römischen Lager geschickt war, so konnte er Scipio die 
Kunde von der Hochzeit Masiuissa's nicht bringen. Sonst decken 
sich die drei Berichte in allen Puncten, nur dass die Zahl der Ge- 
fallenen bei Appian (10,000) verschieden von Livius (5000) ange- 
geben wird. 

Appian c. 25 u. 30 enthält die Dittographie vom FlottenangrifT, 
die wir auch bei Zonaras S. 286, Z. 2 — 12 wiederfinden. Der Be- 
richt des letzteren ist zu kurz, als dass er mit dem appianetschen 
verglichen werden könnte, der selber manches von der livianisch- 
polybianischen Darstellung abweichende — dass Scipio nicht selber 
nach Utica zurückkehrt, sondern einen Boten sendet, dass Scipio 
nur zwanzig Schiffe gehabt habe — aufweist. 

Zonaras S. 288, Z. 7 — 12 — die Ankunft des Laelius mit 
den gefangenen in Rom — stimmt vollständig mit Livius B. XXX, 
c. 17 überein — über den angeblichen Vermina bei Zonaras s. 
§ 6 A. Appian's Worte — am Schluss von c. 28 — stimmen eben- 
falls mit Livius überein, obgleich sie zu kurz sind, als dass eine 
eingehendere Vergleichung möglich wäre. 

Es folgen bei Appian c. 31 f. und Zonaras S. 288, Z. 
13 — 24 die Friedensverhandlungen, über die wir bereits gehandelt 
haben. 

C. 33 des Appian enthält die ersten Rüstungen und Taten 
Hannibars in Africa, von denen Livius nichts bringt. Zonaras be- 
handelt sie nicht so eingehend, wie Appian, doch geht aus seinen 
Worten — iiad'cav oti tov Ma6tvLö6av ivLxriffs S. 289, Z. 27 — 
hervor, dass er sie in seiner Quelle vorgefunden hat. 

Der Waffenstillstandsbruch wird von Appian (c. 34) in manchen 
Puncten anders erzählt, als wie von Livius und Polybius. Die schon 
c. 25 a. E. erwähnte Hungersnot in Karthago kennen die beiden 
letzteren nicht, ebensowenig die Absicht der Karthager, die Gesandten 
Scipio's so lange festzuhalten, bis ihre eigenen aus Rom einträfen. 
Dass die Befreier der römischen Gesandten Hanno der Grosse und 
Hasdrubal der Bock gewesen seien, stellt blos bei Appian, bei Livius 
und Polybius nicht; auch werden bei den letzteren die römischen 
Gesandten gerettet, bei Appian kommen einige um. Der Bericht 
des Zonaras ist auch hier zu kurz, deckt sich aber mit dem des 
Appian vollkommen. Dass die Karthager Mago, als der Waffenstill- 
stand gebrochen war, nach Italien gesandt hätten, ist wahrscheinlich 
ein Missverständniss; überhaupt ist die Ueberiieferung bezüglich 



§ 9. Nachweis der Qnellengemeingcbaft. 143 

der Rückkehr dieses Mago sehr verworren^ und es ist uns nicht ge- 
lungen^ zu einer klaren Ansicht darüber zu gelangen. 

Den Tod Hasdrubals erzählt Zonaras S. 289^ Z. 9—11 gleich 
nach dem Wafienstillstandsbruche^ Appian (c. 38) setzt ihn zwischen 
die erste und die zweite Schlacht bei Zama an. Livius und Poly- 
bius kennen ihn überhaupt nicht. 

Die Ausfahrt des Consuls Claudius Nero bringt Zonaras S. 289, 
15 — 24 in Einklang mit Livius. Appian^ in dessen africanischem 
Krieg die Vorgänge in Rom überhaupt nicht wohl angebracht waren^ 
schweigt darüber gänzlich. 

Ueber die doppelte Schlacht bei Zania haben wir bereits oben 
gehandelt. Cassius bietet einzelne Abweichungen von Appian^ die 
in dem Bestreben desselben^ die Diltograpbie selbständig zu über- 
arbeiten, ihre Erklärung finden. Einzelnes neue muss er seiner 
Quelle entlehnt haben, wie die SonnenOnsterniss. Die Beschreibung 
der Schlacht selber ist von Appian (c. 40— 47) und Zonaras S. 291, 
Z. 7 — 31 übereinstimmend gehalten, bis auf einen Punct, dass Lae- 
lius und Masinissa die Karthager im Rücken angegriffen und da- 
durch den Sieg entschieden hätten; es ist schwer zu entscheiden, 
durch welches wunderliche Missverständniss diese Angabe in die 
Darstellung des Cassius hineingekommen ist. Sonst weicht er von 
Appian nirgends ab; sogar das Märchen vom Zweikampf des Hanni- 
bal und Masinissa, in dem Masinissa verwundet wird, findet sich 
bei ihm. — 

Nach dieser Untersuchung können wir folgendes als erwiesen 
hinstellen: 

Die Darstellung des Appian weicht von der polybianischen gänz- 
lich, von der livianischen bis auf wenige Teile ab. 

In diesen wenigen Teilen stimmt die Darstellung des Cassius 
mit der livianischen überein. 

Wenn wir von dem, was übrig bleibt, noch die Abschnitte aus- 
sondern, welche italische Verhältnisse betreffen und daher bei 
Appian nicht stehen, so müssen wir bei Cassius dreierlei Angaben 
unterscheiden: 

1) solche, die mit Appian übereinstimmen und von Livius ab- 
weichen; 

2) solche, die mit Livius übereinstimmen und von Appian ab- 
weichen; 

3) solche, die sowohl von Livius wie auch von Appian ab- 
weichen bezw. bei ihnen nicht stehen; in diesen müssen wir eine 
selbständige Tätigkeit dem Cassius zuerkennen. Uebrigens sind sie 



144 B. Die Qnellen. 

in so verschwindender Minderzahl vorhanden^ dass sie für uns so 
gut wie gar nicht in Betracht kommen. 

Nun sind uns durch Nissen's Untersuchungen folgende Sätze 
über die Art und Weise ^ wie Appian und Cassius ihre Quellen be- 
nutzten, bekannt: 

1) Appian (S. 114) benutzt für denselben Zeitraum nur eine 
Quelle — für 201 — 166 den Polybius. — Seine Abweichungen von 
dieser Quelle sind auf seine eigentümliche Behandlungsweise zurück- 
zufuhren; von fremden Quellen ist nirgends eine Spur. 

2) Cassius (S. 308) dagegen benutzt für denselben Zeitraum 
mehrere Quellen; für 201 — 166 als Hauptquelle den Livius, da- 
neben den Plutarch und noch einen. Seine Abhängigkeit von den 
Quellen ist verschieden; oft sammelt und ordnet er zerstreute Nach- 
richten, oft schlichtet er selbständig die ihm aufstossenden Widerspräche. 

Wenden wir diese Sätze auf unseren Abschnitt an, so gewinnen 
wir folgende Ergebnisse: 

1) Appian hat für den ersten Teil der Libyka nur eine Quelle 
benutzt, und da Livius diese Quelle nicht sein kann, so muss die 
manchmal sehr aufTallende Uebereinstimmung zwischen Livius und 
Appian dadurch erklärt werden, dass die beiden — mittelbar oder 
unmittelbar — dieselbe Quelle benutzt haben. 

2) Bei Cassius müssen wir dagegen mehr als eine Quelle an- 
nehmen. Für die Angaben, die von Appian abweichen und sich der 
livianisch-polybianischen Darstellung nähern, wird es wohl am näch- 
sten liegen, an Livius zu denken, der nachweislich für die spätere 
Zeit benutzt worden ist. Bei weitem der grösste Teil aber der 
cassianischen Angaben weicht von Livius ab und stimmt mit Appian 
überein; natürlich müssen wir für diese eine andere Quelle annehmen. 
Diese Quelle kann Ap]Man nicht gewesen sein, denn einerseits finden 
wir in der Darstellung des Cassius eine Beihe von Angaben, die 
bei Appian nicht stehen, sich aber in seinen Bericht so leicht und 
naturgemäss fügen, dass man ihre Zusammengehörigkeit mit dem- 
selben sofort anerkennt — wir erinnern an die Weissagung von 
Masinissa's Mutter, an die Sonnenfinsterniss am Tage von Zama — 
andererseits ist es nicht gut denkbar, dass ein Schriftsteller von 
der Einsicht eines Cassius sich den kritiklosen Appian, dessen Werk 
obendrein durch die unbequeme Zerstreutheit des Materials für einen 
Gesammtgeschichtschreiber unbrauchbar war, zur Hauptquelle er- 
koren hätte. 

Wir werden also zur Annahme gezwungen, dass die An- 
gaben des Cassius, soweit sie mit denen Appian's übereinstiinolken^ 



§ 10. NamensbeBtimmimg. 145 

derselben Quelle entstammen, der auch Appiän das seine ent^ 
nommen hat. Diese Quelle zu nennen wird im folgenden unsere 
Aufgabe sein. 

§ 10. 
Namensbestiiimimig. 

Oben bereits haben wir nachgewiesen, dass sich in der Dar- 
stellung des Appian zwei Dittographieen befinden , die sich sowohl 
durch sich selber, wie auch namentlich durch den Vergleich mit 
anderen Quellen als solche verraten. * 

Die eine von ihnen betraf den Flottenüberfall. Wir haben 
gesehen^ dass Appian ihn zweimal bringt, das eine. Mal in den Einzel-, 
heiten dem livianisch - polybianischen Berichte durchaus ähnlich, so-* 
weit überhaupt bei zwei verschiedenen Ueberlieferungen eine A^hnr 
lichkeit möglich ist, aber mit verschiedenem Erfolge, das andere 
Mal mit dem gleichen Erfolge wie Livius. 

Die andere Dittographie fanden wir in der Besehreibung der 
Schlacht bei Zama. Hier bringt Appian die ganze Reihenfolge der 
Begebenheiten zweimal, das eine Mal in kürzerer, das andere Mal 
in längerer Fassung. 

Diese Art von Dittographieen entsteht bekanntlich dadurch, dass 
der Verfasser sich durch zwei verschieden lautende Berichte zweier 
Quellen zur Annahme verleiten lässt, dass jedem der beiden Be- 
richte ein besonderes Ereigniss zu Grunde liegL Nun ist es aber 
nach dem, was wir oben gesagt haben, ganz unwahrscheinlich, dass 
Appian selber zwei Quellen zusammengearbeitet habe. ' Dazu kommt 
noch folgendes: 

Beide Dittographien stehen auch bei Zonaras, wenn auch an- 
ders, als bei Appian. Schon Nissen hat dargetan, dass es Sitte des. 
Gassius gewesen sei, zerstreute Tatsachen selbständig zu ordnen; so 
hat er auch hier die beiden Flottenangriffe mit einander in Zu- 
sammenhang gebracht und sie auf zwei aufeinanderfolgende Tage 
verlegt; so hat er auch den Friedensschluss, den Appian nach der 
ersten Schlacht bei Zama bringt, ganz ausgelassen — vermutlich 
weil er ihm zu verdächtig erschien. Dass aber auch Gassius die- 
selben zwei Quellen zusammengearbeitet habe, wie Appian, und dabei 
ia denselben Fehler verfallen sei, wie er, das i^t, man wiixi es uns 
zugeben, zum mindesten sehr unwahrsoheüfilich. ■ '' 

Damit werden wir zur Annahme geführt, dass die beiden Ditto- 
graphieen in der gemeinsamen Quelle des Appian und Gassius gestanden 

Zielinski, die letzten Jahre des zw. pun. Er. 10 



146 B. Di6 Qaellen. 

haben y und das heisst mit anderen Worten: die gemeinsanoe Quelle 
des Appian und Cassius ist ein Compilator gewesen. 

Recht zahlreiche Dittographieen sind von Wölfflin (Coelius Anti- 
pater u, s. w. S. 69flf.) und Keller (S. 187ff.) für das 21*« und 
22^ Buch des Livius nachgewiesen worden; es ist nun bemerkens- 
wert^ dass die Darstellung des Livius in diesen beiden Büchern auf 
L. Coelius Antipater fusst. 

Schon dadurch wird es sehr wahrscheinlich gemacht ^ dass der 
Compilator, von dem wir reden, eben dieser Coelius Antipater ist; 
durch andere Merkmale werden wir noch sicherer auf diesen Ge- 
scidchtschreiber geführt. 

Bekanntlich war die Aufstellung schlechter aetiologischer Ety- 
mologieen eine der grössten Freuden des Coelius. So leitet er (fr. 35 
Peter) den Namen der Stadt Saturia bei Tarent a Satura puella, 
quam Neptunus compressit ab, den Namen Capua's vom Troianer Capys, 
dem Vetter des Aeneas (fr. 52), den Clrcei's von Circe, der Tochter 
des Aeetes (Solin 2, 28 vgl. W. Sieglin S. 32), den Sagunt's von 
Zacynthus (bei Livius B. XXI, c. 7, 2). Nun kommen aber solche 
Etymologieen auch bei Appian vor; c. 1 werden als Gründer Kar- 
thagos Zoros (s» Tyrus) und Karchedon genannt; c. 66 die Ludiones 
von den Lydiern abgeleitet, weil die Tyrrhener Nachkommen der 
Lydier seien. — Für entscheidend halten vdr dieses Merkmal nicht, 
aber immerhin für stark genug, um den Beweis, den Keller für seine 
Jubahypothese gebracht hat, zu entkräften. 

Wir haben schon obeif auf die Tatsache aufmerksam gemacht, 
dass die Dittographie der Schlacht bei Zama auch noch bei Valerius 
steht. Entweder ist also Valerius Antias Quelle des Appian und 
Cassius, oder es haben alle drei eine Quelle benutzt. 

Ferner ist folgende Stelle des Livius wohl zu berücksichtigen 
(B. XXIX, c. 35, 2): duos eodem nomine Carthaginiensium duces 
duobus equestribus proeliis interfectos non omnes auctores sunt, ve- 
riti, credo, ne falleret bis relata eadem res. Coelius quidem et Va- 
lerius captum etiam Hannonem tradunt. Diese Worte sind sehr un- 
zweideutig und können nur folgendermassen verstanden werden: der 
Bericht des Coelius und Valerius unterscheidet sich von dem, den 
Livius hier befolgt, dadurch, dass sie blos ein Reitergefecht mit 
Hanno kennen, ausserdem aber (etiam) den Hanno in die Gefangen- 
schaft geraten lassen. Nun sind es aber, unter anderen, diese Merk- 
male, die den Bericht des Appian und Cassius von dem des Livius 
unterscheiden. 

Man möge uns hier nicht einwenden^ dass wir S. 35 selber 



§ 10. Namensbestimmimg. 147 

auf die Zweizahl der von Appian berichteten Gefechte aufmerksam 
gemacht haben. Wenn in der gemeinsamen Quelle aber das erste 
Gefecht nicht ausführlicher berichtet war^ als bei Appian {£xtJticüv 
di xar' oliyovg insfinBv ija%BiQBlv rä ^AfSÖQovßa), so war Li- 
vius ebenso berechtigt, dasselbe zu übersehen^ wie es Cassius war, 
der dasselbe auch nicht andeutungsweise erwähnt. 

Dies ist die zweite Spur, die darauf hinweist, dass wir die ge- 
meinsame Quelle entweder in Coelius oder in Valerius zu suchen haben. 

Weiter können wir allerdings nicht gehen. Indessen bestätigt 
diese AlternatiTe, die wir auf Grund ganz neuer Spuren gewonnen 
haben, in sehr erwünschter Weise das Ergebniss, zu dem wir im 
zweiten Abschnitt gelangt sind: dass Coelius die gemeinsame Quelle 
des Livius, Appian und Zonaras an allen Stellen ist, wo die drei 
übereinstimmen. 

Wir sind somit in Stand gesetzt, durch die Vergleichung der 
coelianischen Ueberlieferung, von der wir nunmehr ein bedeutendes 
Stück an's Tageslicht gebracht haben, mit der polybianischen die 
schriftstellerische Tätigkeit dieses Mannes zu charakterisiren und 
dadurch die Ergebnisse, die in neuerer Zeit auf Grund der Frag- 
mente desselben gewonnen worden sind (vgl. Gilbert S. 462 ff. W, 
Sieglin S. 73 fr.), zu ergänzen bezw. an einzelnen Teilen zu berichtigen. 

Coelius war eine entschieden romantisch beanlagte Natur; die 
Geschichte war ihm mehr als allen anderen ein carmen solutum, an 
dessen Gestaltung die Phantasie des Dichters ein gleiches, fast grös- 
seres Teil hatte, als die nackte Ueberlieferung. Nach dieser seiner 
Anlage war es nur natürlich, dass seine Teilnahme sich dem Volke 
abwandte und den Menschen zuwandte, denn das Volk als Masse ist 
kein Gegenstand für die Poesie, wohl aber der Mensch als Einzelner. 
Und dies ist der erste und durchgreifendste Unterschied zwischen 
seiner Darstellung und der des Polybius. 

Damit hängt die verschiedene Auffassung des Menschen zu- 
sammen. Bei Polybius ist der Mensch zunächst und vor allem 
Träger der Staatsidee; nur als solcher hat er Anrecht darauf, dass 
sich die Geschichte mit ihm befasst, und nur diejenigen von seinen 
Taten werden der Nachkommenschaft überliefert, die mit dem Staats- 
gedanken in unmittelbarer Beziehung stehen. Coelius hatte gerade 
für diese Seite weder Sinn noch Geschmack. Ihm war der Mensch 
ein Wesen, das rein menschlicher Regungen fähig ist, und als sol- 
ches lag er seinem Hierzen am nächsten. Daher beschäftigte er sich 
zumeist mit denjenigen Taten der Menschen, in denen ein bestimmtes 
Gefühl, eine bestimmte Leidenschaft zum Ausdrucke kommt. 

10* 



148 B. Die Quellen. 

Natürlich war der römische Senat und die Cooiitien kein ge* 
eigneter Spielraum für eine solche Natur; hier ist er daher ganz 
nüchtern und hat sich wohl begnügt, seine trockenen Quellen auszu- 
schreiben. Desto ausschweifender ist er aber gewesen ^ wenn ihn 
der Lauf der Begebenheiten auf einen Boden führte^ wo eine be- 
rauschendere Luft wehte^ als im prosaischen Rom. ^- 

Wenn wir dies im Auge behalten, so werden wir mit Leichtig- 
keit eine Erscheinung begreifen , die einst Keller irre geführt hat: 
dass nämlich im africanischen Kriege des Coelius nicht etwa Scipio, 
sondern Masinissa die Hauptperson ist. Es ist Coelius darin nicht 
anders ergangen, als wie den vielen europamüden Schriftstellern der 
Gegenwart und der nächsten Vergangenheit, die ebenfalls die ^»freien 
Söhne der Wüste^^ mit Vorliebe zu ihren Helden wählten. 

Wir werden es selbstverständlich nicht unterlassen, durch zahl« 
reiche Beispiele diese unsere Behauptungen dem Leser glaubwürdig 
zu machen. 

Zunächst machen wir darauf aufmerksam, wie oft Coelius Ge- 
mütszustände geschildert hat: 

App. c. 10: Gequält von Liebe zum Mädchen verwüstete Sy- 
phax die Ländereien der Karthager. 

Aus Schmerz darüber, dass ihm Sophonisbe entrissen wurde, 
verbündet sich Masinissa mit Scipio. 

Die Schmach, die seiner Tochter und dem Masinissa. angetan 
worden war, tat Hasdrubal weh. 

c. 11: Die Karthager wussten wohl, wie sehr sie den Masi* 
nissa gekränkt hatten. 

c. 19: Als Scipio vom Angriff hörte, der gegen ihn beabsich- 
tigt wurde, erschrak er. 

c. 26: Als Syphax den Masinissa sah, stürzte er zornig auf 
ihn zu; voller Freude trat ihm dieser entgegen. 

c. 29: Als Scipio opferte, verkündeten ihm die Opferzeichen, 
dass die Gefahr einer Brandsteckung drohe; er sandte daher im 
ganzen Lager herum und liess alles heftige Feuer auslöschen; dann 
opferte er wieder mehrere Tage hintereinander; als aber die Opfer- 
zeichen nicht aufhörten, Feuersbrunst zu weissagen, wurde er schwer- 
mütig und beschloss, das Lager an einem anderen Orte aufzuschlagen. 

c. 46: Als Scipio . hörte, Masinissa sei verwundet, erschrak er 
um ihn. 

c. 53: Nach diesen Worten begann Hasdrubal zu weinen. 

Diese Stellen gewinnen ihre wahre Bedeutung erst dann, wenn 
man die Darst^Uukig des Polybius daneben hält Auch haben wir 



§ 10. Namensbestimmung. 149 

noch der Sophonisbeerzählung nicht erwähnt, die blos eine Schil- 
derung yon Gemütserregungen und in ihrem ganzen Umfange Eigen- 
tum des Coelius ist. 

Höchst charakteristisch für die Darstelhmgsweise des Coelins 
sind die AbweicIuiDgen von Polybius in der Beschreibung der Schlacht 
bei Utica. Auch hier treten persönliche Motive durchaus in den 
Vordergrund. Hasdrubal^ der dem Masinissa nicht recht traute, hatte, 
wie aus der coelianischen Darstellung ersichtlich ist, seine Mutter 
als Pfand in seinem Lager; die ganze Schlacht hat nun den einen 
Zweck, für Masinissa den Uebertritt zu den Römern zu beweiicstel- 
ligen, ohne damit die Mutter in Gefahr zu bringen; daher der ganze, 
sehr fein angelegte Plan, wonach der römische Hinterhalt erst in 
dem Augenblicke siebtbar wurde, wo Hanno mit einigen Reitern 
nach Utica . abgeritten war; getödtet durfte dieser natürlich nicht 
werden, sonst war ja die Mutter verloren. Uns muss es jetzt wunder^ 
bar erscheinen, wie es möglich war, dass damals Masinissa alles nach 
Wunsche gelang. 

Schlachten zu 4)e8chreiben hatte Coelius weder Lust noch Kraft; 
daher ist er auch in sehr ungeschickter Lage, sobald es eine dar- 
zustellen gibt. Am liebsten unterlässt er es ganz, wo er irgend 
kann — so die Schlacht auf den grossen Feldern. Um aber die 
allernotwendigsten zu Stande zu bringen, dazu hat er ein eigenes, 
etwas sonderbares Mittel. 

Um dies zu begreifen müssen wir uns die Frage vorlegen: 
welche Quellen konnte Coelius für den Krieg in Africa benutzen? 
Dass ihm die schriftlichen Aufzeichnungen der Scipionen entweder 
gar nicht, oder doch nur in beschränktem Umfange zu Gebote stan- 
den, ersehen wir am besten aus den vielen Abweichungen von der 
polybianischen Darstellung, die wir bei ihm finden. Fabius, Silen 
waren für diesen Teil des Krieges nicht mehr vorhanden; es bleiben 
also übrig — Cato, Ennius, die beide sehr kurz schrieben, und viel* 
leicht einige Quellen von sehr untergeordnetem Range. Vor allem 
aber die mündliche Ueberlieferung, der er wohl poetische Episoden, 
wie die Sophonisbeerzählung, aber nicht die Einzelheiten einer Schlacht 
entnehmen konnte. 

Um aber auch in dieser Beziehung ausführlich zu bleiben, schloss 
er sich an Vorbilder an, namentlich an griechische. Auf diese Er- 
scheinung hat bereits W. Sleglin (S. 56 f.) aufmerksam gemacht, und 
wir haben im vorhergehenden einen Beleg dafür gebracht. Wir sind 
aber in der Lage^ noch mehrere zu bringen. 

Der Auszug Masinissa's nach Numidien hatte eine unverkenn* 



150 B. Die Quellen. 

bare Aehdlichkeit mit dem Zuge des jüngeren Cyrus nach Persien. 
So wie damals Cyrus mit Hilfe der Griechen gegen Artaierxes zog^ 
um von ihm sein vermeintliches Erbe zu erkämpfen^ so zog jetzt 
Masinissa aus^ um mit Hilfe der Römer sein Erbe von Syphax zu 
erkämpfen; an die Stelle des Artaxerxes war Syphax^ an die Stelle des 
Cyrus Masinissa y an die Stelle des Klearch etwa Laelius getreten. 
Demnach ist auch die coelianische Schlacht bei Cirta der Schlacht 
von Kunaxa bei Xenophon (Anab. B. 1, c. 8) und Diodor (B. XIX^ 
c. 23) durchaus ähnlich. Ohne Widerstand zu finden dringt bei 
Xenophon und Diodor Cyrus in's feindliche Land ein^ bis ihm Arta- 
xerxes am Euphrat begegnet; ohneWiderstand zu finden dringt auch 
Masinissa in Numidien ein, bis ihm Syphax xsq£ tivi ytorafiä be- 
gegnet. Als die Schlacht beginnt, scqIv tol^sviia il^i7cvst6d'cu ixHXi- 
vovüLV ot ßaQßaQOv xal (pavyovöiv (vor den Griechen^; und bei 
Beginne der Schlacht bei Cirta Masaesulii non modo primum impetum 
sed ne conspectum quidem signorum atque armorum tulerunt. Die 
Schlacht bei Kunaxa wird entschieden durch den Zweikampf des 
Cyrus und Artaxerxes, in dem der erstere fallt; «doch wird er nicht 
durch Artaxerxes getödtet, sondern ein anderer Perser (rig) trifft 
ihn unter das Auge. Hier musste geändert werden; sterben durfte 
Masinissa ebensowenig wie Syphax, die Schlacht musste durch die 
Gefangennahme des letzteren entschieden werden. Sonst ist aber 
die Darstellung dieselbe. Wie Massinissa und Syphax einander erblicken, 
stürzen sie auf einander zu; der Zweikampf ist so lange unent- 
schieden, bis — nicht Masinissa, sondern ein anderer (tig) das Boss 
des Syphax tödtet; nun nimmt Masinissa den letzteren gefangen. 

Sowie hier Xenophon, so ist sonst auch Homer Vorbild des 
Coelius gewesen. Im Frühjahr 203 suchte Syphax den Masinissa 
auf seine Seite zu ziehen ti^v te MaöövkicDV c^Qxijv avt^ ßsßaici" 
0BVV vjtitfxvovfievog xal räv d'vyategcjv ZQtäv ov^mv Sdöeiv 
ig yayiov r^v av id'dXy (App. c. 17). Aehntich sucht (II. B. IX, 
y. 144 ff.) Agamemnon den Achilles zu versöhnen : 

ZQstg de (loi alöi ^vyatQsg ivl iisyaQC) iv^rjxTG)^ 
rdcov TJv X id'ekjjöL (piki^v avdsdvov «yaWo 
TSQog olxov üfiXijog, iym d' iicl (isCXia dmöca 
noXka fidl\ o60^ ov Jtd xig iij ijtedoDXs dDyatpi. 

Am aufr<<Ue.d8ten aber ist die Uebereinsümmung mit Homer 
in der Beschreibung der Schlacht bei Zama, die Coelius besonders 
gut geben wollte. Bios der kleinste Teil derselben — der Elephanten- 
angriff c. 43 — sieht einer Schlacht, wie sie im Jahre 202 ge- 



§ 10. Namensbestimmang. 161 

schlagen werden konnte ^ ähnlich aus; das übrige von den Worten 
,,xal ysvofuvijg tijg luixtig xad'agäg dj^fian/ b aymv iytyveto 
(iovfov avdfäv XB xal Inmov^^ an entspricht in allen Einzelheiten 
den ScMachten^ wie sie dereinst vor den Toren Troja's geschlagen 
worden sind; in der Tat braucht man blos die Namen zu verändern, 
für Hannibai und Massathes Hector und Sarpedon^ für Scipio und 
Masinissa Agamemnon und Diomedes zu setzen^ und wir Verden die 
Uias vor uns haben. Von einer Schlacht ist bei Appian keine Rede 
mehr; sie löst sich in Etnzelzweikämpfe auf. Masinissa erschlägt 
den Massathes und bringt dadurch die feindlichen Numidier zum 
Weichen; Hannibai sprengt heran und ermutigt sie von neuem^ 
in den Kampf zu gehen. So schildert auch Homer (II. B. V^ V. 
102) die Art und Weise, wie Hector die wankende Phalanx der 
Troer zu neuem Kampfe anspornt. Als nun durch langwierigen 
Kampf beide TeUe ermQdet waren, beschlossen die Feldherrn, Han- 
nibai und Scipio, den Soldaten Ruhe zu gönnen und [die Schlacht 
durch einen Zweikampf zu entscheiden. AehnUch ist die Scene IL 
B. VII, V. 38 ff. Die Troer sowie die Danaer sind durch den Kampf 
ermüdet; Helenus fordert den Hector auf, den kämpfenden Ruhe zu 
gönnen und den besten der Achäer zu einem Zweikampfe heraus- 
zurufen. Auch in der Schilderung des Zweikampfes selber hat Coe- 
lius eine gewisse Aehnlichkeit mit Homer beibehalten; Scipio wirft 
und trifft den Schild HannibaFs, gerade so wie Aiax ßake ÜQuiikC- 
öao xar aöJcCSa xdvtois' iCötiv, Die folgende Beschreibung konnte 
Coelius nicht mehr brauchen, denn nun werfen sich die Heroen mit 
Steinen; er hat daher eine zeitgemässe Aenderung gemacht, indem 
er Hannibai Scipio's Pferd treffen lässt; das Pferd wird scheu und 
weicht zurück, wie bei Homer so oft; aber Scipio entgeht der Ge- 
fahr, indem er noch rechtzeitig sich eines anderen Pferdes be- 
mächtigt: nun wirft er von neuem, verfehlt aber den Hannibai wieder 
und trifft einen neben ihm reitenden Karthager, gerade so wie IL 
B. VIII, 300 ff. Teukros nach Hector wirft, xal xov (ibv ^' afpti- 
fuiQd'\ o d' afivfiovc^ Fo^yo^icava, vtov ivv IlQidfioiOj xatcc 
dtiid'og ßaXav. Den weiteren Kampf verhindert Masinissa, der dem 
Scipio zu HUfe kommt, gerade so wie Antilochus B. V, 565 ff. durch 
seine Dazwischenkunft dem Kampfe des Menelaus mit Aeneas ein 
Ende macht. Den Römern hatte die Tapferkeit der Feldherrn neuen 
Mut gegeben, sie stürmen von neuem gegen den Feind und bringen ihn 
zum Weichen. Kein Zureden Hannibal's hilft; die Karthager und Libyer, 
fliehen, und er muss die Italiker in's Treffen führen. Nun wieder- 
holen sich dieselben Scenen; der Zweikampf Masinissa's mit Hanni- 



152 



B. Die Quellen. 



bal . verläuft so wie der eben geschilderte Scipio's mit Hannibai, nur 
dass Masinissa im Gedränge verwundet wird; auch dieser Zweikampf 
endet damit, dass ein dritter, Scipio, dazwischen kommt Zuletzt 
löst sich allBS in wilder Flucht auf, Masinissa verfolgt den Hannibai, 
kann ihn aber nicht erreichen. Damit endet die Schlacht 

Selbstverständlich wollen wir nicht behaupten, dass dem Coe- 
lius gerade die bezeichneten Stellen Homers als bestimmtes Vorbild 
vorgelegen haben; wir sind vielmehr der Meinung, dass er seine 
Schlacht bei Zama unter dem Einflüsse des Gesammteindrücks, den 
die homerischen Schlachten auf ihn gemacht haben, geschrieben 
hat. — 

Es bleibt uns nur noch übrig, einer Eigenschaft des Coelius 
zu erwähnen, die mit seiner sonstigen romantischen Anlage im voll- 
sten Einklänge steht — seiner Sucht, den Göttern und dem Qücke 
einen bedeutenden Anteil an den Taten der Menschen zu lassen. 
Wir brauchen uns darüber nicht naher einzulassen, wir erinnern 
jiur an den Drachen, an die Opfer Scipio's, die er dem Zeus und 
Poseidon (App. c. 13), der Tolma und dem Phobos (c. 21) bringt, 
an sein gläubiges Verhalten den Opferzeichen gegenüber (c. 29), an 
die Weissagung der Mutter Masinissa's, an die Sonnenfinsterniss von 
Zama. Eigentumlich ist es, dass es gerade die Auffassung des Coe- 
lius ist, gegen die sich Polybius B. X, c. 2 ausspricht; es könnte 
dieser Umstand zu weiteren Folgerungen Anlass geben. 



Beilagen. 



A. 
Der Brand des carthagischen Lagers. 



Livins XXX, c. 3 ff. 

1. His transactis, consule$ prae- 
loresque in provincias profecti; 
Omnibus tarnen^ velut eam sorlitis, 
Africae cura erat, seu qnia ibi 
summam reriim bellique verti 
cernebant, seu ut Scipioni grati- 
ficarentiir, in quem tum omnis 
versa civitas erat, itaque non ex 
Sardinia tantum, sicut ante dictum 
est, sed ex Sicilia quoque et 
Hispania vestimenta frumentum- 
que, et arma etiam ex Sicilia et 
omne genus commeatus eo porta- 
bantur. 

2. Nee Scipio uUo tempore 
hiemis belli opera remiserat, .quae 
multa simul undique eum circum- 
stabant. Uticam obsidebat; castra 
in conspectu Hasdrubalis erant; 
Carthaginienses deduxerant naves, 
classem paratam instructamque ad 
cpmraeatuS intercipiendos habebant. 

. 3. Ifiier haec ne Sypbacis qui- 
dem reconciliandi curam ex animo 
miserat^ si forte iam satias amoris 
ia iixore ex multa cbpia cepisset 



Polybius XIV, c. 1 ff. 

Ol flSV OVV VTCarOL 7C€qI tccv- 

tag iyivovto tag nQcil^SLgj 



6 de IIoTthog iv tri jdcßvy 
xarcc rrjv %aQa%BiiiLa6iav nvvd'a- 
vo^Bvog i^aQxvsiv (JiraAov rovg 
Ka^XriSovCovg^ iyCvsTO ^ilv xal 
TtSQl ravtriv r^t/ nagaöKBvriv^ 
0%)% rjtrov de xal nsQl r^v f^g 
^IxvKTig TtoXiOQxiav, 

ov (liiv oväh t^g xarcc rov 
26g)a9ut reXdcog iknCSog a^C- 
0xuxo^ öiBsUfiatEto Sa 6vv8%mg 
$va x6 fi^ JtoXv aq>B0tdvat^ vicg 



154 



Beilagen. 



4. Ab Syphace magis pacis cum 
Carthaginiensibus condiciones^ ut 
Romani Africa^ Poeni Italia exce- 
derent, quam^ si beilaretur^ spes 
Ulla desciturum adferebatur. haec 
per nuntios acta magis equidem 
crediderim — et ita pars maior 
auctores sunt, — quam ipsum 
Syphacem; ut Antias Valerius pro- 
dit^ in castra Romana ad conlo- 
quium venisse. 

5. Primo eas condiciones Impe- 
rator Romanus vix auribus admisit; 
postea^ ut causa probabilis suis 
commeandi foret in castra bostium^ 
mollius eadem illa abnuere ac spem 
facere saepius ultro citroque agi- 
tantibus rem conventuram. 

6. Hibernacula Cartbaginien- 
sium^ congesta temere ex agris 
materia exaedificata, lignea ferme 
tota erant. Numidae praecipue 
harundioe textis storeaque pars 
maxima tectis passim nuUo ordine, 



(istaTcalidsiv avtov a%o t^$ täv 
KaQxqSovliov üvfi^xiag' ov yicQ 
aütsyivcoöxe xal tijg ncuäüfxrig 
avtov iqdri xoqov b%siv^ SC ijv 
biIbxo tä KttQxriSovtmv, xal xa- 
d'okov tijg TCQog roifg OoCvixag 
(fikiag 8va xb rriv (pvöcxriv täv 
Noiuidcav ic^ixoQCav xal Sia tiv 
TCQog XB xovg ^Bovg xal xovg 
avd'Qcinovg a^Böiav. Sv S^ nB(/l 
jcokXä xfj ätavoia xal noixiXag 
BxcDV iknidag vn:i(f xov (idkkovxog 
dia x6 xaxoQif&SBlv xov iijta 
xivdvvov x^ nokkaxkatsCovg Bhvai 
xovg VTUvavxiovg, iitBkaßBXO ti^r 
vog atpoQfiijg xoiavxtig. 

§ 9. 6 Sh Uvipa^ iv xalg 
X(fbg xov IloitXiov dianodrokatg 
ccbC ncog ijil xavxriv xaxr^vxa xi^v 
yvdfiriv^ oxt Sbol KaQXfjdoviovg 
(ikv ix xrjg 'ixaXiag astakkax- 
XBfS^ai^ Ptöfiaiovg dh Tcaga^kti- 
öicag ix x^g jiißvfjg, xa dh (ib- 
xal^v xovxcDv BXBcv afupoxBQovg 

&g xoxB TcaxBtxov. 



mv 6 üoxkiog axovmv iv xotg 
JCQO xov xQOVOig ovdafiäg i^vsi- 
XBxo' XOXB 8\ xp Noiiadi, ß(fa- 
XBlav iiiq>a(iiv inovri6axo Sia xäv 
a7to6xBkko(iBV(X}v Sg ovx advva- 
xov xrjg ijttßokijg ovötjg ijg im- 
ßdkkBxat, 

§ 6. xäv yaQ dcajtBiiTtoiiivaiv 
nQog xov Svtpaxä xivBg avi^y- 
yBikav avxäf dioxi övfißaivBt 
xoig fihv KaQXV^ovüfvg ix jtav^ 
xodaitäv l^vkcDV xal gyukkadog 
avBV yijg iv xy naQaiBn/Laßüf 



A. Der Brand des carthagischen Lagers. 



156 



quidam^ ut sine imperio occupatis 
lociSy extra fossam etiam vallumque 
habitabant. 



7. Haec relata Scipioni spebi 
fecerant castra bostium per occa- 
sionem inceodendi. 



8. Cum legatiS; quos mitteret 
ad Syphacem, calonum loco primos 
ordines spectatae virtutis atque 
prudeotiae servili habitu mittebat, 
quiy dum in conloquio legati essent, 
Vagi per castra alius alia aditus 
exitusque omnes^ situm formam- 
que et universorum castrorum et 
partium^ qua Poeni, qua Numidae 
baberent^ quantum intervalli inter 
Hasdrubalis ac regia castra esset^ 
specularentur^ morem simul nos- 
cerent stationum vigiliarumque, 
nocte an interdiu opportuniores' 
insidianti essent. 



7cat€6x6vaxdvav tag üxrivag, täv 
äh NofiddfQv rovg (liv il^ cifxijg 
ix xaXdfimVj tovg d' im6w- 
ayofiivovg ix täv Jtokimv Tccctä 
ro nuQov i^ avtijg tijg qyvkXa- 
dog iSxrjv(motBt6^aiy tovg likv 
ivtogj tovg Sh nXalovg avtäv 
ixtog t^g tifpQOV xal rov xi" 
Qaxog. 

vofiüfag ovv 6 IIoTcXiog naga- 
So^otatriv fitiv totg leolsfiio^g 
Ttifay^uxxixmtatTiv dh 6tpl6iv alvav 
tiiv dca tov nvQog iitißoXi^v, 
iyivsto xegl xavtriv tijv xata" 

6X6V1^V. 

§ 11. dt' ov 6wißri tbv Du- 
q>axa xovfpiü^ivta Tcokkanka- 
ölfog iicv^^m69i^vai Ttfog trjv 
iniTcXoxr^v, 

§ 13. iv alg 6 Iloxkiog ubC 
tivag (ilv täv X(fay(iatixäv^ ovg 
Sh xal 0tQatic9tixävj Qwcävtag 
Tcal taneivovg^ elg dovktxag 
i^d'^tag äiaöTUva^coVy [leta täv 
aytoötekkofiBvcav il^ixsfiics xdgiv 
tov tag jtQogodovg xal tag eig^ 
odovg tag Big ixatigav tijv xaQ- 
Bfißokijv aßtpakäg i^BQBvv^dac 
Tucl xatontBv6av, Svo ^6av ötQa- 
toitBÖBtai^ lila yikv ijv ^AeSgov- 
ß^S ^ix^ f^£i^^ ^B^äv tQt^iivQicüv 
xal tQttSxiki(Qv Ijtnicav, aXkri 6\ 
%bqI dixa ßtaSCovg d^Bötäöa' 
tavtr^g, 17 täv NoiidSmv, In- 
iCBlg (ihv Big ^ivfiovg ixovöa^ 
jtB^ovg dh ytBgl xsvtaxcöii^v- 
Qiovg. fj dij xal (uikXov Biitpo- 
Sog 1JV xal tag ^xrivag bIxb tB- 
Ximg ^wpvBlg iCQog ifi,fCvQv6ii,6vy 
dia to toifg No^iddagj atg aQ- 
tüog Blnov^ (lij duc fyikmv fi/ifiöh 



156 



Beilagen. 



9. Et. inter crebra conloquia 
alii atque alii de iadustria^ quo 
pluribus omnia nota essent, mitte- 
bantur. 

10. Cum saepiiis agitata res 
certiorem spem pacis in dies et 
Syphaci^ et Carlhaginiensibus per 
eum faceret; legati Romani vetitos 
se reverti ad imperatorem aittnt^ 
nisi certum respohsum detur; 
proinde, seu ipsi staret iam sen- 
lentia^ promeret, seu consulendus 
Hasdrubal et Carthaginienses essent^ 
consuleret; tempiis esse aal pacem 
componi^ aut bellum naviter geri. 
Biim consulitur Hasdrubal ab Sy- 
phace^ ab Hasdrubale Carthagi> 
nienseS; et spectilatores omnia 
visendi; et Scipio ad comparanda 
ea^ quae in rem erant^ tempus 
habuit. Et mentione ac spe pacis 
neglegeutia^ ut fit^ apud Poenos 
Numidamque orta cavendi^ ne quid 
hostile interim paterentur. tandem 
relatum responsum quibusdam^ 
quia nimis cupere Romanus pacem 
videbatur^ iniquis per occasionem 
adiectis; quae per opportune cu- 
^plenti tollere indutias Scipioni 
causam praebuere. ac nuntio regis^ 
cum relaturum se ad consilium 
dixtsset, postero die respondit^ se 
uno frustra tendente nulli alii 
pacem placuisse; renuntiaret igitur^ 
nullam aliam spem pacis quam 
relictis Carthaginiensibus* Syphaci 
cum Romanis esse, ita toUit in- 



Sia y^g^ axXäg d^ xdvvatg Tccä 
, xieAa/xot^ X(fi]€d-at jrpog tag<hcrivo- 
TCouag. 

§ 12. ov yLvo^Bvov nXBiovg 
^6av Ol ÖLaTCs^Tto^svoL Kol srAfo- 
växLg. i0tt d' ots Tcai nvag tifid- 
Qag i^svov TCaQ^ aklrikoig ana- 
QatriQiqtfog. 

C. 2, § 5. taina Sa naQaöxsva- 
^OfiBvog ci(ia diSTti^Ttsto TCQog 
rov 2Jvq)()cxa^ xvv'd'CCv6(i£Vog^ ikv 
6vy%(x)Qri tolg auQaxccXov^dvotg, 
si xal totg KaQ%ri8ovCoig etStai 
taika xaxa vovv xal [irj TtaXiv 
axEtvoL q)iq0ov6i ßovkavöaöd'aL 
TtBQl täv fSvyxaoQOViiivGiv, a^a 
Sa tovtoig nQogavatalXato xolg 
TtQaeßavtcctg fi^ iCQotaQOV dtg 
avTOv aniivai %qIv iq kaßatv 
aitoxQKSiv vjtag r&vt^nv. (ov 
atpixo^ivmv Scaxov0ag 6 Noiiccg 
ixaCad'rj Si6tL TtQog tc5 6vvxaketv 
iatt tag dvakvfSaig o UxiTtimv, 
ax xa xov tpavat xovg jc^dößsig 
fiiy TtQOxaQOV äxaXkayi^0a0^ac 
Tt^v i] kaßatv jtaQ^ avxov tag 
axoHQÜSatg^ ax xa xov Sisvka- 
ßata^ai. xijv xäv KaQxi^dovitav 
6vyxaxa%a0iv. 8i6 Tcal TtQog ^hv 
xov ^AcÖQOvßav i% avxijg sxafins, 
StafSatpäv xa ytvofisva xal na- 
Qaxakäv 8a%a6%'ai xf^v aiQ'fyvfiv^ 
avxog di Qifd^vfbcag dtijysv^ xul 
xovg i7tv0vvayo[iBVovg Nofiddag. 
axxog ata xi]g jtaQa(ißok^g avxov 
xaxaGXTivovv. 6 dl Ilonkiog xaxa 
[ilv xr^v inCfpaGiv inoCat xo na- 
Qa7Ckri6ioVj xaxa da xr^v dki^d^aiav 
av xotg (läktöxa Ttagl xag na- 
Qaöxavag r^v. aitaiSri ^^ TCaQcc 
p,av xäv KaQ%ri8ovC(av xä Uv- 



A. Der Brand des oarthagischen Lagere. 



157 



dutias^ ut iibera fide incepta exse* 
queretur. 



11. Deductisque navibus — et 
iam veris principium erat — 
inachina« tormentaque^ velut a 
mari adgressurns (Jticaro^ imponit^ 
et MM militQin ad capiendum, qoem 
antea tenuerat , tumulum super 
Uticam mittit, simiil ut ab eo^ 
qiiod parabaty in aiteriiis rei ciiram 
Gonverteret hostiam animos^ siraul 
ne qoa^ cuni ipse.. ad Sypbaeem 
Hasdrubaiemque profectu^ esset^ 
eruptio ex lirbe et impetus in 
castra sua relicta cum ievi prae- 
sidio fieret. 



(paxi dtsöagyi^d^ avvrskstv rä 
xavä rag öw^i^xag, 6 dl No^g 
nEQi%aQrig &v sItcs rotg tcqso- 
ßevtatg vtcsq rovtwv, ev^itog ot 
jtQiaßetg ciitys6av eig tfjv ISlav 
xaQE^ßokTJVy [irivvöovtsg rc5 IJo- 
TCkCip ta TCQax^Bvra TCaQcc roiJ 
ßa6iki(og. €ßv dxovoag 6 zäv 
P^Ha^ov 0xQaxriyog av^ig ix 
Ttodog STts^its TCQscßeLg drjkciöov- 
xag tä Evq)axLy Sioxi 6v(ißaLvst 
rov [ihv Tlonkiov av doxstv xal 
07cov8a%£iv v7c\q tilg slQijvi^g^ 
toifg d' iv tä 0vv£dQip 8iaq)i- 
QS6^av xal (pavai dia^svstv inl 
räv VTCoxsiiiivcDV o'C xal Ttaga- 
ysvo^svot 8L£0aq)ri6av ravta tS 
Nofiddi. riiv dl anoCtoXriv xav- 
xriv 6 2Jxini(X)v i^ocijoaxo %aQLV 
xov fiii do^at jcaQaöTtovdstVy iäv 
äxL ^Bvovörig xijg vjcsq xäv öialv- 
6sa}v ixixfjQvxsLag itQog iXkij- 
Xovg ^Qa^rj xl xäv TCoks^Lxäv 
SQycDv; ysvoiidvrjg dh xfjg ano^Qi^- 
öecDg xavxrig akav x6 yivo^evov 
dvsTCtXrjXxov s^slv vnikaßs xriv 

C. 2, § 1. inaiöii Sa xa ^isv 
t^g iaQLvrig S^ag v7taq)aLV£v 
T^ätj^tä Sh UxmiGivv %avxa diri- 
Qavvrj^o ^Qog xr^v nQoaiQT^(idvfiv 
imßoXiiv xa xaxa tovg vitav- 
avxLOvg^ tag fiap vrjag xa&ethcä 
xal firixavag xaxaöxavat^a tav^ 
xaig (hg TCokiOQXT^öiov ix d'akax- 
xrjg xriv 'Ixvxtiv^ xotg da Tta^otg^ 
0V6LV dag Stgxtkiotg^ xaxakdßaxo 
Ttdkiv xov VTchQ xriv nokiv xai- 
(lavov k6q)ov^ xal xovxov (oxv- 
Qodxo xal dLaxdq)Qava (pikoxC^aag^ 
totg fihv vj^vaviioig noiäy fpav- 



1 



158 



Beilagen. 



12. His praeparatis advocatoque 
consilio et dicere exploratoribus 
iiissiSy quae comperta adferrent, 
Masinissaque^ cui omnia hostium 
noia erant; 



13. pofltremo ipse, quid pararet 



xaöCav fog voiko XQarrmv tijg 
TCoXcoffx^ag €V£xa, ty d' aXri^ßi^ 
ßovXofievog iq>£äQ€V€cv cevtotg 
Tcara rov xr^g nQa^sfog xaiQOVj 
Iva (lii zäv CXQaxoniStav ix rijg 
naQ€(ißoX'^g xmQiöd'dvtcav oC t^v 
^Itvxrjv naQaqyvkaxtovtsg ürga- 
ziärqiL ToXiifjöaLSv i^sld'ovtBg 
ix tijg TCoXeag iy%svQ£lv tä %(&,- 
(faxL^ diä tb övvsyyvg slvai xal 
noXcoifxstv tovg (pvXdrrovzag. 

^O dh Uvq)ai raiha dutxovöag 
itpsQS (ihv Svgxsgäg 8tä rb tcqo- 
xatfjXnixdvaL nsgl täv äiaXv- 
öBGiVj övvyst dh 7C(fbg tbv '^tf- 
Sqovßav ig Xoyovg xal distsdtpBL 
tä TtaQcc täv 'Plo^idiv avtä 
TCQogayyekXofieva. nsgl cav noXXä 
äLano(ffJ6avteg ißovXevovto näg 

6(pl6 i7cad^x€i x9V^^^'' ^^^? ^^4? 
TCQciy^öiv^ nXal&tov a7ci%ovtEg 
tatg ivvoiacg Tcal talg imßoXatg 
tov (idXXovtog. tcsqI tpvXaxijg (ihv 
yccQ ^ rov xsCcsöd'aC ts Sstvbv 
ovä^ i^vti^voüv bI%ov nQoXf^tlfiVj 
Ttsgl S\ tov d(fa6ai tv xal tiqO' 
xaXeeaöd'at tovg 7CoX€(iLOvg slg 
oiiaXbv tonov noXXri ttg 'qv 
avtäv OQfi^ xal XQO^viiia. 

§ 7. iistä dh taUta tovg xct^ 
taßxoTtovg avaxaXBßafuvog^ ovg 
itvyxave äLOxefixoiuvog slg tä 
täv noXsiiiav CtQoxonada^ fsw 
ixQiVß xal dtfiQBvva tä Xeyo- 
lieva liegt ta täv XQogßdösayv 
xal täv sigoSmv täv atg tag 
xaQSfißoXdgj xQ^f'^^S i^uxi^ity 
täv Xayofisvtov xal üviißovXp 
Ma66avd66y diä t^v täv tonmv 
i(MCStQiav. 

§ 4. noicXiog dl 



xaxa tov 



A. Der Biand des ca r t h agigchen Lagers. 



159 



in proximam nocteni proponit; 
tribunis edicit, ut, ubi praetorio 
dimisso sigoa coDcinuissent, ex- 
templo educerent castris legiones. 



14. Ita ut imperaverat signa 
sub occasum solis efTerri sunt 
coepta. ad primam vigiliam ferme 
agmen explicaverunt; media nocte 
— Septem enim millia itineris 
erant -^ modico gradu ad castra 
bostium perventum est 



15. Ibi Scipio partem copiarum 
Laelio Hasinissamque ac Numidas 
attribuit et castra Syphacis invadere 
ignesque conicere iubet. 



16. Singulos deinde separatim 
Laelium ac Masinissam seductos 
obtestatur, ut^ quantum nox pro- 



xaiQov xovtiyv tol^ luv noUolg 
vjtsdsCxwB didtst^s7ta(fa6x$v^g 
xal räv xaQayyeXiiatan/ Ag Ttatic 
r^g *Ixvxrig ijpv ngä^v, täv 
d^ XiXiMQjpv tovg ixirfidsiota- 
tovg Tud Xi6totitovg xaXicag 
TtBifl iidöQv findgag il^i^TjiKB rqv 
ixißoXriv Tiol 7CCL(friyyBiks deinvo- 
xoLfiöaiidvovg xa^* &Qav i^ysi^v 
ric 6%Qat6nsSa ngo xov %aQaxogj 
isuidav Ttaxa rbv i&iöiiov oCöak- 
xiyxtal 6fiiuivca6i,v Sfuc Tcdwsg. 

iöti yccQ id'og Pafwcioig xaxa 
xov xov Ssücvov xaiQOv xovg 
ßvxaviftäg xal 6alntyxxäg nav- 
xag 0rifuUvBLV TCaffk xriv xov 
öxQcet'qyov öxr^vriv %aQiv xov 
xag vvxxBQLvag qyvXaxicg xaxa 
xov TuziQOv xovxov töxa^^ai 
xccxa xovg läiovg xoxoifg. 

C. 4, 1. inBidfi dh navx ^ 
BvxQBnii xa XQog xijfv %QBlav 
avxä xr^v ivBCxäöav^ axoXinäv 
xovg Cxavovg xal xovg inixti- 
ÖBLOvg inl xijg xagsiißoXrjgj ava-- 
Xaßav xag dwdfiBig TCQo^yBv 
aQXi kriyovörig xr^g TtQcixrig 91;- 
lax^g' tcbqI yag i^i^xovxa öxa- 
äCovg ajCBtxov ot noXdiiiot, öw- 
syyCöag äh xotg noXBfiLOLg jtsQl 
xQCxriv q)vXax7iv Xi^yovöav, 

Faip iiiv AaiXip xal Maööa- 
vdööy xovg iiybl^Big anovsc^g 
xäv öxQaxLaxäv Tcal ndvxag xovg 
No^dag iTcixa^B nouUöd'ai xip/ 
TCQogßoXijv 3C(fog xov xov Sv- 
q)axog %dffaMa^ 

jtaQaoeaXdöag avÖQag ayad'ovg 
yBvia^ai xal iitjähv Blxr^ Jtpdx- 
xBiVj 6a(päg BlSoxag ori, x«^' 



160 



Beilagen. 



videntiae adimat; tantiim diligentia 
expleant curaque; 



17. se Hasdrubalem Pnnicaque 
castra aggressurum^ ceterom non 
ante coepturnm, quam ignem in 
regüs castris conspexisset. 



18. Neqne ea res morata diu 
est; nam ut primis casis iniectus 
ignis haesit; extemplo proxima 
quaeque et deinceps continua am- 
plexus totis se passim dissipavit 
castris. 



19. Et trepidatio quidem^ quan- 
tarn necesse erat^ in nocturno 
efTuso tarn late incendio orta erat. 
Ceterum fortuitum^ non hostilem 
ac bellicum ignem rati esse, sine 
arfnis ad restinguendum incendium 
effusi in armatos incidere hostis, 
maxime Numidas ab Masinissa noti- 
tia regiorum castrorum ad exitus 
itinerutn idoneis locis dispositos. 



20. MultOB in ipsis cubilibus 
semlsoomos hausit flamma; multi 



OQcitSsfog 70 tfxorog, itatä toöov- 
xov 8bI öwbti'xXtiqovv rrj diavoCa 
xttl rij toXfiy tag wxtBQiväg 
imßokdg, 

avrog S^ xiiv lomriv ötQariicv 
avaXaßmv inoiElto xriv OQiiriv 
inl xov 'j^öÖQOvßav, tiv dh avxä 
övlXsloyiöfidvop iiri nQoxBQov 
iyXBLQBlv^ B(og av ol jcbqI xov 
AaCkiov ngäxoL xo tcvq iiißd- 
kcDöt xotg nokBi/iCovg. 

ovxog ^ilv xotavxag b%chv int- 
voiag ßadfjv inoiBlxo xrjv no- 
QBvav oC dh nBQl xov AaCktov 
Big 8vo iid^ 6(päg avxovg dukov- 
xBg a^ia TiQogißaXXov xotg ito- 
iB^iiotg, x^g dl xäv 6xfiväv 
ÖLad'BöBoiig olov inixt^ÖBg TCQog 
ilutVQLöfiov xaxB0XBva6(idvr]gyXa' 

d'CCTCBQ dvcixBQOV BITCOV ^ (og ot 

TCQoriyovyLBVOL xo TCVQ ivißakXov^ 
xaxavB^rid'hv Big tag JtQcixag 
öxrivag Bvd'Biog aßoT^d'T^tov inouc 
xo xaxov Stä. xb xi^v 6vvB%Biav 
xäv 0xriväv xal did xo orA^'d'o^ 
x^g vTCOXBi^ivrig vkr^g. 

6 ^hv ovv AaCXiog b%g}v iq)B- 
SQBiag xa^iv IfiBVBv* 6 di Maö- 
0avd00rig Bl$iüg xovg xoxovg, 
xad^ ovg S^Xkov ot (pBvyovxBg 
xo TCVQ TCoiiqöBöd'aL xiiv aTCoid- 
Qtlötv, iv xovxoig iTCBaxrjöB xovg 
avxov öxQaxidxäg. xäv dh No~ 
ndScov ovSBlg aTcläg ovvvrcdTC- 
XBV6B xo ytvouBvov^ ovä^ ccvxog 
6 H'ifpa^y dkX Gig avxofidxfog 
i(iTCBTCQri6^dvov xov X^Q^^^Sf 
xavxfiv i6%ov xr^v äidkfjifLv, 

o^ev dvvTCovorfcag ot fihp ii 
xmv vnvc9p^ ot $* ä^iitiv iti 



A. Der Brand des kartbagiscben Lagers. 



161 



in praecipili fnga ruentes super 
alios atii in angustiis portanim 
obtriti sunt. 



21. Relucentem flamtnam primo 
yigiies Carthaginiensium, deinde 
excitati atii nocturno tumultu cum 
conspexissenty ab eodem errore 
credere et ipsi sua sponte tncen- 
dium ortum, et clamor, inter cae- 
dem et Tulnera sublatus, an ex 
trepidatione nocturna esset^ con- 
fusus, sensum veri adimebat. Igi- 
tur pro se quisque inermes^ ot 
qulbus nihil hostile suspectum 
esset, Omnibus portis, qua cuique 
proximum erat, ea modo quae 
restinguendo igni forent, portantes, 
in agmen Romanum ruebant. 

22. Quibus caesis omnibus 
praeterquam hostili odio, etiam ne 
quis nuntius effugeret, extemplo 
Scipio neglectas ut in tali tumultu 
portas invadit; ignibusque in pro- 
xima tecta coniectis effusa flamma 
primo velut sparsa pluribus locis 
reluxlt, dein per continua serpens 
uno repente omnia incendio hau- 
sit. ambusti homines iumentaque 
foeda primum fuga, dein stragc 
obruebant itinera portarum; quos 
non oppresserat ignis, ferro ab- 
sumpti; binaque castra clade una 
deleta. 



(lsdv6X0%rc£g TCal TtlVOVTSg i^€Xiq' 

äcDv ix xmv öxriväv, xal jtoX- 
Xol (ilv vq> ccvräv aegl ricg rot; 
Xtigccxog i^cdovg öwcnaxi^dTi- 
oav, noXXol di 7t€QixiXTaX£ig>- 
d'ivrsg \mo rijg q>Xoyog xar- 
STtQT^ö^riaav* OL di xal diatpv- 
yovxBg xriv tpXoya^ navtsg slg 
rovgnoXsutovg iimijcxovxeg^ ov^ 
ö %afS%ov0i,v ovO"' o TCoioviSi 
ycvdöxovxeg SisKp^eiQovxo. 

xäxa de xbv xaigov rotrroi' 
of KaQiiqSovtOL^ ^BCHQovvxBg x6 
xXijd-og xov TtvQog xal x6 (idye- 
^og x^g i^atQO(Uvrig q)Xoy6g, 
VTCoXaßovxegavxoilaxmg avrjq>d'ai 
xov xäv No^dmv xccQaxaj xivkg 
(i6v ißoT^d'ovv i^ avx^gjOLÖe XoltcoI 
TCavxsg ixxQsx^vxsg ix xr^g Tcaga^- 
ßoXrjg avojcXot ovvCöxavxo kqo 
XY^g Idiag öXQaxoxsdsiag^ ixnXa- 
ystg ovxeg inl xotg yivofisvoig. 



6 de Uxmimvj xäv XQayfid-- 
XC3V (ogavel xax ev%yiv avx& 
7tQOX(DQri0avxa)v ^ iTCixeömv xotg 
il^sXriXvd'oöiv ovg ^iv ig)6vEvav^ 
ovg de xaxadtcixGiv a^ia x6 Jtvg 
ivsßaXXs xatg öxrjvatg, 'ov ysvo- 
liavov 7CaQcc7cXrJ0La öxrvaßaivs 
^aGx^i'V xovg Qoivixag vtco xov 
nvQog xal xr^g oXr^g TtaQiöxäöaGig 
xotg ccQXL QTjd'atöi Äfpl xäv No- 
fiddcov, ot da icaQl xbv ^Aööqov- 
ßav xov ^\v Tü3 7CVQL ßorjd'atv 
avxod'EV avd'acDg aTtiöxr^öav^ 
yvovxag ix xov öv^ißaivovxog 
oxv xal naQi xovg No^däag ovx 



Zielinski, die letzten Jahre des 2. pun. Kr. 



U 



162 



Beilagen. 



23. Duces tarnen ambo et ex 
tot millibus armatorum MM pedi- 
tum et D equites semermeS; ma- 



avtofidrcog^ xa&cacsQ vxdlaßov, 
akX ix ti]g räv noXeiiicov ine- 
ßoX^g Ttal r6l[irig iysyovsL ro 
dsLvov iylvovxo d\ tceqI ro 0(6- 
^€LV iavtovg^ ßQCtxEiag 6q>L0c 
xal tcsqI roiko ro (isQog iknC- 
dog ixL xazakeLTtoiidvrig, ro rs 
yccQ ^VQ raxBcag i7t6V£[i€to xal 
7teQLaXd(ißavB navrag rovg ro- 
TCovg^ OL t£ SiodoL nlriQBig i^^av 
iTtTCov imot^vyitov avögäv^ räv 
(ihv ^jLH'ö'i/iJrov xal duffd^cc^^s- 
vcav • VTCo zov xvQog^ täv di 
i^STCrorjiiBvcDv xal ^aQsötcirov 
ratg diavolaig^ Sgrs xal rotg 
dvdgayad'stv jtQoaLQOV^dvoLg^ifi" 
%68ia ravxa yCvs0^ai^ xal diic 
t^v taQaxijv xal 6vy%v0iv avik- 
7CLÖT0V elvai r^v OtQxriQCav. 
TtaQttTtli^öLa de rovrocg r^v xal 
td nsQv TOP 2Jvg)ccxa xal rovg 
aklovg riysfiovag. 

nXiiv ovtOL [lev d(i<p6reQ0L 
fter oUyiov iTcniiov i^diSmöav 
avrovg' at öe Xotnal [tv^idäsg 



gna pars saucii adflatiqiie incen- 1 dvÖQäv iJtjccav imoi^vyifov ärv- 



die eflugerunt. 



xäg (ihv xal ikeetväg andXkvv- 
tOy alöxQ^g Sh xal iaovsLdierfog 
ivLOi räv avÖQciv j r^v rov 
jtvQog ßCav g)£vyovrsg^ imb räv 
noksuLlcnv disfpd'SLQovro^ X^Q^ 
ov /AOt/or räv oTtkcDv dkkä 
xal räv Igiarüov^ yviivol q>o- 
v£v6^€voc, xa^okov dh nag rjv 
6 roTCog ol(i(oyrjg ßoijg dräxrov^ 
(poßov, tlf6q)ov TCaQtjkkay^svov^ 
0VV dl rovroLg TtvQog ivBQyov 
Tcal q)koyog vnBQßakkovarig nkri- 
Qi]g' Giv ?v Ixavov ixTckf^ifiCL rrjv 
dv^Q(07ilvriv q)v6iv, iitid* orv xal 
Ttdvd'* bnov 0vyxvQT^0avra na^a- 



B. Attalas in Athen. 



163 



24. Caesa aiit hausta flammis 
XXXX millia faominum sunt, capta 
supra V millia, muUi Carthaginien- 
sium nobiles, undecim senatores, 
Signa militaria CLXXIIII, equi Nu- 
midici supra MMDCC; elephanti 
sex capti, octo ferro flammaque 
absumpti; magna vis armorum 
capta; ea omnia imperator Vui- 
cano sacrata incendit. 



So^cag. Ölo xal to yeyovog ovdi 
xad^ vTtSQßokrjv elxccöat Svvathv 
ovdevl xäv ovtajv i^xlv ovxGig 
vTtsQTtsTtaixsi tri SeivoxvixL Ttdaag 
xag TCQOBLQTi^ivag %Qdi,eig. y xal 
TCoXkäv xal xakäv duLQyaö^i- 
vcov UxLTtiovL xdkkiöxov elvaC 
^01 doxat xovxo xovgyov Tcal 
jtaQaßoXcixaxov xäv ixeCvfp ne- 
jtQay^BvcDv, 



B. 
Attalus in Athen. 



Livius XXXI, c. 14, § 11 ff. 

Attalus . . . rex Rhodiique per- 
secuti cedentem in Macedoniam 
Philippum cum Aeginam venissent, 
rex Piraeum renovandae confir- 
mandaeque cum Atheniensibus 
societatis causa traiecit. 



Civitas omnis obviam effusa cum 
coniugibus ac liberis, sacerdotes 
cum insignibus suis intrantem ur- 
bem ac di prope ipsi exciti sedi- 
bus suis accepemnt. , 



Polybius XVI, c. 25, § 4 ff. 

^j^xxaXog de xaxaitXavtSag sig 
xbv Uaigaiä xrjv (ilv JtQcixrjv 
rjlieQav ixQiJficcxLöe xotg ix x^g 
^Pcifirig TtQeaßsvxaig^ d'SCDQfBv d' 
avxovg xal x^g nQoyeysvfi^Bvrjg 
xotvoTCQayiag fivrjiiovEVovxag xal 
TCQog xbv xaxä xov ^lUnTtov 
Jtoke^ov exoifiovg ovxag 7t8QL%a- 
Qrig riv, 

xfj dl iicavQiov a(ia xotg Pca- 
(laiOLg xal xotg xäv 'Ad'rjva^cov 
aQ%ov0iv dveßaivBV sig aaxv 
(lexä ^eydXi]g TtQOöxaöiag* ov 
yag ^ovov ol xdg aQjjag £%0V' 
xag [lexä xäv cTtTtswv^ dkXa xal 
Ttdvxeg ol icoXtxai fiexä xäv xix- 

n* 



164 



Beilagen. 



In contionem extemplo popiiliis 
vocatus, ut rex, qiiae vellet, coram 
ageret; deinde ex dignitate magis 
Visum scribere eum de qiiibus 
videretur^ quam praesentem aut 
referendis suis in ci vitalem bene- 
ficiis erubescere aut signißcationi- 
bus adciamationibusque multitu- 
dinis adsentatione immodica pudo- 
rem onerantis. 



In litteris autem, quae missae 
in contionem recitataeque sunt, 
commemoratio erat beneficiorum 
primum in civitatem suoruro^ 
deinde rerum, quas adversus Phi- 
lippum gessisset^ ad postremum 
adhortatio capessendi beili^ dum 
se^ dum Rhodios, tum quidem dum 
Romanos haberent; nequiquam 
postea^ si tum cessassent^ prae- 
termissam occasionem quaesituros. 



vcov xal yvvaixmv dm^vrcDv 
ccvtotg, cog di avvifiL^av^ xoiav- 
tri TtaQcc täv nolXmv iyivexo 
xata xriv aTtdvtrjöLV g)iXavd'QC3' 
nia XQog xb ^P(X)^a£ovg xal hv 
^akXov XQog xov "AxxaXov^ &g^ 
vTtSQßokriv (lii xaxaXmstv, iicsl 
d' eigyaL xaxa x6 z/wrvAov, i^ 
ixaxBQOv xov iidpovg na^iöxricav 
xag teQsCag xal xovg iBQStg, ^exd 
de xavxa Jtavxag fiev xovg va- 
ovg avBCD^ccVj etcI dl na6L Qv- 
[laxa -potg ßco^iotg naQaöxi^aav- 
'^^S "^^tcDöav avxov dv6aL, 

c. 26, 1. fista dl xavxa avv- 
ayayovxsg ixxXi]0Lav ixalowxov 

7tQ0£LQl](lSV0V, TtaQatXOVllBVOV Sb 

xal qxiöxovxog Bivai q)0QXLx6v xb 
xaxa JtQogGfJtov BigBXd'ovxa Sta- 
TtOQBVBöd'ai xag BvsgyBötag xag 
avxov xotg bv JtBJtovd'O^c^ xrjg 
(ihv Blgodov napijxav, yga^av- 
xa d' avxov rii^Covv ixdovvav 
TtBQi (DV vnolafißdvBL 0viiq)i- 
QBLV JtQog xovg BVBöxäxag xai- 
Qovg. 

xov d\ XBLöd'Bvxog xal yQa- 
ifavxog BlgrivByxjav xijv iniöxo- 
kr^v OL jtQOBöxäxag. ^v 81 xa 
xBq)dXaLa xäv yByQaii(iivmv 
dvdiLvriaig xäv xqoxbqov i^ av- 
xov yByovoxcDV BVBQyBxrjiidxcDV 
Big xov d^fiov, i^agid^fbriaLg xäv 
TtB^QayiiBvcov avxä TCQog ^CXnt- 
Ttov, xBkBvxaCa 8% naQdxXri^ig 
Big xov xaxa OiXücnov yc6XB(iov 
xal diOQXiöiiogf wg idv /i^ vvv 
Blmvxav öWB^ßaivBLV svyBväg 
Big xriv dnix^Btav «fta ^PoSCoig 
xal ^PoiiiaLOLg xal avxäj fiBxd 
ÖB xavxa na(fivxBg xovg xaiQOvg 



B. Attalu8 in Athen. 



165 



Rhodii deinde legaü aiiditi sunt; 
quorum recens erat beneficiiim, 
quod naves longas qualluor Alhe- 
niensiun); captas niiper ab Macedo- 
nibus recuperatasque , remiserant. 
itaqiie ingenti consensu bellum 
adversus Philippum decretum. 

Honores regi primum Atlalo 
immodici, deinde et Rhodiis habiti. 
tum primum mentio inlala de tribu, 
quam Atlalida appellarent, ad de- 
cem veteres tribus addenda. ^ 



et Rhodiorum populus Corona 
aurea virtutis ergo donatus, civi- 
lasque Rhodiis data quem ad mo- 
dum Rhodii * prius Atheniensibus 
dederant. 



xocv(X)V£LV ßovkavtai tijg elQfi- 
vrig, älXcDV avrriv xateQyaaa- 
liavfovy a6to%ri6sLV avtovg tov 
trj natQiÖL 6v^q)i(fovtog, 

tfig 8% iTCLötokijg tavtrig ava- 
yvciöd'SLörig stOLfiov rjv to TtXfj- 
i^og fTjq)it£<i^ccL xov jcokefwv 
xal dcä tä kayo^sva xal Sia 
triv Mivotav ti}v TCgog tov 
"Axxakov. 

ov (iriv aXXa xal räv 'PödicDV 

iTCstgak^ovtcjv xal TtokXovg TtQog 

xriv avxriv vTCod-aöiv diad'siid- 

v(ov koyovg^ ido^a xolg^AQ^vai- 

oig ixq>aQaiv xä Oiki7Cit(p xov 

Ttokafiov. ditadaiavxo dh xal xovg 

'Podiovg nayakofiaQäg^ xal xov 

c. 25, § 8. TO da xakav- 

xaiov iipfjtpiöavxo xtfiag xrili- 

xavxag fjkixag ovdavl xaxdcog 

xäv TCQOxaQOV alg avxovg avaQ- 

yaxäv yayovoxtov TtQog yag 

xotg akkoig xal q>vkriv inrnw- 

inov iitoiTiGav ^Axxakfp^ xal 

xaxavaifiav avxov alg xovg 

a7ta)vv(iovg xäv aQxrjyaxäv, 

xa Sij(iov iöxaipdvoDöav ccql- 

axaicDv 0xaq)dvGi^ xal ndov ^Po- 

dioig löonoUxaCav i'^riq)i6avxo 

dta xo xdxaCvovg avxotg %G)Qlg 

xäv akkcjv xag xa vavg aTCoxaxa- 

<Sxrj0at xag alxfictkdxovg yavoiia- 

vag xal rovg avÖQag, 



Secundum haec rex Altalus 
Aeginam ad classem se recipil. 

Rhodii Ciam ab Aegina, inde 
per insulas Rhodum navigarunt. 



Ol (lav ovv JtQaößaig oC TCaQcc 
xäv 'PoSCcov xavxa SiaitQa- 
^avxag dv7i%%"Yi6av alg xtjv 
Kacov iTtl xag vri6ovg (laxd xov 
(fxokov. 



166 



Beilagen. 



C. 

Rhoneübergang. 



Livius XXI, c. 26, 3 ff. 

Et P. Cornelius . . . praeter 
oram Etruriae Ligurumque et inde 
Saluvium montis pervenit Massi* 
Uam, et ad proximum ostium Rho- 
dani — pluribus enim divisus am- 
nis in mare decurrit — castra locat. 



vixdiim satis credens Hanniba- 
lem superasse Pyrenaeos montis. 



Quem ut de Rhodani quoque 
transitu agitare animadvertit, 



incertus quonam loco ei occur- 
reret^ necdum satis refectis ab 
iactatione marituma militibus 



trecentos Interim delectos equi- 
tes ducibus Massiliensibus ex auxi- 
liaribus Gallis ad exploranda om- 
nia visendosque ex tuto hostes 
praemittk. 



Hannibal ceteris motu aut pre- 
tio pacatis iam in Volcanum per* 
venerat agrum, gentis validae. co- 



Polybius in, c. 41, 4 ff. 

UoTtkiog 8\ xofiLöd'slg TCaQCc 
tiiv Aiyv6rCvriv rixa TtsiiTttatog 
dito Iliömv alg tovg xatcc Ma0- 
6aXCav toTCovg, xal xad'OQiiiö- 
d'elg TtQog ro TtQätov 6t6fia 
tov^Pödavov to MaöOahcDzixov 
7tQ06ayoQ6v6iiBvov ccTtsßCßa^B tag 
SwäiüBig^ 

dxovcov iifv VTtsQßdkksitf ^dri 
td JIvQfjvata tov ^AvvCßav oqi]^ 
ne7C6L0iiBvog d' irc ^axgdv dTti- 
%eiv avxöv Sid xe tag 8vg%(o- 
Qiag täv toTCcov xal Slcc to 
Ttkijd'og täv (ista^v xsifßsvcov 
Kektäv, 

% 8. 6 dh UoTCltog^ Staöatprj- 
%'Bvtog avt^ Ttagstvau tovg vtcs- 
vavtiovg^ td filv dia6täv dtd 
to td%og tr^g itaQOvöiag ^ td d'b 
ßovX6(ievog sidevaL tr^v dxQi- 
ßsiav^ 

avtog ft£v dvEkdfißavB tag 
dvvdfieig ix tov TtXov xal ölb- 
yoBtto ^Btd täv xiXiaQifov itoC- 
oig %Q7i6tBov tm* toTCcov xal 
6v(inLXtBov totg vjtBvavtioig^ 

tQLaxoöLOvg dh täv [titcbcov 
B^ajtBötBikB tovg dväpcadsötd- 
tovg^ övöti^öag fiat' avtäv 
xad'fiyBfiovag dfia xal avTwycDvt- 
6t dg KBktovg^ o'C nagd totg Mao- 
6aXmtatg itvy%avov iiL6d'oq)0' 

QOVVtBg. 

§ 7. ^Avvißag 8% Ttagado^ciig 
tovg (iBv XQriiiaöL TtaCöag täv 
Kaltäv tovg 8\ ßiaad^Bvog ^xs 



C. Rhoneübergang. 



167 



lunt aiitem circa utramque ripam 
Rhodani; sed diüisi citeriore agro 
arceri Poenum posse, ui flumen 
pro miinimento haberent^ Omni- 
bus ferme suis trans Rhodanum 
traiectis ulteriorem ripam amnis 
armis obtinebant. 



t6 ZJaQäovLov JcaXayog inl xriv 
xov ^Podavov diaßaöiv. 



Ceteros accolas flumiuis Han- 
nibai et eorum ipsorum^ quos sedes 
suae tenuerant^ simul perlicit do- 
nis ad naves undique contralien- 
das fabricandasque^ simul et ipsi 
traici exercitum lerarique quam 
primum regionem suam tanta ho- 
minum urgente turba cupiebant. 



Itaque ingens coacta vis navium 
est linlriumque temere ad vicina- 
iem usum paratarum. 



Novasque alias primum Galli in- 
cohantes cavabant ex singuiis ar- 
boribuS; deinde et ipsi milites 
simul copia materiae^ simul faci- 
litate operis inducti alveos infor- 
meS; nihil^ dummodo innare aquae 



c. 42. ^Avvlßaq 8\ TCQO^n^^ag 
TOtg tcsqI xov 7toxa(i6v xoTCoig 
svd'img ivE%BiQBi noistöd'aL xi^v 
dvaßaCiv xaxa xijv anXijv ^v6lv^ 
6%b8ov ti(iBQäv xBxxaQCDv odbv 
ani%(ov öxgaxonddp xijg d'akdtS- 
0rig. 

xal q)ikoycoii]0d(iBVog Tiavxl 
XQOTCG) xovg TtaQOLXovvxag xov 
Jtoxafibv il^riyoQaöB icaQ* avxäv 
xd XB (lOvol^vXa stkota ndvxa 
Kai xovg Xa^ßovg 



ovxag [xavovg xä nkri^Bi Sid 
xo xatg ix xrjg d'akäöörig i(i7to- 
Qiatg Jtokkovg XQ^^^^'' ^^^ jrap- 
oixovvxfov xov ^Podavov. bxl 
8% xiiv aQ(i6tov6av l^vlsiav i^a- 
laßB TCQog xriv xaxaaxBvi^v xäv 
(lovo^vXcov. 

i^ (ov iv dvölv rjfiBQatg n:Xrj- 
d'og dvaQid'iirixov iyavBxo Jtogd'- 
[iBLOV^ Bxdöxov öTtBvdovxog (tri 
n^QOöÖBtöd'aL xov %Bkag^ iv avxä 
d' IxBLV xdg xijg SiaßdöBog ik- 
Ttidag, 



168 



Beilagen. 



et capere onera possent, curantes, 
raptim quibus se siiaque trans- 
veherenty faciebant. 



lamque omnibus satis comparatis 
ad traiciendum terrebant ex ad- 
verso hostes omnem ripam equites 
virique obtinentes. 



Quos ut averleret, Hannonem 
Bomilcaris fllium vigilia prima noc- 
tis cum parte copiarum, maxime 
Hispanis^ adverso flumine ire iter 
unius diei iubet el^ ubi primiim pos- 
sit; quam occuUissime traiecto amni 
circumducere agmen, ut, cum opus 
facto Sit; adorialur ab tergo hostem. 

Ad id dati duces Galli edocent, 
inde millia quinque et viginti ferme 
supra parvae insulae «circumfusum 
amnem latiorem, ubi dividebatur, 
eoque minus alto alveo transitum 
ostendere. 

Ibi raptim caesa materia ra- 
tesque fabricalae, in quibus equi 
virique et alia onera traicerentur. 



Hispani sine ulla mole in utris 
veslimentis coniectis ipsi caetris 
superpositis incubantes flumen 
transnarunt . et alius exercitus ra- 
tibus iunctis traiectus. 

castris prope flumen positis, 
nocturno itinere atque operis la- 



xarä dh xov xaiQov rovtov 

ßaQßccQcav xaQiv roi; xmkvBiv 
xriv räv KaQxtjSovüov äuißaöiv. 

elg ovg aTCoßksTCCDv ^AvvCßag 
Tcal OvXkoyL^ofiBvos ix täv nag- 
ovtwv (og ovts ÖLaßaivsLV ^sta 
ßCag dvvarov süti toöovrcov no- 
Is^iiav itpBöxiotGiv ^ ow inLfid- 
vstVj ^ij 7tavxa%6^Bv 7CQO0d6' 
irjtaif rovg vTCevavrtovg^ 

iaiysvofbBvi^g tijg XQVtrig vvx- 
rog i^anoötdlkst (iBQog xl rfjg 
dwdiiBfog, 6v0tT^6a'g xad-r^yB^o- 
vag iyxcjQtovg^ ini 8% 'Ttdvtcov 
'Avvmva tbv BoafiChcov xov ßa- 
öLlBcag, 



0? 7totri6d(iBvot xrjv Tcogsiav 
dvxCot xä QBv^axt Tcagd xov 
Ttoxaiibv B7tl öiaxoaia öxdßia^ 
xagayBvo^Bvoi nQog xiva xoitov 
iv CO dwißaivB TtBQi xl xpQvov vrj- 
öi^ov 7tBQi0xiiB(id'ac xov ^oxafiov^ 

ivxav^a xaxifiBLvav^ ix dh 
xijg JtaQaxBLiiBvrig vkr^g xcc ^bv 
öviiTtriyvvvxBg xäv ^vkcjv xa ob 
0t)vdB6^BvovxBg iv okiyp X^^^f^ 
TtoXXag iJQ^oöav öx^^^'^Sj dQXOv- 
0ag xij XQ^^V ^Qog x6 nagov. 



yi 



ig)^ alg öiBXoiiLC0%^0av d0q)a' 
käg ovdsvog xcnXvovxog, 

xaxaXaßo^Bvoc ob xonov ixv- 
Qov ixsivriv [ih/ xijv 



C. Bhoneübergang. 



169 



bore fessiis qiüete uniiis diel re- 
ficiUir^ intento dace ad consilium 
opportune exsequendum. 



Postero die profecti ex loco 
edilo fumo significant transisse et 
haud procul abesse. 

Quod ubi accepit Hannibal, ne 
lempori deesset, dat Signum ad 
traiciendum. 



lam paratas aptatasque habebat 
pedes untres, eques fere propter 
equos naves. navium aginen ad 
excipiendum adversi impetum flu- 
minis parte superiore transmittens 
tranquillitatem infra traicientibus 
lintribus praebebat. 



Equorum pars magna nantes 
loris a puppibus trahebantur, prae- 
ter eos, quos instratos frenatosque, 
ut extemplo egresso in ripam 
equiti usui essent, imposuerant in 
naves. 



l({Sivav dvaaavovreg 0q)äg ix 
Tfjg TtQoyeyefiavi^g xaxona^eCag^ 
S^a di 7CaQa6x6va^6(i€V0L iCQog 
X7]v i7CLOV0av XQslav xara ro 
0vvt£tayii€vov, 

c. 43, 1: ov [li^v aAA' iiays- 
vofisvrig tijg TtdfiTCtrig vx^rbg of 
^iv TtQodiaßdvrsg ix tov neQav 
vTto triv a(o%'Lvriv JCQorjyov jrap' 
avtov tov TCota^ov inl zovg avtC- 
7t£Qa ßagßagovg. 

§ 6. ötiiirjvdvtcDv ixaCvmv tr^v 
TtaQovöCav rc3 xanvä xazu xo 
0vvtstay^evov. 

^Avvißag d' «fta rc3 öwidetv 
iv ra5 tcbq^v iyyi^ovtag ijdrj rovg 
nag* avtov CtQatidxag . . . i^i- 
ßaCvBiv axaöLV afia nagi^yyekXs 
xal ßid^s6d'at TtQog ro Qevfia totg 
inl täv TtOQ^iisicDv tstay^ivoig, 

§ 2. 6 d' ^AvvCßttg itov^ovg 
i^tov tovg (StQatmtag i%st%B 
t^ diaßdöSLy tovg fihv Xefißovg 
TtETtXrjQcoxmg täv 7tEXtog)6Qa)v 
titTCBfQv^ td *dh [lovo^vka tmv 
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tb QBVfia tdl^iv of kiyißoL^ tijv 
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JtoQ^lisicov ^ Iva tb nokv tijg 
tov Qsv^atog ßiag dTtodsxofid- 
vcDV täv Xifißcov d6q)akB0teQa 
yivoLto totg [lovoi^vkoig 17 na- 
Qaxo^tdii did tov xoqov. 

xatd dh tdg TCQv^vag täv lifi- 
ßcjv iq)BkxBiv diBvoovvto rovg 
Xnnovg viovtag^ tQBtg afia xal 
tittaQag totg dyGiyavöiv ivbg 
dvÖQog il^ BxatiQOv tov (ligovg 
tifg TtQv^vrjg olaxC%ovtog, möts 
TtXiid'og Ixavbv innov 6vvdia* 



170 



Beilagen. 



Galli occursant in ripa cum 
variis ululatibus cantuque moris 
sui qiiatientes sciita super capita 
vibrantesque dexteris tela. 

Quamquam et ex adverso terre- 
bat tanta vis navium cum ingenti 
sono fluminis et clamore vario 
nautarum militum; et qui nite- 
bantur perrumpere impetum flu- 
minis^ et qui ex altera ripa trai- 
cientes suos hortabantur. 

lam satis paventes adverso tu- 
multu terribilior ab tergo adortus 
clamor castris ab Hannone captis. 
mox et ipse aderat^ ancepsqne 
terror circumstabat et e navibus 
tanta vi armatorum in terram eva- 
dente^ et ab tergo improvisa pre- 
mente acie. 

Galli postquam utroque vim 
facere conati pellebantur^ qua pa- 
tere visum maxime iter^ perrum- 



svd^dcog ätdßaöLv, 

OL di ßccQßaQOL d'SCüQovvteg 
tr^v imßoXrjv täv vTtsvavticav 
dtdxtcag ix xov idqaxog i^sxs- 
ovto xal 07COQddi]v^ TCenBL^iii' 
voi xcaXvBvv ev%SQäg triv dno- 
ßa0LV täv KaQxrjdovimv. 

§ 7. taxv dl tovtov ysvo^s- 
vov xal täv iv totg nkoCoig 
a^Mio^ivcov filv nQog «AAif- 
Aovg ^std xQavyrjg^ dtaycavtgofta- 
vcDV dl JtQog rijv tov 7COTa(iov 
ßiavy täv äl ötQCctoycidcDV d^q)0' 
xiQOV i^ BxatBQOv tov fif!QOvg 
TtaQcc td %bCXvi rov notafiov tcccq- 
Bötdtiov^ xal täv filv ISCcav 
Ovvayovicivtcov xal nagaxoXov- 
d'ovvtoov (iBtd XQavyrjg^ 

täv Sb ßaQßdgcov itaiavi^ov- 
t&v xal TCQOxaXov^BvcDv tov xiv- 
8wov^ i]v to ytvo^BVOV ixTckrix-- 
tixbv xal naQadtattxov dycaviag. 



iv (p xaiQä täv ßagßdQcav 
ditokBkoinotcav tag öxtivdg ini- 
TtBöovtBg aq)V(D xal jtagado^cDg 
OL Ttigav KaQ%ri86vLOL^ tivlg ^Iv 
avtäv ivBnL(i7tQa0av trjv ötga- 
toitBÖBLav^ oC äh nkBLOvg &Q(irj- 
aav iitl tovg tr^v didßaavv trj- 
Qovvtag, 

o[ Si ßdgßaQOL^ jcaQaXoyov 
rov TCQdyiiatog (pavirnog avtotg^ 
o[ ^Iv inl tag öxijvdg iq)BQOvto 



C. Rhoneübergang. 



171 



punt^ trepidique in vicos passim 
8110S diffugiunt. 



Hannibal ceteris copiis per otium 
traiectis^ spernens iam Gallicos 
tumultiiSy castra locat. 



ßorid'i]0ovt€s , oC d' rjfivvovro 
Kol du^dxovro Ttgog rpvg im- 
rid's^svovg. ^Avvlßag Sl^ xarä 
rrjv TtQod'sötv avrä Owxqbxov- 
xcav xäv TtQay^drcDVj svd'scog rovg 
TtQcirovg aTtoßatvovtag öwCoxa 
xal TtaQSxdkei, xal 0vv&xXixBto 
rotg ßaQßaQoig . of dh KsXrol 
xal ÖLcc trjv ixa^Cav xal did x6 
TCaQaSoijov xov öv^ßaivovxog xa- 
%i(Xig xgaTCBvxBg SQ^rjöav TCQog 



liidices. 
I. 

Agatbokles, seine Ausfahrt nach Drache als Vorzeichen 119 f. 

Africa 7 A.; 10 ff. 

Alpenübergang Hannibals 88 A. Emporien, Lage derselben 16 ff. 

Appian schöpft aus Coelius 118 ff.; Enmachus in Africa 10 ff. 

145 ff. Diltographieen bei ihm 

60 f.; 76 ff. Fabius Maximus, Zeit seines Todes 64 f. 

-— Pictor hat sein Werk nicht voU- 

Brand des karthagischen Lagers 36 ff. endet 100. 

von Liv. nach Pol. erzählt 89 ff. Flottenangriff v. J. 203 , Zeit 60 f. 

Bruttische Städte, ihr Abfall von von Liv. aus Pol. geschöpft 95. 

Hannibal 52 ff. Frieden von 203 , Zeit 44 ff. ; 66 ff. 

von Liv. aus Pol. 105, Valer. 129 f. 

Cannenser, von Liv. mit dem Heere und Coel. geschöpft 130 f. 
des Marcellus verwechselt 1; 5. — von 201, von Liv. aus Pol. ge- 
angeblich von Scipio nach Africa schöpft 98. 
genommen 20 A. 

Cassius Dio, seine Quellen 118 ff.; Gyzanten 15. 
144 ff. Dittographieen bei ihm 58 ; 

61 f.; 76 ff. Hannibars Bückkehr nach Africa: 
Castra Laelia 6 A. Landungsplatz 24. Zeit 59; 63 ff. 
Claudius Quadrigarius , Quelle des sein Traum beim Ebroübergang 

Livius 111 f. 119 f. Alpenübergang 88 f. ob er 

Coelius Antipater, Quelle des Livius von Karthago aus unterstützt wor- 

112 ff. des Appian und Cassius den ist 128 ff. 

118 ff.; 145 ff. schloss sich gern Hermaeisches Vorgebirge 21 f. 

griechischen Vorbildern an 120 ff.; Hippo, Städte des Namens 11 ff. 

149 ff. seine Ansicht von den Partei- Homer Vorbild des Coelius. 

Verhältnissen in Karthago 122 ff. 

Cornelius Lentulus, seine (Jeberfahrt Kämpfe bei Utica 28 ff. von Liv. 

nach Africa 60; 62. aus Pol. geschöpft 103 f. von App. 

Cyrannis ss Cercina 15 A. und Cass. aus Coel. 138. 

Diodor, die Glaubwürdigkeit seiner Laelius' Ausfahrt 6 ff. 

geographischen Angaben im 20. Latomieen am herm. Vorgeb. 7 A. 

Buche 10 A. seine Quelle im 27. Leptis 14; 20; 24 f. 

Buche 135. 

Dittographieen bei Appian 60 f.; 76 ff. Macedonierlegion in der Schlacht bei 

bei Cassius 58; 61; 76 ff. bei Li- Zama 98. 

vius 54 ff'.; 107 ff. bei Valerius Masinissa's Schicksale vor 204 von 

76 ff. angeblich bei Livius 30 ff. ; Liv. aus Pol. geschöpft 103. sein 

39 ff. • Auszug nach Numidien 68 ff.; 149 f. 



Indices. 



173 



Macula 14. 
Maxyer 12 f. 
Meachela 11 ff. 
Miltine 11; 15. 

Octavins , seine 
Africa 62. 



Ueberfahrt nach 



Parteiverhältnisse in Karthago 122 ff.; 
127 ff. 

Polybius Quelle des Liv. 88 ff', seine 
Polemik gegen Fabius 122 ff. 

Promnntariam Palcrum 21 f. 

Punische Graben, ihre Lage 13 A. 
sie begrenzten das punische Ge- 
biet seit 201 18. 

Raubfahiien der Körner nach Africa 7. 

Schlacht auf den grossen Feldern 
38 ff.; 92 ff. 

— bei Cirta 69 ff. von Coel. nach 
Xenophon beschrieben 149 f. 

— bei Croton 52 ff. 

— bei Zama, Zeit 73 ff. von Liv. 
ans Pol. geschöpft 98. von Coel. 
nach Homer beschrieben 150 ff. 



Scipio's Ueberfahrt n. Africa 20 ff. 
von Liv. aus Claudius geschöpft 
107 ff. Landungssagen 23. Ke- 
crutenmusterung in Sicilien, von 
Coel. nach Xenophon beschrieben 
120 f. 

Sepulcrum dirutum 24. 

Sicilien, Heeresmacht daselbst i. J. 
205 2 ff. 

Sonnenfinstemiss des Cass. 74 f. 

Sophonisbe's Tod, ein Märchen 68 ff. 
war Pol. nicht bekannt 71; 103. 

Thapsus 24. 

TholuB von Syphax erobert 81 A. 

Valerius Antias Quelle des Liv. 127 ff. 

Vermina von Zon. mit Masinissa ver- 
wechselt 117 A. seine Niederlage 
75. von Liv. aus Valerius geschöpft. 
134 ff. 

Waffenstillstandsbruch, Zeit 62; 66. 

Xenophon Vorbild des Coelius 120 f.; 
149 f. 



IL 



App. 


Hann. 


c. 


54 




118 


Cass. 


D. fr. 57, 50 f. 


137 


»> 


11 


1» 


55 




128 


11 


11 11 11 ^3 


137 


ff 


11 


11 


56 




54 


f¥ 


11 11 11 63 


119 


»» 


11 


11 


58 




63 


11 


11 fi 11 63 67 


138 


11 


Lib. 


11 


10 13 




137 


11 


11 11 11 '^ 


51 


11 


11 


11 


13 




27 ff. 


Diod 


. XIX, c. 23 


150 


11 


11 


11 


14 


34 ff. ; 138 


11 


XX, c. 3, 3 


7 A 


11 


fi 


11 


15 f. 




139 


11 


11 11 6i 3 


7 A 


11 


1» 


»1 


17 




150 


11 


11 11 65 


10 ff. 


11 


11 


f1 


17—23 






11 


1, ,1 67-60 


10 ff. 








38 ff. 


; 81 


A; 139 


Her. 


IV, 191 


12 ff. 


11 


11 


11 


24 




140 


11 


11 194 


15 


11 


11 


11 


24 ff. 




61 


Hom 


. n. TX, 144 ff. 


150 


11 


11 


11 


25 


( 


ßO; 142 


Liv. 


XXT, c. 10 


123 


11 


11 


11 


26-28 


140 


; 149 f. 


11 


XXVI, c. 21, 16 ff. 


4 ff. 


11 


11 


11 


29 f. 




140 


11 


11 11 28 


4 


11 


11 


11 


30 




142 


11 


XX VIII, c. 40 ff. 


112 ff. 


11 


19 


11 


31 




63 


11 


c. 46, 14 118 


; 128 f. 


11 


11 


11 


31 f. 




131 


11 


XXIX, c. 1, 12 f. 


1 


»1 


11 


11 


33 




24 


11 


11 1, 1, 14 


6 


11 


11 


11 


33 f. 




63 


11 


„ 11 1-22 


112 ff. 


1» 


11 


11 


34 




142 


11 


11 11 4, 7 5, 1 


6 ff. 


11 


11 


11 


35—47 






11 


.1 11 22, 11 


3 








76 ff.; 


143^ 


; 150 ff. 


11 


„ „ 24, 12 ff. 


1; 3 


11 


11 


11 


54 




18 


11 


,1 1, 25-27 


107 ff. 


n 


11 


11 


69 f. 




19 


11 


„ „ 26, 8 


3 



174 



Indices. 



»» 
»♦ 

n 
» 

»1 
i> 

ff 
ti 
f» 

ff 



29 ff.; 104 

146 

35 

63 ff. 

2 

36 ff.; 88 ff. 

125 



Liv. XXIX, c. 27-28 21 ff. 

„ 28—29, 6 29 ff.; 104 
„ 29, 6 — c. 33 103 f. 
„ 32, 6 9 

,, •>•>, Ol. 9 

„ 34—35, 2 
„ 35, 2 
„ 36, 4 ff. 
. f, 38, 1 
XXX, c. 2, 1 
„ 3-10 
„ 7, 7, 
11—15 

68 ff.; 103; 140 f. 
„ 16 44 ff.; 105 f. 

., 16, 5 126 

ff 17, 2 f. 
„ 19, 10 f. 
„ 20, 2, ff. 
ff 21, 2 
„ 22 f. 
„ 22, 1-3 
„ 24, 1-4 
„ 24, 4-6 
„ 25, 5 



ff 
ff 
ff 
ff 
ff 
ff 
ff 
ff 



ff 
«f 
ff 



ff 

ff 
ff 
ff 



ff 

ff 

ff 
ff 



ff 



ff 



69; 72 

62 f. 

126; 128 ff. 

69 

45 ff.; 129 

125 

66 

62 

126 



„ 25, 1 1 ff. 24 ff.; 59 ff. 

„ 25—37 96 ff. 

„ 26, 7 64 

„ 27 65 

„ 29, 1 69 ff. 

„ 29, 4 69 

„ 29, 7 76 

„ 36 75, 135 



Liv. XXX, c. 37, 13 

SS 

46 ff.; 
ff 40, 4 
„ 42, 11 ff. 
„ 44, 4 ff. 
„ XXXII, c. 2, 1 
„ XXXIV, c. 62 
„ XL, c. 34 
Ov. Fast. VI, 769 ff. 
Phlegon Mir. c. 18 
Plin. H. N. V, c. 4, 24 
Plut. Fab. c. 27 
Pol. I, c. 30, 15 
m, c. 7-9 
„ 22 ff. 
„ 47, 6 ff. 
XIV, c. 1—10 

XV, c. 1, 6 ff. 
„ 1-19 
ff 3-5 
ff 4 

ff ff 8f 8 

XVI, c. 26, 1 

Pomp. Mela I, c. 7 
Scylax 111 

Stad. mar. magn. 112 
Xenoph. Anab. I, c. 8 
„ Hell. III, c. 4, 
Zon. VIII, c. 22 
IX, c. 11 
12 



ff 
ff 
ff 
ff 
ff 
ff 
ff 
ff 
ff 
ff 



ff 

ff 



ff 
ff 
ff 



ff 
ff 



ff 
ff 



ff 
ff 



14 



133 A 

62 f.; 66; 131 

76 

126 

126; 133 A 

133 A 
14 A; 19 f. 

134 A 
70 f. 
13 A 

13 A 
64 

100 

122 ff. 

21 

88 A 

36 ff.; 88 ff. 

105 

96 ff. 

73 ff. 

69 ff. 

48 

103 

7 A 

12 

14 A 
150 

15 121 

119 

7 

28; 58, 61 

74; 79 



Druckfehler: 
S. 12 Z. 6 V. u. statt „wörtlich« lies „örtlich**. 



Inhaltsverzeichniss. 



Seite 

Erster Hauptteil: Der Tatbestand 

§ 1. Die sicilischen Legionen 1 

§ 2. Die Ausfahrt des Laelius 6 

§ 3. Die üeberfahrt des Scipio 20 

§ 4. Die Kämpfe bei ütica 27 

§ 5. Lagerüberfall und Schlacht 36 

§ 6. Der Frieden von 203 44 

§ 7. Die Schlacht bei Croton 52 

§ 8. Zeitbestimmungen 59 

§ 9. Die Schlacht bei Cirta 68 

§ 10. Die Schlacht bei Zama 73 

Zweiter Hauptteil: Die Quellen 

I. Livius und Polybius 

§ 1. Zur Methode 83 

§ 2. Analyse von Pol. XIV, c. 1-10 = Liv. XXX, 

c. 3—10, 7 89 

§ 3. Analyse von Pol. XV, c. 1—19 = Liv. XXX, c. 

25—37 95 

§ 4. Restitution der polybianischen Darstellung . . 102 
n. Die römischen Quellen 

§ 5. Die Üeberfahrt Scipio's 107 

§ 6. Das Vorspiel des Krieges 112 

§ 7. Coelius und Polybius 122 

§ 8. Coelius und Valerius 127 

III. Die Quelle des Appian und Cassius 

§ 9. Nachweis der Quellengemeinschaft 136 

§ 10. Namensbestimmung 145 

Beilagen 153 



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